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Wann und durch wen Erzbischof Gröber von Fühlungnahmen zwischen
Reichsregierung und Kurie über ein Konkordat erfuhr, läßt sich nicht mehr
feststellen. Annehmen kann man, daß er zumindest Pressestimmen - deutsche
wie ausländische - aus dem Ende des Monats März und der ersten Aprilwoche
1933 über Konkordats-Absichten bzw. -Vermutungen kannte, die seit dem
Bekanntwerden der Oster-Reise Papens und Görings nach Rom und ihrer
Audienz bei Pius XI. (am 12. 4.) sich noch intensivierten.
Wie für die allgemeine Agrar- und Wirtschaftsgeschichte des Mittelalters,
so hat auch für die Erforschung der agrarischen Verhältnisse des
Elsaß seit langem die Frage nach der wirtschaftlichen Lage der Bauern
und ihrer sozialen Stellung im Vordergrund des Interesses gestanden. Es
ist die Belastung der bäuerlichen Bevölkerung durch Abgaben und Dienste
an die Herren, das Besitzrecht an Grund und Boden in seiner Bedeutung
für die wirtschaftliche Lage der Bauern, das die Untersuchungsrichtung bestimmte.
Und aus dieser Blickrichtung auf die Belastung der Bauernwirtschaft
erklärt sich die Einbeziehung aller anderen Abgaben und Leistungen
öffentlich-rechtlicher und herrschaftlicher Natur in die Untersuchung, die an
und für sich mit den grundherrschaftlichen Verhältnissen und der agrarischen
Produktionsordnung im engeren Sinn nichts zu tun hat. So sehr der
Agrarhistoriker die Rechts- und Verfassungsinstitutionen mit heranzuziehen
hat, so ist gerade auf dem Boden der elsässischen Agrargeschichte bei den so
unendlich komplizierten verfassungsgeschichtlichen Verhältnissen eine Vermengung
von wirtschaftlicher Produktionsordnung und ihren Institutionen
mit der Rechts- und Verfassungsordnung von ganz besonderem Übel.