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Wie Menschen unterschiedlicher Herkunft unter denselben Wertvorstellungen und Zeitbedingungen sich in ihren Lebensläufen annähern können, soll in dieser Studie gezeigt werden. Beide Männer, der schwäbische Ritter Joseph von Laßberg (1770-1855) und der westfälische Freiherr Werner von Haxthausen (1780- 1842) haben in ihrer Zeit eine nicht unbedeutende Rolle gespielt, so daß die Nachwelt sich ihrer erinnern sollte, wenn es auch das menschliche Schicksal ist, daß alles nach und nach der Vergessenheit anheimfällt. In ihrem Wirken weisen beide eine Übereinstimmung auf, die nicht immer zufällig ist, sondern durch Aktivitäten, Bestrebungen aus gemeinsamer Wurzel, auch da, wo die beiden getrennt sind, zustande kommt. Daher der Plutarchische Titel. Wie der antike Geschichtsschreiber Plutarch jeweils einen Römer einem Griechen, also beispielsweise Caesar dem großen Alexander gegenüberstellt, so soll es hier mit dem Donaueschinger und dem westfälischen Freiherrn geschehen. Der Unterschied gegenüber Plutarch ist freilich der, daß sie sich gekannt haben.
Unter der Überschrift "Badische Sonne im Herzen" gab der Wahlberliner Kabarettist Tilman Birr am 8. März 2012 der "Badischen Zeitung" ein Interview. Er wurde gefragt, ob sich "die Freiburger auf den ein oder anderen Badner-Witz einstellen" müssten. Birr verneinte das: "Das liegt daran, dass ich den badischen Dialekt nicht imitieren kann. Dann sollte man es besser lassen." Recht hat er, denn außer dem sogenannten "Badischen Akkusativ" des Interviewers ("auf ein Badner-Witz einstellen") hätte er sich da noch andere Probleme eingehandelt. Die von ihm verwendete Bedeutung von "badisch" steht nicht einmal im "Badischen Wörterbuch".
Aufgeschreckt durch den Verkauf der Fürstlich Fürstenbergischen Bibliothek und die Vernichtung ihres Zusammenhangs auf mehreren Versteigerungen, haben sich viele, denen die mittelalterliche Kultur am Herzen liegt, auch für das Schicksal des Nibelungenlieds interessiert. An sich war man ja nicht besorgt, da das Land Baden-Württemberg, als es 1992 die
Handschriften der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek erwarb, sich ein Vorkaufsrecht hat einräumen lassen. Gesetzlich ist ohnehin ein Verkauf ins Ausland nicht möglich, denn die Handschrift gehört zum „geschützten Kulturgut“. Unruhig wurde man jedoch, als der Wissenschaftsminister, Klaus von Trotha, ankündigte, das Land wolle sein Vorkaufsrecht aufgeben, wenn das Land Bayern das Nibelungenlied erwerben wolle. Die bayerische Regierung winkte allerdings alsbald ab. Seither ist die Öffentlichkeit über den derzeitigen Stand nicht informiert. Es müssen ja nicht alle Verhandlungen auf dem Markt stattfinden. Freilich ist nach den bisherigen Erfahrungen einiges Mißtrauen hinsichtlich der Zukunft des kostbaren Kodex angebracht.