020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
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Mittelalterliche Handschriften aus der Bibliothek des Benediktinerklosters St. Georgen in Villingen
(2008)
Bildung und Kultur in Deutschland stehen neuerdings zum Verkauf. Im „Kulturgüterstreit“
(„Handschriftenstreit“) zwischen der Badischen
Landesbibliothek in Karlsruhe und der baden-württembergischen Landesregierung um eine eventuelle Veräußerung von Handschriften hat die
Politik wieder einmal jegliches Fingerspitzengefühl
vermissen lassen. Ein Verkauf der Handschriften
scheint als Folge des nationalen und internationalen Protestes zwar abgewendet, doch ist weiterhin
Misstrauen gegenüber solchen politischen Entscheidungen angebracht. Auch Handschriften des
ehemaligen Klosters St. Georgen im Schwarzwald
bzw. des frühneuzeitlichen Benediktinerklosters in
Villingen wären von einem Verkauf betroffen gewesen. Das Folgende will daher nachdrücklich aufmerksam machen auf die mittelalterlichen Codices
einer Klosterbibliothek, die vom 17. bis zu Beginn
des 19. Jahrhunderts in Villingen beheimatet war.
Adressbücher sind Abbreviaturen, in denen auf denkbar rationellste Weise Gesellschaft en Wissen von sich selbst organisieren. Es wiegt 1700 Gramm, umfasst 1208 Seiten, weist einen festen Einband im Format ca. 30 × 21 cm auf und kostet 54 Euro: das Adressbuch der Stadt Karlsruhe 2012 mit Wegweiser durch Karlsruhe. Dem elektronischen Trend trotzend hat der Braun Telefonbuchverlag an der Tradition festgehalten und auch in diesem Jahr wieder einen neuen Jahrgang dieses (ge)wichtigen Nachschlagewerks in gedruckter Form auf den Markt gebracht. Nahezu zeitgleich hat die Badische Landesbibliothek weit über einhundert alte Jahrgänge des Adressbuchs digitalisiert und für jeden frei zugänglich ins Internet gestellt. Beide Ereignisse sind Anlass genug, einen kurzen Rückblick auf die Entwicklung des Karlsruher Adressbuches zu werfen.
Im April 2014 erstand die Badische Landesbibliothek bei einer Auktion des Hauses Stargardt ein kleines Konvolut von eigenhändigen Briefen Karl von Rottecks, die dieser zwischen 1820 und 1829 aus Karlsruhe und Freiburg an den Leipziger Verleger Friedrich Arnold Brockhaus (1772–1823) bzw. dessen Söhne Friedrich (1800–1865) und Heinrich (1804–1874) schrieb.1 Sie betreff en Rottecks Mitarbeit an Brockhaus’schen Zeitschriften, Buchbestellungen, Abrechnungen und Zahlungen, werfen aber auch ein paar Schlaglichter auf Rottecks politisches Amt und seine kritische Sicht der politischen Verhältnisse in Baden.
In den Protokollen der Großherzoglichen Ständeversammlung bzw. des Badischen Landtags spiegelt sich die erfolgreiche parlamentarische Tradition des Landes seit Verkündung der Verfassung 1818 und dem Zusammentritt der ersten Volksvertretung 1819. Die Badische Landesbibliothek hat deshalb diese zentrale historische Quelle digitalisiert und 2012 als ihren Beitrag zum Landesjubiläum ins Internet gestellt. Das über 600 Bände umfassende Werk, das in vollständiger Form nur in wenigen großen wissenschaftlichen Bibliotheken einsehbar ist, steht nun unabhängig von Ort und Zeit allen Fachleuten und geschichtsinteressierten Laien zur Verfügung. Die Sitzungsprotokolle dokumentieren zum einen die Geschichte des Badischen Landtags, die 1933 mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten zu Ende ging; zum anderen sind sie für zahlreiche Einzelfragen der Geschichte Badens eine ergiebige historische Quelle.
Als die Badische Landesbibliothek 22 Jahre nach ihrem Untergang endlich ein eigenes Gebäude beziehen konnte, um ihren Lesern in komfortabler Weise Literatur und Informationen zur Verfügung zu stellen, zählte der Bibliotheksbestand
immerhin wieder 327 000 Werke. Damit hatte er das Vorkriegsniveau beinahe wieder erreicht: Als die Bibliothek in der
Nacht vom 2. auf den 3. September 1942 im Bombenhagel auf Karlsruhe untergegangen war, hatte sie bei einem Verlust von 365 000 gedruckten Bänden nahezu einen Totalschaden erlitten. Allein die rechtzeitig an sichere Orte ausgelagerten Handschriften, Inkunabeln und sonstigen wertvollen Stücke waren gerettet worden, außerdem die zufällig gerade ausgeliehenen Titel und schätzungsweise 13 000 Bücher, die den Brand überstanden hatten.
Wer sang die Euryanthe?
(2017)
Auf gedruckten Zetteln, die deutlich kleiner waren als heutige Plakate, bewarb das Großherzogliche Hoftheater nach dem Vorbild vieler anderer deutscher Bühnen seine abendlichen Aufführungen. Die von Austrägern an Privathaushalte verteilten, später auch im öffentlichen Raum angeschlagenen Zettel informierten die Theaterbesucher vorab über das vorgesehene Theater- oder Musikstück und über die Verteilung der Rollen. Aufgrund dieser und weiterer Angaben geben uns die Theaterzettel Aufschluss über den Spielbetrieb vergangener Zeiten. Sie bilden heute eine wertvolle Quelle, die dank Digitalisierung und Internetpräsentation von allen am Theatergeschehen interessierten frei und komfortabel befragt werden kann.
Mit Blick auf das Jahrhundertgedenken zum Beginn des Ersten Weltkriegs hat die Badische Landesbibliothek bereits im Jahr 2013 100 zeitgenössische Bücher und Broschüren aus den Jahren 1914–1918 digitalisiert. Sie stammen aus badischen Verlagen oder beziehen sich auf das Kriegsgeschehen in Baden. Seither hat sich die Titelzahl aufgrund von Benutzeraufträgen noch erhöht. Die digitalisierten Titel sind zu finden unter http://digital.blb-karlsruhe.de.
Die Regionalbibliotheken Deutschlands sind ein wichtiger
Akteur bei der Sicherung der textlichen Überlieferung. Sie haben sich daher dazu
verpflichtet, Bestandserhaltungsmaßnahmen und Archivierungsgarantien zu
übernehmen und in den Verbundsystemen zu dokumentieren. Dies erfolgt, nach
den Vorgaben eines neuen Datenmodells, im Feld 4233 des PICA-Internformats
bzw. im Feld 583 des MARC-Austauschformats. Die Badische Landesbibliothek
berichtet in diesem Aufsatz über erste Anwendungen bei der Massenentsäuerung regionaler Literatur, bei der Kennzeichnung physischer und elektronischer
Pflichtexemplare und bei der digitalen Langzeitarchivierung.
Die Badische Landesbibliothek Karlsruhe (BLB) und die Württembergische Landesbibliothek Stuttgart (WLB) nehmen gemeinsam das Pflichtexemplarrecht für das Land Baden-Württemberg wahr. Zur Erinnerung: Seit der Änderung des Pflichtexemplargesetzes im Jahr 2007 sind auch digitale Publikationen der in Baden-Württemberg ansässigen Verlage an die beiden Landesbibliotheken abzugeben und von diesen entsprechend ihrer regionalen Zuständigkeit zu sammeln und zu archivieren. Die Plattform dafür
stellt das Baden-Württembergische Online Archiv BOA 18 dar, das vom Bibliotheksservice-
Zentrum Konstanz (BSZ) technisch betrieben und von BLB und WLB gemeinsam mit
dem Landesarchiv inhaltlich betreut wird.
Bei der wissenschaftlichen Bearbeitung des Donaueschinger Bestandes mittelalterlicher
Handschriften an der Badischen Landesbibliothek wurde kürzlich
die älteste überlieferte Papierhandschrift mit ausschließlich deutschsprachigen
Texten entdeckt: eine kleinformatige theologische Sammelhandschrift, die
bislang als um 1400 entstanden galt, aufgrund der Analyse ihrer Wasserzeichen
jetzt aber sicher auf den Zeitraum 1335–1340 datiert werden kann. Papier
als Beschreibstoff wanderte Ende des 13. Jahrhunderts aus China nach Europa
ein, verbreitete sich im 14. Jahrhundert auch im deutschen Sprachraum und verdrängte
im 15. Jahrhundert das bisher übliche Pergament fast vollständig. Bislang
galt als älteste, vollständig in Deutsch auf Papier geschriebene Handschrift ein
Münchener Codex, der auf das Jahr 1348 datiert ist. Die Karlsruher Neuentdeckung
ist um zehn Jahre früher anzusetzen.
Die Analyse von Nutzungszahlen und die darauf basierende
Berechnung einiger spezieller Indikatoren ermöglicht es, eine bestehende oder
neu eingeführte Etatverteilung noch praxisnäher und effizienter zu gestalten. Die
dazu notwendigen Schritte werden im Aufsatz mit Hilfe aktueller Daten aus der
Badischen Landesbibliothek erläutert.
Der Beitrag beschreibt den derzeitigen Stand der Webarchivierung auf Landesebene in Baden-Württemberg. Die wesentlichen gesetzlichen
Grundlagen für die Sammlung und Archivierung von Webseiten und zugehörigen Einzeldokumenten sind vorhanden. Zugleich ist die inhaltliche Selektion
und technische Realisierung des Angebots eine umfangreiche Aufgabe, der sich
mehrere Landeseinrichtungen gemeinsam stellen.
Baden-Württemberg
(2013)
In Baden-Württemberg sind die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe und die
Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart mit dem Pflichtexemplarrecht
ausgestattet. Wie schon für gedruckte Pflichtexemplare gibt es auch für elektronische Pflichtexemplare zwei Rechtsgrundlagen:
Zum einen gilt für die Abgabe amtlicher Veröffentlichungen der Erlass der
Landesregierung vom 9.10.2006, ergänzt durch den Mustererlass der KMK vom
5.7.2007. Zum anderen regelt eine Änderung des Pflichtexemplargesetzes, gültig
ab dem 1.1.2007, die Abgabe digitaler Publikationen aus öffentlichen Netzen.
Innerhalb eines Haushaltsstrukturgesetzes wurde mit Artikel 5 das baden-württembergische Pflichtexemplarrecht auf Netzpublikationen wie folgt ausgeweitet:
„Für digitale Publikationen gelten die Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend.
Digitale Publikationen sind Medienwerke in unkörperlicher Form, die in öffentliche Netzen dargestellt werden.“
Seit Herbst 2010 legt die Badische
Landesbibliothek in ihrer strategischen
Ausrichtung einen starken Fokus auf die
Bibliothek als Lernort. Seitdem finden zum
einen intensive Serviceverbesserungen im
Benutzungsbereich der Bibliothek statt;
zum anderen hat die Teaching Library mit
ihrem zielgruppenorientierten Programm
für Schule, Studium sowie Beruf und
Freizeit ihre Arbeit rasant aufgenommen.
Die räumliche Entwicklung als Lernort,
an dem sowohl selbstbestimmtes Lernen
stattfindet als auch Informationskompetenz vermittelt wird, bekam Anfang
2011 einen weiteren Anschub. Mit einer
bewusst auf ein »learning centre« abzielenden Bedarfsanmeldung gelang es, Unterhaltsträger und Bauverwaltung davon
zu überzeugen, ein in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Bibliothek freistehendes
Gebäude der Badischen Landesbibliothek
zu übertragen. Nach einer zehnmonatigen
Konzeptions- und Umbauphase wurde
das neue Wissenstor am 19. März 2012
feierlich durch den Staatssekretär im
Ministerium für Wissenschaft, Forschung
und Kunst, Jürgen Walter, eröffnet.