020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
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Marchivarum: So nennt sich seit 2018 das vormalige Stadtarchiv Mannheim – Institut für Stadtgeschichte, das mit dem umgebauten Weltkriegsbunker Ochsenpferch ein neues Domizil bezogen hat. Mit dem Umzug hat sich auch das Aufgabenspektrum des Stadtarchivs erweitert; so wird es künftig eine stadtgeschichtliche Ausstellung und ein NS-Dokumentationszentrum vorhalten. Damit etabliert sich eine neue Einrichtung in Mannheim, die gleichermaßen Bildung, Kultur und Forschung vereint. Um diese Neuausrichtung auch in der Firmierung aufzugreifen, wurde als neuer Name »MARCHIVUM. Mannheims Archiv – Haus der Stadtgeschichte und Erinnerung« ausgewählt.
Am 25. August 2018 luden die Erinnerungsstätte Ständehaus und die Stadtbibliothek Karlsruhe
zu einem »Fest für Alle« in das Neue Ständehaus ein. Dieses war 25 Jahre und drei Tage
zuvor am 22. August 1993 auf dem Restareal des 1944 bei einem Luft angriff schwer getroffenen
ersten Deutschen Parlamentsgebäudes eingeweiht worden. Zur Geschichte des Neuen Ständehauses
hatte das Stadtarchiv die kleine Ausstellung »25 Jahre Neues Ständehaus. Fotos und
Fakten« zusammengestellt. Die Besucherinnen und Besucher erwartete den ganzen Tag über
ein buntes Programm. Im Ständehaussaal sprachen der Karlsruher Oberbürgermeister Dr.
Frank Mentrup, die Leiterin der Stadtbibliothek Andrea Krieg und Dr. Ernst Otto Bräunche,
Leiter von Stadtarchiv & Historische Museen Karlsruhe unter dem Motto »Vergangenheit trifft
Gegenwart für die Zukunft« über 25 Jahre Neues Ständehaus. Die folgenden Ausführungen
orientieren sich an dem Trialog im gut besuchten Ständehaussaal.
Das Landesarchiv Baden-Württemberg hat anlässlich des 200. Jubiläums der Badischen Verfassung eine Ausstellung im Generallandesarchiv Karlsruhe unter dem Titel »Demokratie wagen? Baden 1818–1919« ausgerichtet und einen entsprechenden Begleitband herausgebracht. Ausstellung und Begleitband entwickeln einen »Gang durch die badische Demokratiegeschichte« unter den Aspekten der politischen Partizipation der badischen Bevölkerung und der Durchsetzung und Geltung allgemeiner Bürger- und Menschenrechte. Ausstellung und Begleitband verstehen sich als historisch-politischer Beitrag zur Bildungsarbeit des Landearchivs. Unmittelbarer Anlass sind die aktuellen Gefährdungen der Demokratie
und der individuellen Freiheitsrechte.
Gegenstand dieses Aufsatzes ist der Catalogus Librorum Omnium ad Bibliothecam Universitatis pertinentium, ein um ca. 1610 mangelegtes Verzeichnis über den Buchbestand der allgemeinen Bibliothek der Universität Freiburg. Der Katalog – er soll im Folgenden kurz CL genannt werden – schließt auf fol. 14r bis 64r einer Papierhandschrift an ein Stipendiatenverzeichnis der
Stiftung des R[everendus] D[omi]n[us] Ioannis Zim[m]erman’s alias Neuburgeri an. Der CL, auf dessen Systematik später noch genauer eingegangen werden soll, führt unter der Rubrik Libri Haeretici et Prohibiti und Supplementum Haereticorum et Librorum Prohibitorum reformatorische und häretische Schriften auf (Abb. 1 und 2).
Es scheint passend, den folgenden Aufsatz mit einem bekannten Sprichwort einzuleiten: Habent sua fata libelli. Bücher haben ihr Schicksal und auch mittelalterliche
Handschriften erzählen zuweilen spannende Geschichten. Unter den Beständen der ehemaligen Dombibliothek Konstanz in der Württembergischen Landesbibliothek in Stuttgart befinden sich zwei Handschriften des frühen 9. Jahrhunderts, welche auf den ersten
Blick nur für wenige Spezialisten für die Überlieferung des lateinischen Bibeltextes relevant scheinen, die aber neue Erkenntnisse zur Präsenz der karolingischen Herrscher im
Bodenseeraum vermitteln.
Öffentliche Archive verwahren vor allem Unterlagen, die sie von der Verwaltung ihres Trägers bei Aktenaussonderungen
erhalten haben. Neben der schriftlichen Überlieferung ihres Trägers übernehmen die Archive aber auch weitere Unterlagen
von bleibendem Wert, soweit sie in das Sammlungsprofil passen. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Gemeindearchiv nur
ortsgeschichtlich interessante Dokumente übernimmt, während eine überörtliche Überlieferung eher für die Kreis- oder
Landesarchive interessant wird. Durch die Übernahme solcher „hausfremden“ Archivalien sollen vor allem Überlieferungslücken geschlossen und vorhandene Archivbestände ergänzt werden. So können Akten von privaten Personen oder Vereinen weitere interessante Informationen zur Orts- und Kreisgeschichte enthalten, die man in Behördenakten nicht ohne weiteres finden würde.
Das gedruckte Zeugnis für das gesprochene Wort stand im Fokus der Reihe >>Bücherfunde<< an der Badischen Landesbibliothek. Die Veranstaltung mit dem Titel >>Zwei Frauen im Badischen Landtag: Marianne Weber und Marie Bernays<< fand im Rahmenprogramm zur Ausstellung >>Schlaglichter - 100 Bücher des Jahres 1918<< statt und verwies, als Ausblick zum Ende der Ausstellung zum Umsturz im Jahre 1918, auf die Schaffung einer neuen Verfassungsordnung im März 1919. Zusätzlich passten diese »Bücherfunde« auch zum Gedenken an das Jahr 1968 und den mit diesem Jahr verbundenen Emanzipationsbestrebungen. Ein kurzes Wort des französischen Philosophen Michel de Certeau bringt das Anliegen der Veranstaltung auf den Punkt: »En 1968 on a pris la parole comme en 1789 la Bastille.« Das gilt in noch viel größerem
Maße für die Jahre 1918/1919 in Deutschland, als die Frauen erstmals das aktive und das passive Wahlrecht erhielten. Dank dieser Mitspracherechte im Wortsinn war es möglich, dass sie in der Öffentlichkeit das Wort ergriffen und zur Politik Stellung nahmen.
Nach längerer Pause hat die Arbeitsgruppe Regionalbibliographie ihre jährliche
Sitzung wieder einmal in Hamburg abgehalten; eingeladen hatte die Staats- und
Universitätsbibliothek Carl von Ossietzky. Gleich zu Beginn konnten die Sitzungsteilnehmer
mit Freude zur Kenntnis nehmen, dass die Virtuelle Deutsche Landesbibliographie
(VDL) nun auf der Startseite des Karlsruher Virtuellen Katalogs
(KVK) in der Rubrik „Deutschland“ ein eigenes Kästchen zum Anhaken bekommen
hat. Damit ging ein lange gehegter Wunsch der Arbeitsgruppe in Erfüllung,
für dessen Umsetzung der KIT-Bibliothek zu danken ist, die bereits im vergangenen
Jahr der Startseite der VDL ein frisches, zeitgemäßes Layout gegeben hatte.
Die VDL ist ein Beleg für die erfolgreiche Vernetzung der Landesbibliographien
und die gemeinsame Präsentation ihrer Datenbestände im Internet. Unter
einer einheitlichen Rechercheoberfläche können alle internetbasierten Landesbibliographien
gleichzeitig abgefragt werden. Damit ist die VDL insbesondere für
länderübergreifende Fragestellungen ein überaus nützliches Suchinstrument.
Die Platzierung auf der KVK-Hauptseite erhöht die Präsenz der VDL als einer wichtigen
länderübergreifenden Rechercheplattform zur Landesgeschichte und Landeskunde.
Schon in den ersten Tagen belegten die Zahlen der Nutzungsstatistik
(Anfragen, Volltitelabrufe) den Wert dieser Maßnahme. Auch für den KVK ergibt
sich dadurch ein Mehrwert, weil deutlich mehr unselbständig erschienene Literatur
in die Suche des Nutzers einbezogen werden kann, denn rund zwei Drittel
der in den Landesbibliographien nachgewiesenen Literaturstellen sind Aufsätze
und Artikel.
Neben den Berichten aus allen Bundesländern, die vollzählig in Hamburg
vertreten waren, wurden zahlreiche Einzelaspekte aus der praktischen Arbeit
behandelt.
Am 22. Februar 2018 wurde im Hauptstaatsarchiv Stuttgart die Südwestdeutsche Archivalienkunde als neues Themenmodul im landeskundlichen Informationssystem LEO-BW – Landeskunde entdecken online im Rahmen eines Workshops vorgestellt und freigeschaltet. Das vom Landesarchiv Baden-Württemberg (LABW) nachhaltig gepflegte Angebot lädt seitdem im Netz zur weiteren Mitarbeit ein. Mit der Freischaltung des Moduls wurde dessen Aufbau abgeschlossen, der als Projekt seit Oktober 2016 federführend vom Landesarchiv in Kooperation mit dem Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften an der Universität Tübingen durchgeführt und vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg im Rahmen der „Landesinitiative ‚Kleine Fächer‘ in Baden-Württemberg“ gefördert worden war.
Die Analyse von Nutzungszahlen und die darauf basierende
Berechnung einiger spezieller Indikatoren ermöglicht es, eine bestehende oder
neu eingeführte Etatverteilung noch praxisnäher und effizienter zu gestalten. Die
dazu notwendigen Schritte werden im Aufsatz mit Hilfe aktueller Daten aus der
Badischen Landesbibliothek erläutert.
Der Beitrag gibt einen Überblick über die Archivlandschaft im Neckar-Odenwald-Kreis.
Nach einer kurzen Einführung in die Geschichte des Archivwesens, werden die kommunalen
Archive und ihre Situation summarisch beschrieben. Die beiden Stadtarchive Mosbach und
Buchen mit der ältesten kommunalen Überlieferung werden besonders hervorgehoben. Auch
der Archivverbund Eberbach, der Gemeindearchive im südwestlichen Landkreis betreut,
spielt hier eine besondere Rolle. Der Vorstellung des seit 20 Jahren bestehenden Kreisarchivs
folgen Informationen zum Stand der kommunalen Archivpflege. Knappe Ausführungen zu
den Adelsarchiven, Pfarrarchiven und zum Spezialarchiv »Erika« runden den Beitrag ab.
Erste Vorbemerkung: Der Verfasser ist in den zurückliegenden Jahren immer
wieder mit der Frage nach der modernen Landesbibliographie und ihren Dienstleistungen
für die Nutzer konfrontiert worden. Zu verschiedenen Anlässen hat er
seine Thesen als Einstieg in die Diskussion vorgetragen, meist vor Bibliographen,
manchmal auch vor Bibliothekaren und anderen Informationsspezialisten oder
vor Wissenschaftlern. Im Zentrum der Überlegungen stand dabei stets das Endprodukt,
so wie es der Nutzer als Internetangebot in Form eines webbasierten
OPAC vorfindet. Herstellungsverfahren und Arbeitsabläufe standen also nicht im
Fokus der Betrachtung und spielen im Folgenden auch nur insoweit eine Rolle,
wie sie das Rechercheangebot beeinflussen.
Bei der wissenschaftlichen Bearbeitung des Donaueschinger Bestandes mittelalterlicher
Handschriften an der Badischen Landesbibliothek wurde kürzlich
die älteste überlieferte Papierhandschrift mit ausschließlich deutschsprachigen
Texten entdeckt: eine kleinformatige theologische Sammelhandschrift, die
bislang als um 1400 entstanden galt, aufgrund der Analyse ihrer Wasserzeichen
jetzt aber sicher auf den Zeitraum 1335–1340 datiert werden kann. Papier
als Beschreibstoff wanderte Ende des 13. Jahrhunderts aus China nach Europa
ein, verbreitete sich im 14. Jahrhundert auch im deutschen Sprachraum und verdrängte
im 15. Jahrhundert das bisher übliche Pergament fast vollständig. Bislang
galt als älteste, vollständig in Deutsch auf Papier geschriebene Handschrift ein
Münchener Codex, der auf das Jahr 1348 datiert ist. Die Karlsruher Neuentdeckung
ist um zehn Jahre früher anzusetzen.
Die Wiedereröffnung der Schlettstädter Humanistenbibliothek (Bibliothèque Humaniste de
Sélestat) im Juni 2018 nach vierjähriger Schließung war ein Ereignis, das weit über das Elsass
hinaus Beachtung fand. In der vom französischen Architekten Rudy Ricciotti (Schöpfer des
Musée des Civilisations de l’Europe et de la Méditerranée 2013) einfühlsam umgestalteten
Architektur wird die Büchersammlung des Humanisten Beatus Rhenanus, eines Freundes von
Erasmus von Rotterdam, zu neuem Leben erweckt. Die von der UNESCO in die Liste des Weltdokumentenerbes
aufgenommene Sammlung ist jetzt dank einer innovativen Museographie
einem breiten Publikum zugänglich. Die Schlettstädter Humanistenbibliothek, die gleichzeitig
Museum ist, bezeugt die außergewöhnliche intellektuelle Fruchtbarkeit des oberrheinischen
Humanismus im 15. und 16. Jahrhundert, für den das kleine Schlettstadt zu einem Brennpunkt
mit enormer Ausstrahlungskraft wurde.
Der 1870 in Karlsruhe geborene, bekannte Schriftsteller, Anarchist und Pazifist Gustav Landauer hatte sich nach dem Ausbruch der Novemberrevolution 1918 auf Einladung des neuen Ministerpräsidenten Kurt Eisner nach München begeben, um aktiv an der Umgestaltung der Gesellschaft mitzuwirken. Am 26. Februar 1919 hielt er die Totenrede auf seinen, von einem Rechtsextremisten ermordeten Freund Eisner und war vom 7. bis 16. April als Volksbeauftragter für Volksaufklärung Mitglied der Münchner Räteregierung, trat dann jedoch aus Protest gegen die zunehmende Dominanz der Kommunisten von allen Ämtern zurück. Während der Niederschlagung der Räterepublik durch Regierungstruppen wurde er am 1. Mai in Großhadern im Hause der Witwe Eisners verhaftet und am 2. Mai 1919 im Gefängnis Stadelheim von einer aufgebrachten Soldatenmenge brutal ermordet. Bei der Darstellung dieses Verbrechens stützte sich die historische Forschung bisher auf eher indirekte Quellen: damalige Zeitungsberichte, einen Brief Ernst Tollers an Maximilian Harden von 1920 sowie in erster Linie auf eine Denkschrift des bayerischen Justizministeriums vom Oktober 1922, deren Inhalt der Publizist und Pazifist Emil Julius Gumbel 1924 herausgab. Für die Landauer-Forschung hat Ulrich Linse 1974 verdienstvoll die einschlägigen Dokumente zusammengestellt. In der neuen großen Landauer-Biographie von Tilman Leder aus dem Jahr 2014 ist der bisherige Kenntnisstand souverän ausgebreitet und erläutert worden.
Ein unbekannter Gartenplan
(2019)
Während einer Recherche im Fürstlich Quadt’schen Archiv in Isny stieß ich vor
einigen Jahren auf einen aufgerollten Gartenplan, der zwischen zahlreichen anderen verstaubten Rollen in einem Wandregal lagerte.[1]
Beim Öffnen der Rolle fiel sofort die große
Qualität der kolorierten Federzeichnung ins Auge, dann aber zur großen Überraschung
auch diese Signatur: Entworfen und gezeichnet von M. F. Weyhe aus Düsseldorf. Wie sich zeigen
sollte, war es ein beachtenswerter Fund, denn der Urheber des Plans war kein Unbekannter, sondern der angesehene Gartenkünstler Maximilian Friedrich Weyhe (Bonn 1775–
1846 Düsseldorf ), der Plan aber ein unbekanntes Werk, das aus unerfindlichen Gründen
vor mehr oder weniger als zweihundert Jahren in der Versenkung verschwunden und nur
durch den oben erwähnten glücklichen Zufall wieder ans Tageslicht gelangt ist.
Im Dezember 1581 hatte der Schultheiß des Kurfürsten von Mainz zusammen mit einer bewaffneten Mannschaft im Ballenberger Wald, in der Gegend von Krautheim, einen gefangenen Hasen gepfändet und 20 Hasengarne zerstört. Die
Gebrüder von Aschhausen sahen diese Tat als die Verletzung ihres zum Schloss Aschhausen gehörigen Jagdrechtes an. Der Kurfürst von Mainz dagegen beanspruchte das Jagdrecht in der Ballenberger Markung für sich, mit dem Argument, dass er der Inhaber des Amtes Krautheim sei. Es kam zum Prozess vor dem Reichskammergericht, dem höchsten Gericht des Heiligen Römischen Reiches, in dessen Verlauf eine Kommission gebildet wurde, die eine Inaugenscheinnahme vornahm und diese in Form einer sogenannten „Augenscheinkarte“ durch den Maler Wilhelm Besserer visualisieren ließ. Die Augenscheinkarte hatte in diesem Prozess eine besondere Funktion. Sie bildete die Übersetzung der subjektiven Wahrnehmung der Prozessparteien in
ein visuelles Medium. Sie war ein wesentlicher Bestandteil der Prozessführung und diente als Entscheidungsgrundlage im Sinne eines Beweises.
Digitalisierung, Erschließung und Onlinestellung der Urkunden des Universitätsarchivs Heidelberg
(2019)
Das Universitätsarchiv Heidelberg verwahrt 1.760 Urkunden aus den Jahren 1234 bis 1816, die in einem direkten Bezug zur Geschichte der Universität Heidelberg stehen. Sie wurden in einem von der Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg geförderten Projekt von November 2016 bis Dezember 2018 bestandserhalterisch geprüft, erschließungstechnisch ergänzt, digitalisiert und letztlich im ersten Quartal 2019 ins Internet gestellt.
Die Regionalbibliotheken Deutschlands sind ein wichtiger
Akteur bei der Sicherung der textlichen Überlieferung. Sie haben sich daher dazu
verpflichtet, Bestandserhaltungsmaßnahmen und Archivierungsgarantien zu
übernehmen und in den Verbundsystemen zu dokumentieren. Dies erfolgt, nach
den Vorgaben eines neuen Datenmodells, im Feld 4233 des PICA-Internformats
bzw. im Feld 583 des MARC-Austauschformats. Die Badische Landesbibliothek
berichtet in diesem Aufsatz über erste Anwendungen bei der Massenentsäuerung regionaler Literatur, bei der Kennzeichnung physischer und elektronischer
Pflichtexemplare und bei der digitalen Langzeitarchivierung.