020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
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Stadt - Archiv - Geschichte
(2004)
Die Geschichte eines Stadtarchivs ist in der Regel eng mit der Geschichte derjenigen Kommune verbunden, deren Archivgut es verwaltet. Mag die Beschäftigung mit Archivgeschichte auf den ersten Blick lediglich als eine etwas abseitige Vorliebe historisch interessierter Archivare erscheinen, so ergibt sich doch bei genauerer Betrachtung, daß Stadt- und Archivgeschichte nicht zu trennen sind. Darauf will die gewiß zunächst befremdliche. Hauptüberschrift hinweisen. Dieser enge Zusammenhang von Stadt und Archiv wurde beispielsweise immer dann besonders offenbar, wenn Kriegsereignisse
nicht allein zu Zerstörungen im Stadtbild, sondern auch zu Archivalienverlusten führten. Deshalb ist jeder, der sich vornimmt, zu kommunalgeschichtlichen Fragestellungen zu forschen, gut beraten, sich vor dem Beginn seiner Recherchen mit dem Schicksal des jeweiligen Archivs zu beschäftigen. Der folgende chronologisch angelegte Überblick über die Entwicklung des Pforzheimer Archivs im Kontext der allgemeinen Stadtgeschichte soll das verdeutlichen.
Wer sich um die Geschichte Schwetzingens bemüht, sieht sich einer Vielzahl von Archiven gegenüber, die für ihn Material bereithalten. Zentrale Bedeutung gewinnt jedoch vor allen das Stadtarchiv Schwetzingen. Obwohl das Stadtarchiv als notwendiger Teil der Stadtverwaltung schon lange besteht, können sich viele Menschen von der Funktion, der Bedeutung
und den einmaligen Beständen dieser Institution auch in Schwetzingen keine rechte Vorstellung machen. Ihre Grundlage wird seit geraumer Zeit im Gesetz über die Pflege und Nutzung von Archivgut (Landesarchivgesetz) vom 27.7.1987 beschrieben. Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg ein solches Gesetz geschaffen. In seinem § 7 heißt es: ,,Die Gemeinden und Landkreise verwahren, erhalten und erschließen Unterlagen von bleibendem Wert. . . mit den entsprechenden Amtsdrucksachen als Archivgut in eigenen Archiven; sie sollen das Archivgut nutzbar machen." Damit wird das Stadtarchiv - anders etwa als das Museum - zu einer kommunalen Pflichtaufgabe gemacht. Dies war freilich nicht neu, denn schon die Akten- und Archivordnung des Landes Baden-Württemberg für die Gemeinden vom 29.6.1964 hatte das Archivwesen derart definiert. Als neu führte das Gesetz das Benutzungsrecht ein: ,,Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, hat nach Maßgabe der Benutzungsordnung das Recht, das Archivgut nach Ablauf der
Sperrfristen zu nutzen, soweit sich aus Rechtsvorschriften oder Vereinbarungen mit derzeitigen oder früheren Eigentümern nichts anderes ergibt." Das Stadtarchiv steht daher nicht nur im Dienst seiner Trägerverwaltung, sondern im Dienst der gesamten Gesellschaft. Eine Stadtverwaltung hat dem voll und ganz zu entsprechen.