020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
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250 Jahre öffentlich
(2021)
Im Januar 1771 öffnete unsere Bibliothek mit einem Angebot von ca. 11.000 Bänden ihre Türen für die Allgemeinheit. Aus Anlass dieses Jubiläums zeichnen wir aus, was Sinn und Zweck unserer Institution ist: die Nutzung durch die Öffentlichkeit. Für die Badische Landesbibliothek ist das ein besonderes Datum, denn für unsere mehr als 500 Jahre alte Bibliothek gab es
anders als für andere Landes- und Universitätsbibliotheken keinen eigentlichen Gründungsakt, dessen Jubiläum wir in Abständen begehen könnten. Es ist schon seltsam: Mit Ausnahme der ersten Monate nach dem 3. September 1942, als die Bibliothek nach einem Bombenangriff dem Erdboden gleichgemacht und ihr Bestand zu 98 % vernichtet war, ist die Badische
Landesbibliothek in diesen 250 Jahren niemals irregulär geschlossen gewesen. Vor diesem historischen Horizont lässt sich ermessen, was es für sie bedeutet, der Öffentlichkeit aufgrund der Corona-Pandemie im Jubiläumsjahr ihre Dienste so weitgehend versagen zu müssen. Am 31. Dezember 1770 erließ Markgraf Karl Friedrich von Baden (Abb. 1)
für seine Hofbibliothek im Karlsruher Schloss eine erste Benutzungsordnung. 1765 hatte er die Bücher der ehemals Baden-Durlachischen Hofbibliothek in ein gerade fertiggestelltes Nebengebäude des Karlsruher Schlosses bringen lassen. Als er 1771 die Markgrafschaft Baden-Baden erbte, holte er auch die Bücher der Rastatter Hofbibliothek nach Karlsruhe.
Der gemeinsame Bestand wurde auf 20.000 Bände geschätzt, das war für die damalige Zeit recht ansehnlich. Als aufgeklärter Landesherr förderte Karl Friedrich Bildung, Kultur und Wissenschaft in besonderem Maße.
Der Erwerb einer Kiste und deren Aufstellung in der Heiliggeist-Kapelle stehen am Anfang der Geschichte des Archivs der Universität Heidelberg. Seit dem 8. Februar 1388 konnten die grundlegenden Privilegien der 1386 gegründeten Institution an diesem sakralen Ort in „archa uniu(er)sitat(is)“ eingeschlossen werden. Gemeinsam mit den Privilegien wurden auch die Gelder der Universität „sub custodia quatuor facultatum“ dort verwahrt. Zusammen mit dem Rektor besaßen die vier Dekane der Fakultäten Schlüssel zu dieser wertvollen Archivkiste, was zur Folge hatte, dass entnommene
Stücke bisweilen auch nach Amtswechseln in der Wohnung des jeweiligen Vorgängers verblieben und letztlich auf diese Weise der Universität verloren gehen konnten. Das mit zunehmender Verwaltungstätigkeit verbundene Anwachsen von Schriftstücken in Registratur und Archiv führte nicht nur zur Anstellung eines Syndikus am 3. Oktober 1553, sondern kurz darauf auch zur Verlagerung des Archivs, dem am 3. April 1555 die Sakristei des Augustinerklosters durch die kurfürstliche Kanzlei zugewiesen wurde – das dort lagernde Kirchengerät wurde allerdings erst fortgeschafft, als die Universität am 8. Februar 1557 den (neuen) Kurfürsten Ottheinrich in jener Angelegenheit um eine erneute Verfügung bat, welche dieser umgehend aussprach. Getrennt hiervon befand sich in der Wohnung des Rektors neben dem in Gebrauch befindlichen Annalen- und Matrikelband eine „parua cistella uniuersitat(is)“, in der bereits abgeschlossene Annalen- und Matrikelbände sowie andere häufiger benötigte Unterlagen aufbewahrt wurden. Am 21. Dezember 1604 beschloss der Senat jedoch, die alten Annalen- und Matrikelbände dem Archiv zuzuweisen, was angesichts des für Heidelberg und seine Universität sehr wechselvollen 17. Jahrhunderts eine wahrhaft vorausschauende Maßnahme war, die entscheidend für den Erhalt der wertvollen Dokumente gewesen sein dürfte.
Unter dem Titel 250 Jahre öffentlich feiert die Badische Landesbibliothek Karlsruhe den Zeitpunkt
ihrer ersten öffentlichen Zugänglichkeit – ein Jubiläumsanlass, den bisher wohl keine andere Bibliothek
groß gewürdigt hat. Gezeigt wird eine – coranabedingt etwas verspätet eröffnete – reale und
virtuelle Ausstellung,1 die von einem reich bebilderten Katalog mit sieben Aufsätzen begleitet wird.2
Tatsächlich ist das historische Ereignis jeder Hervorhebung wert, markiert es doch den eigentlichen
Gründungsakt der Karlsruher Bibliothek. Denn die ersten 250 Jahre des markgräflichen Bücherbesitzes
sind durch häufige Dislozierungen und Erbteilungen geprägt und können nur als „Vorgeschichte“
der Bibliothek betrachtet werden. Erst 1772 wird auch ein hauptamtlicher Bibliothekar bestellt.
Erste Vorbemerkung: Der Verfasser ist in den zurückliegenden Jahren immer
wieder mit der Frage nach der modernen Landesbibliographie und ihren Dienstleistungen
für die Nutzer konfrontiert worden. Zu verschiedenen Anlässen hat er
seine Thesen als Einstieg in die Diskussion vorgetragen, meist vor Bibliographen,
manchmal auch vor Bibliothekaren und anderen Informationsspezialisten oder
vor Wissenschaftlern. Im Zentrum der Überlegungen stand dabei stets das Endprodukt,
so wie es der Nutzer als Internetangebot in Form eines webbasierten
OPAC vorfindet. Herstellungsverfahren und Arbeitsabläufe standen also nicht im
Fokus der Betrachtung und spielen im Folgenden auch nur insoweit eine Rolle,
wie sie das Rechercheangebot beeinflussen.
Die Badische Landesbibliothek Karlsruhe (BLB) und die Württembergische Landesbibliothek Stuttgart (WLB) nehmen gemeinsam das Pflichtexemplarrecht für das Land Baden-Württemberg wahr. Zur Erinnerung: Seit der Änderung des Pflichtexemplargesetzes im Jahr 2007 sind auch digitale Publikationen der in Baden-Württemberg ansässigen Verlage an die beiden Landesbibliotheken abzugeben und von diesen entsprechend ihrer regionalen Zuständigkeit zu sammeln und zu archivieren. Die Plattform dafür
stellt das Baden-Württembergische Online Archiv BOA 18 dar, das vom Bibliotheksservice-
Zentrum Konstanz (BSZ) technisch betrieben und von BLB und WLB gemeinsam mit
dem Landesarchiv inhaltlich betreut wird.
Wenn auch heute weniger von „Apologetik“ gesprochen wird, so ist sie doch ein wichtiger Aspekt im kirchenleitenden Handeln und der theologischen Wissenschaft in der Auseinandersetzung zwischen Welt- und Zeitgeist einerseits und mit den Bekenntnissen andererseits, wie sie in den Kirchen vorgegeben sind. Institutionell wird diese Aufgabe heute überregional wahrgenommen durch die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen in Berlin. Der Bestand Abt. 060. Apologetische Zentrale der Landeskirche mit einer Laufzeit von 1916 bis 1939 umfasst 42 Verzeichnungseinheiten mit einem Umfang von 0,60 lfd. Metern. Er stammt von dem Begründer und Leiter der Apologetischen Zentrale der Landeskirche Professor Dr. Albert Weckesser und gibt Einblick in die Arbeit dieser Stelle innerhalb der Evangelischen Landeskirche in Baden während der Zeit vom Ersten Weltkrieg bis zum Beginn des Zweiten Weltkrieges.
Informationskompetenz bezeichnet die Fähigkeit, eigenen Informationsbedarf zu erkennen und zu formulieren, benötigte Informationen gezielt und
effizient zu recherchieren, gefundene Informationen zu bewerten, zu strukturieren und zu nutzen sowie sich über die rechtlichen und ethischen Implikationen der Nutzung bewusst zu sein. Die wissenschaftlichen Bibliotheken
in Baden-Württemberg fördern diese – in Zeiten der digitalen Informationsflut besonders wichtige – Fähigkeit mit Schulungsangeboten für die Sekundarstufe.
Im Dezember 1581 hatte der Schultheiß des Kurfürsten von Mainz zusammen mit einer bewaffneten Mannschaft im Ballenberger Wald, in der Gegend von Krautheim, einen gefangenen Hasen gepfändet und 20 Hasengarne zerstört. Die
Gebrüder von Aschhausen sahen diese Tat als die Verletzung ihres zum Schloss Aschhausen gehörigen Jagdrechtes an. Der Kurfürst von Mainz dagegen beanspruchte das Jagdrecht in der Ballenberger Markung für sich, mit dem Argument, dass er der Inhaber des Amtes Krautheim sei. Es kam zum Prozess vor dem Reichskammergericht, dem höchsten Gericht des Heiligen Römischen Reiches, in dessen Verlauf eine Kommission gebildet wurde, die eine Inaugenscheinnahme vornahm und diese in Form einer sogenannten „Augenscheinkarte“ durch den Maler Wilhelm Besserer visualisieren ließ. Die Augenscheinkarte hatte in diesem Prozess eine besondere Funktion. Sie bildete die Übersetzung der subjektiven Wahrnehmung der Prozessparteien in
ein visuelles Medium. Sie war ein wesentlicher Bestandteil der Prozessführung und diente als Entscheidungsgrundlage im Sinne eines Beweises.
Ein im Stadtarchiv Villingen-Schwenningen sehr häufig genutzter Bestand ist die "Stadtchronik". Die Stadtchronik geht zurück auf Dr. Rudolf Ströbel (Leiter des Schwenninger Heimatmuseums
von 1949 bis 1972), der Anfang der 1950er Jahre für eine zu erstellende Ortschronik damit anfing, Informationen zur Schwenninger Ortsgeschichte zu sammeln. Diese Informationen ordnete er thematisch in einem Zehnersystem.
Baden und seine Bibliotheken
(2012)
Wenn man von Bibliotheken spricht, weiß sicher jeder Leser dieser Zeitschrift , wovon die Rede ist, nämlich von Buchsammlungen, deren
Name von dem griechischen biblos abgeleitet wurde und für das Buch steht, im englischsprachigen Raum vom lateinischen liber, was dort zur Library führt. Allerdings hat die Bezeichnung Bibliothek noch eine weitere Bedeutung, mit ihr wird auch die räumliche Hülle dieser Sammlung bezeichnet, der Raum oder das Gebäude. Und eben diese Bibliotheksgebäude gehören neben Gebäuden für das Wohnen oder den Gottesdienst zu den ältesten Gebäudetypen überhaupt. Und davon soll hier die Rede sein, wenn es auch solche Gebäude schon gab, als man noch gar keine Bücher kannte und es Baden als Bezeichnung für ein Territorium auch noch nicht gab.