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Zwischen Karlsruhe und Rom
(2013)
Der Kulturkampf, jene im 19. Jahrhundert verbissen geführte Auseinandersetzung um "liberale" Politik und die Trennung von Staat und Kirche, wirkt im kollektiven Bewusstsein der Katholiken bis heute nach. Angesichts der Folgen, die er für die Betroffenen, im Klerus wie im "einfachen Kirchenvolk" hatte – zahlreiche Beispiele sprechen eine deutliche Sprache –, verwundert dies nicht. Doch das Bild, das der Kulturkampf in der Rückschau bietet, ist e benso wenig einheitlich, wie es »die Katholiken« waren, sondern hängt entscheidend vom jeweiligen Blickwinkel ab. Und auch die bleibenden Folgen sind selbst aus kirchlicher Sicht keineswegs ausschließlich negativ.
Überraschung, nein, Fassungslosigkeit war
das Gefühl, das viele Katholiken im Erzbistum
Freiburg erfüllte, als sie am 3. März 1958
durch die Frühnachrichten – und später am
Tag dann durch eine Ansprache von Weihbischof
Hermann Schäufele – im Radio vom
Tod ihres Oberhirten Eugen Seiterich erfuhren.
Viele Freiburger, darunter der gleichaltrige
und wenige Wochen später gleichfalls verstorbene
Schriftsteller Reinhold Schneider,
entnahmen die Nachricht dem Trauergeläute
des Münsters. Damit freilich, daß nun schon
zum dritten Mal innerhalb eines Jahrzehnts
ein Erzbischof begraben werden mußte, hatte
in jenen Vorfrühlingstagen kaum jemand
gerechnet: Eugen Seiterich, vor dreieinhalb
Jahren erst ins Amt gekommen, war ein für
einen Erzbischof geradezu jugendlicher Mann
von nicht ganz 55 Jahren, der, so hatte man
meinen können, seinen Zenit noch gar nicht
erreicht hatte.
Bald nach der durch die Französische Revolution und die napoleonischen Kriege ausgelösten politischen „Flurbereinigung" in Mitteleuropa, die in Deutschland mit Säkularisation und Mediatisierung das Ende der Kleinstaaterei und der Geistlichen Territorien brachte und im Wiener Kongress ihren Abschluss fand, kam es auch zu einer grundlegenden kirchlichen Neugliederung. Diese ging vom Gedanken des Staatskirchentums aus und hatte unter anderem das Ziel, die kirchlichen Verwaltungsstrukturen in Übereinstimmung mit den staatlichen zu bringen. Da die Errichtung, Neuumschreibung und Aufhebung von Bistümern in der römisch-katholischen Kirche gemäß Kirchenrecht Sache der höchsten kirchlichen Autorität ist, verständigten sich die Regierungen der neuen Staatsgebilde in der Folgezeit mit dem Heiligen Stuhl über die Anpassung oder Neugründung von Bistümern. Für das heutige Baden-Württemberg waren die „Frankfurter Verhandlungen" ab 1818 relevant, die zur Errichtung der Oberrheinischen oder Freiburger Kirchenprovinz durch die päpstliche Bulle „Provida solersque" vom 16. August 1821 und somit auch zur Gründung des Erzbistums Freiburg und des Bistums Rottenburg führten.
Der Ruster „Musikbaron"
(2004)
Nicht sehr schmeichelhaft ist es, was über den „Musikbaron" Franz Friedrich Sigismund August Böcklin von Böcklinsau in der 1812 bis 1814 erschienenen zweiten Auflage von Franz Ludwig Gerbers „Lexikon der Tonkünstler" steht. Umgekehrt hat „The New Grove", eines der bedeutendsten Musiklexika unserer Zeit, dem Musikbaron einen in positivem Grundton gehaltenen Artikel von deutlich mehr als einer halben Spalte gewidmet - und somit den Schluss nahegelegt, dass er nicht ganz unbedeutend gewesen sein dürfte.
Als vor ziemlich genau einem Jahrhundert die neue Kirche in Ehrenstetten fertig war und offiziell in Gebrauch genommen werden konnte, war dies für die katholische Bevölkerung ein Anlass
zur Freude. Die kommunal politisch Verantwortlichen sahen dies genauso und griffen tief in ihre
Schatullen. Die „Freiburger Zeitung" berichtete in ihrer dritten Morgenausgabe vom 16. Oktober
1912 in einer kurzen Notiz über die Konsekration, die am Sonntag, dem 13. Oktober stattgefunden hatte:
Klosterdämmerung
(2010)
Das Kloster Schwarzach ist Vergangenheit, schon mehr als zwei Jahrhunderte. Die Geschichte der Abtei, die rund tausend Jahre lang von Benediktinermönchen bewohnt und belebt war - in unterschiedlicher Intensität - endete definitiv am 25. April 1803. Eigentlich war es mit ihrer eigenständigen Existenz schon ein halbes Jahr früher vorbei, am 29. November 1802, mit der endgültigen Inbesitznahme durch die Markgrafschaft Baden. Und noch einmal etwa einen Monat zuvor, am 25. September 1802, hatte der zuständige badische Beamte die Abtei provisorisch in Besitz genommen und somit ihr Ende faktisch besiegelt. Wenn wir heute auf die Geschichte dieses Gotteshauses zurückblicken, dann aus dem Wissen um dieses Ende heraus, und wir könnten in Versuchung kommen, die zu ihm führenden Entwicklungen als zielgerichtet zu interpretieren. Vieles fügt sich ganz gut ins Bild, wenn man die Ereignisse der letzten Jahrzehnte vor der Säkularisation aus der Rückschau betrachtet, und mit unseren historischen Kenntnissen könnten wir geneigt sein, das Ende des Klosters als unausweichliche Folge von Vorgängen und Entscheidungen anzusehen, die vom Konvent beeinflusst worden sind. Doch solch eine teleologische Herangehensweise ist - vorsichtig ausgedrückt - heikel und dürfte zudem kaum dem heutigen Verständnis von Geschichtswissenschaft entsprechen.
Singet dem Herrn – aber was?
(2011)
Auf dem Papier, oder vielmehr auf dem Pergament, existiert das Erzbistum Freiburg seit nunmehr rund 190 Jahren, in der Praxis sind es gut sechs Jahre weniger. Es ist also nach kirchengeschichtlichen Maßstäben noch recht jung, ganz gleich, welches Datum man als seinen „Geburtstag“ ansieht: Die Bulle „Provida solersque“ von Papst Pius VII., mit der es kirchenrechtlich konstituiert wurde, ist auf den 16. August 1821 datiert, die Weihe und Inthronisation des ersten Erzbischofs Bernhard Boll fand am 21. Oktober 1827 statt. In der Zeit zwischen der, wenn man so will, „Zeugung“ und
der realen „Geburt“ des badisch-hohenzollerischen katholischen Landesbistums fanden langwierige und teils sehr kontroverse Verhandlungen statt, in denen grundsätzliche Festlegungen juristischer, finanzieller und personeller Natur getroffen wurden, die hier freilich allesamt nicht näher thematisiert werden können. Trotzdem – und vielleicht auch deswegen – kam auf die neue Bistumsleitung eine Fülle von Aufgaben zu. Das Erzbistum Freiburg war zunächst ein sehr heterogenes Konglomerat einzelner Teile, die sich in der wirtschaftlichen und sozialen Struktur, in ihrer Geschichte und
in den Erscheinungsformen kirchlichen Lebens und religiöser Praxis deutlich voneinander unterschieden. Den größten Anteil bilden die ehemals konstanzischen Gebiete im Süden und Osten, die entschieden geprägt waren durch die reformerischen Aktivitäten des letzten Generalvikars und Bistumsverwesers Ignaz Heinrich von Wessenberg, eines „aufgeklärten“ Theologen par excellence.
St. Jodokus Immenstaad
(2011)
»Immenstaad ist keine gewöhnliche Landpfarrei.« Das weiß jeder Einheimische selbst,
und es bedarf für diese Feststellung keineswegs des Freiburger Bistumsarchivars. Dass
Immenstaad keine gewöhnliche Pfarrei ist wird beim Blick zurück von Anfang an offensichtlich: Welche Pfarrei kann schon von sich sagen, sie verdanke ihre Existenz einem
Papst, der in der »offiziellen« Kirchengeschichte gar nicht vorkommt?
Dass die Pfarrei Immenstaad im Jahr 2010 auf 600 Jahre ihres Bestehens zurückblicken kann, ist natürlich zunächst das Verdienst ihrer damaligen Bürger. Diese wollten
einen eigenen Seelsorger im Ort haben und nicht mehr auf den bis dahin zuständigen
Pfarrer im zweieinhalb Stunden entfernten Bermatingen angewiesen sein. Sie wandten sich also im Jahr 1410 an Papst Johannes XXIII. und baten ihn um Hilfe - die ihnen
prompt gewährt wurde. Dieser Papst wurde übrigens wenige Jahre danach vom Konstanzer Konzil abgesetzt und später aus der Reihe der »gültigen« Päpste getilgt. Daher konnte
es fünfeinhalb Jahrhunderte später, als der Name Johannes für Päpste wieder salonfähig
geworden war, noch einmal einen dreiundzwanzigsten Johannes geben. Die Pfarrei Immenstaad aber existiert bis heute, und zwar genau ein Mal - dass Immenstaad von Uneingeweihten immer wieder mit Immenstadt verwechselt wird, ist ein anderes Thema.
„Meine Liebe zur Geschichte ist ein Erbstück von meinem Vater sel., der in den [18]60er Jahren als Drechslergeselle, um den
Meister zu erhalten, auf die Wanderschaft ging, in Augsburg, München, Darmstadt, Mainz und Heidelberg arbeitete und dann als Sohn eines Erbbauers, auf dessen Hof heute noch die gleichen Ebner sind wie im 30-jährigen Krieg, meine Mutter heiratete, die die einzige Tochter auf der Wirtschaft zum Bierhaus war. Aus der Ehe gingen 10 Kinder hervor, 5 Buben und 5 Mädchen. Mein Vater hat oft erzählt, daß er an seinen Arbeitsplätzen und auf der Walz ein Kolpinger gewesen, viele Vorträge gehört und aus den Bibliotheken Bücher zu lesen geholt habe. Mein Vater galt in Unteralpfen als ein belesener Mann. Auf sein Urteil wurde viel gegeben.
Seelsorge vor Verwaltung?
(2002)
Seit sich im Gefolge der Reformation in den protestantischen Territorien die Idee des Landeskirchentums und des landesherrlichen Sumeepiskopats - wonach also der Regent zugleich Bischof „seiner" Kirche ist - durchgesetzt hatte, stand auf der politischen Tagesordnung die Vorstellung, kirchliche Verwaltungsstrukturen müßten mit den staatlichen übereinstimmen. Nachdem spätestens mit Joseph II. auch unter katholischen Landesfürsten das darauf aufbauende Prinzip des Staatskirchentums kirchenpolitisches Allgemeingut geworden war, mußte sich die katholische Kirche zwangsläufig ebenfalls mit dieser Idee auseinandersetzen. Das Staatskirchentum, das, vereinfacht gesagt, auch die katholische Kirche wie alle anderen "Religionsgesellschaften" dem Staat unterordnen und von der Vorstellung zweier gleichgestellter Gewalten nichts wissen wollte, verlangte geradezu zwingend nach einer Übereinstimmung von Landes- und Bistumsgrenzen und nach einem im Lande residierenden und den staatlichen Gesetzen unterworfenen Bischof.