020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
Filtern
Erscheinungsjahr
Dokumenttyp
- Wissenschaftlicher Artikel (166) (entfernen)
Sprache
- Deutsch (165)
- Französisch (1)
Gehört zur Bibliographie
- nein (166)
Schlagworte
- Karlsruhe (49)
- Badische Landesbibliothek (46)
- Kirchenarchiv (20)
- Nachlass (19)
- Digitalisierung (18)
- Generallandesarchiv Karlsruhe (11)
- Handschrift (11)
- Quelle (11)
- Heidelberg (10)
- Geschichte (7)
Es scheint passend, den folgenden Aufsatz mit einem bekannten Sprichwort einzuleiten: Habent sua fata libelli. Bücher haben ihr Schicksal und auch mittelalterliche
Handschriften erzählen zuweilen spannende Geschichten. Unter den Beständen der ehemaligen Dombibliothek Konstanz in der Württembergischen Landesbibliothek in Stuttgart befinden sich zwei Handschriften des frühen 9. Jahrhunderts, welche auf den ersten
Blick nur für wenige Spezialisten für die Überlieferung des lateinischen Bibeltextes relevant scheinen, die aber neue Erkenntnisse zur Präsenz der karolingischen Herrscher im
Bodenseeraum vermitteln.
Unter der Inventar-Nummer 78/ 167 verfügen die Stadtgeschichtlichen Sammlungen Baden-Baden über einen „Schatz“, der manches Licht in das Alltagsgeschehen der mittelbadischen Region im letzten Jahrhundert bringen kann. Es handelt sich um die Tagebücher bzw. die Aufzeichnungen des Bankiers „Franz Meyer, einziger Sohn des Joseph Meyer + Margaretha, geb. Kapferer aus Freiburg“. Franz Meyer - er benutzt nur selten seinen Namen „Simon“ - hatte Bankniederlassungen in Rastatt, Baden(-Baden) und Karlsruhe. Außerdem besaß er über seinen Vetter, Heinrich Kapferer aus Freiburg, Verbindungen beim internationalen Finanzverkehr nach dem elsässischen Saint Blaise, Paris und London. Franz Meyer selbst bezeichnet seine später als „Tagebuchaufzeichnungen“ titulierten Notizen als „Tag und Familien Buch“. Nach dem Tod des Vaters Joseph am 23. Mai 1871 hatte Herrmann Franz Alois Meyer die beiden Bände geerbt. 1897 gingen diese an die Meyer-Tochter Fanny Goebel von Hassart. Als diese dann am 2. August 1903 starb, wurden die Aufzeichnungen als letztem der lebenden Kinder Franz Meyers, Clementine Freifrau von Villiez übergeben. Der Baron von Villiez, letzter Enkel des Verfassers, kam schließlich 1916 in den Besitz des „Tag- und Familienbuches“. Über weitere Stationen folgte 1975 schließlich die vorläufige Endstation für Meyers Aufzeichnungen, als die Stadt Baden-Baden diese erwerben konnte.
Gegenstand dieses Aufsatzes ist der Catalogus Librorum Omnium ad Bibliothecam Universitatis pertinentium, ein um ca. 1610 mangelegtes Verzeichnis über den Buchbestand der allgemeinen Bibliothek der Universität Freiburg. Der Katalog – er soll im Folgenden kurz CL genannt werden – schließt auf fol. 14r bis 64r einer Papierhandschrift an ein Stipendiatenverzeichnis der
Stiftung des R[everendus] D[omi]n[us] Ioannis Zim[m]erman’s alias Neuburgeri an. Der CL, auf dessen Systematik später noch genauer eingegangen werden soll, führt unter der Rubrik Libri Haeretici et Prohibiti und Supplementum Haereticorum et Librorum Prohibitorum reformatorische und häretische Schriften auf (Abb. 1 und 2).
Es brauchte einige Jahrzehnte, und langwierige Planungen waren notwendig, bis sie endlich in Karlsruhe zueinander fanden: badische Residenz und badisches Archiv. Zunächst war es gar nicht sicher, ob sich die Gründung von Markgraf Karl Wilhelm von Baden-Durlach (1679–1738) im Hardtwald tatsächlich als dauerhafter Mittelpunkt der Markgrafschaft durchsetzen
würde. Erst in der Mitte des 18. Jahrhunderts waren die Weichen zugunsten von Karlsruhe und somit gegen Durlach gestellt. Zu dieser Zeit konnte das badische, d. h. das fürstliche Archiv der Markgrafen von Baden bereits auf eine lange Tradition zurückblicken. Man verwahrte seit dem Hochmittelalter seine wichtigsten Dokumente sorgfältig; 1388 finden wir erstmals das markgräfliche Archiv explizit in den Quellen genannt. Gegen Ende des 17. Jahrhunderts waren Urkunden und Akten nach einem Brand aus Durlach nach Basel geflüchtet worden. Das Oberrheingebiet – in jenen Jahrzehnten regelmäßig Aufmarschgebiet gegnerischer Truppen – erschien zu unsicher. Basel als neutrale Stadt der Eidgenossenschaft
bot eine Alternative: Der Markgräfler Hof, das repräsentative badische Stadtpalais, wurde zur stattlichen Nebenresidenz mit Archiv und Kanzlei ausgebaut. Der »juristische Staatsschatz« aus Urkunden und Akten war die Rüstkammer, mit der die Herrschaft gegen fremde Ansprüche verteidigt werden konnte. Ihn galt es zu hüten – wenn nötig sogar im Ausland.
Bei der wissenschaftlichen Bearbeitung des Donaueschinger Bestandes mittelalterlicher
Handschriften an der Badischen Landesbibliothek wurde kürzlich
die älteste überlieferte Papierhandschrift mit ausschließlich deutschsprachigen
Texten entdeckt: eine kleinformatige theologische Sammelhandschrift, die
bislang als um 1400 entstanden galt, aufgrund der Analyse ihrer Wasserzeichen
jetzt aber sicher auf den Zeitraum 1335–1340 datiert werden kann. Papier
als Beschreibstoff wanderte Ende des 13. Jahrhunderts aus China nach Europa
ein, verbreitete sich im 14. Jahrhundert auch im deutschen Sprachraum und verdrängte
im 15. Jahrhundert das bisher übliche Pergament fast vollständig. Bislang
galt als älteste, vollständig in Deutsch auf Papier geschriebene Handschrift ein
Münchener Codex, der auf das Jahr 1348 datiert ist. Die Karlsruher Neuentdeckung
ist um zehn Jahre früher anzusetzen.
Das schützenswerte Kulturgut „Film", als Geschichtsquelle auch von Historikern in wachsendem Maße geschätzt, stellt das visuelle Gedächtnis unserer Epoche dar. Das gilt auch und besonders für Baden-Württemberg, dessen Landeskinder - weltläufig und allen technischen Neuerungen aufgeschlossen - sich früh des neuen Mediums bedienten und große Bestände
wertvollen historischen Filmmaterials schufen und hinterließen. Doch leider liegen wichtige Dokumente dieser kulturellen Überlieferung verborgen in Archiven oder in Privatbesitz, wo sie der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) wurde das HAUS DES DOKUMENTARFILMS in Stuttgart deshalb mit dem Aufbau der Landesfilmsammlung Baden-Württemberg betraut. Als Kooperationspartner wirken Vertreter der Archive des Landes, des Hauses der Geschichte Baden-Württemberg, der Landesbildstelle und des SWR mit. Ziel und Aufgabe der Landesfilmsammlung ist die Sicherung des Kulturgutes „Film" in Baden-Württemberg, denn Filme sind unverzichtbare Zeitdokumente und Quellenmaterialien zur Lokal- und Landesgeschichte. Landesbezogene historische und aktuelle Filme
werden katalogisiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.