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Vor genau 10 Jahren konnte der Autor als Geschenk an seine Heimatstadt
Wiesloch zu deren 1200-jährigem Jubiläum eine Zusammenstellung von Regesten
der mittelalterlichen Urkunden von Wiesloch und der Nachbarstadt Walldorf
publizieren (HILDEBRANDT 2001). Eine erste Ergänzung erschien zwei Jahre
später im Kraichgau-Jahrbuch, Band 18 (HILDEBRANDT 2003).
Die dankenswerter Weise immer besser werdenden Möglichkeiten der Internetrecherche
in vielen Archiven führten naturgemäß zu diversen archivalischen
Neufunden über Themen, die man als zusammenstellender Bearbeiter eigentlich
schon zu einem großen Teil irrtümlich als „abgehandelt" ansah. Somit sei hier ein
zweiter Nachtrag zu den mittelalterlichen Urkunden über Wiesloch und Walldorf
geboten.
Alle ohne Literaturquelle gegebenen Regesten entstammen den online-Katalogen
der jeweils genannten Archive, wurden allerdings z.T. vereinfacht, manchmal auch
ergänzt. Nur die gedruckte Literatur wird aufgeführt, die in den beiden früheren
Publikationen nicht enthalten ist.
Am Samstag, dem 9. Juli 1910, um 13.30 Uhr geschah nach langen Regenfällen in
Mühlhausen im Gewann „Essig" auf 100 m Länge ein größerer Bergrutsch, der
diverse Wohngebäude und Scheunen in der Unteren Mühlstraße zerstörte. Der
Gesamtschaden wurde damals auf knapp 40.000 Mark beziffert.
Um Gelder für die Geschädigten zu sammeln, erlaubte das Bezirksamt Wiesloch
Drucke von Sonderpostkarten. Zugleich wurde an entlegener Stelle (A. Wurm,
„Der Erdrutsch von Mühlhausen bei Wiesloch", Mitteilungen des Badischen
Landesvereins für Naturkunde, Jg. 1911, S. 17-23) das Ereignis wissenschaftlich
abgehandelt.
Allen drei hier aus dem Archiv des Autors gebotenen Fotos ist gemein, dass sie
zwar schon in der Literatur publiziert sind, aber immer nur in Teilen oder mit
beschnittenen Rändern. Deshalb erschien eine erneute Veröffentlichung im
Zusammenhang mit einer anderen Arbeit über Mühlhausen sinnvoll.
Bevor man sich mit Gauen, Grafschaften und Grafen beschäftigt, muss kurz auf die Bedeutung dieser Begriffe im 10. bis 12. Jahrhundert eingegangen werden. Der Gau ist ein rein naturräumliches Gebiet, dessen Grenzen meist durch natürliche Gegebenheiten gebildet werden; dies können Bäche, Wasserscheiden, geologische Abbrüche oder Gebirgszüge sein. So
entspricht zum Beispiel die Grenze zwischen Kraich- und Anglachgau dem Anstieg zwischen Rheinebene und dem Kraichgau. Die Grenze zwischen Lobdengau und Anglachgau ist teilweise mit dem Waldangelbach gleichzusetzen, die Grenze Kraichgau/Zabergau geht quer über die Höhen des Strombergs, die Grenze Gartachgau / Zabergau ist mit dem Heuchelberg identisch. Die Grenze Wingarteiba/Elsenzgau verläuft auf den Höhen südlich des Neckars, wie auch die Grenze Elsenzgau/Wormser Waldmark. Diese auf den ersten Blick erstaunliche Tatsache findet ihre logische Erklärung in der
den Grafen u.a. zugeteilten Aufgabe, der Sicherung des Neckars hinsichtlich Warenverkehr und Fährwesen. Liefe die Grenze entlang des Neckars, so wäre diese Zuständigkeiten beiden Grafschaften zugefallen - was verwaltungstechnisch zu enormen Kompetenzschwierigkeiten geführt hätte.