020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
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Mehr als ein dreiviertel Jahrhundert nach der Auflösung des Vereins schlummerte die Bibliothek der Gesellschaft Eintracht Bretten an verschiedenen Standorten; die letzten dreißig Jahre davon im Keller des Amtsgerichts, bis sie schließlich Ende 2019 bei Inventarisierungsarbeiten wiederentdeckt wurde. In einer ehemaligen Arrestzelle standen vier prall gefüllte Bücherschränke mit zum Teil lieblos bis zur Decke gestapelten Büchern, alle mit Schutzumschlag und Signatur versehen, ziemlich verstaubt, doch auf den zweiten Blick in einem überraschend guten Erhaltungszustand. Mit tatkräftiger Unterstützung des Vereins für Stadt- und Regionalgeschichte Bretten konnte die Büchersammlung durch das Stadtarchiv und unter Beteiligung des Stadtmuseums im November 2020 schließlich geborgen werden. Am Ende dieser Aktion waren es mehr als 2.000 Bücher, Journale und Zeitschriften, die zur weiteren Bearbeitung und Begutachtung in die „Vogtey“, das
Vereinsgebäude der Vereinigung Alt Brettheim am Kirchplatz, verlagert wurden. Nach einem Pressebericht über den wiederentdeckten „Bücherschatz“ meldete sich die Direktorin der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe, Dr. Julia Freifrau Hiller von Gaertringen, und bekundete ihr Interesse, diesen „hochinteressanten und wichtigen kulturgeschichtlichen Schatz“ zu übernehmen. Bis zu dieser Veröffentlichung war die Brettener Gesellschaft Eintracht und ihre Bibliothek der Fachwelt bislang völlig unbekannt. Weder in der Landesbibliografie noch in der Wikipedia-Liste der badischen Lesegesellschaften ist sie aufgeführt. Auch in der lokalen stadtgeschichtlichen Literatur wurde die Gesellschaft Eintracht Bretten bislang nur am Rande erwähnt.
250 Jahre öffentlich
(2021)
Im Januar 1771 öffnete unsere Bibliothek mit einem Angebot von ca. 11.000 Bänden ihre Türen für die Allgemeinheit. Aus Anlass dieses Jubiläums zeichnen wir aus, was Sinn und Zweck unserer Institution ist: die Nutzung durch die Öffentlichkeit. Für die Badische Landesbibliothek ist das ein besonderes Datum, denn für unsere mehr als 500 Jahre alte Bibliothek gab es
anders als für andere Landes- und Universitätsbibliotheken keinen eigentlichen Gründungsakt, dessen Jubiläum wir in Abständen begehen könnten. Es ist schon seltsam: Mit Ausnahme der ersten Monate nach dem 3. September 1942, als die Bibliothek nach einem Bombenangriff dem Erdboden gleichgemacht und ihr Bestand zu 98 % vernichtet war, ist die Badische
Landesbibliothek in diesen 250 Jahren niemals irregulär geschlossen gewesen. Vor diesem historischen Horizont lässt sich ermessen, was es für sie bedeutet, der Öffentlichkeit aufgrund der Corona-Pandemie im Jubiläumsjahr ihre Dienste so weitgehend versagen zu müssen. Am 31. Dezember 1770 erließ Markgraf Karl Friedrich von Baden (Abb. 1)
für seine Hofbibliothek im Karlsruher Schloss eine erste Benutzungsordnung. 1765 hatte er die Bücher der ehemals Baden-Durlachischen Hofbibliothek in ein gerade fertiggestelltes Nebengebäude des Karlsruher Schlosses bringen lassen. Als er 1771 die Markgrafschaft Baden-Baden erbte, holte er auch die Bücher der Rastatter Hofbibliothek nach Karlsruhe.
Der gemeinsame Bestand wurde auf 20.000 Bände geschätzt, das war für die damalige Zeit recht ansehnlich. Als aufgeklärter Landesherr förderte Karl Friedrich Bildung, Kultur und Wissenschaft in besonderem Maße.
Unter dem Titel 250 Jahre öffentlich feiert die Badische Landesbibliothek Karlsruhe den Zeitpunkt
ihrer ersten öffentlichen Zugänglichkeit – ein Jubiläumsanlass, den bisher wohl keine andere Bibliothek
groß gewürdigt hat. Gezeigt wird eine – coranabedingt etwas verspätet eröffnete – reale und
virtuelle Ausstellung,1 die von einem reich bebilderten Katalog mit sieben Aufsätzen begleitet wird.2
Tatsächlich ist das historische Ereignis jeder Hervorhebung wert, markiert es doch den eigentlichen
Gründungsakt der Karlsruher Bibliothek. Denn die ersten 250 Jahre des markgräflichen Bücherbesitzes
sind durch häufige Dislozierungen und Erbteilungen geprägt und können nur als „Vorgeschichte“
der Bibliothek betrachtet werden. Erst 1772 wird auch ein hauptamtlicher Bibliothekar bestellt.
Die Badische Landesbibliothek Karlsruhe (BLB) und die Württembergische Landesbibliothek Stuttgart (WLB) nehmen gemeinsam das Pflichtexemplarrecht für das Land Baden-Württemberg wahr. Zur Erinnerung: Seit der Änderung des Pflichtexemplargesetzes im Jahr 2007 sind auch digitale Publikationen der in Baden-Württemberg ansässigen Verlage an die beiden Landesbibliotheken abzugeben und von diesen entsprechend ihrer regionalen Zuständigkeit zu sammeln und zu archivieren. Die Plattform dafür
stellt das Baden-Württembergische Online Archiv BOA 18 dar, das vom Bibliotheksservice-
Zentrum Konstanz (BSZ) technisch betrieben und von BLB und WLB gemeinsam mit
dem Landesarchiv inhaltlich betreut wird.
Baden-Württemberg
(2013)
In Baden-Württemberg sind die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe und die
Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart mit dem Pflichtexemplarrecht
ausgestattet. Wie schon für gedruckte Pflichtexemplare gibt es auch für elektronische Pflichtexemplare zwei Rechtsgrundlagen:
Zum einen gilt für die Abgabe amtlicher Veröffentlichungen der Erlass der
Landesregierung vom 9.10.2006, ergänzt durch den Mustererlass der KMK vom
5.7.2007. Zum anderen regelt eine Änderung des Pflichtexemplargesetzes, gültig
ab dem 1.1.2007, die Abgabe digitaler Publikationen aus öffentlichen Netzen.
Innerhalb eines Haushaltsstrukturgesetzes wurde mit Artikel 5 das baden-württembergische Pflichtexemplarrecht auf Netzpublikationen wie folgt ausgeweitet:
„Für digitale Publikationen gelten die Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend.
Digitale Publikationen sind Medienwerke in unkörperlicher Form, die in öffentliche Netzen dargestellt werden.“
Badens Präsenz
(2009)
Im 57. Jahr nach der Gründung Baden-Württembergs und im 100. Jahr der Existenz des Landesvereins
Badische Heimat halten wir es für selbstverständlich, dass unsere Zeitschrift der Frage der
aktuellen Präsenz Badens nachgeht: Wo und wie ist Baden in Baden-Württemberg auch heute
(immer noch) präsent?
Die Frage nach der Präsenz Baden ist auch eine Frage der politischen Deutungskultur. Nur wenn
sich Baden in Baden-Württemberg selbstbewußt positioniert, wird es weiterhin präsent sein. Zu
dieser Präsenz gehört unserer Ansicht nach vor allem Wahrnehmbarkeit. Nur was kontinuierlich
wahrgenommen wird, existiert auch im Bewusstsein der Menschen und trägt zu ihrer Identitätsbildung
bei.
Die Redaktion der Badischen Heimat beginnt zum Jubiläum in diesem Heft eine Serie von
Beiträgen, die die Präsenz Badens an einzelnen Beispielen darzustellen versucht. Wir stellen drei
Institutionen vor, die vom Ursprung her badisch sind und ganz wesentlich auch heute noch zur
badischen Identität beitragen: Das Generallandesarchiv als Hüter der Quellen und Sachwalter der
badischen Geschichte, die Badische Landesbibliothek mit ihren Handschriften als badisches Kulturerbe
von Rang und das Badische Landesmuseum mit der Ausstellung regionaler Kultur Badens im
Dialog. An erster Stelle der Serie „Badens Präsenz“ steht natürlich das Badnerlied, das bei vielen
Anlässen gesungen, bis auf den heutigen Tag das Zugehörigkeitsgefühl zu Baden ausdrückt.
Im Rahmen der Pflichtexemplargesetzgebung für das Land Baden-Württemberg sind Publikationen aus Baden-Württemberg ablieferungspflichtig. Die BLB und die WLB sammeln und erschließen die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich erscheinenden Publikationen. Die BLB ist verantwortlich für die Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg, die WLB ist verantwortlich für die Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen.
Aus der Ablieferungspflicht ergibt sich der Auftrag, die abgelieferten und in den Bestand aufgenommenen Publikationen dauerhaft zu erhalten. Die Erhaltungsverpflichtung wird in Feld 4233 der Verbunddatenbank eingetragen. Damit ist der überregionale Nachweis der jeweiligen Publikation als Pflicht=Archivexemplar verbunden. Dieser Kennzeichnungspflicht kommen seit dem Zugangsjahr 2020 bundesweit alle regionalen Pflichtexemplarbibliotheken laufend nach. Die retrospektive Erfassung ist in den einzelnen Bundesländern aufgrund technischer bzw. organisatorischer Umstände noch unterschiedlich weit vorangeschritten. Ziel ist die für eine kooperative Bestandserhaltung unerlässliche Kennzeichnung des Pflichtexemplars als des bundesweit auf verteilter Rechtsgrundlage abrufbaren Archivexemplars.
Bücher und mehr
(2015)
Die aus der Büchersammlung der badischen Markgrafen und Großherzöge hervorgegangene
Badische Landesbibliothek (BLB) ist eine zentrale Institution der Informationsinfrastruktur für die
Bildung und Wissenschaft in Baden‐Württemberg. Sie bietet ca. 2,6 Mio. Bände Literatur und
Medien aus allen Fachgebieten; der Zuwachs beträgt jährlich ca. 45.000 Einheiten, pro Jahr
erfolgen ca. 1 Mio. Entleihungen. Ihre Benutzerinnen und Benutzer können mit einer Vielzahl
von Datenbanken, E‐Books und elektronischen Zeitschriften arbeiten und haben überall im Haus
Zugang zum Internet. Mit diesen Dienstleistungen gewährleistet die BLB die aktuelle und
bedarfsgerechte Informationsversorgung von ca. 25.000 Benutzern vor Ort. Sie unterstützt die
Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen der Region und ist kompetente Partnerin
von Behörden, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen. Als Lehr‐ und Lernzentrum bietet
die BLB zugleich eine attraktive Lernumgebung, ihr Schulungsprogramm unterstützt aktiv den
Erwerb von Informations‐ und Medienkompetenz. Zu den wichtigsten Aufgaben der BLB gehört
die Sammlung, Erschließung und Bereitstellung der Publikationen aus und über Baden; mit ihrem
auf Vollständigkeit angelegten Bestand dokumentiert sie die Entwicklung der Region auf
einzigartige Weise.