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Das Archiv des Ortenaukreises ist – verglichen mit anderen kommunalen Archiven – noch ein junges Archiv. Bis Anfang der 80er Jahre verfügte der Ortenaukreis weder über einen eigenen Archivar, noch über eigene Archivräume. Die Verwaltung der Altakten des Ortenaukreises und seiner Vorgänger erfolgte durch die Zentralregistratur des Hauses. Eine Aufarbeitung und Benutzung der Altakten war kaum möglich. Erst mit der Schaffung der Stelle eines Kreisarchivars wurde die Grundlage zur Schaffung eines Kreisarchivs gelegt. Am 1. April 1983 trat Kreisarchivar Dr. Dieter Kauß seinen Dienst in Offenburg an. Er übernahm dabei mit der Leitung des Kreisarchivs auch die Leitung des Schwarzwälder Freilichtmuseums in Gutach, welches 1964 vom Landkreis Wolfach aufgebaut und 1973 vom Ortenaukreis übernommen worden war.
Die Anfänge des Ortenberger Schlosses dürften im 12. Jahrhundert zu suchen sein. Der Schloßberg gehörte ursprünglich zum Besitz der Zähringer und gelangte nach deren Aussterben 1218 zunächst an die Staufer, später an den Straßburger Bischof. Im Jahre 1233 ist von einem „castrum Ortenberg" urkundlich die Rede. Aus der anfänglichen Sicherungsanlage am
Eingang zum Kinzigtal entwickelte sich allmählich eine starke Festung, die zum Herrschaftsmittelpunkt und Verwaltungssitz der Ortenau „zwischen Bleich und Oos" werden sollte. Die Burg wurde Sitz des Landvogtes, der auf dem „Stein von Ortenberg" residierte und dort auch Gericht hielt. Nach einigen Herrscherwechseln wurde Schloß Ortenberg 1554 endgültig habsburgerisch und zugleich Hauptsitz der Landvogtei Ortenau. Der Landvogt von Ortenberg übernahm nicht nur Aufgaben der Polizei und der Gerichtsbarkeit, sondern erfüllte als habsburgerische Zollbehörde eine weitere wichtige Funktion. Neben dem Ortenauer Landvogt hatte hier auch das Hofgericht seinen Sitz bis zur Zerstörung des Schlosses im Jahre 1697. Danach verlegte der Landvogt seinen Sitz nach Offenburg und residierte dort im späteren Bezirksamt (heute Polizeirevier). Die Ruine Ortenberg diente danach nur noch als Steinbruch.