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Datiert vom Tag der Apostel Philipp und Jakob, dem 1. Mai des Jahres 1393 stiftete der zu jener Zeit schon betagte Mainzer Erzbischof und Kurfürst Konrad von Weinsberg zur Rettung seines und seiner Vorfahren Seelenheils bei Burg Guttenberg über dem Neckar eine Kapelle zur Ehren Gottes und des heiligen Bekenners und Bischofs Eucharius. Da Guttenberg und das dabei gelegene Dorf (Neckar-) Mühlbach Filial der Pfarrei Heinsheim waren, hatte der Stifter es nicht versäumt, vorab das Einverständnis der zuständigen Kirchenoberen einzuholen, des Dekans und Stiftskapitels von Wimpfen im Tal, der patronorum seu collatorum necnon pastoris prefate parrochialis ecclesie, der Patrone, Leiheherren und Pfarrherren zu Heinsheim. Patronus, collator und pastor ecclesie parrochialis – drei Zentralbegriffe der älteren Kirchenverfassung. In die neue Kapelle stiftete Konrad von Weinsberg ein beneficium perpetuum, das heißt eine Pfründe für einen täglich dort zelebrierenden Kaplan, und dotierte diese mit einem in der unmittelbaren Nachbarschaft der Kapelle noch zu errichtenden Haus sowie mit näher bezeichneten Pfründgütern und -einkünften in umliegenden Dörfern. Außerdem verordnete er dem jeweiligen Kaplan einen Platz am Tisch des Guttenberger Burggesindes und traf detaillierte Verfügungen bezüglich der Pflichten und Rechte der künftigen Pfründinhaber. Die Verleihung der Kaplaneipfründe sollte – wie üblich – für alle Zeiten dem jeweils Erstgeborenen und ältesten Agnaten des Hauses Weinsberg zustehen, dem verus heres proximior et senior masculus. Indes ging das Haus Weinsberg bereits in der nächsten Generation in Konkurs und starb wiederum eine Generation später im Mannesstamm aus. Burg Guttenberg gelangte 1449 samt der dazugehörigen Herrschaft und dem Recht zur Verleihung der Kaplaneipfründe in den Besitz der Kraichgauer Ritteradelsfamilie von Gemmingen.
Weshalb nur schrieb Goethe ein Drama über Götz von Berlichingen, nicht aber eines über Franz von Sickingen? Weshalb ein Drama über Götz, einen notorischen Unruhestifter und „Raubritter“ eher provinziellen Zuschnitts, der mit seinen aus der Zeit gefallenen Fehden ganz Oberdeutschland in Atem hielt, der mit seinem Engagement im Bauernkrieg scheiterte und der über dem anschließenden langjährigen Hausarrest auf seiner Burg Hornberg am Neckar alt wurde, einen Mann, dem – abgesehen von dem durch ihn selbst in Auftrag gegebenen Grabmal im Kloster Schöntal an der Jagst – bislang nur zwei Denkmäler gesetzt wurden, 1962 unterhalb der Burg Krautheim an der Jagst in Erinnerung an seinen dort entbotenen, viel zitierten Gruß, man möge ihn hinden lecken, und schließlich 1999, anlässlich des fünfzigjährigen Jubiläums der örtlichen Burgfestspiele vor dem Rathaus in seinem mutmaßlichen Geburtsort Jagsthausen. Freilich: Zu Ehren sowohl Götz von Berlichingens als auch Franz von Sickingens hat bereits im späten 18. Jahrhundert der kunstsinnige, im Stil der Zeit mit einer literarischen
Tafelrunde die Ritterromantik pflegende fränkische Reichsritter Christian Freiherr Truchseß von Wetzhausen im Landschaftspark seines Schlosses Bettenburg in den Haßbergen ein Denkmal errichten lassen. Es wäre denkbar, dass Götz und Franz zu den Vorfahren des Truchsessen gehörten.
Der frühneuzeitliche Kanton Kraichgau der freien Reichsritterschaft war Teil des schwäbischen Ritterkreises, und die wohl nicht zuletzt daher rührende Vorstellung, der Kraichgau sei eine schwäbische Landschaft, ist weit verbreitet. Tatsächlich aber ist der Kraichgau eine fränkische Landschaft. Das alte fränkische Stammesgebiet umfasst sogar nicht allein den Kraichgau, sondern reicht im Süden über das Zabergäu und den Enzgau hinaus bis in den Glemsgau und in den Würmgau. Die Grenze zwischen dem früh- und hochmittelalterlichen Franken und Schwaben verläuft zwischen
Weil der Stadt und Böblingen beziehungsweise zwischen Calw und Herrenberg; die Landschaften südlich dieser Linie sind altes schwäbisches Stammesgebiet, die Landschaften nördlich davon – und mithin auch der Kraichgau – gehören zum Gebiet des alten Franken. Davon zeugt nicht zuletzt die hierzulande noch heute verbreitete südrheinfränkische Mundart. Unser Wissen um die alten Stammesgrenzen beruht indes keineswegs primär auf dialektgeographischen Beobachtungen, die naturgemäß einem ständigen Wandel unterliegen, sondern in allererster Linie beruht es auf uralten kirchlichen Grenzen, nämlich auf den bis in die napoleonische Zeit bestehenden alten Diözesangrenzen. Würmgau, Enzgau, Glemsgau, Zabergau und Murrgau mit Weil der Stadt und Hirsau gehörten demnach zur alten – fränkischen – Diözese Speyer, ebenso wie die südwestliche Hälfte des Kraichgaus. Die nordöstliche Hälfte des Kraichgaus war in älterer Zeit Teil der selbstverständlich ebenfalls fränkischen Diözese Worms.
Das Freiherrlich von Gemmingen'sche Archiv von Burg Hornberg über dem Neckar und seine Urkunden
(2018)
Zu den großen Geheimnissen von Burgen und Schlössern gehörten, ihrer Natur gemäß, jahrhundertelang die dort verwahrten Archive. Während ungezählter Generationen sammelten sich darin Urkunden, Amtsbücher, Akten und Korrespondenzen, die im Zuge des Erwerbs und der Wahrnehmung vielfältiger Besitz- und Herrschaftsrechte zusammengekommen und – wertvoller als bares Geld – für
die Ausübung legitimer Herrschaft sowie für die künftige Erwirtschaftung finanzieller Erträge und damit für die Bewahrung des herrschaftlichen Status' unentbehrlich waren. Aufgrund der Langlebigkeit mittelalterlicher und frühneuzeitlicher Rechts- und Verfassungsstrukturen behielten diese Dokumente oft über viele Jahrhunderte ihren Wert, blieben ein von einem König des Mittelalters verliehenes Privileg oder ein von einem Fürsten erteiltes Lehen grundsätzlich geltendes Recht bis zum Ende des Alten Reiches und mitunter sogar noch darüber hinaus; desgleichen
verloren Schuldverschreibungen, solang die darin vereinbarten Zahlungen nicht geleistet waren, ihren Wert nicht. Entsprechend restriktiv handhabte man verständlicherweise von jeher und überall den Zugang zu den mit großer Sorgfalt gesicherten Archivgewölben. Nur der jeweilige Herr oder allenfalls seine vereidigten Amtleute hatten dort Zutritt, nicht hingegen die nachgeborenen Angehörigen der herrschaftlichen Familie und schon gar nicht neugierige Historiker.
Neidenstein – der Name ist Programm. Nicht etwa daß er programmatisch wäre für Neid, Mißgunst, Bosheit oder bösen Willen im modernen Sinn des Begriffs. Nein, er ist programmatisch im ursprünglichen Sinn des mittelhochdeutschen Begriffs nît zur
Charakterisierung von ritterlicher Tapferkeit, von Kampfesmut und Eifer im Gefecht. Er will die Wehrhaftigkeit des mit ihm bezeichneten festen Hauses demonstrieren, will dem Gründer und Namengeber der Burg schmeicheln, dessen ritterliche Tugenden herauskehren sowie den künftigen Herren und Bewohnern der Burg eine ständige Mahnung sein, in den Tugenden der ritterlichen Tapferkeit nicht nachzulassen.