020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
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Wer sich um die Geschichte Schwetzingens bemüht, sieht sich einer Vielzahl von Archiven gegenüber, die für ihn Material bereithalten. Zentrale Bedeutung gewinnt jedoch vor allen das Stadtarchiv Schwetzingen. Obwohl das Stadtarchiv als notwendiger Teil der Stadtverwaltung schon lange besteht, können sich viele Menschen von der Funktion, der Bedeutung
und den einmaligen Beständen dieser Institution auch in Schwetzingen keine rechte Vorstellung machen. Ihre Grundlage wird seit geraumer Zeit im Gesetz über die Pflege und Nutzung von Archivgut (Landesarchivgesetz) vom 27.7.1987 beschrieben. Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg ein solches Gesetz geschaffen. In seinem § 7 heißt es: ,,Die Gemeinden und Landkreise verwahren, erhalten und erschließen Unterlagen von bleibendem Wert. . . mit den entsprechenden Amtsdrucksachen als Archivgut in eigenen Archiven; sie sollen das Archivgut nutzbar machen." Damit wird das Stadtarchiv - anders etwa als das Museum - zu einer kommunalen Pflichtaufgabe gemacht. Dies war freilich nicht neu, denn schon die Akten- und Archivordnung des Landes Baden-Württemberg für die Gemeinden vom 29.6.1964 hatte das Archivwesen derart definiert. Als neu führte das Gesetz das Benutzungsrecht ein: ,,Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, hat nach Maßgabe der Benutzungsordnung das Recht, das Archivgut nach Ablauf der
Sperrfristen zu nutzen, soweit sich aus Rechtsvorschriften oder Vereinbarungen mit derzeitigen oder früheren Eigentümern nichts anderes ergibt." Das Stadtarchiv steht daher nicht nur im Dienst seiner Trägerverwaltung, sondern im Dienst der gesamten Gesellschaft. Eine Stadtverwaltung hat dem voll und ganz zu entsprechen.
Die Bibliothek, um die es im Folgenden geht, ist gut 500 Jahre alt. Ebenso alt ist die Benutzung der Bücher dieser Bibliothek. Wie allgemein bekannt, ist das Merkmal der Benutzung bzw. Benutzbarkeit geradezu konstitutiv für den Begriff „Bibliothek“, oder anders gesagt: Ein mit Büchern und Bücherregalen vollgestopfter Raum ist keine Bibliothek. Gerade einmal halb
so alt ist indessen das Statut, in dem zum ersten Mal die Benutzung der Bibliotheksbestände geregelt wurde, nämlich 250 Jahre. In der folgenden Darstellung werden die 1771 in Kraft getretenen Regelungen den Ausgangspunkt bilden für die Betrachtung der Hofbibliothek und ihrer Benutzung von der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts bis in die Zeit des Zweiten Weltkriegs. War die Ordnung von 1771 noch sehr kurz gehalten, stieg der Umfang der nachfolgenden Statuten deutlich an. Die Bestimmungen wurden teils differenzierter und ausführlicher, was angesichts der sich ständig erweiternden Benutzungsmöglichkeiten nicht weiter verwundern kann; teils wurden sie aber auch so unverhältnismäßig bürokratisch und kleinteilig, dass sich in ihnen – so ließe sich interpretieren – ein tiefes Misstrauen gegenüber den Nutzern offenbarte.
Der „Familiennachlass Schmitthenner“ ist der überarbeitete und erweiterte Bestand „Abt. 150.028. Nachlässe von Schmitthenner, Adolf (1854-1907) und Schmitthenner, Karl Ludwig Wilhelm (1858-1932)“, der im Jahrbuch für badische Kirchen- und Religionsgeschichte vorgestellt wurde. Der neue Bestand mit ca. 5 laufenden Metern und 670 Verzeichnungseinheiten hat eine Laufzeit von ca. 1738-2011. Neben den schriftlichen Archivalien gehören zum Nachlass auch Bilder, Fotos und Alben, welche dem Bestand entnommen und der Bilder- und Fotosammlung des Landeskirchlichen Archives (Abt. 08.154.) zugeführt wurden. Die Bücher des Nachlasses wurden geschlossen in den Bestand der
Landeskirchlichen Bibliothek aufgenommen. Elf Ölgemälde wurden in die Grafik- und Gemäldesammlung des Landeskirchlichen Archives (Abt. 08.153.) überführt. Zum Familiennachlass Schmitthenner gehören ferner ein Familienbecher (VZE Nr. 667) und weitere Gegenstände, die als Realien unter VZE Nr. 665 erschlossen sind, z. B.: Lederetui, Brille, Brosche, Druckklischees, Haare von allen den lieben Meinigen (VZE Nr. 107), Wandteller, eine Medaille und ein Abdruck des Petschafts mit dem Schmitthenner-Wappen.
Der Froschmäusekrieg
(2009)
Als der neue Direktor des Großherzoglichen Gymnasiums in Offenburg, Professor Franz Weißgerber, im Jahre 1841 seine Schulbibliothek „genauer durchforschte", machte er im Katalog der Bücherei eine aufregende Entdeckung, die er unter der Überschrift „Alterthumsfreunden zur Nachricht" des Jahresprogramms für das Schuljahr 1841/42 (Seite VI) der Öffentlichkeit vorstellte. Er hatte beim Vergleich mehrerer klassischer Schulautoren eine „sehr alte Ausgabe der Batrachomyomachie" ( = Homers „Froschmäusekrieg") entdeckt. Bei einer genaueren Untersuchung fand er heraus, dass
sie um zwei Jahre älter war, als die bislang als älteste geführte Florentiner Ausgabe des Chalkondylas von 1488, die der gelehrte Altphilologe Weißgerber entweder kannte oder ebenfalls in der Bibliothek vor Augen hatte. So wurde der neue Direktor, der bereits seit 1834 als Gymnasiallehrer an der Schule unterrichtete, schon in seinem ersten Amtsjahr zum Entdecker eines bedeutenden Wiegendrucks aus dem Erbe der Klosterbibliothek. Begeistert beschreibt er sie als „besser in der Anordnung der Verse", der „Lesearten" und der „Scholien" (= Kommentare), die er „roth gedruckt" über dem Text lesen konnte. Sein Fazit: ,,Diese Ausgabe ist die wahre editio princeps (= Erstausgabe), höchst interessant und würdig, neu edirt zu werden." Ob Weißgerber, der als kritischer Herausgeber altgriechischer Lyrik dazu sicher in der Lage gewesen wäre, sich dieser verlockenden Aufgabe tatsächlich unterzogen hat, ist nicht bekannt.
Der Hausheilige
(2010)
Marbach am Neckar wäre der Welt unbekannt geblieben – und das völlig zu
Recht –, wäre dort nicht seinerzeit Friedrich Schiller geboren worden. So aber ist der
Name der Stadt, ähnlich wie bei Stratford-upon-Avon und William Shakespeare,
untrennbar mit dem des Dichters verbunden, und die Stadt hat es verstanden,
daraus Kapital zu schlagen. Man gründete den Marbacher, später den Schwäbischen
Schillerverein (heute: Deutsche Schillergesellschaft), man errichtete ein Schiller-Denkmal, erbaute das Schiller-Nationalmuseum, schließlich das Deutsche Literaturarchiv. Dadurch hat die Welt neben Schiller einen zweiten Begriff, den sie mit
Marbach assoziieren kann: das Deutsche Literaturarchiv, das sich als Quelleninstitut
und Forschungseinrichtung mittlerweile internationaler Berühmtheit erfreut.
Obwohl das Literaturarchiv sich längst von Schiller emanzipiert hat, für die Epochen
der Jahrhundertwende oder des Expressionismus, für Exilliteratur oder DDR-Literatur,
für Verlagsarchive oder Philosophennachlässe und für vieles andere einsteht, obwohl
also dieses Institut vornehmlich den Phänomenen der Moderne zugewandt ist, bleibt
Schiller nach wie vor sein Hauspatron. Und trotz des Literaturmuseums der Moderne,
trotz zahlloser Sonderausstellungen zu wichtigen Autoren, Themen und Problemstellungen der deutschen Literatur ist die Schiller-Dauerausstellung im Schiller-Nationalmuseum das Marbacher Markenzeichen geblieben, ist die vierjährige Zeit
zwischen 2005 und 2009, als keine Schiller-Ausstellung dort zu sehen war, vom
Publikum als so etwas wie ein Interregnum, als schreckliche kaiserlose Zeit empfunden worden. Galt früher doch sogar die Regel, dass in Schwaben eine Heirat erst dann
richtig gültig war, wenn das Paar gemeinsam das Marbacher Schiller-Museum besucht
hatte. Nun und andererseits, die baubedingte Museums-Schließung der letzten Jahre
hat die Zahl der Eheschließungen in der Ludwigsburger Region nicht merklich
beeinflusst, so dass man annehmen kann, dass auch die öffentliche Wahrnehmung
des Marbacher Instituts als Schiller-Stätte allmählich schwächer wird. Jedoch bieten
Jubiläumsjahre wie das eben verflossene beste Gelegenheiten, die Verhältnisse wieder durcheinander zu wirbeln und Kafka und Döblin, Heidegger und Jünger, Celan
und Sebald, und wie sie alle heißen mögen, durch den bewährten Publikumsliebling
Schiller auf die Plätze zu verweisen. Man darf also gespannt sein auf die weitere
Entwicklung des Öffentlichkeitsinteresses.
Die aus der Abtei Lichtenthal stammende Handschrift L 89 der Badischen Landesbibliothek enthält Auszüge einer alemannischen Übertragung des Legatus divinae pietatis der hl. Gertrud von Helfta. Sie ist datiert mit 1566 und wurde weithin geschrieben von Äbtissin Barbara Veus (1551-1597), was aus der dem Konvent gewidmeten Schlussschrift hervorgeht. Eine mit dem Monogramm S B genannte Mitschreiberin ist Sr. Salome Beck. Etwa 20 Blatt wurden von einer dritten unbekannten Hand geschrieben. Leider lässt die in der Schlussschrift enthaltene Widmung an den Konvent dyß buoch habent ich und euwer liebe mitschwester euch geschryben nicht er- kennen, ob der Text die Kopie einer anderen, vielleicht gar einer bestimmten Handschrift ist, oder ob es sich um eine ganz oder teilweise selbständige Über- tragung aus dem Lateinischen handelt. Über die Herkunft der Schreiberinnen liegen nur bei Barbara Veus nähere Angaben vor. Sie ist eine Tochter des Hieronymus Veus, der Doktor beider Rechte, zeitweilig Rektor der Universität Freiburg und nach 1518 Kanzler des Markgrafen Philipp I. von Baden war. Der Inhalt der L 89 entspricht ziemlich genau der lateinischen Edition des
Legatus divinae pietatis, die 1536 in Köln unter dem Titel Insinuationum divinae pietatis libri quinque herausgegeben wurde und wegen der vorangestellten Apologetica des Kartäusers Johannes Lansperg gelegentlich unter dessen Namen überliefert ist. Sie weicht von der 1875 durch die Benediktiner von Solesmes veröffentlichten „Originalfassung" ab, die in verkürzter Form in verschiedenen deutschsprachigen mundartlichen Fassungen bereits seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts zu finden ist. Dieser Unterschied ist schon in einem relativ kleinen Textvergleich erkennbar.
Ende 2003 wurden in der Bibliothek einige
bis dahin unbeachtete Rollen mit der Darstellung
eines Festzugs im Stil der
Renaissance ans Licht geholt und einer
ehemaligen Schülerin des Suso-Gymnasiums
zur Restaurierung nach Berlin mitgegeben. Die Recherchen der Restauratorin in der Kunstbibliothek in Berlin ergaben, dass es
sich bei der Darstellung des Festzugs um den
Triumphzug von Kaiser Karl V. und Papst
Clemens VII. anlässlich der Kaiserkrönung
1530 in Bologna handelt.
Der Bestand Abt. 150.014 Karl Heinrich Mann (1912–1982) ist kein Nachlass im eigentlichen Sinne, sondern eher eine Sammlung historischer Unterlagen über Heidelberg und insbesondere die Providenzkirche, an der Mann von 1959 bis 1978 tätig war. Der Nachlass mit einem Umfang von 0,2 lfd. Metern, 18 Verzeichnungseinheiten und einer Laufzeit von 1645 bis 1981, ist zu einem unbekannten Zeitpunkt vor dem Jahr 1999 in das Landeskirchliche Archiv übernommen worden. Er beinhaltet 16 Handakten von Pfarrer Heinrich Mann mit Leichenpredigten bedeutender Persönlichkeiten in der Pfarrei und der Gemeinde. Karl Heinrich Mann wurde am 4. September 1912 in Leipzig geboren. Nach dem Schulbesuch in Leipzig studierte er von 1932–1937 Theologie in Leipzig und Marburg und legte nach bestandener I. Theologischer Prüfung und Vikariat in Sebnitz mit Besuch des Prediger-Kollegs St. Pauli in Leipzig im Mai 1939 vor dem Evangelisch-Lutherischen Landeskirchenamt in Sachsen das II. Theologische Examen ab. Seine erste Pfarrstelle war an der Heil- und Pflegeanstalt Untergöltzsch. Von Mai 1939 bis August 1945 diente er in der Wehrmacht, nahm am Polen- und Westfeldzug teil und kam anschließend in Kriegsgefangenschaft in Kreuznach und Attichy (Frankreich).
Der Bestand D. Hermann Maas hat einen Umfang von 1,90 lfd. Metern und eine Laufzeit von 1861 bis 2011 mit 210 Verzeichnungseinheiten. Er setzt sich wie folgt zusammen: 1. Aus dem eigentlichen Nachlass in Gestalt von Handakten und Originaldokumenten, einer umfangreichen Sammlung von Gegenständen, von denen sich einige als
Ausstellungsexponate zurzeit im Adolf-Schmitthenner-Haus in Heidelberg befiden und einer umfangreichen Bibliothek, die in der Landeskirchlichen Bibliothek in Karlsruhe untergebracht ist. 2. Ferner zählt zum Bestand das Archiv der Hermann-Maas-Stiftung mit Studienzentrum und Gedenkstätte sowie 3. die Sammlung von Unterlagen von Schuldekan i. R. Albrecht Lohrbächer, welche am 18. November 2010 dem Landeskirchlichen Archiv übergeben worden ist und
einen Umfang von ca. 0,30 lfd. Metern hat. 4. Am 30. April 2014 folgte der Zugang der Verwaltung der Hermann-Maas-Stiftung vom Evangelischen Dekanat Heidelberg. Auf Initiative von Walter E. Norton (London) wurde im Jahr 1988 zum Gedenken an Prälat D. Hermann Maas die Hermann-Maas-Stiftung ins Leben gerufen und ein „Archiv“ angelegt, das wesentlich von Pfarrer i. R. Werner Keller aufgebaut und betreut worden ist und in den Räumen des Adolf-Schmitthenner-Hauses in Heidelberg untergebracht war. Während den Renovierungsarbeiten wurde das Archiv in das Hermann-Maas-Haus nach Heidelberg-Kirchheim ausgelagert.