020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
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Mit der Einäscherung der Stadt am 13. August 1689 während des pfälzischen Erbfolgekriegs (1688–1697) verlor Bretten nicht nur sein mittelalterliches Stadtbild, sondern auch seine gesamten bis ins Hochmittelalter zurückreichenden städtischen Aufzeichnungen. Es blieb keine Urkunde, nicht ein Band der städtischen Amtsbuchserien und Rechnungen, kein einziges Aktenfaszikel erhalten.
Das Handbuch der historischen Buchbestände in Deutschland verzeichnet unter dem Stichwort Überlingen die Leopold-Sophien-Bibliothek. Ihr Grundstock ist die 1832 erfolgte Stiftung des Stadtpfarrers und Dekans Franz Sales Wocheler (1778–1848). Durch sie wurde die im Jahr 1553 erstmals erwähnte reichsstädtische Ratsbibliothek mit ungefähr 10.000 Bänden aus seiner Privatbibliothek vermehrt. Wie vielerorts, war auch in der Stadt am Bodensee die Ratsbibliothek teils aus der alten Pfarrkirchenbibliothek hervorgegangen.
Der Bestand Abt. 150.014 Karl Heinrich Mann (1912–1982) ist kein Nachlass im eigentlichen Sinne, sondern eher eine Sammlung historischer Unterlagen über Heidelberg und insbesondere die Providenzkirche, an der Mann von 1959 bis 1978 tätig war. Der Nachlass mit einem Umfang von 0,2 lfd. Metern, 18 Verzeichnungseinheiten und einer Laufzeit von 1645 bis 1981, ist zu einem unbekannten Zeitpunkt vor dem Jahr 1999 in das Landeskirchliche Archiv übernommen worden. Er beinhaltet 16 Handakten von Pfarrer Heinrich Mann mit Leichenpredigten bedeutender Persönlichkeiten in der Pfarrei und der Gemeinde. Karl Heinrich Mann wurde am 4. September 1912 in Leipzig geboren. Nach dem Schulbesuch in Leipzig studierte er von 1932–1937 Theologie in Leipzig und Marburg und legte nach bestandener I. Theologischer Prüfung und Vikariat in Sebnitz mit Besuch des Prediger-Kollegs St. Pauli in Leipzig im Mai 1939 vor dem Evangelisch-Lutherischen Landeskirchenamt in Sachsen das II. Theologische Examen ab. Seine erste Pfarrstelle war an der Heil- und Pflegeanstalt Untergöltzsch. Von Mai 1939 bis August 1945 diente er in der Wehrmacht, nahm am Polen- und Westfeldzug teil und kam anschließend in Kriegsgefangenschaft in Kreuznach und Attichy (Frankreich).
Wie alle großen Kraichgauer Adelsfamilien bildeten sich auch bei den Helmstatt Linien heraus: Haupt- und Seitenlinien, kurzlebige und mit männlichen Erbenreich gesegnete, in Helmstadt, in Neckarbischofsheim, in Grambach u.a. – und damit sind die Linien in Lothringen noch gar nicht genannt. Auch die alte Neckarbischofsheimer Linie wurde schließlich im 18. Jahrhundert von Verwandten aus Oberöwisheim beerbt. Trotzdem bildete das „Steinhaus" in Neckarbischofsheim mindestens seit dem 15. Jahrhundert den Bezugspunkt für alle Linien, denn hier schloss man für die Ganerbenburg die Burgfrieden und hier lag das gemeinsame Archiv. Die gemein brieff, die wichtigen Urkunden, sollten nach der Stammeseinung von 1458 hier im Gewölbe verwahrt werden. Spätestens seit 1752 gab es hier auch einen gemeinschaftlichen Archivar, der z.B. die Lothringer Linie des Hauses – die immer erbberechtigt blieb - bei Bedarf mit Urkundenabschriften versorgte. So brachte die Lothringer Familie auch ihr Archiv in den Kraichgau mit, als sie vor der Revolution in Frankreich floh. An dieser Stelle setzte nun eine Art Parallelgeschichte für das Helmstatt-Archiv ein, eine Kette des Missgeschicks, die eine doch an sich ruhige Archivgeschichte bis
ins 20. Jahrhundert begleiten sollte. Die Lothringer Familie verlor wohl auf der Flucht eine oder mehrere Kisten mit Schriftgut.
Das Freiherrlich von Gemmingen'sche Archiv von Burg Hornberg über dem Neckar und seine Urkunden
(2018)
Zu den großen Geheimnissen von Burgen und Schlössern gehörten, ihrer Natur gemäß, jahrhundertelang die dort verwahrten Archive. Während ungezählter Generationen sammelten sich darin Urkunden, Amtsbücher, Akten und Korrespondenzen, die im Zuge des Erwerbs und der Wahrnehmung vielfältiger Besitz- und Herrschaftsrechte zusammengekommen und – wertvoller als bares Geld – für
die Ausübung legitimer Herrschaft sowie für die künftige Erwirtschaftung finanzieller Erträge und damit für die Bewahrung des herrschaftlichen Status' unentbehrlich waren. Aufgrund der Langlebigkeit mittelalterlicher und frühneuzeitlicher Rechts- und Verfassungsstrukturen behielten diese Dokumente oft über viele Jahrhunderte ihren Wert, blieben ein von einem König des Mittelalters verliehenes Privileg oder ein von einem Fürsten erteiltes Lehen grundsätzlich geltendes Recht bis zum Ende des Alten Reiches und mitunter sogar noch darüber hinaus; desgleichen
verloren Schuldverschreibungen, solang die darin vereinbarten Zahlungen nicht geleistet waren, ihren Wert nicht. Entsprechend restriktiv handhabte man verständlicherweise von jeher und überall den Zugang zu den mit großer Sorgfalt gesicherten Archivgewölben. Nur der jeweilige Herr oder allenfalls seine vereidigten Amtleute hatten dort Zutritt, nicht hingegen die nachgeborenen Angehörigen der herrschaftlichen Familie und schon gar nicht neugierige Historiker.
Von hier und heute geht eine neue Epoche der Weltgeschichte aus. So will Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832) eigenem Bekunden zufolge am Abend des 20. September 1792 gegenüber preußischen Offizieren das als Kanonade von Valmy in die Geschichte eingegangene Artilleriegefecht kommentiert haben, das die entscheidende Wende im Verlauf des Ersten Koalitionskriegs mit sich brachte, die von Generalfeldmarschall Karl Wilhelm Ferdinand von Braunschweig-Wolfenbüttel (1735-1806) geführte preußische Armee zum Rückzug zwang und zugleich den Vormarsch unter dem Kommando des Divisionsgenerals Adam Philippe de Custine (1740-1793) stehender französischer Revolutionstruppen bis an den Rhein ermöglichte. Ohne dabei auf nennenswerten Widerstand zu stoßen, besetzten diese am 30. September Speyer, am 4. Oktober Worms, am 21. Oktober Mainz und am 23. Oktober schließlich Frankfurt am Main.
Ernst-Lothar von Knorr (1896–1973) war ein hervorragender Geigenspieler und Komponist. Er wirkte darüber hinaus als Musikpädagoge und Direktor an der Jugend- und Volkshochschule in Berlin sowie an Musikhochschulen deutschlandweit. Seinen Berufs-weg als Hochschullehrer begann er nach seinem Kriegsdienst 1919 an der Heidelberger Musikakademie und beendete ihn 1969 ebendort als Leiter der Hochschule für Musik und Theater. Zudem war er Mitglied und Berater zahlreicher Musikverbände wie dem Berufsverband Deutscher Komponisten (BDK), dem Deutschen Komponistenverband (DKV) oder dem Verband Deutscher Musikerzieher und konzertierender Künstler (VDMK).
Marchivarum: So nennt sich seit 2018 das vormalige Stadtarchiv Mannheim – Institut für Stadtgeschichte, das mit dem umgebauten Weltkriegsbunker Ochsenpferch ein neues Domizil bezogen hat. Mit dem Umzug hat sich auch das Aufgabenspektrum des Stadtarchivs erweitert; so wird es künftig eine stadtgeschichtliche Ausstellung und ein NS-Dokumentationszentrum vorhalten. Damit etabliert sich eine neue Einrichtung in Mannheim, die gleichermaßen Bildung, Kultur und Forschung vereint. Um diese Neuausrichtung auch in der Firmierung aufzugreifen, wurde als neuer Name »MARCHIVUM. Mannheims Archiv – Haus der Stadtgeschichte und Erinnerung« ausgewählt.
Am 25. August 2018 luden die Erinnerungsstätte Ständehaus und die Stadtbibliothek Karlsruhe
zu einem »Fest für Alle« in das Neue Ständehaus ein. Dieses war 25 Jahre und drei Tage
zuvor am 22. August 1993 auf dem Restareal des 1944 bei einem Luft angriff schwer getroffenen
ersten Deutschen Parlamentsgebäudes eingeweiht worden. Zur Geschichte des Neuen Ständehauses
hatte das Stadtarchiv die kleine Ausstellung »25 Jahre Neues Ständehaus. Fotos und
Fakten« zusammengestellt. Die Besucherinnen und Besucher erwartete den ganzen Tag über
ein buntes Programm. Im Ständehaussaal sprachen der Karlsruher Oberbürgermeister Dr.
Frank Mentrup, die Leiterin der Stadtbibliothek Andrea Krieg und Dr. Ernst Otto Bräunche,
Leiter von Stadtarchiv & Historische Museen Karlsruhe unter dem Motto »Vergangenheit trifft
Gegenwart für die Zukunft« über 25 Jahre Neues Ständehaus. Die folgenden Ausführungen
orientieren sich an dem Trialog im gut besuchten Ständehaussaal.
Das Landesarchiv Baden-Württemberg hat anlässlich des 200. Jubiläums der Badischen Verfassung eine Ausstellung im Generallandesarchiv Karlsruhe unter dem Titel »Demokratie wagen? Baden 1818–1919« ausgerichtet und einen entsprechenden Begleitband herausgebracht. Ausstellung und Begleitband entwickeln einen »Gang durch die badische Demokratiegeschichte« unter den Aspekten der politischen Partizipation der badischen Bevölkerung und der Durchsetzung und Geltung allgemeiner Bürger- und Menschenrechte. Ausstellung und Begleitband verstehen sich als historisch-politischer Beitrag zur Bildungsarbeit des Landearchivs. Unmittelbarer Anlass sind die aktuellen Gefährdungen der Demokratie
und der individuellen Freiheitsrechte.
Gegenstand dieses Aufsatzes ist der Catalogus Librorum Omnium ad Bibliothecam Universitatis pertinentium, ein um ca. 1610 mangelegtes Verzeichnis über den Buchbestand der allgemeinen Bibliothek der Universität Freiburg. Der Katalog – er soll im Folgenden kurz CL genannt werden – schließt auf fol. 14r bis 64r einer Papierhandschrift an ein Stipendiatenverzeichnis der
Stiftung des R[everendus] D[omi]n[us] Ioannis Zim[m]erman’s alias Neuburgeri an. Der CL, auf dessen Systematik später noch genauer eingegangen werden soll, führt unter der Rubrik Libri Haeretici et Prohibiti und Supplementum Haereticorum et Librorum Prohibitorum reformatorische und häretische Schriften auf (Abb. 1 und 2).
Es scheint passend, den folgenden Aufsatz mit einem bekannten Sprichwort einzuleiten: Habent sua fata libelli. Bücher haben ihr Schicksal und auch mittelalterliche
Handschriften erzählen zuweilen spannende Geschichten. Unter den Beständen der ehemaligen Dombibliothek Konstanz in der Württembergischen Landesbibliothek in Stuttgart befinden sich zwei Handschriften des frühen 9. Jahrhunderts, welche auf den ersten
Blick nur für wenige Spezialisten für die Überlieferung des lateinischen Bibeltextes relevant scheinen, die aber neue Erkenntnisse zur Präsenz der karolingischen Herrscher im
Bodenseeraum vermitteln.
Öffentliche Archive verwahren vor allem Unterlagen, die sie von der Verwaltung ihres Trägers bei Aktenaussonderungen
erhalten haben. Neben der schriftlichen Überlieferung ihres Trägers übernehmen die Archive aber auch weitere Unterlagen
von bleibendem Wert, soweit sie in das Sammlungsprofil passen. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Gemeindearchiv nur
ortsgeschichtlich interessante Dokumente übernimmt, während eine überörtliche Überlieferung eher für die Kreis- oder
Landesarchive interessant wird. Durch die Übernahme solcher „hausfremden“ Archivalien sollen vor allem Überlieferungslücken geschlossen und vorhandene Archivbestände ergänzt werden. So können Akten von privaten Personen oder Vereinen weitere interessante Informationen zur Orts- und Kreisgeschichte enthalten, die man in Behördenakten nicht ohne weiteres finden würde.
Das gedruckte Zeugnis für das gesprochene Wort stand im Fokus der Reihe >>Bücherfunde<< an der Badischen Landesbibliothek. Die Veranstaltung mit dem Titel >>Zwei Frauen im Badischen Landtag: Marianne Weber und Marie Bernays<< fand im Rahmenprogramm zur Ausstellung >>Schlaglichter - 100 Bücher des Jahres 1918<< statt und verwies, als Ausblick zum Ende der Ausstellung zum Umsturz im Jahre 1918, auf die Schaffung einer neuen Verfassungsordnung im März 1919. Zusätzlich passten diese »Bücherfunde« auch zum Gedenken an das Jahr 1968 und den mit diesem Jahr verbundenen Emanzipationsbestrebungen. Ein kurzes Wort des französischen Philosophen Michel de Certeau bringt das Anliegen der Veranstaltung auf den Punkt: »En 1968 on a pris la parole comme en 1789 la Bastille.« Das gilt in noch viel größerem
Maße für die Jahre 1918/1919 in Deutschland, als die Frauen erstmals das aktive und das passive Wahlrecht erhielten. Dank dieser Mitspracherechte im Wortsinn war es möglich, dass sie in der Öffentlichkeit das Wort ergriffen und zur Politik Stellung nahmen.
Nach längerer Pause hat die Arbeitsgruppe Regionalbibliographie ihre jährliche
Sitzung wieder einmal in Hamburg abgehalten; eingeladen hatte die Staats- und
Universitätsbibliothek Carl von Ossietzky. Gleich zu Beginn konnten die Sitzungsteilnehmer
mit Freude zur Kenntnis nehmen, dass die Virtuelle Deutsche Landesbibliographie
(VDL) nun auf der Startseite des Karlsruher Virtuellen Katalogs
(KVK) in der Rubrik „Deutschland“ ein eigenes Kästchen zum Anhaken bekommen
hat. Damit ging ein lange gehegter Wunsch der Arbeitsgruppe in Erfüllung,
für dessen Umsetzung der KIT-Bibliothek zu danken ist, die bereits im vergangenen
Jahr der Startseite der VDL ein frisches, zeitgemäßes Layout gegeben hatte.
Die VDL ist ein Beleg für die erfolgreiche Vernetzung der Landesbibliographien
und die gemeinsame Präsentation ihrer Datenbestände im Internet. Unter
einer einheitlichen Rechercheoberfläche können alle internetbasierten Landesbibliographien
gleichzeitig abgefragt werden. Damit ist die VDL insbesondere für
länderübergreifende Fragestellungen ein überaus nützliches Suchinstrument.
Die Platzierung auf der KVK-Hauptseite erhöht die Präsenz der VDL als einer wichtigen
länderübergreifenden Rechercheplattform zur Landesgeschichte und Landeskunde.
Schon in den ersten Tagen belegten die Zahlen der Nutzungsstatistik
(Anfragen, Volltitelabrufe) den Wert dieser Maßnahme. Auch für den KVK ergibt
sich dadurch ein Mehrwert, weil deutlich mehr unselbständig erschienene Literatur
in die Suche des Nutzers einbezogen werden kann, denn rund zwei Drittel
der in den Landesbibliographien nachgewiesenen Literaturstellen sind Aufsätze
und Artikel.
Neben den Berichten aus allen Bundesländern, die vollzählig in Hamburg
vertreten waren, wurden zahlreiche Einzelaspekte aus der praktischen Arbeit
behandelt.
Am 22. Februar 2018 wurde im Hauptstaatsarchiv Stuttgart die Südwestdeutsche Archivalienkunde als neues Themenmodul im landeskundlichen Informationssystem LEO-BW – Landeskunde entdecken online im Rahmen eines Workshops vorgestellt und freigeschaltet. Das vom Landesarchiv Baden-Württemberg (LABW) nachhaltig gepflegte Angebot lädt seitdem im Netz zur weiteren Mitarbeit ein. Mit der Freischaltung des Moduls wurde dessen Aufbau abgeschlossen, der als Projekt seit Oktober 2016 federführend vom Landesarchiv in Kooperation mit dem Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften an der Universität Tübingen durchgeführt und vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg im Rahmen der „Landesinitiative ‚Kleine Fächer‘ in Baden-Württemberg“ gefördert worden war.
Die Analyse von Nutzungszahlen und die darauf basierende
Berechnung einiger spezieller Indikatoren ermöglicht es, eine bestehende oder
neu eingeführte Etatverteilung noch praxisnäher und effizienter zu gestalten. Die
dazu notwendigen Schritte werden im Aufsatz mit Hilfe aktueller Daten aus der
Badischen Landesbibliothek erläutert.
Der Beitrag gibt einen Überblick über die Archivlandschaft im Neckar-Odenwald-Kreis.
Nach einer kurzen Einführung in die Geschichte des Archivwesens, werden die kommunalen
Archive und ihre Situation summarisch beschrieben. Die beiden Stadtarchive Mosbach und
Buchen mit der ältesten kommunalen Überlieferung werden besonders hervorgehoben. Auch
der Archivverbund Eberbach, der Gemeindearchive im südwestlichen Landkreis betreut,
spielt hier eine besondere Rolle. Der Vorstellung des seit 20 Jahren bestehenden Kreisarchivs
folgen Informationen zum Stand der kommunalen Archivpflege. Knappe Ausführungen zu
den Adelsarchiven, Pfarrarchiven und zum Spezialarchiv »Erika« runden den Beitrag ab.
Der Artikel geht folgender Frage nach: Inwieweit kann man in einer Bibliothek allein mit Hilfe
der Autopsie NS-Raubgut nachweisen, wenn nach einem Bombenangriff das eigene
Verwaltungsschriftgut nur noch bruchstückhaft vorhanden ist?
Mit der Zerstörung der Badischen Landesbibliothek (BLB) Anfang September 1942 wurden
sowohl die gedruckten Bestände als auch das Verwaltungsschriftgut beinahe vollständig
vernichtet. Die Kostbarkeiten der Bibliothek waren 1939 in verschiedene Depots ausgelagert
worden und überdauerten die Zerstörung des Gebäudes. Die Recherchen nach heute noch
vorhandenem NS-Raubgut erstrecken sich auf den für das Projekt ausgewählten Buchbestand
der Jahre 1942-1945, der sofort nach dem Bombenangriff und mit finanzieller Unterstützung
durch die zuständigen Reichs- und Landesbehörden für den Wiederaufbau erworben wurde.
Bei einem ersten Abgleich der noch vorhandenen Akzessionsjournale und der aktuellen
Katalogdatenbank wurde offensichtlich, dass die Zugangsjournale die tatsächlichen
Neuzugänge seit Ende 1942 nicht vollständig abbilden. Zur Ermittlung von NS-Raubgut muss
der ausgewählte Bestandsbereich daher per Autopsie systematisch auf verdächtige
Provenienzhinweise hin untersucht werden. Um die Erkenntnisse der Autopsie bewerten zu
können, müssen zusätzlich die ab 1942 entstandenen Bibliotheksakten und die Unterlagen
anderer Verwaltungsstellen in Bezug auf Abgabe- und Übernahmevorgänge gesichtet und
ausgewertet werden, da die BLB wie andere Kulturgut verwahrende Institutionen von
Beschlagnahmungen und Entwendungen profitierte.