020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
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Sie waren die „Pioniere der Leica", der legendären Kleinbildkamera, und
hatten sich durch Zufall gefunden: Dr. Paul Wolff aus Mühlhausen im
Oberelsass und der Offenburger Alfred Tritschler. Ihr Archiv mit einem
Negativbestand von ca. 500 000 Aufnahmen hat die Wirren der Zeit überstanden und existiert heute noch in Offenburg, dem letzten Sitz der gemeinsamen Firma. Von 1927 bis 1960 datieren diese Schwarzweiß-Bilder:
Ein einmaliger, kostbarer Bestand an visueller Erinnerung befindet sich damit in der Ortenau. Längst haben die Namen der beiden Fotografen Geschichte gemacht. In keinem Handbuch über Schwarzweiß-Fotografie fehlen sie. Und bis heute kommen Anfragen nach Ausstellungen in Offenburg
an. Im Frühjahr 2001 beispielsweise zeigte die Leica-Gallery in New York
eine Retrospektive mit Aufnahmen von Paul Wolff „Fifty Years after his
death".
Das im 18. Jahrhundert in Bruchsal befindliche Schriftgut des Bistums und Hochstifts Speyer wurde nach der 1793 erforderlich gewordenen Flüchtung der Registraturen der in Speyer verbliebenen Verwaltungsstellen mit diesem vereinigt und nachfolgend auf das Generallandesarchiv Karlsruhe, das 1817 neu gegründete Landesarchiv Speyer, das Erzbischöfliche Archiv Freiburg und das Archiv des Bistums Speyer aufgeteilt.
Wer sich um die Geschichte Schwetzingens bemüht, sieht sich einer Vielzahl von Archiven gegenüber, die für ihn Material bereithalten. Zentrale Bedeutung gewinnt jedoch vor allen das Stadtarchiv Schwetzingen. Obwohl das Stadtarchiv als notwendiger Teil der Stadtverwaltung schon lange besteht, können sich viele Menschen von der Funktion, der Bedeutung
und den einmaligen Beständen dieser Institution auch in Schwetzingen keine rechte Vorstellung machen. Ihre Grundlage wird seit geraumer Zeit im Gesetz über die Pflege und Nutzung von Archivgut (Landesarchivgesetz) vom 27.7.1987 beschrieben. Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg ein solches Gesetz geschaffen. In seinem § 7 heißt es: ,,Die Gemeinden und Landkreise verwahren, erhalten und erschließen Unterlagen von bleibendem Wert. . . mit den entsprechenden Amtsdrucksachen als Archivgut in eigenen Archiven; sie sollen das Archivgut nutzbar machen." Damit wird das Stadtarchiv - anders etwa als das Museum - zu einer kommunalen Pflichtaufgabe gemacht. Dies war freilich nicht neu, denn schon die Akten- und Archivordnung des Landes Baden-Württemberg für die Gemeinden vom 29.6.1964 hatte das Archivwesen derart definiert. Als neu führte das Gesetz das Benutzungsrecht ein: ,,Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, hat nach Maßgabe der Benutzungsordnung das Recht, das Archivgut nach Ablauf der
Sperrfristen zu nutzen, soweit sich aus Rechtsvorschriften oder Vereinbarungen mit derzeitigen oder früheren Eigentümern nichts anderes ergibt." Das Stadtarchiv steht daher nicht nur im Dienst seiner Trägerverwaltung, sondern im Dienst der gesamten Gesellschaft. Eine Stadtverwaltung hat dem voll und ganz zu entsprechen.
Auch im digitalen Zeitalter liegen sie in Buchhandlungen aus: Werbekataloge, die das Lesepublikum über Neuerscheinungen und das lieferbare Programm eines Verlags informieren. Das Angebot allein sagt bereits viel über das werbende Unternehmen aus, Käuferansprache und Gestaltgebung ergänzen gezielt die Außenwirkung. Der vorliegende Beitrag stellt den ehemaligen Baden-Badener Herbert Stuffer Verlag anhand seines Prospektarchivs vor und zeigt, dass Verlagskataloge mehr als nur eine Produktpalette abbilden.
Die aus der Abtei Lichtenthal stammende Handschrift L 89 der Badischen Landesbibliothek enthält Auszüge einer alemannischen Übertragung des Legatus divinae pietatis der hl. Gertrud von Helfta. Sie ist datiert mit 1566 und wurde weithin geschrieben von Äbtissin Barbara Veus (1551-1597), was aus der dem Konvent gewidmeten Schlussschrift hervorgeht. Eine mit dem Monogramm S B genannte Mitschreiberin ist Sr. Salome Beck. Etwa 20 Blatt wurden von einer dritten unbekannten Hand geschrieben. Leider lässt die in der Schlussschrift enthaltene Widmung an den Konvent dyß buoch habent ich und euwer liebe mitschwester euch geschryben nicht er- kennen, ob der Text die Kopie einer anderen, vielleicht gar einer bestimmten Handschrift ist, oder ob es sich um eine ganz oder teilweise selbständige Über- tragung aus dem Lateinischen handelt. Über die Herkunft der Schreiberinnen liegen nur bei Barbara Veus nähere Angaben vor. Sie ist eine Tochter des Hieronymus Veus, der Doktor beider Rechte, zeitweilig Rektor der Universität Freiburg und nach 1518 Kanzler des Markgrafen Philipp I. von Baden war. Der Inhalt der L 89 entspricht ziemlich genau der lateinischen Edition des
Legatus divinae pietatis, die 1536 in Köln unter dem Titel Insinuationum divinae pietatis libri quinque herausgegeben wurde und wegen der vorangestellten Apologetica des Kartäusers Johannes Lansperg gelegentlich unter dessen Namen überliefert ist. Sie weicht von der 1875 durch die Benediktiner von Solesmes veröffentlichten „Originalfassung" ab, die in verkürzter Form in verschiedenen deutschsprachigen mundartlichen Fassungen bereits seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts zu finden ist. Dieser Unterschied ist schon in einem relativ kleinen Textvergleich erkennbar.
Professor Felix Heinzer, der seit 2006 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg das Seminar für Lateinische Philologie des Mittelalters leitet, ist der Entdecker der Bohun-Handschrift im Archiv der Abtei Lichtenthal. Er arbeitete damals als Assistent in der Badischen Landesbibliothek mit am 1987 gedruckten Katalog „Die Handschriften von Lichtenthal“. Mit seinem Beitrag zufrieden, überließ ihm Dr. Gerhard Stamm den Anhang „Die heute noch im Kloster Lichtenthal befindlichen Handschriften des 12. bis 16. Jahrhunderts“. Dieser endet mit der Beschreibung von zwei Handschriften, die als Eigentum des Klosters im Archiv sind, während die anderen als zu betreuendes Säkularisationsgut in der historischen Bibliothek stehen.
Als wir den Katalog der Bibliotheque du Grand Seminaire de Strasbourg herstellten, fanden wir einige Werke, die früher der Abtei Gengenbach gehörten. Dies war erst kürzlich wieder der Fall in der Klosterbibliothek von Ribeauville, wo wir zwei schöne Einbände aus Gengenbach vorfanden. Das gab den Anlaß zu diesem kleinen und späten Beitrag zu einer Geschichte der ehemaligen Klosterbibliothek von Gengenbach.
In früheren Zeiten konnten die Geistlichen nicht über ihre VerJassenschaft frei verfügen: Hab und Gut des Verstorbenen fielen üblicherweise an den Bischof. So kommt es, daß sich mehrere Bündel des ehemaligen Straßburger Bistumarchivs mit den Fragen der Hinterlassenschaften von Priestern befassen. Aus diesen Inventaren stellen wir vier Ortenauer Pfarrbibliotheken vor.
Der Name Fürstenberg hat für viele deutlich an Glanz und Ausstrahlung verloren; seit langem galt er vor allem als Programm und Garant für Kultur auf höchstem Anspruchsniveau. Durch den Ausverkauf wertvollsten Kulturgutes ist ein ungeheurer Traditionsbruch zu beklagen, Zug um Zug wird versilbert, was in Generationen gesammelt, bewahrt und gepflegt wurde. Die Sotheby's-Auktion vom Juli 1994 in London war eine spektakuläre „Glanznummer" in diesem denkwürdigen Kulturgeschacher, etliche andere bleiben in trauriger Erinnerung. Ein wenig Hoffnung und ein bißchen Genugtuung sind geblieben. Das Land Baden-Württemberg hat bereits 1993 1050 für die Landeskultur besonders bedeutsame Handschriften aus der Fürstlich-Fürstenbergischen Hofbibliothek gekauft und 1999 seltene Musikalien mit 7532 Drucken, dazu 1110 Bände aus der Laßberg-Bücherei für die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe erworben - für insgesamt 54,3 Millionen DM. Die öffentliche Diskussion um die „Verteilung" dieses Kulturerbes war sehr erregt, viele bibliophile Kostbarkeiten aus dem alten Baden sind vor allem in der anglo-amerikanischen Welt angekommen, sicher auch mancher „antiquarische Schrott". Aber wer beurteilt dies im Detail?
Lassen Sie mich an den Anfang meines Referats eine Begründung dafür stellen, warum ich ausgerechnet dieses Thema gewählt habe. Nun, dafür gibt es einen ganz einfachen Grund: Ich musste, als ich mich vor mehreren Monaten festgelegt habe, eine Fragestellung finden, die einerseits mit dem Generalthema des Archivtags harmonierte, anderseits zum Thema meines Kollegen von der Evangelischen Landeskirche in Baden passte und schließlich allgemein genug war, mir eine hinreichende Flexibilität und Gestaltungsfreiheit zu erhalten. Keiner Begründung bedarf es wohl, dass ich die Ausländerseelsorge — wir könnten auch, etwas fürnehmer, Migrantenpastoral dazu sagen — überhaupt zum Thema meines Vortrags mache. Immerhin gehört die Sorge für die Fremden — und somit auch deren Seelsorge — zu den zentralen Aufgaben, die uns als Christen gestellt sind: Ich verweise auf das Evangelium nach Matthäus, Kapitel 25, Vers 35. Und wenn wir Archivare uns mit dem Problem der „Überlieferungsbildung und -sicherung für Migranten“ befassen, dann tun wir damit zunächst einmal nicht mehr, als eine unserer zahlreichen Pflichten zu erfüllen.