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Das Stadtarchiv konnte 2009 ein wertvolles Werk des gebürtigen Villingers Dr. Georgius Pictorius aus dem Jahre 1560 erwerben. Es ist damit das fünfte Buch des Autors, das sich in der umfangreichen Fachbibliothek des Stadtarchivs befindet. Er behandelt darin in neun Kapiteln ausführlich allgemeine Badevorschriften und im 10. Kapitel beschreibt er einzelne Bäder, darunter das „Neuenbad“ in Villingen, das Bad im benachbarten Schwenningen aber auch heutige Kurorte mit Weltruf wie Baden-Baden, Bad Ems und Wiesbaden sind darunter. Anschließend gibt er medizinische Ratschläge und Indikationen, worunter sich mehrere arabische Mediziner als Autoritäten finden, die er zitiert. Das erworbene Exemplar stammt aus der Bibliothek des bedeutenden Botanikers und Arztes Christoph Jacob Trew (1696-1769), dessen gestochenes Exlibris sich auf der Rückseite des Titelblattes befindet. Trew übergab seine mit 34 000 Bänden wohl umfangreichste naturkundliche Bibliothek jener Zeit 1768 der Universität Altdorf, die 1809 aufgelöst wurde. Es sind weltweit nur 10 Exemplare der Erstausgabe des Buches im Internet nachgewiesen.
Der folgende Artikel entstand im Zusammenhang
mit den Aktivitäten des Stadtarchivs zum
Tag des offenen Denkmals am 8. September 2013.
Der Tag stand unter dem Thema „Jenseits des
Guten und Schönen: Unbequeme Denkmale”. Zu
den „unbequemen” Denkmalen zählten die Veranstalter
des deutschlandweiten Denkmaltags auch
Gefängnisse, von denen es heute auch eines in Villingen-
Schwenningen gibt, das Villinger Gefängnis
im Romäusring 22. Es steht als Sachgesamtheit
zusammen mit dem Amtsgericht seit 1983 gemäß
§ 2 Denkmalschutzgesetz unter Denkmalschutz.
Das Villinger Gefängnis, im Volksmund auch
Café Viereck genannt, gehört seit 1978 als Außenstelle
zur Justizvollzugsanstalt (JVA) Rottweil.
Seit der Großen Strafrechtsreform von 1970 heißt
es offiziell auch nicht mehr Gefängnis, sondern
Justizvollzugsanstalt.
In dem Privileg Kaiser Ottos III. vom 29. März 999erhielt Graf Berthold das Recht, die aller höchste Erlaubnis und die Gewalt für seinen Ort Villingen einen öffentlichen Markt mit Münze, Zoll und der gesamten öffentlichen Gerichtsbarkeit abzuhalten und auf Dauer einzurichten. Die Entwicklung Villingens zur Stadt war ohne das vorstehende Marktprivileg undenkbar, denn dieses ermöglichte den Einwohnern die materiellen Voraussetzungen für eine städtische Entwicklung zu schaffen. Der Markt war eine Bedingung für das Entstehen und die Entwicklung des städtischen Handwerkerstandes, des Zunftbürgertums und des
Warenaustausches von Stadt und Land.
Der Vertrag zwischen Fürstenberg und Villingen von 1501/1516 - eingebunden in Pergamentfragmente
(2008)
Zwischen den Pergamentfragmenten des Stadtarchivs Villingen-Schwenningen, die Edith Boewe-Koob beschreibt, befinden sich Abschriften eines Vertrages, den das Haus Fürstenberg und die Stadt Villingen im Jahre 1501 geschlossen haben. Der
Vertrag wurde über einen längeren Zeitabschnitt zwischen den beiden Parteien ausgehandelt und wohl erstmals im Jahre 1501 als Konzept niedergeschrieben. Der endgültige Vollzug durch Besiegelung fand jedoch erst im Jahre 1516 durch Friedrich Graf zu Fürstenberg statt. Hintergrund des Vertrags waren jahrzehntelange Auseinandersetzungen zwischen dem Hause Fürstenberg, das bis zum Jahre 1326 der Stadtherr von Villingen war und der Stadt Villingen über Macht und Einfluss in und um Villingen. Die aufstrebende Stadt versuchte ihren Einflussbereich auszudehnen und denjenigen ihres ehemaligen Stadtherrn zurückzudrängen. Dies gelang ihr offensichtlich auch. Im Einzelnen ging es um die Ausdehnung des Hoheitsbereichs der Stadt, um Geleit- und Zollrechte, die Verfolgung flüchtiger Eigenleute, die Zuständigkeit von Gerichten, um die gegenseitige Anerkennung von Münzen und von Gerichtsurteilen. Jagdgerechtigkeiten, Zugang zu den Märkten, Ausleihe von Henkern und die zukünftige Schlichtung von Streitigkeiten waren weitere Vertragspunkte .