Filtern
Erscheinungsjahr
Dokumenttyp
- Wissenschaftlicher Artikel (14) (entfernen)
Sprache
- Deutsch (14)
Gehört zur Bibliographie
- nein (14)
Schlagworte
- Ortenau (6)
- Klerus (5)
- Katholische Kirche. Diözese Straßburg (4)
- Kloster Gengenbach (2)
- Kloster Schuttern (2)
- Kloster Schwarzach (2)
- Klosterbibliothek (2)
- Pfarrei (2)
- Pfarrer (2)
- Abt (1)
Heute mag es uns sonderbar vorkommen, dass Beziehungen bestanden haben zwischen badischen Abteien, wie Gengenbach oder Schwarzach, und elsässischen Dörfern. Jedoch war es der Fall. So zum Beispiel besaß die Abtei Schwarzach mehrere Eigenkirchen im Elsass: Dangolsheim, Dossenheim, Drusenheim, Schwindratzheim (mit Annexe Mommenheim) und Stutzheim. Über tausend Jahre stand die Abtei mit Dangolsheim in Verbindung. So kommt es, dass die Geschichte dieses Dorfes, auf religiöser und wirtschaftlicher Ebene, vom achten Jahrhundert bis zur Revolution mit jener der Abtei eng verbunden war.
Unsere Nachforschungen über den Klerus der Diözese Straßburg beschäftigen uns seit mehr als dreißig Jahren und belaufen sich auf mehr als 5000 Seiten. Wir konnten nicht noch
dazu die Geschichte aller Pfarreien diesseits und jenseits des
Rheines bewältigen. So muss sich der Leser mit den mehr oder
weniger kompletten Biographien der Priester begnügen.
Schon im Jahr 1289 besaß die Abtei Gengenbach das Patronatsrecht (jus patronatus) „in ecclesia vallis Norderahe“. Im Jahr
1666 erscheint der Abt von Gengenbach immer noch als Kollator und Zehntherr, „Patronus coeli est S. Udalricus“. Pfarrer 1423
erstmals erwähnt, schreibt Krieger in seinem Wörterbuch [1]
. Wir
hatten das Glück, noch zwei ältere aufzuspüren.
„Die Gegensätze der grossen Revolution, der Widerspruch zwischen der theoretischen Freiheitsphrase und der praktischen
Gewissenstyrannei spiegelte sich in den Geschicken des Strassburgers Priesterseminars während jener unruhigen Zeiten mit
drastischer Deutlichkeit wider. Die praktische Folge war, dass die treugläubigen Professoren und Seminaristen in der Verbannung ein kümmerliches Dasein fristen musssten.“ Das Problem entstand, als am 21. Januar 1791 der Vorstand des Seminars, mit Ausnahme Franz Anton Brendels, Professor des Kirchenrechts, den Eid zur Zivilkonstitution des Klerus
verweigerte. Nachdem Brendel, aus Lohr am Main (Unterfranken) gebürtig, am 6. März im Münster zum konstitutionellen
Bischof gewählt worden war, wurde er am selben Tag von Regens Hirn und den Seminaristen nicht als Bischof anerkannt. Bald hernach mussten sie selbstverständlich dem konstitutionellen Seminar den Platz räumen.