020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
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Die Bibliothek, um die es im Folgenden geht, ist gut 500 Jahre alt. Ebenso alt ist die Benutzung der Bücher dieser Bibliothek. Wie allgemein bekannt, ist das Merkmal der Benutzung bzw. Benutzbarkeit geradezu konstitutiv für den Begriff „Bibliothek“, oder anders gesagt: Ein mit Büchern und Bücherregalen vollgestopfter Raum ist keine Bibliothek. Gerade einmal halb
so alt ist indessen das Statut, in dem zum ersten Mal die Benutzung der Bibliotheksbestände geregelt wurde, nämlich 250 Jahre. In der folgenden Darstellung werden die 1771 in Kraft getretenen Regelungen den Ausgangspunkt bilden für die Betrachtung der Hofbibliothek und ihrer Benutzung von der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts bis in die Zeit des Zweiten Weltkriegs. War die Ordnung von 1771 noch sehr kurz gehalten, stieg der Umfang der nachfolgenden Statuten deutlich an. Die Bestimmungen wurden teils differenzierter und ausführlicher, was angesichts der sich ständig erweiternden Benutzungsmöglichkeiten nicht weiter verwundern kann; teils wurden sie aber auch so unverhältnismäßig bürokratisch und kleinteilig, dass sich in ihnen – so ließe sich interpretieren – ein tiefes Misstrauen gegenüber den Nutzern offenbarte.
In den sieben Jahrzehnten zwischen dem Auszug aus dem Schloss und der Zerstörung im Zweiten Weltkrieg, in denen die Großherzogliche Hof- und Landesbibliothek im Sammlungsgebäude am Friedrichsplatz ansässig war, entwickelte sie sich von einer Hof ibliothek mit begrenztem Nutzerkreis zu einer öffentlich zugänglichen wissenschaftlichen Gebrauchsbibliothek
modernen Zuschnitts. In der badischen Bibliothekslandschaf rangierte sie hinter den Universitätsbibliotheken Heidelberg und Freiburg als drittgrößte Bibliothek; aufgrund der Ausübung regionaler Aufgaben nahm sie die Funktion der Landesbibliothek ein. Im deutschen Bibliothekswesen etablierte sie sich als eine Einrichtung, die sich gegenüber bibliothekarischen
Neuerungen und Reformen aufgeschlossen zeigte und sich an der überregionalen Zusammenarbeit beteiligte.
Im Rahmen der Pflichtexemplargesetzgebung für das Land Baden-Württemberg sind Publikationen aus Baden-Württemberg ablieferungspflichtig. Die BLB und die WLB sammeln und erschließen die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich erscheinenden Publikationen. Die BLB ist verantwortlich für die Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg, die WLB ist verantwortlich für die Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen.
Aus der Ablieferungspflicht ergibt sich der Auftrag, die abgelieferten und in den Bestand aufgenommenen Publikationen dauerhaft zu erhalten. Die Erhaltungsverpflichtung wird in Feld 4233 der Verbunddatenbank eingetragen. Damit ist der überregionale Nachweis der jeweiligen Publikation als Pflicht=Archivexemplar verbunden. Dieser Kennzeichnungspflicht kommen seit dem Zugangsjahr 2020 bundesweit alle regionalen Pflichtexemplarbibliotheken laufend nach. Die retrospektive Erfassung ist in den einzelnen Bundesländern aufgrund technischer bzw. organisatorischer Umstände noch unterschiedlich weit vorangeschritten. Ziel ist die für eine kooperative Bestandserhaltung unerlässliche Kennzeichnung des Pflichtexemplars als des bundesweit auf verteilter Rechtsgrundlage abrufbaren Archivexemplars.
250 Jahre öffentlich
(2021)
Im Januar 1771 öffnete unsere Bibliothek mit einem Angebot von ca. 11.000 Bänden ihre Türen für die Allgemeinheit. Aus Anlass dieses Jubiläums zeichnen wir aus, was Sinn und Zweck unserer Institution ist: die Nutzung durch die Öffentlichkeit. Für die Badische Landesbibliothek ist das ein besonderes Datum, denn für unsere mehr als 500 Jahre alte Bibliothek gab es
anders als für andere Landes- und Universitätsbibliotheken keinen eigentlichen Gründungsakt, dessen Jubiläum wir in Abständen begehen könnten. Es ist schon seltsam: Mit Ausnahme der ersten Monate nach dem 3. September 1942, als die Bibliothek nach einem Bombenangriff dem Erdboden gleichgemacht und ihr Bestand zu 98 % vernichtet war, ist die Badische
Landesbibliothek in diesen 250 Jahren niemals irregulär geschlossen gewesen. Vor diesem historischen Horizont lässt sich ermessen, was es für sie bedeutet, der Öffentlichkeit aufgrund der Corona-Pandemie im Jubiläumsjahr ihre Dienste so weitgehend versagen zu müssen. Am 31. Dezember 1770 erließ Markgraf Karl Friedrich von Baden (Abb. 1)
für seine Hofbibliothek im Karlsruher Schloss eine erste Benutzungsordnung. 1765 hatte er die Bücher der ehemals Baden-Durlachischen Hofbibliothek in ein gerade fertiggestelltes Nebengebäude des Karlsruher Schlosses bringen lassen. Als er 1771 die Markgrafschaft Baden-Baden erbte, holte er auch die Bücher der Rastatter Hofbibliothek nach Karlsruhe.
Der gemeinsame Bestand wurde auf 20.000 Bände geschätzt, das war für die damalige Zeit recht ansehnlich. Als aufgeklärter Landesherr förderte Karl Friedrich Bildung, Kultur und Wissenschaft in besonderem Maße.
Vorbemerkung: Institutionen, staatliche Körperschaften zumal, haben nicht
anders als Menschen ihren individuellen Charakter. Geprägt werden sie
durch die Persönlichkeiten, die sie als Leiter über Jahre oder Jahrzehnte
führen. Dies gilt für eine Einrichtung wie eine wissenschaftliche Bibliothek,
die durch regelmäßige Erwerbungen stetig wächst und dadurch ein eigenes
inhaltliches Profil entwickelt, im Besonderen. Es lohnt sich daher, im Lichte
der Rede, die der erste Direktor der Karlsruher Hofbibliothek, Friedrich
Valentin Molter, am 1. Januar 1770 gehalten hat und die der eigentliche
Gegenstand dieses Beitrages ist (Abb. 5), zunächst ihren Autor in den Blick
zu nehmen. Schließlich hat Molter die Entwicklung der öffentlichen Hofbibliothek über fast vierzig Jahre, von 1770 bis 1808, verantwortet. Bereits seit 1756 war er für die fürstliche Privatbibliothek zuständig, die zum Kern
der späteren Hofbibliothek werden sollte.
Als der Markgraf von Baden erstmals die öffentliche Nutzung für die Bestände der Hofbibliothek in Karlsruhe regelte, wurden ab Beginn des Jahres 1771 geschätzt über 11.000 Bücher für eine (eingeschränkte) Allgemeinheit zugänglich. Dieser nicht übermäßig große Bestand verdoppelte sich bis 1772 und verdreifachte sich gar innerhalb der nächsten beiden Jahrzehnte, sodass er 1799 bereits auf 30.000 Bände geschätzt wurde. Doch welche Werke im Einzelnen damit gegen Ende des 18. Jahrhunderts für Forschung und Wissenschaft zur Verfügung standen, bleibt eine weitgehend unbeantwortete Frage.
Aufgrund der historischen Umstände, die bereits vielfach aufgearbeitet wurden – namentlich die weitgehende Zerstörung des Bibliotheksbestands 1942 – ist eine Rekonstruktion des Bestandes von 1771 kaum mehr mit auch nur annähernder Vollständigkeit möglich.
„Man thut dem Hofe sehr unrecht, wenn man ihn einer allzustarken Sparsamkeit beschuldiget“, bemerkte 1784 der brandenburgische Historiker Philipp Wilhelm Gercken nach seinem Besuch in Karlsruhe; Anlass zu diesem Gerücht, so meinte er, habe wohl die Mutter des Fürsten gegeben, „die, bey dem Anfall des Baden Badenschen Landes, die zugleich mitgeerbte enorme Schuldenlast klüglich zu mindern suchte und daher die Sparsamkeit einführte, ohne die der ganze Staat vielleicht zu Grunde gegangen wäre“. Ob der Vorwurf der „allzustarken Sparsamkeit“ in seiner Pauschalität zutrifft, soll hier nicht entschieden werden. Das Motiv der Sparsamkeit drängt sich freilich auf, wenn man beide Hofbibliotheken, die annähernd zu
gleicher Zeit erbaut worden sind, miteinander vergleicht, erst recht, wenn man die beiden Schlösser in die Betrachtung einbezieht: Die Anlage des Karlsruher Schlosses ist wahrlich gegenüber der Dimension in Mannheim „bescheiden“.
Das Adjektiv „bescheiden“ trifft leider aber auch auf die Quellenlage zur Karlsruher Hofbibliothek zu. Zwar gibt es auch über die Mannheimer Hofbibliothek keine monographische Gesamtdarstellung, doch mangelt es insgesamt nicht an Literatur über das Schloss und die Schlossbibliothek. Anders in Karlsruhe, wo keine moderne Baugeschichte des Schlosses, geschweige denn eine Geschichte der Schlossbibliothek existiert. Das gilt auch für das vorhandene Bildmaterial: Beide Schlossbibliotheken existieren heute nicht mehr, beide Schlösser wurden 1944 zerstört, aber vom Mannheimer Bibliothekssaal sind immerhin Vorkriegsaufnahmen erhalten.
Die Regionalbibliotheken Deutschlands sind ein wichtiger
Akteur bei der Sicherung der textlichen Überlieferung. Sie haben sich daher dazu
verpflichtet, Bestandserhaltungsmaßnahmen und Archivierungsgarantien zu
übernehmen und in den Verbundsystemen zu dokumentieren. Dies erfolgt, nach
den Vorgaben eines neuen Datenmodells, im Feld 4233 des PICA-Internformats
bzw. im Feld 583 des MARC-Austauschformats. Die Badische Landesbibliothek
berichtet in diesem Aufsatz über erste Anwendungen bei der Massenentsäuerung regionaler Literatur, bei der Kennzeichnung physischer und elektronischer
Pflichtexemplare und bei der digitalen Langzeitarchivierung.
Seit Beginn ihrer Digitalisierung 2010 liegt ein Fokus der
Badischen Landesbibliothek auf regionalen Beständen aus und zu Baden. Unter
diesen finden sich auch Reisebeschreibungen und Bildbände aus dem 19. Jahrhundert
mit zahlreichen Ansichten von Städten, Landschaften, Kirchen, Burgen,
Plätzen und weiteren Baudenkmälern aus dem Oberrheingebiet sowie wissenschaftliche
Literatur zum Rhein. Die Abbildungen werden mit angereicherten
Normdaten verknüpft und mittels Zuweisung der entsprechenden Koordinaten
auf einer Landkarte verortet. Dadurch kann die Badische Landesbibliothek ihren
speziell an Bildzeugnissen interessierten Nutzerinnen und Nutzern verschiedene
Rechercheeinstiege anbieten: Zugriff auf die einzelnen Abbildungen bieten ein
alphabetisches Ortsnamenregister, ein Suchschlitz oder die Verortung auf einer
Landkarte.
Nadeln im Heuhaufen
(2020)
Musikalien, insbesondere die für Aufführungen notwendigen Stimmen, waren in der
Vergangenheit in erster Linie Gebrauchsgegenstände, die nach ihrer praktischen Verwendung vielfach als nicht sammel- oder archivwürdig angesehen, sondern oft makuliert oder ganz vernichtet wurden. Anders verhielt es sich mit den Libretti: Sie waren
Sammelobjekte von Privatleuten, fanden aber auch Eingang in höfische Bibliotheken.
Häufig sind schon Einzelexemplare prachtvoll und aufwendig gebunden, nicht selten
aber in Sammelbänden buchbinderisch zusammengefasst.
Der Verlust von fast allen musikalischen Quellen ist für den Fall der Hofmusik in
Rastatt zu beklagen. Nach der Zerstörung Baden-Badens im Pfälzischen Erbfolgekrieg
hatte Markgraf Ludwig Wilhelm hier ein neues Schloss errichten lassen. Mit dem
Rastatter Frieden von 1715 entfaltete sich in der Folge das höfische Leben, zu dem auch
eine bedeutende Hofkapelle zählte. Rastatt blieb bis zum Aussterben der Linie im Jahre
1771 für gut ein halbes Jahrhundert Residenz der katholischen Markgrafen von Baden-Baden.
Wer zu orts-, familien- und personengeschichtlichen Themen recherchiert, der weiß oder ahnt, welche Herausforderung der Umgang mit historischen Zeitungsbeständen darstellt. Äußerst reizvoll zwar in berechtigter Erwartung wesentlicher Suchergebnisse, aber in der puren Masse doch auch erschlagend! Bemisst man den Umfang einer durchschnittlichen
Zeitungsausgabe mit acht Druckseiten und rechnet für die Durchsicht einer Einzelseite nur ganze dreißig Sekunden – und das ist wirklich sehr wenig für eine halbwegs sorgfältige Analyse der oftmals unübersichtlich strukturierten, auf Artikelüberschriften meist verzichtenden älteren Presseerzeugnisse –, so braucht es für jedes Exemplar mindestens vier Minuten und pro Jahrgang einer Tageszeitung demnach gut und gerne zwanzig Stunden. Mit vertretbarem Aufwand war daher bisher die Durchsicht vieler Jahrgänge oder mehrerer unterschiedlicher Blätter kaum zu bewerkstelligen.
Bücherschätze
(2020)
Seit fünfzehn Jahren wird im Markgräfler Museum Müllheim eine wissenschaftliche Regionalbibliothek mit den Schwerpunkten Geschichte und Kunst des Markgräflerlandes aufgebaut. In kurzer Zeit ist sie auf rund 7000 Bände angewachsen. Ein bedeutender Neuzugang ist die »Badische Bibliothek« der Familie Blankenhorn, die Erich Blankenhorn ausgebaut und geordnet hat. 2016 hat die Familie dem Markgräfler Museum diese wertvolle Privatbibliothek als Schenkung übergeben – mit 772 lateinischen und deutschen Geschichtsbänden, religiösen Traktaten sowie Büchern zu wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und literarischen Themen der Region. Das älteste Werk datiert von 1599.
Am 2. März 2007 wurde das baden-württembergische Pflichtexemplargesetz novelliert und die rechtliche Möglichkeit geschaffen, elektronische Pflichtexemplare zu sammeln. Damit war Baden-Württemberg Vorreiter in Deutschland. Die Anwendung beschränkte sich aber zunächst auf die BOA-Plattform (baden-württembergisches Online-Archiv), auf der von den Landesbibliotheken frei zugängliche elektronische Dokumente und Webseiten abgelegt wurden. Die Sammlung verlegerischer Netzpublikationen sollte nun in einer eigenen Umgebung realisiert werden: im Mai 2018 startete das Projekt E-Pflicht Baden-Württemberg mit finanzieller Unterstützung durch das Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Es ist in der zweijährigen Projektlaufzeit gelungen, ein System zur Ablieferung von E-Books, zu deren automatischem Ingest, zur Verbindung mit den zugehörigen Metadaten in der Verbunddatenbank des K10plus, zur Langzeitarchivierung und zur Nutzung und Präsentation inhouse zu entwickeln und auch in Produktion zu setzen. Über dieses System konnten bereits mehr als 60.000 E-Books in den Formaten PDF und EPUB angenommen und erfolgreich verarbeitet werden, darunter die Titel der meisten größeren Verlage des Bundeslandes.
Die Geschichte einer Kirchen- oder Pfarrgemeinde lässt sich zuverlässig nur mit Hilfe der schriftlichen Überlieferung schreiben, die im Wesentlichen auf den in einem Pfarrarchiv vorhandenen Akten, Amtsbüchern und Urkunden beruht. Pfarrchroniken, die in vielen Landeskirchen verpflichtend waren bzw. sind, oder persönliche Berichte der Pfarrer sind in Baden eher selten anzutreffen, können aber Teil der pfarramtlichen Überlieferung sein. Auch Printerzeugnisse der Gemeinde wie das Gemeindeblatt sind Teil der amtlichen Überlieferung. Zu den Pfarramtsakten können privatrechtliche Unterlagen von kirchlichen Vereinen, etwa dem Kirchenchor oder dem Diakonieverein, hinzutreten; auf sie hat das Pfarramt nur bedingt einen Zugriff, denn es bedarf der unmittelbaren Entscheidung der rechtlichen Vertreter der Vereine, ob diese Unterlagen zur Verwahrung an ein Pfarrarchiv übergeben werden. In den letzten Jahrzehnten wurden gern auch sog. Zeitzeugen zu Vorgängen in der Gemeinde befragt. So wertvoll Zeitzeugenberichte – wenn sie überhaupt schriftlich fixiert wurden – sein können, so bedürfen sie doch immer der Verifzierung anhand der „amtlichen“ Überlieferung. Für Nachlässe aus privater Hand ist ein Pfarrarchiv in der Regel nicht der geeignete Ort; diese oder auch Predigtsammlungen sollten an ein zentrales Archiv, für den Bereich der badischen Landeskirche ist dies das Landeskirchliche Archiv, gegeben werden.
Mit dem Bürgerbuch von 1356 bewahrt das Stadtmuseum in der ehemaligen Tonofenfabrik in Lahr ein wertvolles Zeugnis der Stadt- und Sozialgeschichte. Das Buch verzeichnet in mittelhochdeutscher Sprache 376 Namen von Bewohnern der Stadt ab dem Jahr 1356 (Dis sint die Burgere in der stat zuo Lare). Dazu listet es in Nachträgen bis um 1410 noch einmal mehr als 230 Namen weiterer Neubürger und sogenannter „Ausbürger“ auf: Das sind Personen, die das Bürgerrecht besaßen, ohne im städtischen Rechtsbezirk ansässig zu sein. Sie lebten Mitte des 14. Jahrhunderts in der Region rund um Lahr, etwa in Offenburg, Friesenheim, Schopfheim, Ettenheim, Rheinau, Dinglingen, Hugsweier, Burgheim, Kippenheim, Schuttern, Sulz, Ichenheim, Kürzell, Schutterzell, Ottenheim, Allmannsweier, Nonnenweier, Meißenheim, Altenheim und Müllen. Den Stand der Erforschung von Herkunft, Inhalt und Zweck des Bürgerbuchs hat zuletzt der ehemalige Stadthistoriker Thorsten Mietzner zusammengefasst.
Es scheint passend, den folgenden Aufsatz mit einem bekannten Sprichwort einzuleiten: Habent sua fata libelli. Bücher haben ihr Schicksal und auch mittelalterliche
Handschriften erzählen zuweilen spannende Geschichten. Unter den Beständen der ehemaligen Dombibliothek Konstanz in der Württembergischen Landesbibliothek in Stuttgart befinden sich zwei Handschriften des frühen 9. Jahrhunderts, welche auf den ersten
Blick nur für wenige Spezialisten für die Überlieferung des lateinischen Bibeltextes relevant scheinen, die aber neue Erkenntnisse zur Präsenz der karolingischen Herrscher im
Bodenseeraum vermitteln.
Öffentliche Archive verwahren vor allem Unterlagen, die sie von der Verwaltung ihres Trägers bei Aktenaussonderungen
erhalten haben. Neben der schriftlichen Überlieferung ihres Trägers übernehmen die Archive aber auch weitere Unterlagen
von bleibendem Wert, soweit sie in das Sammlungsprofil passen. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Gemeindearchiv nur
ortsgeschichtlich interessante Dokumente übernimmt, während eine überörtliche Überlieferung eher für die Kreis- oder
Landesarchive interessant wird. Durch die Übernahme solcher „hausfremden“ Archivalien sollen vor allem Überlieferungslücken geschlossen und vorhandene Archivbestände ergänzt werden. So können Akten von privaten Personen oder Vereinen weitere interessante Informationen zur Orts- und Kreisgeschichte enthalten, die man in Behördenakten nicht ohne weiteres finden würde.
Das gedruckte Zeugnis für das gesprochene Wort stand im Fokus der Reihe >>Bücherfunde<< an der Badischen Landesbibliothek. Die Veranstaltung mit dem Titel >>Zwei Frauen im Badischen Landtag: Marianne Weber und Marie Bernays<< fand im Rahmenprogramm zur Ausstellung >>Schlaglichter - 100 Bücher des Jahres 1918<< statt und verwies, als Ausblick zum Ende der Ausstellung zum Umsturz im Jahre 1918, auf die Schaffung einer neuen Verfassungsordnung im März 1919. Zusätzlich passten diese »Bücherfunde« auch zum Gedenken an das Jahr 1968 und den mit diesem Jahr verbundenen Emanzipationsbestrebungen. Ein kurzes Wort des französischen Philosophen Michel de Certeau bringt das Anliegen der Veranstaltung auf den Punkt: »En 1968 on a pris la parole comme en 1789 la Bastille.« Das gilt in noch viel größerem
Maße für die Jahre 1918/1919 in Deutschland, als die Frauen erstmals das aktive und das passive Wahlrecht erhielten. Dank dieser Mitspracherechte im Wortsinn war es möglich, dass sie in der Öffentlichkeit das Wort ergriffen und zur Politik Stellung nahmen.
Nach längerer Pause hat die Arbeitsgruppe Regionalbibliographie ihre jährliche
Sitzung wieder einmal in Hamburg abgehalten; eingeladen hatte die Staats- und
Universitätsbibliothek Carl von Ossietzky. Gleich zu Beginn konnten die Sitzungsteilnehmer
mit Freude zur Kenntnis nehmen, dass die Virtuelle Deutsche Landesbibliographie
(VDL) nun auf der Startseite des Karlsruher Virtuellen Katalogs
(KVK) in der Rubrik „Deutschland“ ein eigenes Kästchen zum Anhaken bekommen
hat. Damit ging ein lange gehegter Wunsch der Arbeitsgruppe in Erfüllung,
für dessen Umsetzung der KIT-Bibliothek zu danken ist, die bereits im vergangenen
Jahr der Startseite der VDL ein frisches, zeitgemäßes Layout gegeben hatte.
Die VDL ist ein Beleg für die erfolgreiche Vernetzung der Landesbibliographien
und die gemeinsame Präsentation ihrer Datenbestände im Internet. Unter
einer einheitlichen Rechercheoberfläche können alle internetbasierten Landesbibliographien
gleichzeitig abgefragt werden. Damit ist die VDL insbesondere für
länderübergreifende Fragestellungen ein überaus nützliches Suchinstrument.
Die Platzierung auf der KVK-Hauptseite erhöht die Präsenz der VDL als einer wichtigen
länderübergreifenden Rechercheplattform zur Landesgeschichte und Landeskunde.
Schon in den ersten Tagen belegten die Zahlen der Nutzungsstatistik
(Anfragen, Volltitelabrufe) den Wert dieser Maßnahme. Auch für den KVK ergibt
sich dadurch ein Mehrwert, weil deutlich mehr unselbständig erschienene Literatur
in die Suche des Nutzers einbezogen werden kann, denn rund zwei Drittel
der in den Landesbibliographien nachgewiesenen Literaturstellen sind Aufsätze
und Artikel.
Neben den Berichten aus allen Bundesländern, die vollzählig in Hamburg
vertreten waren, wurden zahlreiche Einzelaspekte aus der praktischen Arbeit
behandelt.
Am 22. Februar 2018 wurde im Hauptstaatsarchiv Stuttgart die Südwestdeutsche Archivalienkunde als neues Themenmodul im landeskundlichen Informationssystem LEO-BW – Landeskunde entdecken online im Rahmen eines Workshops vorgestellt und freigeschaltet. Das vom Landesarchiv Baden-Württemberg (LABW) nachhaltig gepflegte Angebot lädt seitdem im Netz zur weiteren Mitarbeit ein. Mit der Freischaltung des Moduls wurde dessen Aufbau abgeschlossen, der als Projekt seit Oktober 2016 federführend vom Landesarchiv in Kooperation mit dem Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften an der Universität Tübingen durchgeführt und vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg im Rahmen der „Landesinitiative ‚Kleine Fächer‘ in Baden-Württemberg“ gefördert worden war.
Die Analyse von Nutzungszahlen und die darauf basierende
Berechnung einiger spezieller Indikatoren ermöglicht es, eine bestehende oder
neu eingeführte Etatverteilung noch praxisnäher und effizienter zu gestalten. Die
dazu notwendigen Schritte werden im Aufsatz mit Hilfe aktueller Daten aus der
Badischen Landesbibliothek erläutert.
Der Beitrag gibt einen Überblick über die Archivlandschaft im Neckar-Odenwald-Kreis.
Nach einer kurzen Einführung in die Geschichte des Archivwesens, werden die kommunalen
Archive und ihre Situation summarisch beschrieben. Die beiden Stadtarchive Mosbach und
Buchen mit der ältesten kommunalen Überlieferung werden besonders hervorgehoben. Auch
der Archivverbund Eberbach, der Gemeindearchive im südwestlichen Landkreis betreut,
spielt hier eine besondere Rolle. Der Vorstellung des seit 20 Jahren bestehenden Kreisarchivs
folgen Informationen zum Stand der kommunalen Archivpflege. Knappe Ausführungen zu
den Adelsarchiven, Pfarrarchiven und zum Spezialarchiv »Erika« runden den Beitrag ab.
Der Artikel geht folgender Frage nach: Inwieweit kann man in einer Bibliothek allein mit Hilfe
der Autopsie NS-Raubgut nachweisen, wenn nach einem Bombenangriff das eigene
Verwaltungsschriftgut nur noch bruchstückhaft vorhanden ist?
Mit der Zerstörung der Badischen Landesbibliothek (BLB) Anfang September 1942 wurden
sowohl die gedruckten Bestände als auch das Verwaltungsschriftgut beinahe vollständig
vernichtet. Die Kostbarkeiten der Bibliothek waren 1939 in verschiedene Depots ausgelagert
worden und überdauerten die Zerstörung des Gebäudes. Die Recherchen nach heute noch
vorhandenem NS-Raubgut erstrecken sich auf den für das Projekt ausgewählten Buchbestand
der Jahre 1942-1945, der sofort nach dem Bombenangriff und mit finanzieller Unterstützung
durch die zuständigen Reichs- und Landesbehörden für den Wiederaufbau erworben wurde.
Bei einem ersten Abgleich der noch vorhandenen Akzessionsjournale und der aktuellen
Katalogdatenbank wurde offensichtlich, dass die Zugangsjournale die tatsächlichen
Neuzugänge seit Ende 1942 nicht vollständig abbilden. Zur Ermittlung von NS-Raubgut muss
der ausgewählte Bestandsbereich daher per Autopsie systematisch auf verdächtige
Provenienzhinweise hin untersucht werden. Um die Erkenntnisse der Autopsie bewerten zu
können, müssen zusätzlich die ab 1942 entstandenen Bibliotheksakten und die Unterlagen
anderer Verwaltungsstellen in Bezug auf Abgabe- und Übernahmevorgänge gesichtet und
ausgewertet werden, da die BLB wie andere Kulturgut verwahrende Institutionen von
Beschlagnahmungen und Entwendungen profitierte.
Erste Vorbemerkung: Der Verfasser ist in den zurückliegenden Jahren immer
wieder mit der Frage nach der modernen Landesbibliographie und ihren Dienstleistungen
für die Nutzer konfrontiert worden. Zu verschiedenen Anlässen hat er
seine Thesen als Einstieg in die Diskussion vorgetragen, meist vor Bibliographen,
manchmal auch vor Bibliothekaren und anderen Informationsspezialisten oder
vor Wissenschaftlern. Im Zentrum der Überlegungen stand dabei stets das Endprodukt,
so wie es der Nutzer als Internetangebot in Form eines webbasierten
OPAC vorfindet. Herstellungsverfahren und Arbeitsabläufe standen also nicht im
Fokus der Betrachtung und spielen im Folgenden auch nur insoweit eine Rolle,
wie sie das Rechercheangebot beeinflussen.
Bei der wissenschaftlichen Bearbeitung des Donaueschinger Bestandes mittelalterlicher
Handschriften an der Badischen Landesbibliothek wurde kürzlich
die älteste überlieferte Papierhandschrift mit ausschließlich deutschsprachigen
Texten entdeckt: eine kleinformatige theologische Sammelhandschrift, die
bislang als um 1400 entstanden galt, aufgrund der Analyse ihrer Wasserzeichen
jetzt aber sicher auf den Zeitraum 1335–1340 datiert werden kann. Papier
als Beschreibstoff wanderte Ende des 13. Jahrhunderts aus China nach Europa
ein, verbreitete sich im 14. Jahrhundert auch im deutschen Sprachraum und verdrängte
im 15. Jahrhundert das bisher übliche Pergament fast vollständig. Bislang
galt als älteste, vollständig in Deutsch auf Papier geschriebene Handschrift ein
Münchener Codex, der auf das Jahr 1348 datiert ist. Die Karlsruher Neuentdeckung
ist um zehn Jahre früher anzusetzen.
Die Wiedereröffnung der Schlettstädter Humanistenbibliothek (Bibliothèque Humaniste de
Sélestat) im Juni 2018 nach vierjähriger Schließung war ein Ereignis, das weit über das Elsass
hinaus Beachtung fand. In der vom französischen Architekten Rudy Ricciotti (Schöpfer des
Musée des Civilisations de l’Europe et de la Méditerranée 2013) einfühlsam umgestalteten
Architektur wird die Büchersammlung des Humanisten Beatus Rhenanus, eines Freundes von
Erasmus von Rotterdam, zu neuem Leben erweckt. Die von der UNESCO in die Liste des Weltdokumentenerbes
aufgenommene Sammlung ist jetzt dank einer innovativen Museographie
einem breiten Publikum zugänglich. Die Schlettstädter Humanistenbibliothek, die gleichzeitig
Museum ist, bezeugt die außergewöhnliche intellektuelle Fruchtbarkeit des oberrheinischen
Humanismus im 15. und 16. Jahrhundert, für den das kleine Schlettstadt zu einem Brennpunkt
mit enormer Ausstrahlungskraft wurde.
Der 1870 in Karlsruhe geborene, bekannte Schriftsteller, Anarchist und Pazifist Gustav Landauer hatte sich nach dem Ausbruch der Novemberrevolution 1918 auf Einladung des neuen Ministerpräsidenten Kurt Eisner nach München begeben, um aktiv an der Umgestaltung der Gesellschaft mitzuwirken. Am 26. Februar 1919 hielt er die Totenrede auf seinen, von einem Rechtsextremisten ermordeten Freund Eisner und war vom 7. bis 16. April als Volksbeauftragter für Volksaufklärung Mitglied der Münchner Räteregierung, trat dann jedoch aus Protest gegen die zunehmende Dominanz der Kommunisten von allen Ämtern zurück. Während der Niederschlagung der Räterepublik durch Regierungstruppen wurde er am 1. Mai in Großhadern im Hause der Witwe Eisners verhaftet und am 2. Mai 1919 im Gefängnis Stadelheim von einer aufgebrachten Soldatenmenge brutal ermordet. Bei der Darstellung dieses Verbrechens stützte sich die historische Forschung bisher auf eher indirekte Quellen: damalige Zeitungsberichte, einen Brief Ernst Tollers an Maximilian Harden von 1920 sowie in erster Linie auf eine Denkschrift des bayerischen Justizministeriums vom Oktober 1922, deren Inhalt der Publizist und Pazifist Emil Julius Gumbel 1924 herausgab. Für die Landauer-Forschung hat Ulrich Linse 1974 verdienstvoll die einschlägigen Dokumente zusammengestellt. In der neuen großen Landauer-Biographie von Tilman Leder aus dem Jahr 2014 ist der bisherige Kenntnisstand souverän ausgebreitet und erläutert worden.
Ein unbekannter Gartenplan
(2019)
Während einer Recherche im Fürstlich Quadt’schen Archiv in Isny stieß ich vor
einigen Jahren auf einen aufgerollten Gartenplan, der zwischen zahlreichen anderen verstaubten Rollen in einem Wandregal lagerte.[1]
Beim Öffnen der Rolle fiel sofort die große
Qualität der kolorierten Federzeichnung ins Auge, dann aber zur großen Überraschung
auch diese Signatur: Entworfen und gezeichnet von M. F. Weyhe aus Düsseldorf. Wie sich zeigen
sollte, war es ein beachtenswerter Fund, denn der Urheber des Plans war kein Unbekannter, sondern der angesehene Gartenkünstler Maximilian Friedrich Weyhe (Bonn 1775–
1846 Düsseldorf ), der Plan aber ein unbekanntes Werk, das aus unerfindlichen Gründen
vor mehr oder weniger als zweihundert Jahren in der Versenkung verschwunden und nur
durch den oben erwähnten glücklichen Zufall wieder ans Tageslicht gelangt ist.
Im Dezember 1581 hatte der Schultheiß des Kurfürsten von Mainz zusammen mit einer bewaffneten Mannschaft im Ballenberger Wald, in der Gegend von Krautheim, einen gefangenen Hasen gepfändet und 20 Hasengarne zerstört. Die
Gebrüder von Aschhausen sahen diese Tat als die Verletzung ihres zum Schloss Aschhausen gehörigen Jagdrechtes an. Der Kurfürst von Mainz dagegen beanspruchte das Jagdrecht in der Ballenberger Markung für sich, mit dem Argument, dass er der Inhaber des Amtes Krautheim sei. Es kam zum Prozess vor dem Reichskammergericht, dem höchsten Gericht des Heiligen Römischen Reiches, in dessen Verlauf eine Kommission gebildet wurde, die eine Inaugenscheinnahme vornahm und diese in Form einer sogenannten „Augenscheinkarte“ durch den Maler Wilhelm Besserer visualisieren ließ. Die Augenscheinkarte hatte in diesem Prozess eine besondere Funktion. Sie bildete die Übersetzung der subjektiven Wahrnehmung der Prozessparteien in
ein visuelles Medium. Sie war ein wesentlicher Bestandteil der Prozessführung und diente als Entscheidungsgrundlage im Sinne eines Beweises.
Digitalisierung, Erschließung und Onlinestellung der Urkunden des Universitätsarchivs Heidelberg
(2019)
Das Universitätsarchiv Heidelberg verwahrt 1.760 Urkunden aus den Jahren 1234 bis 1816, die in einem direkten Bezug zur Geschichte der Universität Heidelberg stehen. Sie wurden in einem von der Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg geförderten Projekt von November 2016 bis Dezember 2018 bestandserhalterisch geprüft, erschließungstechnisch ergänzt, digitalisiert und letztlich im ersten Quartal 2019 ins Internet gestellt.
Wie alle großen Kraichgauer Adelsfamilien bildeten sich auch bei den Helmstatt Linien heraus: Haupt- und Seitenlinien, kurzlebige und mit männlichen Erbenreich gesegnete, in Helmstadt, in Neckarbischofsheim, in Grambach u.a. – und damit sind die Linien in Lothringen noch gar nicht genannt. Auch die alte Neckarbischofsheimer Linie wurde schließlich im 18. Jahrhundert von Verwandten aus Oberöwisheim beerbt. Trotzdem bildete das „Steinhaus" in Neckarbischofsheim mindestens seit dem 15. Jahrhundert den Bezugspunkt für alle Linien, denn hier schloss man für die Ganerbenburg die Burgfrieden und hier lag das gemeinsame Archiv. Die gemein brieff, die wichtigen Urkunden, sollten nach der Stammeseinung von 1458 hier im Gewölbe verwahrt werden. Spätestens seit 1752 gab es hier auch einen gemeinschaftlichen Archivar, der z.B. die Lothringer Linie des Hauses – die immer erbberechtigt blieb - bei Bedarf mit Urkundenabschriften versorgte. So brachte die Lothringer Familie auch ihr Archiv in den Kraichgau mit, als sie vor der Revolution in Frankreich floh. An dieser Stelle setzte nun eine Art Parallelgeschichte für das Helmstatt-Archiv ein, eine Kette des Missgeschicks, die eine doch an sich ruhige Archivgeschichte bis
ins 20. Jahrhundert begleiten sollte. Die Lothringer Familie verlor wohl auf der Flucht eine oder mehrere Kisten mit Schriftgut.
Das Freiherrlich von Gemmingen'sche Archiv von Burg Hornberg über dem Neckar und seine Urkunden
(2018)
Zu den großen Geheimnissen von Burgen und Schlössern gehörten, ihrer Natur gemäß, jahrhundertelang die dort verwahrten Archive. Während ungezählter Generationen sammelten sich darin Urkunden, Amtsbücher, Akten und Korrespondenzen, die im Zuge des Erwerbs und der Wahrnehmung vielfältiger Besitz- und Herrschaftsrechte zusammengekommen und – wertvoller als bares Geld – für
die Ausübung legitimer Herrschaft sowie für die künftige Erwirtschaftung finanzieller Erträge und damit für die Bewahrung des herrschaftlichen Status' unentbehrlich waren. Aufgrund der Langlebigkeit mittelalterlicher und frühneuzeitlicher Rechts- und Verfassungsstrukturen behielten diese Dokumente oft über viele Jahrhunderte ihren Wert, blieben ein von einem König des Mittelalters verliehenes Privileg oder ein von einem Fürsten erteiltes Lehen grundsätzlich geltendes Recht bis zum Ende des Alten Reiches und mitunter sogar noch darüber hinaus; desgleichen
verloren Schuldverschreibungen, solang die darin vereinbarten Zahlungen nicht geleistet waren, ihren Wert nicht. Entsprechend restriktiv handhabte man verständlicherweise von jeher und überall den Zugang zu den mit großer Sorgfalt gesicherten Archivgewölben. Nur der jeweilige Herr oder allenfalls seine vereidigten Amtleute hatten dort Zutritt, nicht hingegen die nachgeborenen Angehörigen der herrschaftlichen Familie und schon gar nicht neugierige Historiker.
Von hier und heute geht eine neue Epoche der Weltgeschichte aus. So will Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832) eigenem Bekunden zufolge am Abend des 20. September 1792 gegenüber preußischen Offizieren das als Kanonade von Valmy in die Geschichte eingegangene Artilleriegefecht kommentiert haben, das die entscheidende Wende im Verlauf des Ersten Koalitionskriegs mit sich brachte, die von Generalfeldmarschall Karl Wilhelm Ferdinand von Braunschweig-Wolfenbüttel (1735-1806) geführte preußische Armee zum Rückzug zwang und zugleich den Vormarsch unter dem Kommando des Divisionsgenerals Adam Philippe de Custine (1740-1793) stehender französischer Revolutionstruppen bis an den Rhein ermöglichte. Ohne dabei auf nennenswerten Widerstand zu stoßen, besetzten diese am 30. September Speyer, am 4. Oktober Worms, am 21. Oktober Mainz und am 23. Oktober schließlich Frankfurt am Main.
Ernst-Lothar von Knorr (1896–1973) war ein hervorragender Geigenspieler und Komponist. Er wirkte darüber hinaus als Musikpädagoge und Direktor an der Jugend- und Volkshochschule in Berlin sowie an Musikhochschulen deutschlandweit. Seinen Berufs-weg als Hochschullehrer begann er nach seinem Kriegsdienst 1919 an der Heidelberger Musikakademie und beendete ihn 1969 ebendort als Leiter der Hochschule für Musik und Theater. Zudem war er Mitglied und Berater zahlreicher Musikverbände wie dem Berufsverband Deutscher Komponisten (BDK), dem Deutschen Komponistenverband (DKV) oder dem Verband Deutscher Musikerzieher und konzertierender Künstler (VDMK).
Marchivarum: So nennt sich seit 2018 das vormalige Stadtarchiv Mannheim – Institut für Stadtgeschichte, das mit dem umgebauten Weltkriegsbunker Ochsenpferch ein neues Domizil bezogen hat. Mit dem Umzug hat sich auch das Aufgabenspektrum des Stadtarchivs erweitert; so wird es künftig eine stadtgeschichtliche Ausstellung und ein NS-Dokumentationszentrum vorhalten. Damit etabliert sich eine neue Einrichtung in Mannheim, die gleichermaßen Bildung, Kultur und Forschung vereint. Um diese Neuausrichtung auch in der Firmierung aufzugreifen, wurde als neuer Name »MARCHIVUM. Mannheims Archiv – Haus der Stadtgeschichte und Erinnerung« ausgewählt.
Am 25. August 2018 luden die Erinnerungsstätte Ständehaus und die Stadtbibliothek Karlsruhe
zu einem »Fest für Alle« in das Neue Ständehaus ein. Dieses war 25 Jahre und drei Tage
zuvor am 22. August 1993 auf dem Restareal des 1944 bei einem Luft angriff schwer getroffenen
ersten Deutschen Parlamentsgebäudes eingeweiht worden. Zur Geschichte des Neuen Ständehauses
hatte das Stadtarchiv die kleine Ausstellung »25 Jahre Neues Ständehaus. Fotos und
Fakten« zusammengestellt. Die Besucherinnen und Besucher erwartete den ganzen Tag über
ein buntes Programm. Im Ständehaussaal sprachen der Karlsruher Oberbürgermeister Dr.
Frank Mentrup, die Leiterin der Stadtbibliothek Andrea Krieg und Dr. Ernst Otto Bräunche,
Leiter von Stadtarchiv & Historische Museen Karlsruhe unter dem Motto »Vergangenheit trifft
Gegenwart für die Zukunft« über 25 Jahre Neues Ständehaus. Die folgenden Ausführungen
orientieren sich an dem Trialog im gut besuchten Ständehaussaal.
Das Landesarchiv Baden-Württemberg hat anlässlich des 200. Jubiläums der Badischen Verfassung eine Ausstellung im Generallandesarchiv Karlsruhe unter dem Titel »Demokratie wagen? Baden 1818–1919« ausgerichtet und einen entsprechenden Begleitband herausgebracht. Ausstellung und Begleitband entwickeln einen »Gang durch die badische Demokratiegeschichte« unter den Aspekten der politischen Partizipation der badischen Bevölkerung und der Durchsetzung und Geltung allgemeiner Bürger- und Menschenrechte. Ausstellung und Begleitband verstehen sich als historisch-politischer Beitrag zur Bildungsarbeit des Landearchivs. Unmittelbarer Anlass sind die aktuellen Gefährdungen der Demokratie
und der individuellen Freiheitsrechte.
Gegenstand dieses Aufsatzes ist der Catalogus Librorum Omnium ad Bibliothecam Universitatis pertinentium, ein um ca. 1610 mangelegtes Verzeichnis über den Buchbestand der allgemeinen Bibliothek der Universität Freiburg. Der Katalog – er soll im Folgenden kurz CL genannt werden – schließt auf fol. 14r bis 64r einer Papierhandschrift an ein Stipendiatenverzeichnis der
Stiftung des R[everendus] D[omi]n[us] Ioannis Zim[m]erman’s alias Neuburgeri an. Der CL, auf dessen Systematik später noch genauer eingegangen werden soll, führt unter der Rubrik Libri Haeretici et Prohibiti und Supplementum Haereticorum et Librorum Prohibitorum reformatorische und häretische Schriften auf (Abb. 1 und 2).
Informationskompetenz bezeichnet die Fähigkeit, eigenen Informationsbedarf zu erkennen und zu formulieren, benötigte Informationen gezielt und
effizient zu recherchieren, gefundene Informationen zu bewerten, zu strukturieren und zu nutzen sowie sich über die rechtlichen und ethischen Implikationen der Nutzung bewusst zu sein. Die wissenschaftlichen Bibliotheken
in Baden-Württemberg fördern diese – in Zeiten der digitalen Informationsflut besonders wichtige – Fähigkeit mit Schulungsangeboten für die Sekundarstufe.
Wer sang die Euryanthe?
(2017)
Auf gedruckten Zetteln, die deutlich kleiner waren als heutige Plakate, bewarb das Großherzogliche Hoftheater nach dem Vorbild vieler anderer deutscher Bühnen seine abendlichen Aufführungen. Die von Austrägern an Privathaushalte verteilten, später auch im öffentlichen Raum angeschlagenen Zettel informierten die Theaterbesucher vorab über das vorgesehene Theater- oder Musikstück und über die Verteilung der Rollen. Aufgrund dieser und weiterer Angaben geben uns die Theaterzettel Aufschluss über den Spielbetrieb vergangener Zeiten. Sie bilden heute eine wertvolle Quelle, die dank Digitalisierung und Internetpräsentation von allen am Theatergeschehen interessierten frei und komfortabel befragt werden kann.
Der Beitrag beschreibt den derzeitigen Stand der Webarchivierung auf Landesebene in Baden-Württemberg. Die wesentlichen gesetzlichen
Grundlagen für die Sammlung und Archivierung von Webseiten und zugehörigen Einzeldokumenten sind vorhanden. Zugleich ist die inhaltliche Selektion
und technische Realisierung des Angebots eine umfangreiche Aufgabe, der sich
mehrere Landeseinrichtungen gemeinsam stellen.
Mit der Einäscherung der Stadt am 13. August 1689 während des pfälzischen Erbfolgekriegs (1688–1697) verlor Bretten nicht nur sein mittelalterliches Stadtbild, sondern auch seine gesamten bis ins Hochmittelalter zurückreichenden städtischen Aufzeichnungen. Es blieb keine Urkunde, nicht ein Band der städtischen Amtsbuchserien und Rechnungen, kein einziges Aktenfaszikel erhalten.
Das Handbuch der historischen Buchbestände in Deutschland verzeichnet unter dem Stichwort Überlingen die Leopold-Sophien-Bibliothek. Ihr Grundstock ist die 1832 erfolgte Stiftung des Stadtpfarrers und Dekans Franz Sales Wocheler (1778–1848). Durch sie wurde die im Jahr 1553 erstmals erwähnte reichsstädtische Ratsbibliothek mit ungefähr 10.000 Bänden aus seiner Privatbibliothek vermehrt. Wie vielerorts, war auch in der Stadt am Bodensee die Ratsbibliothek teils aus der alten Pfarrkirchenbibliothek hervorgegangen.
Der Bestand Abt. 150.014 Karl Heinrich Mann (1912–1982) ist kein Nachlass im eigentlichen Sinne, sondern eher eine Sammlung historischer Unterlagen über Heidelberg und insbesondere die Providenzkirche, an der Mann von 1959 bis 1978 tätig war. Der Nachlass mit einem Umfang von 0,2 lfd. Metern, 18 Verzeichnungseinheiten und einer Laufzeit von 1645 bis 1981, ist zu einem unbekannten Zeitpunkt vor dem Jahr 1999 in das Landeskirchliche Archiv übernommen worden. Er beinhaltet 16 Handakten von Pfarrer Heinrich Mann mit Leichenpredigten bedeutender Persönlichkeiten in der Pfarrei und der Gemeinde. Karl Heinrich Mann wurde am 4. September 1912 in Leipzig geboren. Nach dem Schulbesuch in Leipzig studierte er von 1932–1937 Theologie in Leipzig und Marburg und legte nach bestandener I. Theologischer Prüfung und Vikariat in Sebnitz mit Besuch des Prediger-Kollegs St. Pauli in Leipzig im Mai 1939 vor dem Evangelisch-Lutherischen Landeskirchenamt in Sachsen das II. Theologische Examen ab. Seine erste Pfarrstelle war an der Heil- und Pflegeanstalt Untergöltzsch. Von Mai 1939 bis August 1945 diente er in der Wehrmacht, nahm am Polen- und Westfeldzug teil und kam anschließend in Kriegsgefangenschaft in Kreuznach und Attichy (Frankreich).
Eine 2014 aus den USA in das Universitätsarchiv Heidelberg rückgeführte Papsturkunde aus dem Jahr 1387 löste nicht nur ein beachtliches Presse-Echo aus, sondern hatte auch eine intensivere Beschäftigung mit dem Urkundenbestand des Universitätsarchivs zur Folge, zumal dieser zeitgleich Gegenstand einer Pilotstudie zum Thema Papier- und Pergamentgebrauch in einer Publikation des Heidelberger Sonderforschungsbereichs „Materiale Textkulturen“ war. Dabei fiel die unzureichende Erschließung der Urkunden ebenso ins Auge wie deren fehlende Digitalisierung. In der Folge wurde vom Universitätsarchiv ein auf zwei Jahre angelegtes und von der Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg mit knapp 160.000 Euro gefördertes Digitalisierungs- und Erschließungsprojekt initiiert, das im November 2016 mit der Aufarbeitung der urkundlichen Überlieferung begann. 2017 waren zudem eine Reihe von Originalen in der Ausstellung „Päpste – Kurfürsten – Professoren – Reformatoren. Heidelberg und der Heilige Stuhl von den Reformkonzilien des Mittelalters bis zur Reformation“ im Kurpfälzischen Museum der Stadt Heidelberg zu sehen.
Durch Vermittlung von OKR i.R. Gerhard Vicktor konnte der Landeskirchlichen Bibliothek durch Dr. Klaus Hommel aus Heidelberg eine wertvolle Bibelausgabe als Geschenk übergeben werden, nämlich eine Bibel des Frankfurter Verlegers Balthasar Christoph Wust (des Älteren) aus dem Jahre 1665. Nach Angaben des Titelblattes handelt es sich aber um eine Wittenberger Bibelausgabe, denn ihr wurde ein Vorwort von 1660 vorangestellt, das die Wittenberger Theologen für eine in Wittenberg im Oktavformat 1661 gedruckte Bibelausgabe verfasst hatten. Woher kam diese Verbindung des Frankfurter Verlegers nach Wittenberg? Balthasar Christoph Wust wurde 1630 als Sohn des Wittenberger Buchhändlers Christian Wust geboren. 1554 heiratete er die Tochter des Frankfurter Buchdruckers Kaspar Rödel; 1656 übernahm er dessen Druckerei. Um seinen Betrieb vor dem Konkurs zu retten, ging er 1668 eine Verlagsgemeinschaft mit Johann David Zunner ein. 1680 beschäftigte er immerhin 24 Setzer und Drucker, stand aber 1684 abermals vor einem Bankrott. Wust starb im Jahre 1704.
Wissen vor Ort
(2016)
Seit Herbst 2010 setzt sich die Badische Landesbibliothek (BLB) intensiv für
die Stärkung der Informationskompetenz ihrer Nutzerinnen und Nutzer ein. Neben
den etablierten Aufgaben der BLB – Speicher des kulturellen Gedächtnis Badens,
Digitalisierungszentrum und Landesbibliographie – stehen die beiden Gebiete
Lernort und Teaching Library als Elemente der strategischen Ausrichtung im Fokus.
Die Verbindung von Raum und Serviceangeboten sowie die Personalentwicklung
werden als zentrale Faktoren für den Erfolg der Teaching Library gewertet.
Ende 2015 konnte die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe
auf fünf Jahre Kulturgutdigitalisierung zurückblicken. Mit einem Scanner
und einem Buchtisch sowie dem Digitalisierungssystem Visual Library gestartet,
konnte die hauseigene Werkstatt in der Folgezeit ihre Erstausstattung um weitere
Scantechnik und zusätzliche Softwaremodule aufrüsten. Mit Hilfe von Drittmittel-
finanzierten Projekten gelang es, die Digitalisierungsstrategie des Hauses, die
auf mittelalterliche Handschriften, Musikalien und regionales Schrifttum gerichtet
ist, erfolgreich umzusetzen. Der Aufsatz benennt die Inhalte der wichtigsten
Digitalisierungsprojekte, die zwischen 2011 und 2015 durchgeführt wurden.