020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
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So wie die Benutzungsordnung der Karlsruher Hofbibliothek Gründungsurkunde ist für ihren Auftrag als Öffentliche Einrichtung, so ist sie zugleich auch der Ursprung des Pflichtexemplarrechts in Baden. Anders als im benachbarten Württemberg, wo die 1756 gegründete Öffentliche Bibliothek – die spätere Württembergische Landesbibliothek – das bereits seit 1710 bestehende Pflichtexemplarrecht mit ihrer Gründung übertragen bekam und seither ununterbrochen wahrnimmt, hat das Pflichtexemplarrecht in Baden eine wechselvolle Geschichte. Sie ist von den Interessenkämpfen
und Machtverhältnissen zwischen den Bibliotheken einerseits und den Verlegern andererseits geprägt, bei denen sich mal die eine, mal die andere Seite durchsetzen konnte. Alle Argumente, die zur Begründung oder Ablehnung des Pflichtexemplarrechts auch in anderen deutschen Staaten ausgetauscht wurden, kommen vor. Im Folgenden wird die Geschichte des badischen Pflichtexemplarrechts von 1771 an nacherzählt. Glücken soll das trotz eines Totalverlusts. Das
Aktenmaterial der Badischen Landesbibliothek aus den ersten 170 Jahren der badischen Pflichtablieferung ist vollständig vernichtet; alle aufgrund dieser Regelung in die Badische Landesbibliothek gelangten Pflichtexemplare sind verbrannt. Gebäude, Buchbestände, Akzessionsbücher, Verwaltungsakten, Inventar – der gesamte Besitz der Landesbibliothek wurde am 2./3. September 1942 in einer einzigen Bombennacht zerstört. Und auch im Generallandesarchiv Karlsruhe gibt es nur noch eine Streuüberlieferung in den Akten des Badischen Staats- und des Badischen Innenministeriums.
Mit Blick auf das Jahrhundertgedenken zum Beginn des Ersten Weltkriegs hat die Badische
Landesbibliothek bereits im Jahr 2013 hundert zeitgenössische Bücher und Broschüren aus den
Jahren 1914‐1918 digitalisiert. Sie stammen aus badischen Verlagen oder beziehen sich auf das
Kriegsgeschehen in Baden. Seither hat sich die Titelzahl aufgrund von Benutzeraufträgen noch
erhöht. Die digitalisierten Titel sind zu finden unter: http://digital.blb‐karlsruhe.de.
Das Spektrum der Digitalisate reicht von amtlichen Denkschriften zu wirtschaftlichen Maßnahmen während des Kriegs oder zur Invaliden‐ und Hinterbliebenenfürsorge über Kriegspropagan‐
da, Kriegstagebücher, Kriegslyrik und Kriegspredigten bis hin zur Darstellung der Kriegserlebnis‐
se von Badenern an der Front und in Gefangenschaft. Ebenfalls dabei: das mit Hunderten von
Fotos ausgestattete Gedenkbuch der Stadt Pforzheim mit den Ehrentafeln der Kriegsopfer aus den
Jahren 1915‐1920 und das Ehrenbuch der Stadt Karlsruhe für ihre 5510 im Krieg gefallenen
Bürger aus dem Jahr 1930. Oder eine alphabetische Zusammenstellung der höchstzulässigen
Lebensmittelpreise in Karlsruhe nach dem Stand vom 15. Mai 1916. Eine kleine Auswahl der
digitalisierten Titel soll hier vorgestellt werden.
Der Historische Zettelkatalog mit 300.353 Titelkarten weist den bis zur Zerstörung der Badischen
Landesbibliothek 1942 vorhandenen Bestand nach. Er wird als historische Quelle
von Forschern immer wieder und in letzter Zeit verstärkt nachgefragt. Neben den 1942
durch bereits erfolgte Auslagerung geretteten Zimelien ist er die einzige Hinterlassenschaft
der Bibliothek aus den Vorkriegsjahren. Gebäude, Buchbestände, Verwaltungsakten, Inventar
– der gesamte Besitz der Landesbibliothek wurde im September 1942 in einer einzigen
Bombennacht zerstört.
Zwischen 1914 und 1918 legten Bibliotheken, Archive, Museen, Behörden und Privatpersonen
überall im Deutschen Reich Kriegssammlungen an, in denen der Erste Weltkrieg als „große
Zeitenwende“ akribisch dokumentiert wurde. Erstmals wurde ein Krieg umfassend archiviert,
noch während er stattfand. Denn die Zeitgenossen erlebten ihn im Bewusstsein, an einem
weltgeschichtlich einschneidenden Ereignis teilzuhaben, das den Alltag jedes Einzelnen ebenso
tiefgreifend prägte wie die Existenz der Nation als Gesamtheit und für dessen spätere Bewertung das Tagesschrifttum von größter Wichtigkeit sein würde.
Mit Blick auf das Jahrhundertgedenken zum Beginn des Ersten Weltkriegs hat die Badische Landesbibliothek bereits im Jahr 2013 100 zeitgenössische Bücher und Broschüren aus den Jahren 1914–1918 digitalisiert. Sie stammen aus badischen Verlagen oder beziehen sich auf das Kriegsgeschehen in Baden. Seither hat sich die Titelzahl aufgrund von Benutzeraufträgen noch erhöht. Die digitalisierten Titel sind zu finden unter http://digital.blb-karlsruhe.de.
Die Welt der Wissenschaftlichen Landes- und Stadtbibliotheken in Deutschland
ist seit jeher vielgestaltig. 65 Bibliotheken dieses Typs sind in der Arbeitsgemeinschaft der Regionalbibliotheken des DBV zusammengeschlossen: alte und junge,
große und kleine, universale und spezialisierte, vornehmlich als Sammlungen
und vornehmlich als Servicezentren profilierte Häuser. Sie alle verstehen sich
als Regional- und Forschungsbibliotheken. Und sie sind es seit Jahrhunderten
gewohnt, sich neuen Anforderungen entsprechend zu wandeln, mit wechselnden Partnern zu kooperieren oder Fusionen einzugehen. Rückschläge, Einschränkungen, auch Verluste beflügeln ihren Innovationsgeist. Oft geben dabei prekäre
bauliche und/oder finanzielle Verhältnisse den Ausschlag. Je nach den Gegebenheiten vor Ort werden ganz unterschiedliche Lösungen gefunden. Irgendwo ist
es immer gerade besonders spannend. Dieses Heft des Bibliotheksdienstes gibt
Gelegenheit, einmal dorthin zu blicken, wo unter aktuellen Bedingungen derzeit
Neues ausprobiert wird.
In der Jubiläumsschrift zum 40. Jahrestag des Bestehens der Badischen Bibliotheksgesellschaft
e.V. im Jahr 2006 konnte eine beeindruckende Fülle von Fördermaßnahmen aufgezählt werden,
die die Badische Bibliotheksgesellschaft seit ihrer Gründung im Jahr 1966 für die Badische Landesbibliothek geleistet hatte. Doch auch seither ist sie stets bereitwillig eingesprungen, wenn
ihre Hilfe gebraucht wurde. Laufend wird ihre Unterstützung im Veranstaltungsprogramm benötigt, das die Badische Landesbibliothek und die Badische Bibliotheksgesellschaft nun seit
Jahrzehnten gemeinsam durchführen und das den Mitgliedern der Bibliotheksgesellschaft
vielfältige Ausstellungs‐, Konzert‐ und Vortragsaktivitäten anbietet, mit denen die Badische
Landesbibliothek profiliert an die Öffentlichkeit tritt. Aber auch durch Förderung von Erwerbungs‐, Erschließung‐ und Restaurierungsmaßnahmen trägt die Badische Bibliotheksgesellschaft
dazu bei, dass die Badische Landesbibliothek als Institution mit einer 500jährigen Geschichte und
herausragenden Sammlungsbeständen ihre weithin anerkannte Arbeit als Kultureinrichtung
leisten kann. Im Folgenden soll kurz über die vergangenen zehn Jahre berichtet werden.
Die Badische Landesbibliothek schaltete am 07.02.2014
das Webportal „Kriegssammlungen in Deutschland 1914–
1918“ frei. Es weist 235 Sammlungen des Ersten Weltkriegs
und die ihnen bis heute verbliebenen Sammlungsmaterialien nach.
Zwischen 1914 und 1918 legten Bibliotheken, Archive,
Museen, Behörden und Privatpersonen überall im Deutschen Reich Kriegssammlungen an, in denen der Erste
Weltkrieg als „große Zeitenwende“ akribisch dokumentiert wurde. Der Krieg wurde umfassend archiviert, noch
während er stattfand. Denn die Zeitgenossen sahen sich an
einem weltgeschichtlich einschneidenden Ereignis teilhaben, das den Alltag jedes Einzelnen ebenso tiefgreifend
prägte wie die Existenz der Nation als Gesamtheit; für
dessen spätere Bewertung würde das Tagesschrifttum von
größter Wichtigkeit sein. Und allen war klar, dass dies der
erste Medienkrieg der Geschichte war. Nie zuvor hatte die
Publizistik eine vergleichbare Rolle gespielt, die Propaganda so entscheidenden Einfluss gehabt.
Im Rahmen der Pflichtexemplargesetzgebung für das Land Baden-Württemberg sind Publikationen aus Baden-Württemberg ablieferungspflichtig. Die BLB und die WLB sammeln und erschließen die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich erscheinenden Publikationen. Die BLB ist verantwortlich für die Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg, die WLB ist verantwortlich für die Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen.
Aus der Ablieferungspflicht ergibt sich der Auftrag, die abgelieferten und in den Bestand aufgenommenen Publikationen dauerhaft zu erhalten. Die Erhaltungsverpflichtung wird in Feld 4233 der Verbunddatenbank eingetragen. Damit ist der überregionale Nachweis der jeweiligen Publikation als Pflicht=Archivexemplar verbunden. Dieser Kennzeichnungspflicht kommen seit dem Zugangsjahr 2020 bundesweit alle regionalen Pflichtexemplarbibliotheken laufend nach. Die retrospektive Erfassung ist in den einzelnen Bundesländern aufgrund technischer bzw. organisatorischer Umstände noch unterschiedlich weit vorangeschritten. Ziel ist die für eine kooperative Bestandserhaltung unerlässliche Kennzeichnung des Pflichtexemplars als des bundesweit auf verteilter Rechtsgrundlage abrufbaren Archivexemplars.