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Aufgeschreckt durch den Verkauf der Fürstlich Fürstenbergischen Bibliothek und die Vernichtung ihres Zusammenhangs auf mehreren Versteigerungen, haben sich viele, denen die mittelalterliche Kultur am Herzen liegt, auch für das Schicksal des Nibelungenlieds interessiert. An sich war man ja nicht besorgt, da das Land Baden-Württemberg, als es 1992 die
Handschriften der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek erwarb, sich ein Vorkaufsrecht hat einräumen lassen. Gesetzlich ist ohnehin ein Verkauf ins Ausland nicht möglich, denn die Handschrift gehört zum „geschützten Kulturgut“. Unruhig wurde man jedoch, als der Wissenschaftsminister, Klaus von Trotha, ankündigte, das Land wolle sein Vorkaufsrecht aufgeben, wenn das Land Bayern das Nibelungenlied erwerben wolle. Die bayerische Regierung winkte allerdings alsbald ab. Seither ist die Öffentlichkeit über den derzeitigen Stand nicht informiert. Es müssen ja nicht alle Verhandlungen auf dem Markt stattfinden. Freilich ist nach den bisherigen Erfahrungen einiges Mißtrauen hinsichtlich der Zukunft des kostbaren Kodex angebracht.
"Uns ist in alten Mären ..."
(2004)
Das Nibelungenlied gehört insofern zu den besonderen Dichtungen des Mittelalters, als es außer seiner eigentlichen in Handschriften überschaubaren Lebenszeit, etwa von 1200 bis zum Beginn des 16. Jh.s, auch noch eine erschließbare Vorgeschichte und in der Neuzeit eine wirkungsmächtige Nachgeschichte hat. Diese Nachgeschichte hat 1945 eine ideologische Wende. Für Baden-Württemberg speziell gibt es noch ein weiteres bedeutungsvolles Datum, den Übergang der letzten der drei berühmten alten Handschriften in den Besitz der Landesbank und der Badischen Landesbibliothek im Jahre 2002.