020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
Filtern
Erscheinungsjahr
Dokumenttyp
- Wissenschaftlicher Artikel (157)
- Buch (Monographie) (9)
- Teil eines Buches (Kapitel) (9)
- Preprint (6)
- Bericht (5)
Sprache
- Deutsch (184)
- Englisch (1)
- Französisch (1)
Schlagworte
- Badische Landesbibliothek (69)
- Karlsruhe (48)
- Nachlass (22)
- Kirchenarchiv (20)
- Digitalisierung (19)
- Generallandesarchiv Karlsruhe (10)
- Handschrift (10)
- Quelle (10)
- Württembergische Landesbibliothek (8)
- Fürstlich Fürstenbergische Hofbibliothek (7)
Öffentliche Archive verwahren vor allem Unterlagen, die sie von der Verwaltung ihres Trägers bei Aktenaussonderungen
erhalten haben. Neben der schriftlichen Überlieferung ihres Trägers übernehmen die Archive aber auch weitere Unterlagen
von bleibendem Wert, soweit sie in das Sammlungsprofil passen. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Gemeindearchiv nur
ortsgeschichtlich interessante Dokumente übernimmt, während eine überörtliche Überlieferung eher für die Kreis- oder
Landesarchive interessant wird. Durch die Übernahme solcher „hausfremden“ Archivalien sollen vor allem Überlieferungslücken geschlossen und vorhandene Archivbestände ergänzt werden. So können Akten von privaten Personen oder Vereinen weitere interessante Informationen zur Orts- und Kreisgeschichte enthalten, die man in Behördenakten nicht ohne weiteres finden würde.
Im Frühjahr 1993 wurde die Handschriftensammlung der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek
vom Land Baden-Württemberg für 48 Millionen DM erworben (!). Bei der Frage
nach dem künftigen Standort der Sammlung entschied sich die Landesregierung nach einer
längeren Konsultations- und Beratungsphase für eine Lösung, die der besonderen Struktur des
Bundeslandes mit seinen beiden Landesteilen und den für diese zuständigen Landesbibliotheken
in Karlsruhe und Stuttgart Rechnung tragen sollte. Mit Beschluß vom 14. März 1994
verfügte daher die Landesregierung eine Aufteilung der ca. 1225 Handschriften (ca. 1370 Bände
bzw. Faszikel) auf die Badische und die Württembergische Landesbibliothek.
Der Historische Zettelkatalog mit 300.353 Titelkarten weist den bis zur Zerstörung der Badischen
Landesbibliothek 1942 vorhandenen Bestand nach. Er wird als historische Quelle
von Forschern immer wieder und in letzter Zeit verstärkt nachgefragt. Neben den 1942
durch bereits erfolgte Auslagerung geretteten Zimelien ist er die einzige Hinterlassenschaft
der Bibliothek aus den Vorkriegsjahren. Gebäude, Buchbestände, Verwaltungsakten, Inventar
– der gesamte Besitz der Landesbibliothek wurde im September 1942 in einer einzigen
Bombennacht zerstört.
Maria van Look wurde am 23. September 1909 in Brandenberg (Baden) als Maria Berger geboren. Sie studierte Zahnheilkunde in Freiburg im Breisgau und schloss ihr Studium 1932 mit dem Staatsexamen und im Januar 1933 mit der Doktorpromotion ab. 1935 heiratete sie Johannes („Hans“) van Look (1903-1988), der ebenfalls Zahnarzt war. Gemeinsam betrieben sie eine Zahnarztpraxis in Freiburg. Dem Ehepaar wurden die Kinder Claudio (*1936), Hans-Günther (1939-2007) und Eva (*1941) geboren. Claudio wurde wie seine Eltern Zahnarzt, Hans-Günther (genannt „Pümy“) wurde – wohl nicht zuletzt aufgrund der Fürsprache Reinhold Schneiders – Künstler. Zu seinen Werken gehört auch ein Reinhold Schneider-Porträt, das sich in der Badischen Landesbibliothek befindet.
Im Rahmen der Pflichtexemplargesetzgebung für das Land Baden-Württemberg sind Publikationen aus Baden-Württemberg ablieferungspflichtig. Die BLB und die WLB sammeln und erschließen die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich erscheinenden Publikationen. Die BLB ist verantwortlich für die Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg, die WLB ist verantwortlich für die Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen.
Aus der Ablieferungspflicht ergibt sich der Auftrag, die abgelieferten und in den Bestand aufgenommenen Publikationen dauerhaft zu erhalten. Die Erhaltungsverpflichtung wird in Feld 4233 der Verbunddatenbank eingetragen. Damit ist der überregionale Nachweis der jeweiligen Publikation als Pflicht=Archivexemplar verbunden. Dieser Kennzeichnungspflicht kommen seit dem Zugangsjahr 2020 bundesweit alle regionalen Pflichtexemplarbibliotheken laufend nach. Die retrospektive Erfassung ist in den einzelnen Bundesländern aufgrund technischer bzw. organisatorischer Umstände noch unterschiedlich weit vorangeschritten. Ziel ist die für eine kooperative Bestandserhaltung unerlässliche Kennzeichnung des Pflichtexemplars als des bundesweit auf verteilter Rechtsgrundlage abrufbaren Archivexemplars.
Bücherschätze
(2020)
Seit fünfzehn Jahren wird im Markgräfler Museum Müllheim eine wissenschaftliche Regionalbibliothek mit den Schwerpunkten Geschichte und Kunst des Markgräflerlandes aufgebaut. In kurzer Zeit ist sie auf rund 7000 Bände angewachsen. Ein bedeutender Neuzugang ist die »Badische Bibliothek« der Familie Blankenhorn, die Erich Blankenhorn ausgebaut und geordnet hat. 2016 hat die Familie dem Markgräfler Museum diese wertvolle Privatbibliothek als Schenkung übergeben – mit 772 lateinischen und deutschen Geschichtsbänden, religiösen Traktaten sowie Büchern zu wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und literarischen Themen der Region. Das älteste Werk datiert von 1599.
Das Stadtarchiv Eppingen
(2010)
Das Stadtarchiv verwahrt die amtliche kommunale Überlieferung der Stadt Eppingen
und der eingemeindeten Orte Adelshofen,
Elsenz, Kleingartach, Mühlbach, Richen
und Rohrbach. Die Bestände gehen bis in
das Jahr 1303 zurück.
Daneben werden weitere Quellen zur Ortsgeschichte aufbewahrt und gesammelt;
dazu gehören Nachlässe, Zeitungen, Zeitschriften, Videos, CD-ROM, Fotos und Plakate.
In der Archivbibliothek werden wichtige Literatur zur Geschichte der Stadt und ihrer
Ortsteile sowie wissenschaftliche Handbücher zur Erschließung der Bestände gesammelt.
Das gedruckte Zeugnis für das gesprochene Wort stand im Fokus der Reihe >>Bücherfunde<< an der Badischen Landesbibliothek. Die Veranstaltung mit dem Titel >>Zwei Frauen im Badischen Landtag: Marianne Weber und Marie Bernays<< fand im Rahmenprogramm zur Ausstellung >>Schlaglichter - 100 Bücher des Jahres 1918<< statt und verwies, als Ausblick zum Ende der Ausstellung zum Umsturz im Jahre 1918, auf die Schaffung einer neuen Verfassungsordnung im März 1919. Zusätzlich passten diese »Bücherfunde« auch zum Gedenken an das Jahr 1968 und den mit diesem Jahr verbundenen Emanzipationsbestrebungen. Ein kurzes Wort des französischen Philosophen Michel de Certeau bringt das Anliegen der Veranstaltung auf den Punkt: »En 1968 on a pris la parole comme en 1789 la Bastille.« Das gilt in noch viel größerem
Maße für die Jahre 1918/1919 in Deutschland, als die Frauen erstmals das aktive und das passive Wahlrecht erhielten. Dank dieser Mitspracherechte im Wortsinn war es möglich, dass sie in der Öffentlichkeit das Wort ergriffen und zur Politik Stellung nahmen.
Wer zu orts-, familien- und personengeschichtlichen Themen recherchiert, der weiß oder ahnt, welche Herausforderung der Umgang mit historischen Zeitungsbeständen darstellt. Äußerst reizvoll zwar in berechtigter Erwartung wesentlicher Suchergebnisse, aber in der puren Masse doch auch erschlagend! Bemisst man den Umfang einer durchschnittlichen
Zeitungsausgabe mit acht Druckseiten und rechnet für die Durchsicht einer Einzelseite nur ganze dreißig Sekunden – und das ist wirklich sehr wenig für eine halbwegs sorgfältige Analyse der oftmals unübersichtlich strukturierten, auf Artikelüberschriften meist verzichtenden älteren Presseerzeugnisse –, so braucht es für jedes Exemplar mindestens vier Minuten und pro Jahrgang einer Tageszeitung demnach gut und gerne zwanzig Stunden. Mit vertretbarem Aufwand war daher bisher die Durchsicht vieler Jahrgänge oder mehrerer unterschiedlicher Blätter kaum zu bewerkstelligen.