020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
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Das Freiherrlich von Gemmingen'sche Archiv von Burg Hornberg über dem Neckar und seine Urkunden
(2018)
Zu den großen Geheimnissen von Burgen und Schlössern gehörten, ihrer Natur gemäß, jahrhundertelang die dort verwahrten Archive. Während ungezählter Generationen sammelten sich darin Urkunden, Amtsbücher, Akten und Korrespondenzen, die im Zuge des Erwerbs und der Wahrnehmung vielfältiger Besitz- und Herrschaftsrechte zusammengekommen und – wertvoller als bares Geld – für
die Ausübung legitimer Herrschaft sowie für die künftige Erwirtschaftung finanzieller Erträge und damit für die Bewahrung des herrschaftlichen Status' unentbehrlich waren. Aufgrund der Langlebigkeit mittelalterlicher und frühneuzeitlicher Rechts- und Verfassungsstrukturen behielten diese Dokumente oft über viele Jahrhunderte ihren Wert, blieben ein von einem König des Mittelalters verliehenes Privileg oder ein von einem Fürsten erteiltes Lehen grundsätzlich geltendes Recht bis zum Ende des Alten Reiches und mitunter sogar noch darüber hinaus; desgleichen
verloren Schuldverschreibungen, solang die darin vereinbarten Zahlungen nicht geleistet waren, ihren Wert nicht. Entsprechend restriktiv handhabte man verständlicherweise von jeher und überall den Zugang zu den mit großer Sorgfalt gesicherten Archivgewölben. Nur der jeweilige Herr oder allenfalls seine vereidigten Amtleute hatten dort Zutritt, nicht hingegen die nachgeborenen Angehörigen der herrschaftlichen Familie und schon gar nicht neugierige Historiker.
Von hier und heute geht eine neue Epoche der Weltgeschichte aus. So will Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832) eigenem Bekunden zufolge am Abend des 20. September 1792 gegenüber preußischen Offizieren das als Kanonade von Valmy in die Geschichte eingegangene Artilleriegefecht kommentiert haben, das die entscheidende Wende im Verlauf des Ersten Koalitionskriegs mit sich brachte, die von Generalfeldmarschall Karl Wilhelm Ferdinand von Braunschweig-Wolfenbüttel (1735-1806) geführte preußische Armee zum Rückzug zwang und zugleich den Vormarsch unter dem Kommando des Divisionsgenerals Adam Philippe de Custine (1740-1793) stehender französischer Revolutionstruppen bis an den Rhein ermöglichte. Ohne dabei auf nennenswerten Widerstand zu stoßen, besetzten diese am 30. September Speyer, am 4. Oktober Worms, am 21. Oktober Mainz und am 23. Oktober schließlich Frankfurt am Main.
Marchivarum: So nennt sich seit 2018 das vormalige Stadtarchiv Mannheim – Institut für Stadtgeschichte, das mit dem umgebauten Weltkriegsbunker Ochsenpferch ein neues Domizil bezogen hat. Mit dem Umzug hat sich auch das Aufgabenspektrum des Stadtarchivs erweitert; so wird es künftig eine stadtgeschichtliche Ausstellung und ein NS-Dokumentationszentrum vorhalten. Damit etabliert sich eine neue Einrichtung in Mannheim, die gleichermaßen Bildung, Kultur und Forschung vereint. Um diese Neuausrichtung auch in der Firmierung aufzugreifen, wurde als neuer Name »MARCHIVUM. Mannheims Archiv – Haus der Stadtgeschichte und Erinnerung« ausgewählt.
Am 25. August 2018 luden die Erinnerungsstätte Ständehaus und die Stadtbibliothek Karlsruhe
zu einem »Fest für Alle« in das Neue Ständehaus ein. Dieses war 25 Jahre und drei Tage
zuvor am 22. August 1993 auf dem Restareal des 1944 bei einem Luft angriff schwer getroffenen
ersten Deutschen Parlamentsgebäudes eingeweiht worden. Zur Geschichte des Neuen Ständehauses
hatte das Stadtarchiv die kleine Ausstellung »25 Jahre Neues Ständehaus. Fotos und
Fakten« zusammengestellt. Die Besucherinnen und Besucher erwartete den ganzen Tag über
ein buntes Programm. Im Ständehaussaal sprachen der Karlsruher Oberbürgermeister Dr.
Frank Mentrup, die Leiterin der Stadtbibliothek Andrea Krieg und Dr. Ernst Otto Bräunche,
Leiter von Stadtarchiv & Historische Museen Karlsruhe unter dem Motto »Vergangenheit trifft
Gegenwart für die Zukunft« über 25 Jahre Neues Ständehaus. Die folgenden Ausführungen
orientieren sich an dem Trialog im gut besuchten Ständehaussaal.
Das Landesarchiv Baden-Württemberg hat anlässlich des 200. Jubiläums der Badischen Verfassung eine Ausstellung im Generallandesarchiv Karlsruhe unter dem Titel »Demokratie wagen? Baden 1818–1919« ausgerichtet und einen entsprechenden Begleitband herausgebracht. Ausstellung und Begleitband entwickeln einen »Gang durch die badische Demokratiegeschichte« unter den Aspekten der politischen Partizipation der badischen Bevölkerung und der Durchsetzung und Geltung allgemeiner Bürger- und Menschenrechte. Ausstellung und Begleitband verstehen sich als historisch-politischer Beitrag zur Bildungsarbeit des Landearchivs. Unmittelbarer Anlass sind die aktuellen Gefährdungen der Demokratie
und der individuellen Freiheitsrechte.
Gegenstand dieses Aufsatzes ist der Catalogus Librorum Omnium ad Bibliothecam Universitatis pertinentium, ein um ca. 1610 mangelegtes Verzeichnis über den Buchbestand der allgemeinen Bibliothek der Universität Freiburg. Der Katalog – er soll im Folgenden kurz CL genannt werden – schließt auf fol. 14r bis 64r einer Papierhandschrift an ein Stipendiatenverzeichnis der
Stiftung des R[everendus] D[omi]n[us] Ioannis Zim[m]erman’s alias Neuburgeri an. Der CL, auf dessen Systematik später noch genauer eingegangen werden soll, führt unter der Rubrik Libri Haeretici et Prohibiti und Supplementum Haereticorum et Librorum Prohibitorum reformatorische und häretische Schriften auf (Abb. 1 und 2).
Es scheint passend, den folgenden Aufsatz mit einem bekannten Sprichwort einzuleiten: Habent sua fata libelli. Bücher haben ihr Schicksal und auch mittelalterliche
Handschriften erzählen zuweilen spannende Geschichten. Unter den Beständen der ehemaligen Dombibliothek Konstanz in der Württembergischen Landesbibliothek in Stuttgart befinden sich zwei Handschriften des frühen 9. Jahrhunderts, welche auf den ersten
Blick nur für wenige Spezialisten für die Überlieferung des lateinischen Bibeltextes relevant scheinen, die aber neue Erkenntnisse zur Präsenz der karolingischen Herrscher im
Bodenseeraum vermitteln.
Öffentliche Archive verwahren vor allem Unterlagen, die sie von der Verwaltung ihres Trägers bei Aktenaussonderungen
erhalten haben. Neben der schriftlichen Überlieferung ihres Trägers übernehmen die Archive aber auch weitere Unterlagen
von bleibendem Wert, soweit sie in das Sammlungsprofil passen. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Gemeindearchiv nur
ortsgeschichtlich interessante Dokumente übernimmt, während eine überörtliche Überlieferung eher für die Kreis- oder
Landesarchive interessant wird. Durch die Übernahme solcher „hausfremden“ Archivalien sollen vor allem Überlieferungslücken geschlossen und vorhandene Archivbestände ergänzt werden. So können Akten von privaten Personen oder Vereinen weitere interessante Informationen zur Orts- und Kreisgeschichte enthalten, die man in Behördenakten nicht ohne weiteres finden würde.
Das gedruckte Zeugnis für das gesprochene Wort stand im Fokus der Reihe >>Bücherfunde<< an der Badischen Landesbibliothek. Die Veranstaltung mit dem Titel >>Zwei Frauen im Badischen Landtag: Marianne Weber und Marie Bernays<< fand im Rahmenprogramm zur Ausstellung >>Schlaglichter - 100 Bücher des Jahres 1918<< statt und verwies, als Ausblick zum Ende der Ausstellung zum Umsturz im Jahre 1918, auf die Schaffung einer neuen Verfassungsordnung im März 1919. Zusätzlich passten diese »Bücherfunde« auch zum Gedenken an das Jahr 1968 und den mit diesem Jahr verbundenen Emanzipationsbestrebungen. Ein kurzes Wort des französischen Philosophen Michel de Certeau bringt das Anliegen der Veranstaltung auf den Punkt: »En 1968 on a pris la parole comme en 1789 la Bastille.« Das gilt in noch viel größerem
Maße für die Jahre 1918/1919 in Deutschland, als die Frauen erstmals das aktive und das passive Wahlrecht erhielten. Dank dieser Mitspracherechte im Wortsinn war es möglich, dass sie in der Öffentlichkeit das Wort ergriffen und zur Politik Stellung nahmen.