020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
Filtern
Erscheinungsjahr
- 2019 (4) (entfernen)
Dokumenttyp
- Wissenschaftlicher Artikel (3)
- Bericht (1)
Sprache
- Deutsch (4) (entfernen)
Gehört zur Bibliographie
- nein (4)
Schlagworte
- Badische Landesbibliothek (4) (entfernen)
Das gedruckte Zeugnis für das gesprochene Wort stand im Fokus der Reihe >>Bücherfunde<< an der Badischen Landesbibliothek. Die Veranstaltung mit dem Titel >>Zwei Frauen im Badischen Landtag: Marianne Weber und Marie Bernays<< fand im Rahmenprogramm zur Ausstellung >>Schlaglichter - 100 Bücher des Jahres 1918<< statt und verwies, als Ausblick zum Ende der Ausstellung zum Umsturz im Jahre 1918, auf die Schaffung einer neuen Verfassungsordnung im März 1919. Zusätzlich passten diese »Bücherfunde« auch zum Gedenken an das Jahr 1968 und den mit diesem Jahr verbundenen Emanzipationsbestrebungen. Ein kurzes Wort des französischen Philosophen Michel de Certeau bringt das Anliegen der Veranstaltung auf den Punkt: »En 1968 on a pris la parole comme en 1789 la Bastille.« Das gilt in noch viel größerem
Maße für die Jahre 1918/1919 in Deutschland, als die Frauen erstmals das aktive und das passive Wahlrecht erhielten. Dank dieser Mitspracherechte im Wortsinn war es möglich, dass sie in der Öffentlichkeit das Wort ergriffen und zur Politik Stellung nahmen.
Bei der wissenschaftlichen Bearbeitung des Donaueschinger Bestandes mittelalterlicher
Handschriften an der Badischen Landesbibliothek wurde kürzlich
die älteste überlieferte Papierhandschrift mit ausschließlich deutschsprachigen
Texten entdeckt: eine kleinformatige theologische Sammelhandschrift, die
bislang als um 1400 entstanden galt, aufgrund der Analyse ihrer Wasserzeichen
jetzt aber sicher auf den Zeitraum 1335–1340 datiert werden kann. Papier
als Beschreibstoff wanderte Ende des 13. Jahrhunderts aus China nach Europa
ein, verbreitete sich im 14. Jahrhundert auch im deutschen Sprachraum und verdrängte
im 15. Jahrhundert das bisher übliche Pergament fast vollständig. Bislang
galt als älteste, vollständig in Deutsch auf Papier geschriebene Handschrift ein
Münchener Codex, der auf das Jahr 1348 datiert ist. Die Karlsruher Neuentdeckung
ist um zehn Jahre früher anzusetzen.
Der Artikel geht folgender Frage nach: Inwieweit kann man in einer Bibliothek allein mit Hilfe
der Autopsie NS-Raubgut nachweisen, wenn nach einem Bombenangriff das eigene
Verwaltungsschriftgut nur noch bruchstückhaft vorhanden ist?
Mit der Zerstörung der Badischen Landesbibliothek (BLB) Anfang September 1942 wurden
sowohl die gedruckten Bestände als auch das Verwaltungsschriftgut beinahe vollständig
vernichtet. Die Kostbarkeiten der Bibliothek waren 1939 in verschiedene Depots ausgelagert
worden und überdauerten die Zerstörung des Gebäudes. Die Recherchen nach heute noch
vorhandenem NS-Raubgut erstrecken sich auf den für das Projekt ausgewählten Buchbestand
der Jahre 1942-1945, der sofort nach dem Bombenangriff und mit finanzieller Unterstützung
durch die zuständigen Reichs- und Landesbehörden für den Wiederaufbau erworben wurde.
Bei einem ersten Abgleich der noch vorhandenen Akzessionsjournale und der aktuellen
Katalogdatenbank wurde offensichtlich, dass die Zugangsjournale die tatsächlichen
Neuzugänge seit Ende 1942 nicht vollständig abbilden. Zur Ermittlung von NS-Raubgut muss
der ausgewählte Bestandsbereich daher per Autopsie systematisch auf verdächtige
Provenienzhinweise hin untersucht werden. Um die Erkenntnisse der Autopsie bewerten zu
können, müssen zusätzlich die ab 1942 entstandenen Bibliotheksakten und die Unterlagen
anderer Verwaltungsstellen in Bezug auf Abgabe- und Übernahmevorgänge gesichtet und
ausgewertet werden, da die BLB wie andere Kulturgut verwahrende Institutionen von
Beschlagnahmungen und Entwendungen profitierte.
Die Analyse von Nutzungszahlen und die darauf basierende
Berechnung einiger spezieller Indikatoren ermöglicht es, eine bestehende oder
neu eingeführte Etatverteilung noch praxisnäher und effizienter zu gestalten. Die
dazu notwendigen Schritte werden im Aufsatz mit Hilfe aktueller Daten aus der
Badischen Landesbibliothek erläutert.