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Der jüdische Friedhof am Schlettstadter Giessen, der Mackenheimer Judengarten, der 1682 von den Ettenheimer Juden im
Schmieheimer Gewann Steinhalden angelegte Begräbnisplatz und der jüdische Friedhof auf dem Kuppenheimer Mergelberg
gehören zu den weit außerhalb ihrer Wohnorte gelegenen Nekropolen der beiderseits des Oberrheins ansässigen Juden. Die um der ungestörten Totenruhe willen gesuchte Abgeschiedenheit dieser nach und nach erweiterten und zum Teil bis heute von
mehreren jüdischen Gemeinden gemeinsam benutzten Begräbnisplätze folgt einer rituellen Vorschrift, die der Schreiber der
zweitausend Jahre alten Tempelrolle vom Toten Meer wie folgt formuliert hat: „Du sollst nicht handeln wie die anderen Völker: überall begraben sie ihre Toten, und sie begraben sie sogar in den Häusern. Du aber sollst entfernte Stätten in eurem Lande aussuchen, an denen ihr die Toten begrabt; zwischen vier Städten soll ein Platz ausgesucht werden, wo die Toten begraben werden.“
Der Davidenhof in Seewangen
(2009)
Nachdem „der Allmechtig Gott kurtz verflossner zeit den Ehrwürdigen Geistlichen Herren Georgen Hen[n]er seeligen gewesten Probsten des würdigen Gottshauses zu Riedern, vsser disem zeitlichen Jammerthal zue seinen Göttlichen gnaden beruoffen“ hatte, ersuchte die „gantze kirchen gemeind daselbsten“ den Bischof von Konstanz, Jakob Fugger (1567–1626), anlässlich der bevorstehenden Ernennung des Chorherrn Peter Hug zum Nachfolger des verstorbenen Propstes am 28. Juli 1607, die drei Jahre später ins Werk gesetzte Vergrößerung der Riederner Pfarr- und Propsteikirche Sankt Leodegar zu veranlassen: „Dieweil zu diser zeit bey vns des Volcks vil, hergegen die kirchen also klein, Inmassen zu ettlichen mahlen vil Mannß vnd Weybs Personen so der heilligen Mesß vnd zu erhören das wort Gottes zubesuochen vnd demselben bey zuwohnen begehren, nicht in die kirchen khommen könnden, sondern, ohn angesehen das vnser ettliche einen feren weg zur kirchen haben, solche Artzney Leybs vnd der Seelen vnderweilen entmanglen müessen, Als gelangt an E. Fr. g. vnser vnderthenigs demüettiges bitten, die wöllen gnedige anordnung thuon, das solche kirchen ettwas grösser gemacht werden möge, darmit vnsere Seelen desto baß gespeist werden mögen.“
Ein zwischen 1383 und 1386 angelegtes Verzeichnis der von den Straßburger Juden alljährlich zu zahlenden Steuern enthält die Namen von 25 Familienoberhäuptern, von denen der an erster Stelle genannte Symunt alias Simon von Deneuvre mit 406
Gulden und der 1390 nach Mainz verzogene Mennelin von Ulm mit 270 Gulden mehr als ein Drittel (38 %) zum Steueraufkommen der jüdischen Gemeinde beitrugen. Wie aus diesem Gewerfrodel zu ersehen ist, gehörten Mathis von Breisach, der schon 1383 in Straßburg wohnte, und sein Bruder Salomon, der an Weihnachten 1387 für seinen Abzug 5 Gulden bezahlte, um 1385 zu jenen 10 Steuerpflichtigen, die weniger als 30 Gulden zum jährlichen Gewerf der jüdischen Gemeinde in Höhe von insgesamt 1779 Gulden beisteuerten. Vom weiteren Schicksal der beiden aus Breisach stammenden Brüder nach der im Herbst 1390 erfolgten Ausweisung der Juden aus Straßburg und ihrem späteren Aufenthaltsort haben wir keine Kenntnis.