Filtern
Erscheinungsjahr
- 2001 (2) (entfernen)
Dokumenttyp
Sprache
- Deutsch (2)
Gehört zur Bibliographie
- nein (2)
Schlagworte
- Denkmalpflege (2)
- Kloster Reichenau (1)
- Reichenau (1)
- Restaurierung (1)
- Sakralbau (1)
- Sankt Georg 〈Oberzell, Reichenau〉 (1)
- Schloss Favorite 〈Rastatt〉 (1)
- UNESCO (1)
- Weltkulturerbe (1)
Die umfassende Innen- und Außenrestaurierung des Schlößchens Favorite, die sich von 1964 an mit Unterbrechungen über mehr als zwanzig Jahre hinzog, ist heute schon Geschichte. Der Geschichte des Schlosses, die von Perioden der Zuwendung, der Vernachlässigung und erneuter Zuwendung geprägt war, hat sie einen neuen Jahresring hinzugefügt. Längst ist die Furcht der damals Beteiligten, manches Detail würde allzu neu in dem alten Schloß erscheinen, durch den nicht aufzuhaltenden Prozeß des Alterns und des Verschleißes gegenstandslos geworden. Längst haben neue Nutzungsanforderungen den
damals erreichten Zustand verändert, die damals erreichten Lösungen in Frage gestellt. Die Jahrzehnte, in die die Restaurierung
von Schloß Favorite gehört, sind auch geprägt von Veränderungen in Theorie und Praxis der Restaurierung von Gebäuden in Deutschland.
In einem Aufsatz mit dem Titel „Über Restauration von Kunstwerken" in der von ihm herausgegebenen Zeitschrift „Propyläen" schrieb Johann Wolfgang von Goethe 1799 folgenden Satz nieder: „Alle Kunstwerke gehören als solche der gesammten gebildeten Menschheit an und der Besitz derselben ist mit der Pflicht verbunden Sorge für ihre Erhaltung zu tragen." Es ist schon bemerkenswert, was der Jurist und hohe Staatsbeamte, der Goethe ja auch war, hier über die Verpflichtung des Besitzenden gegenüber der Allgemeinheit, ja gegenüber der ganzen Menschheit aussagt in einer Zeit, die man doch gemeinhin noch als diejenige der Fürstenwillkür und der unbeschränkten Rechte Weniger ansieht. Vielleicht wäre es auch in unserem demokratischen Staat für denjenigen, der besitzt oder über Besitz zu richten hat, nicht ganz abwegig, einmal wieder seinen Goethe zu lesen.