020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
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Während sechs Generationen zählten die Mitglieder der Familie Baumgärtner zu
den bedeutendsten und einflussreichsten Baumeistern und Persönlichkeiten von
Ludwigsburg. Fast 200 Jahre lang, von 1755 bis 1944, gestalteten und prägten sie als
Zimmerleute, Bauaufseher, Hof- bzw. Stadtwerkmeister, Bauunternehmer, Architekten, Künstler und Stadträte entscheidend das Bild von Ludwigsburg. Die Gebäude,
die sie in Ludwigsburg erbaut haben, beweisen dies eindrücklich. Trotzdem ist
ihr Leben und Werk heute, sehr zu Unrecht, fast vergessen. Ihre für Ludwigsburg
wertvolle Sammlung von Architekturzeichnungen befindet sich im Stadtarchiv
Ludwigsburg. Die Sammlung wurde Anfang des Jahres katalogisiert (Signatur V3/33)
und damit der öffentlichen Benutzung zugänglich gemacht.
Als der Markgraf von Baden erstmals die öffentliche Nutzung für die Bestände der Hofbibliothek in Karlsruhe regelte, wurden ab Beginn des Jahres 1771 geschätzt über 11.000 Bücher für eine (eingeschränkte) Allgemeinheit zugänglich. Dieser nicht übermäßig große Bestand verdoppelte sich bis 1772 und verdreifachte sich gar innerhalb der nächsten beiden Jahrzehnte, sodass er 1799 bereits auf 30.000 Bände geschätzt wurde. Doch welche Werke im Einzelnen damit gegen Ende des 18. Jahrhunderts für Forschung und Wissenschaft zur Verfügung standen, bleibt eine weitgehend unbeantwortete Frage.
Aufgrund der historischen Umstände, die bereits vielfach aufgearbeitet wurden – namentlich die weitgehende Zerstörung des Bibliotheksbestands 1942 – ist eine Rekonstruktion des Bestandes von 1771 kaum mehr mit auch nur annähernder Vollständigkeit möglich.
Die Handschrift L 89 mit dem „both der göttlichen myltigkeit“ befindet sich in der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe. Äbtissin Barbara Veus, die das Kloster Lichtenthal in der schwierigen Zeit von 1551 bis 1597 regierte, widmet in einer Schlußschrift dieses Buch dem Konvent mit dem Hinweis, sie habe es für ihn zusammen mit einer Mitschwester geschrieben. Leider fügt sie nicht hinzu, ob sie es unmittelbar aus dem Lateinischen ins Alemannische übertragen oder aus einer bereits vorhandenen Übertragung übernommen hat. Ihre Ausbildung als Tochter des Badischen Kanzlers Hieronymus Veus und die gelegentlich originelle Wortwahl lassen jedoch vermuten, daß sie die Übersetzerin war. Als Vorlage diente wahrscheinlich die Edition des Kölner Kartäusers Johannes Landsperg von 1536. Dies ergibt sich durch einen Vergleich mit der deutschen
Übertragung von Michael Sintzel.
Professor Felix Heinzer, der seit 2006 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg das Seminar für Lateinische Philologie des Mittelalters leitet, ist der Entdecker der Bohun-Handschrift im Archiv der Abtei Lichtenthal. Er arbeitete damals als Assistent in der Badischen Landesbibliothek mit am 1987 gedruckten Katalog „Die Handschriften von Lichtenthal“. Mit seinem Beitrag zufrieden, überließ ihm Dr. Gerhard Stamm den Anhang „Die heute noch im Kloster Lichtenthal befindlichen Handschriften des 12. bis 16. Jahrhunderts“. Dieser endet mit der Beschreibung von zwei Handschriften, die als Eigentum des Klosters im Archiv sind, während die anderen als zu betreuendes Säkularisationsgut in der historischen Bibliothek stehen.
Der 1870 in Karlsruhe geborene, bekannte Schriftsteller, Anarchist und Pazifist Gustav Landauer hatte sich nach dem Ausbruch der Novemberrevolution 1918 auf Einladung des neuen Ministerpräsidenten Kurt Eisner nach München begeben, um aktiv an der Umgestaltung der Gesellschaft mitzuwirken. Am 26. Februar 1919 hielt er die Totenrede auf seinen, von einem Rechtsextremisten ermordeten Freund Eisner und war vom 7. bis 16. April als Volksbeauftragter für Volksaufklärung Mitglied der Münchner Räteregierung, trat dann jedoch aus Protest gegen die zunehmende Dominanz der Kommunisten von allen Ämtern zurück. Während der Niederschlagung der Räterepublik durch Regierungstruppen wurde er am 1. Mai in Großhadern im Hause der Witwe Eisners verhaftet und am 2. Mai 1919 im Gefängnis Stadelheim von einer aufgebrachten Soldatenmenge brutal ermordet. Bei der Darstellung dieses Verbrechens stützte sich die historische Forschung bisher auf eher indirekte Quellen: damalige Zeitungsberichte, einen Brief Ernst Tollers an Maximilian Harden von 1920 sowie in erster Linie auf eine Denkschrift des bayerischen Justizministeriums vom Oktober 1922, deren Inhalt der Publizist und Pazifist Emil Julius Gumbel 1924 herausgab. Für die Landauer-Forschung hat Ulrich Linse 1974 verdienstvoll die einschlägigen Dokumente zusammengestellt. In der neuen großen Landauer-Biographie von Tilman Leder aus dem Jahr 2014 ist der bisherige Kenntnisstand souverän ausgebreitet und erläutert worden.
Von hier und heute geht eine neue Epoche der Weltgeschichte aus. So will Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832) eigenem Bekunden zufolge am Abend des 20. September 1792 gegenüber preußischen Offizieren das als Kanonade von Valmy in die Geschichte eingegangene Artilleriegefecht kommentiert haben, das die entscheidende Wende im Verlauf des Ersten Koalitionskriegs mit sich brachte, die von Generalfeldmarschall Karl Wilhelm Ferdinand von Braunschweig-Wolfenbüttel (1735-1806) geführte preußische Armee zum Rückzug zwang und zugleich den Vormarsch unter dem Kommando des Divisionsgenerals Adam Philippe de Custine (1740-1793) stehender französischer Revolutionstruppen bis an den Rhein ermöglichte. Ohne dabei auf nennenswerten Widerstand zu stoßen, besetzten diese am 30. September Speyer, am 4. Oktober Worms, am 21. Oktober Mainz und am 23. Oktober schließlich Frankfurt am Main.
Die Gesangbuchsammlung der Landeskirchlichen Bibliothek in Karlsruhe ist mit ihren inzwischen ca. 4.900 Exemplaren eine der großen Sammlungen in Deutschland, so dass es angebracht erscheint, sie näher vorzustellen und ihre Besonderheiten zu
beschreiben. Möglich wird dies u. a. dadurch, dass die Sammlung vergleichsweise gut erschlossen ist, zum einen, weil die „echten“ Gesangbücher in der Bibliographie der deutschsprachigen Gesangbücher der Universität Mainz erfasst sind (und werden), zum anderen da die Katalogisierung im Südwestdeutschen Bibliotheksverbund zügig voranschreitet. Der der Sammlung zugrunde gelegte Gesangbuchbegriff ist nicht eng zu fassen. So enthält die Sammlung neben den „echten“ Gesangbüchern für den gottesdienstlichen Gebrauch auch Schulgesangbücher, Gesang- und Liederbücher für kirchliche
Gruppen und für spezielle Funktionen, Choral- und Melodienbücher sowie geistliche Liederhefte. In geringem Umfang befinden sich in der Sammlung auch weltliche Gesang- und Liederbücher. Andererseits sind nicht nur Choralbücher oder geistliche Liedersammlungen auch anderen Abteilungen des Bibliotheksbestandes zugeordnet. Die Karlsruher Gesangbuchsammlung ist eine überregional angelegte Sammlung, die natürlich bestrebt ist, die „badischen“ (bezogen auf das heutige Gebiet der badischen Landeskirche) Gesangbücher möglichst vollständig zu erfassen, die übrigen „Gesangbuchlandschaften“ aber auch in einer repräsentativen Auswahl widerzuspiegeln. Auch wenn wir es mit einer Sammlung einer evangelischen Bibliothek zu tun haben, ist der Sammelauftrag nicht konfessionell begrenzt, sondern berücksichtigt prinzipiell alle Konfessionen und auch andere Religionen. Auch unter geografischer, politischer und kultureller Perspektive überschreitet die Sammlung Grenzen, so dass nicht nur deutschsprachige Gesangbücher in ihr enthalten sind, sondern prinzipiell Gesangbücher aus allen Sprachen und Kulturen in ihr aufgenommen sein sollen.
Der Bestand Abt. 064. enthält die Handakten der langjährigen Vorsitzenden der Liturgischen Kommission der Evangelischen Landeskirche in Baden, Frieder Schulz und Heinrich Riehm. Frieder Schulz, geboren am 19. Juli 1912 in Bruchsal und verstorben am 25. Dez. 2005 in Heidelberg, war 23 Jahre lang, von 1955 bis 1978, Direktor des Peterstifts, des Predigerseminars der badischen Landeskirche in Heidelberg und seit 1956 Mitglied der Liturgischen Kommission der Evangelischen Landeskirche in Baden. Die „Handakten Frieder Schulz“ kamen im Februar 1999 als dienstliche
Akten aus der Tätigkeit als Landeskirchlicher Beauftragter für liturgische Ausbildung, Forschung und Praxis sowie seiner Mitarbeit im Rahmen der Liturgischen Kommission der Landeskirche in das Archiv. Heinrich Riehm, geboren am 22. Aug.
1927 in Haßmersheim und im Ruhestand seit 1. Sept. 1992, war 1965 zur Übernahme einer Professur an der Akademie für Musik und darstellende Kunst in Graz für ein Jahr beurlaubt. Bis Ende 1995 hatte er den Vorsitz der Liturgischen Kommission der Evangelischen Landeskirche in Baden. Der vorliegende Bestand „Liturgische Kommission“ dokumentiert durch Protokolle und dazugehörige Unterlagen die umfangreiche und gründliche Arbeit, welche in der badischen Landeskirche und darüber hinaus von Heinrich Riehm und Frieder Schulz vor allem in liturgischer, aber auch in kirchenmusikalischer Hinsicht geleistet worden ist. Unter ihrer Regie entstanden Gottesdienstordnungen, Agenden und Gesangbücher in Zusammenarbeit mit der EKD, weiteren protestantischen Kirchen in Europa und der Ökumene. Im Petersstift waren sie im Fach Liturgik für die liturgische Ausbildung badischer Theologen verantwortlich.
Die Geschichte der Hexen und ihrer Verfolger gehört zu den Themen, die zu jeder Zeit Aufmerksamkeit erregen. Mythen haben sich gebildet und schreckliche Bilder in die Vorstellungswelt der zeitgenössischen Menschen eingeprägt. Die heutige Hexenforschung bemüht sich, die tatsächlichen Geschehnisse zu analysieren und zu vermitteln. Dazu können die Oppenauer Hexenakten einen nützlichen Beitrag leisten. Haben doch diese Originalaufzeichnungen den 30-jährigen Krieg, viele politische und kriegerische Ereignisse und nicht zuletzt die beiden Weltkriege mit der nachfolgenden französischen Besatzung überstanden. Sie gewähren uns einen authentischen Einblick in die Situation im Oppenauer Tal in den Jahren 1620 bis 1632.
In vier Teilprojekten konnten bis März 2021 mit Unterstützung der Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg die Donaueschinger Musikhandschriften im Umfang von ca. 230.000 Images digitalisiert und somit für die Forschung zur Verfügung gestellt werden. Damit ist die Digitalisierung des Gesamtbestandes an Musikhandschriften aus der Provenienz Donaueschingen zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen. Der Beitrag gibt einen Überblick über den Bestand, den Projektverlauf und dessen Ergebnisse.
Seit Oktober 1999 wurden die Druckwerke der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek in Donaueschingen in verschiedenen Auktionshäusern versteigert oder anderweitig auf dem Antiquariatsmarkt angeboten. Die Donaueschinger Bibliothek war seit 1855 auch Standort der umfangreichen Büchersammlung des Gelehrten Joseph Maria Christoph Freiherrn von Laßberg (1770-1855). Das Land Baden-Württemberg hat große Anstrengungen unternommen, die wichtigsten
Teile der Laßbergschen Bibliothek zu erwerben und für die Öffentlichkeit zu bewahren. Diese Bücher haben in der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe eine neue Heimat gefunden, wo sich bereits ein Teil seines Nachlasses, seiner Handschriften, vor allem die deutschsprachigen Schätze des Mittelalters und deren Abschriften, und auch viele seiner Inkunabeln befinden.
Im Literaturband der Ortenau 2013 darf ein berühmter und prächtiger Vergil aus der Historischen Bibliothek der Stadt Offenburg nicht fehlen. Seit 1000 Jahren wird der große römische Dichter in der Klosterlandschaft der Ortenau mit ihren bedeutenden Benediktinerklöstern abgeschrieben, mit bunten Initialen ausgemalt, studiert und somit der Nachwelt überliefert und, später nach den Handschriften gedruckt, der Nachwelt bewahrt. Und auch in der heutigen Schullandschaft des Ortenaukreises mit ihren zahlreichen lateinsprachigen Gymnasien wird Vergil in der Oberstufe als Sternchenthema der Leistungskurse immer noch gelesen, übersetzt, interpretiert und im Abitur geprüft. Die nahen Universitäten bieten immer wieder Vorlesungen zur augusteischen Literatur und namentlich zu Vergil an. Aus den Klosterbibliotheken des ehemaligen Franziskanerklosters in der Langen Straße, heute Klostergymnasium „Unserer Lieben Frau", und des alten Kapuzinerklosters in der Gymnasiumstraße, heute Grimmelshausen-Gymnasium, sind eine Reihe wertvoller Vergilausgaben zu uns gekommen, die
jetzt wohlgehütet und wohlklimatisiert Bestandteile der Historischen Bibliothek der Offenburger Stadtbücherei sind.
Eine 2014 aus den USA in das Universitätsarchiv Heidelberg rückgeführte Papsturkunde aus dem Jahr 1387 löste nicht nur ein beachtliches Presse-Echo aus, sondern hatte auch eine intensivere Beschäftigung mit dem Urkundenbestand des Universitätsarchivs zur Folge, zumal dieser zeitgleich Gegenstand einer Pilotstudie zum Thema Papier- und Pergamentgebrauch in einer Publikation des Heidelberger Sonderforschungsbereichs „Materiale Textkulturen“ war. Dabei fiel die unzureichende Erschließung der Urkunden ebenso ins Auge wie deren fehlende Digitalisierung. In der Folge wurde vom Universitätsarchiv ein auf zwei Jahre angelegtes und von der Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg mit knapp 160.000 Euro gefördertes Digitalisierungs- und Erschließungsprojekt initiiert, das im November 2016 mit der Aufarbeitung der urkundlichen Überlieferung begann. 2017 waren zudem eine Reihe von Originalen in der Ausstellung „Päpste – Kurfürsten – Professoren – Reformatoren. Heidelberg und der Heilige Stuhl von den Reformkonzilien des Mittelalters bis zur Reformation“ im Kurpfälzischen Museum der Stadt Heidelberg zu sehen.
Die Verankerung des Ersten Weltkrieges im kollektiven Gedächtnis begann nicht erst anlässlich späterer Gedenktage an dieses Ereignis, sondern bereits unmittelbar nach Kriegsausbruch: Öffentliche und staatliche Einrichtungen sowie Privatpersonen versuchten, den Krieg mit Hilfe aller erreichbaren Dokumente umfassend für künftige Generationen in sog. Kriegssammlungen zu dokumentieren und Kriegsteilnehmern wie Zeitgenossen ein Denkmal zu setzen. Dem Vorbild der Königlichen Bibliothek zu Berlin folgten zahlreiche deutsche Bibliotheken, unter ihnen auch die Universitätsbibliothek Freiburg, die über eine außerordentlich interessante Weltkriegssammlung im Umfang von etwa 5000 Dokumenten verfügt.
Beim Durchsehen von Werkverzeichnissen fällt immer wieder ins Auge, dass bestimmte dort
aufgeführte Quellen beispielsweise als „Kriegsverlust“ oder als „verbrannt 1944“, als „seit 1945
verschollen“ oder etwa als „heute in Krakau“ gekennzeichnet sind. Es kommt auch vor, dass man in der
Neuauflage der Musik in Geschichte und Gegenwart oder im New Grove dictionary of music and musicians in den
Werkübersichten zum Schaffen einzelner Komponisten von Quellen erfährt, die sich dann, fragt man bei
der genannten Bibliothek an, als Kriegsverluste herausstellen. Je mehr Werk- und Quellenverzeichnisse
man durcharbeitet, um so mehr verdichtet sich der Eindruck, dass angesichts der hohen Zahl solcher
Einträge doch vielleicht auch der entgegengesetzte Ansatz, und zwar eine Aufarbeitung der
Kriegsverluste selbst, zu beschreiten wäre. Für die deutschen Musiksammlungen wurde bisher kein
Versuch unternommen, deren Kriegsverluste systematisch und auf breiter Basis zu untersuchen, zu sehr
hat sich die Musikwissenschaft seit 1945 mit der Sichtung und Erforschung des Erhaltenen beschäftigt,
als dass sie sich – mit Ausnahme gewisser Spitzenstücke – des Verlorenen angenommen hätte, wie dies
in der Kunstgeschichte schon seit langem der Fall ist. Die vorliegende Arbeit ist der erste Teil einer
grossflächig angelegten Studie, welche die Geschichte der musikalischen Quellensammlungen deutscher
Bibliotheken im Zweiten Weltkrieg anhand bisher unveröffentlichter Akten beschreibt, die Ursachen für
die Quellenverluste darstellt und später einen Gesamtkatalog der feststellbaren Kriegsverluste an
handschriftlichen und gedruckten Noten bis zum frühen 19. Jahrhundert auf der Grundlage historischer
Inventare liefern wird.
Das schützenswerte Kulturgut „Film", als Geschichtsquelle auch von Historikern in wachsendem Maße geschätzt, stellt das visuelle Gedächtnis unserer Epoche dar. Das gilt auch und besonders für Baden-Württemberg, dessen Landeskinder - weltläufig und allen technischen Neuerungen aufgeschlossen - sich früh des neuen Mediums bedienten und große Bestände
wertvollen historischen Filmmaterials schufen und hinterließen. Doch leider liegen wichtige Dokumente dieser kulturellen Überlieferung verborgen in Archiven oder in Privatbesitz, wo sie der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) wurde das HAUS DES DOKUMENTARFILMS in Stuttgart deshalb mit dem Aufbau der Landesfilmsammlung Baden-Württemberg betraut. Als Kooperationspartner wirken Vertreter der Archive des Landes, des Hauses der Geschichte Baden-Württemberg, der Landesbildstelle und des SWR mit. Ziel und Aufgabe der Landesfilmsammlung ist die Sicherung des Kulturgutes „Film" in Baden-Württemberg, denn Filme sind unverzichtbare Zeitdokumente und Quellenmaterialien zur Lokal- und Landesgeschichte. Landesbezogene historische und aktuelle Filme
werden katalogisiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Die Laßberg-Bibliothek
(2003)
Fast einhundertfünfzig Jahre lang gehörte die gesamte Bibliothek des Freiherrn Joseph von Laßberg. rund 10.000 Bände, zur Donaueschinger Hofbibliothek. Bei der Versteigerung der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek waren als öffentliche Interessenten an den Beständen der ehemaligen Laßberg-Bibliothek vor allem das Land Baden-Württemberg und der Kanton Thurgau als Käufer aufgetreten. Teile des Erworbenen wurden in zwei getrennten Ausstellungen präsentiert und haben diesen bedeutenden Mann, seine Bibliothek, seine Forschungen und Freundschaften einem breiteren Publikum bekannt gemacht.
Die Badische Landesbibliothek hat im März 2023 die Lernwerkstatt eröffnet, eine offene Lernumgebung, die auf „Lernen im Austausch“ abzielt. Die Lernwerkstatt kombiniert eine freie Lernfläche mit einem Seminarraum – auf beiden Flächen findet ein breites Veranstaltungsprogramm statt. Die Lernwerkstatt ist die räumliche Heimat der Teaching Library, die seit 2010 Schulungen und Workshops im Bereich wissenschaftliches Arbeiten und Informationskompetenz anbietet.
So wie die Benutzungsordnung der Karlsruher Hofbibliothek Gründungsurkunde ist für ihren Auftrag als Öffentliche Einrichtung, so ist sie zugleich auch der Ursprung des Pflichtexemplarrechts in Baden. Anders als im benachbarten Württemberg, wo die 1756 gegründete Öffentliche Bibliothek – die spätere Württembergische Landesbibliothek – das bereits seit 1710 bestehende Pflichtexemplarrecht mit ihrer Gründung übertragen bekam und seither ununterbrochen wahrnimmt, hat das Pflichtexemplarrecht in Baden eine wechselvolle Geschichte. Sie ist von den Interessenkämpfen
und Machtverhältnissen zwischen den Bibliotheken einerseits und den Verlegern andererseits geprägt, bei denen sich mal die eine, mal die andere Seite durchsetzen konnte. Alle Argumente, die zur Begründung oder Ablehnung des Pflichtexemplarrechts auch in anderen deutschen Staaten ausgetauscht wurden, kommen vor. Im Folgenden wird die Geschichte des badischen Pflichtexemplarrechts von 1771 an nacherzählt. Glücken soll das trotz eines Totalverlusts. Das
Aktenmaterial der Badischen Landesbibliothek aus den ersten 170 Jahren der badischen Pflichtablieferung ist vollständig vernichtet; alle aufgrund dieser Regelung in die Badische Landesbibliothek gelangten Pflichtexemplare sind verbrannt. Gebäude, Buchbestände, Akzessionsbücher, Verwaltungsakten, Inventar – der gesamte Besitz der Landesbibliothek wurde am 2./3. September 1942 in einer einzigen Bombennacht zerstört. Und auch im Generallandesarchiv Karlsruhe gibt es nur noch eine Streuüberlieferung in den Akten des Badischen Staats- und des Badischen Innenministeriums.
Die Nachlässe von Adolf Schmitthenner und Karl Ludwig Schmitthenner sind Teil des Familienarchivs Schmitthenner, einer badischen „Pfarrerdynastie“, die ohne Unterbrechung seit Anfang des 19. Jahrhunderts im Dienst der evangelischen Kirche
in Baden tätig ist. Die Nachlässe wurden im August 2004 von Pfarrer i. R. Werner Schmitthenner als Dauerleihgabe an das Landeskirchliche Archiv übergeben. Bei der Übergabe hatte der Nachlassgeber seiner Zeit freilich nur von einem „Konvolut Predigten“ Adolf Schmitthenner gesprochen, das sich bei der Bearbeitung viel differenzierter als Doppelnachlass erwies, da er durch Datierung und Handschrift zwei von einander deutlich zu unterscheidende Teile enthält.