Zum letzten Mal gibt es in der Carolinea einen Beitrag der Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege (BNL) Karlsruhe, in dem von dieser Fachbehörde über die Arbeit der Naturschutzverwaltung im Regierungsbezirk Karlsruhe berichtet wird. Seit genau 50 Jahren gibt es diese höhere Fachbehörde für Naturschutz - als Nachfolge-Institution der Landesstelle für Naturschutz und Landschaftspflege im Regierungsbezirk Karlsruhe, damals Nordbaden (Wolf 1997). Seit Beginn ihres Bestehens war sie Mit-Herausgeberin der „Beiträge zur naturkundlichen Forschung“, die später in „Carolinea“ umbenannt wurden. Damit war sie auch in dieser Hinsicht Nachfolgerin der vormaligen Landesstelle. Im Band XIII der „Beiträge“ von 1954, dem ersten Band mit einer Veröffentlichung der neu gegründeten Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Nordbaden, stellt dies E. Oberdörfer dar, der zu dieser Zeit in Personalunion Leiter der BNL und Leiter der Landessammlungen für Naturkunde war (Oberdörfer 1954). In seinem Beitrag berichtet er über die Fortschritte bei der Ausweisung von
Schutzgebieten in Nordbaden. Dies war der Anfang einer Tradition, die bis heute fortgeführt wird.
Die Schriften des Straßburger Reformators Martin Bucer zur Kindertaufe, insbesondere seine ausführliche Schrift Quid de baptismate infantium iuxta scripturas Dei sentiendum von 1533, haben ihm den Ruf eines „unparalleled master of a theology of infant baptism“ eingebracht. Dieser zu Recht verliehene Titel steht allerdings in einem krassen Missverhältnis zur Resonanz seiner Kindertaufschriften in der Sekundärliteratur zur Geschichte der Reformation. Die letzte ausführliche Besprechung seiner hier übersetzten Hauptschrift zur Kindertaufe stammt aus dem Jahr 1884. Dies mag unter anderem daran liegen, dass bisher keine kritische Edition, geschweige denn eine deutsche Übersetzung von Bucers Schrift Quid de baptismate vorliegt. Dem versucht die hier veröffentlichte Übersetzung abzuhelfen. Diese Schrift über die Kindertaufe ist als offener Brief an den Münsteraner Täuferführer Bernhard Rothmann gerichtet und erschien kurz vor der militärischen Zuspitzung der Lage in Münster Anfang 1534.