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Dieser Beitrag soll den Besuchern der Kirche einen kleinen Einblick in die Geschichte ihrer künstlerischen Ausstattung geben, da z. Zt. kein neuer Kirchenführer angeboten werden kann. Das Kath. Pfarramt St. Mauritius Kippenheim (Pfarrer Eduard Neckermann) gab anlässlich der Konsekration der neuen Kirche am 29.11.1964 eine Festschrift heraus, die sich auch als Kirchenführer eignet. Sie berichtet ausführlich über die Geschichte der Pfarrei und über die Baugeschichte der neuen Kirche. Einige darin enthaltenen Angaben (z. B. über den spätgotischen Flügelaltar) müssten auf Grund neuer Forschungsergebnisse heute berichtigt und ergänzt werden. Es wäre wünschenswert, eventuell nach den geplanten Veränderungen im Kirchenraum oder nach der Vollendung der Rekonstruktion des spätgotischen Flügelaltares einen neuen Kirchenführer herauszugeben. Hierfür erscheinen weitere gründliche Archivstudien nötig, denn die früheren politischen und religiösen Verhältnisse in der Herrschaft Lahr-Mahlberg, zu der Kippenheim gehörte, waren zeitweise sehr verwickelt. Man muss auch damit rechnen, dass die schriftliche Überlieferung über Baugeschichte und Ausstattung der alten St. Mauritiuskirche lückenhaft ist, was die Sache zuätzlich erschwert.
Der Ettenheimer Kirchenchor („Chorsänger“) erhielt in der Zeit, um die es hier geht, von verschiedenen Seiten finanzielle
Zuwendungen und Sachleistungen in Form von Zehrkosten (Wein und Brot) zu unterschiedlichen Anlässen. Um darüber
zu berichten, war es erforderlich, alle noch vorhandenen Rechnungen durchzusehen. Wie zu erwarten, fehlen heute viele
Rechnungsjahrgänge samt Beilagen, und es bestehen vor allem bei den Bürgermeisterrechnungen große Lücken. Der Bürgermeister hatte im 18. Jahrhundert eine andere Funktion als heute und amtierte als Finanz- und Ökonomiebeamter. Jährlich wurde er von der Bürgerschaft neu gewählt, wobei eine Wiederwahl anscheinend möglich war. Die Bürgermeisterrechnung (BR) war die eigentliche Stadtrechnung und in mancherlei Hinsicht die ausführlichste. Daneben gab es noch die Steuermeisterrechnung (StmR). Der Steuermeister hatte für den Einzug der Steuer zu sorgen. Auch die Stadtschaffneirechnungen (StschR) sind für unser Thema wichtig. Dr. J.B. Ferdinand schreibt dazu, er könne bisher nicht feststellen, welche Funktionen der Stadtschaffner neben dem Bürgermeister und dem Steuermeister auszuüben hatte. Als vierte Rechnungsart sind auch die „Hospital-Rechnungen“ des Spitalschaffners zu berücksichtigen. Als letztes mussten noch die ergiebigen Kirchenrechnungen ausgewertet werden. Also stammen die folgenden Angaben aus fünf verschiedenen Rechnungsarten!