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Unser Verein wurde 1968 ins Leben gerufen, zu einem Zeitpunkt, als die Erosionserscheinungen der Sprachkenntnisse in der Region bereits alarmierende Ausmaße erreicht hatten. Wir setzen uns, im Geiste des bedeutenden Schriftstellers, dessen Namen unser Verein trägt, für eine Politik zugunsten einer "doppelten Kultur" ein, die von der Präsenz sowohl des Französischen als auch der Regionalsprache (Deutsch, bzw. die alemannischen und fränkischen Dialekte) geprägt ist: Unser Verein steht für eine Öffnung sowohl der französischen wie der deutschen Kulturwelt, für Qualitätsanspruch und Fortschrittsgeist. Er ist in seinem Engagement nicht parteilich festgelegt, hat aber ein starkes Bewusstsein für die politischen Konsequenzen seines kulturellen Schaffens und steht ferner für den Erhalt der Identität des Elsass und seiner Dialekte, ganz ohne Folklorismus oder Betrauern des Vergangenen. Wir möchten, dass jedwede Form von Nationalismus der Vergangenheit angehört und nehmen eine bewusst europäische und humanistische Position ein.
Das elsass-lothringische Lokalrecht ist eine Besonderheit des Elsass und des benachbarten lothringischen Departements Moselle. Es stammt jedoch nicht nur aus der Zeit der Zugehörigkeit dieses Gebiets zum Deutschen Reich 1871–1918. So vielseitig und reichhaltig seine Inhalte sind, bilden sie kein einheitliches Ganzes. Trotz verschiedener Schwächen, ist es bei der Bevölkerung, zu deren Identität es beiträgt, sehr beliebt. Eine Weiterentwicklung zu einem echten »Regionalrecht« als Ausdruck der kulturellen Eigenart dieses Gebiets wäre wünschenswert, ist jedoch im Rahmen eines zentristischen Staates kaum vorstellbar und durch die Schaffung der neuen Großregion »Grand Est« noch weiter erschwert.
Am 2. August 2019 wurde das Gesetz Nr. 2019-816 verkündet, in dem die Kompetenzen der künftigen »Collectivité européenne d’Alsace« festgelegt wurden. Es kreiert für das Territorium des Elsass durch die Fusion der beiden Departements des Haut-Rhin und des Bas-Rhin eine neue Gebietskörperschaf , die zum 1. Januar 2021 in Kraft treten wird. Dieses Gesetz spiegelt den aktuellen Stand der Debatten über den institutionellen Rahmen des Elsass wider, einer Etappe in einem Prozess, der sehr wahrscheinlich noch verschiedene Transformationen durchlaufen wird. Um die Reichweite dieses Gesetzes zu verstehen, muss man dessen Annahme in den historischen Kontext einordnen, hierbei die Besonderheiten des Elsass in den Blick nehmen und aufzeigen, worin die neue europäische Gebietskörperschaf Elsass sich als originell erweist und zugleich die Frage nach ihren künftigen Entwicklungen aufwerfen.