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Johann von Manderscheid, der von 1569 bis zu seinem Tod Erweiter vnd Bestettigter Bischof{ zu Straßburg und Landgraf im unteren Elsass war, ist am 2. Mai 1592 in Zabern gestorben. In der Korrespondenz des Bischofs und seiner weltlichen Räte mit Vnserm Ambtrnann zu Marckoltzheim vnd lieben getrewen Jacoben Hüffell wird anlässlich der am 28. Februar 1578 erwogenen Aufnahme eines Juden in vnserm fleckhen Marckoltzheim bemerkt, dass ohne das aller nechst dabei Juden geseßen seien. Gemeint sind die im bischöflichen Teil des zwei Kilometer nördlich von Marckolsheim gelegenen Dorfes Mackenheim ansässigen Juden, von denen zweifellos schon früher die Rede gewesen wäre, wenn sie bereits zu Lebzeiten des 1568 verstorbenen Bischofs Erasmus von Limburg dort gewohnt hätten. In Marckolsheim selbst, wo jüdische Schützlinge des Bischofs Berchtold von Bucheck im Pestjahr 1349 denselben Verfolgungen ausgesetzt waren wie ihre theils flüchtigen, theils mit gewalt vertriebenen, theils auch hingerichteten Glaubensgenossen in Schlettstadt, scheinen von 1350 bis 1577 keine
Juden mehr gewohnt zu haben.
Der jüdische Friedhof am Schlettstadter Giessen, der Mackenheimer Judengarten, der 1682 von den Ettenheimer Juden im
Schmieheimer Gewann Steinhalden angelegte Begräbnisplatz und der jüdische Friedhof auf dem Kuppenheimer Mergelberg
gehören zu den weit außerhalb ihrer Wohnorte gelegenen Nekropolen der beiderseits des Oberrheins ansässigen Juden. Die um der ungestörten Totenruhe willen gesuchte Abgeschiedenheit dieser nach und nach erweiterten und zum Teil bis heute von
mehreren jüdischen Gemeinden gemeinsam benutzten Begräbnisplätze folgt einer rituellen Vorschrift, die der Schreiber der
zweitausend Jahre alten Tempelrolle vom Toten Meer wie folgt formuliert hat: „Du sollst nicht handeln wie die anderen Völker: überall begraben sie ihre Toten, und sie begraben sie sogar in den Häusern. Du aber sollst entfernte Stätten in eurem Lande aussuchen, an denen ihr die Toten begrabt; zwischen vier Städten soll ein Platz ausgesucht werden, wo die Toten begraben werden.“
Eine Quelle von unschätzbarem Wert für die jüdische Familienforschung sind die hebräischen Eheverträge (Tena'im) des 18. Jahrhunderts, die bei den königlichen Notaren im oberen und unteren Elsass hinterlegt und von Salomon Picard und
Andre Aaron Fraenckel der Forschung zugänglich gemacht wurden. Verwandtschaftliche Verbindungen zwischen Mitgliedern der großen jüdischen Gemeinde im oberelsässischen Biesheim und jenen der beiden kleineren Gemeinden im unterelsässischen Diebolsheim und im badischen Muggensturm dokumentiert ein Ehevertrag, der „am Sonntag, dem 33. Tag
des Omer-Zählens", im Jahr 5510 des jüdischen Kalenders „hier im Dorf Biese im Lande Oberelsass" geschlossen wurde.