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Als die Stadt Lahr 2018 eine Fläche östlich der Leopoldstraße im Gewann „Kleinfeld-Nord“ für den Bau von Sozialwohnungen ins Auge fasste, war bereits zu vermuten, dass dieses Bauprojekt nicht ohne vorherige Ausgrabungen durch das Landesamt für Denkmalpflege (LAD) realisiert werden können wird. Da sich die Fläche innerhalb des seit 1955 nach § 22 des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG) ausgewiesenen Grabungsschutzgebietes „Lahr-Mauerfeld, römische Siedlung“ befand, war es höchstwahrscheinlich, dass die Denkmalpflege auch hier auf die Überreste des römischen Vicus
stoßen würde. In einer Stellungnahme des LAD wurde angeregt, einen Alternativstandort in Betracht zu ziehen, um die römischen Überreste im Boden zu bewahren. Da dieser nicht zur Verfügung stand, fand im November 2018 eine zweitägige Voruntersuchung des Areals statt, auf dem sich zuletzt Schrebergärten befunden hatten.