020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
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Bei der wissenschaftlichen Bearbeitung des Donaueschinger Bestandes mittelalterlicher
Handschriften an der Badischen Landesbibliothek wurde kürzlich
die älteste überlieferte Papierhandschrift mit ausschließlich deutschsprachigen
Texten entdeckt: eine kleinformatige theologische Sammelhandschrift, die
bislang als um 1400 entstanden galt, aufgrund der Analyse ihrer Wasserzeichen
jetzt aber sicher auf den Zeitraum 1335–1340 datiert werden kann. Papier
als Beschreibstoff wanderte Ende des 13. Jahrhunderts aus China nach Europa
ein, verbreitete sich im 14. Jahrhundert auch im deutschen Sprachraum und verdrängte
im 15. Jahrhundert das bisher übliche Pergament fast vollständig. Bislang
galt als älteste, vollständig in Deutsch auf Papier geschriebene Handschrift ein
Münchener Codex, der auf das Jahr 1348 datiert ist. Die Karlsruher Neuentdeckung
ist um zehn Jahre früher anzusetzen.
Die Analyse von Nutzungszahlen und die darauf basierende
Berechnung einiger spezieller Indikatoren ermöglicht es, eine bestehende oder
neu eingeführte Etatverteilung noch praxisnäher und effizienter zu gestalten. Die
dazu notwendigen Schritte werden im Aufsatz mit Hilfe aktueller Daten aus der
Badischen Landesbibliothek erläutert.
Der Beitrag beschreibt den derzeitigen Stand der Webarchivierung auf Landesebene in Baden-Württemberg. Die wesentlichen gesetzlichen
Grundlagen für die Sammlung und Archivierung von Webseiten und zugehörigen Einzeldokumenten sind vorhanden. Zugleich ist die inhaltliche Selektion
und technische Realisierung des Angebots eine umfangreiche Aufgabe, der sich
mehrere Landeseinrichtungen gemeinsam stellen.
Baden-Württemberg
(2013)
In Baden-Württemberg sind die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe und die
Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart mit dem Pflichtexemplarrecht
ausgestattet. Wie schon für gedruckte Pflichtexemplare gibt es auch für elektronische Pflichtexemplare zwei Rechtsgrundlagen:
Zum einen gilt für die Abgabe amtlicher Veröffentlichungen der Erlass der
Landesregierung vom 9.10.2006, ergänzt durch den Mustererlass der KMK vom
5.7.2007. Zum anderen regelt eine Änderung des Pflichtexemplargesetzes, gültig
ab dem 1.1.2007, die Abgabe digitaler Publikationen aus öffentlichen Netzen.
Innerhalb eines Haushaltsstrukturgesetzes wurde mit Artikel 5 das baden-württembergische Pflichtexemplarrecht auf Netzpublikationen wie folgt ausgeweitet:
„Für digitale Publikationen gelten die Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend.
Digitale Publikationen sind Medienwerke in unkörperlicher Form, die in öffentliche Netzen dargestellt werden.“
Seit Herbst 2010 legt die Badische
Landesbibliothek in ihrer strategischen
Ausrichtung einen starken Fokus auf die
Bibliothek als Lernort. Seitdem finden zum
einen intensive Serviceverbesserungen im
Benutzungsbereich der Bibliothek statt;
zum anderen hat die Teaching Library mit
ihrem zielgruppenorientierten Programm
für Schule, Studium sowie Beruf und
Freizeit ihre Arbeit rasant aufgenommen.
Die räumliche Entwicklung als Lernort,
an dem sowohl selbstbestimmtes Lernen
stattfindet als auch Informationskompetenz vermittelt wird, bekam Anfang
2011 einen weiteren Anschub. Mit einer
bewusst auf ein »learning centre« abzielenden Bedarfsanmeldung gelang es, Unterhaltsträger und Bauverwaltung davon
zu überzeugen, ein in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Bibliothek freistehendes
Gebäude der Badischen Landesbibliothek
zu übertragen. Nach einer zehnmonatigen
Konzeptions- und Umbauphase wurde
das neue Wissenstor am 19. März 2012
feierlich durch den Staatssekretär im
Ministerium für Wissenschaft, Forschung
und Kunst, Jürgen Walter, eröffnet.