020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
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Transkriptionsrichtlinien "Digitalisierung und Volltexterkennung der ehemals Reichenauer Inkunabeln"
(2024)
Im Rahmen des Projektes „Digitalisierung und Volltexterkennung der ehemals Reichenauer Inkunabeln“ digitalisierte die Badische Landesbibliothek die 243 Titel umfassende Inkunabelsammlung aus der ehemaligen Bibliothek des Klosters Reichenau und erschloss diese mit Hilfe des Texterkennungssystems Transkribus. Die Digitalisate und Volltexte sind über die Digitalen Sammlungen der Badischen Landesbibliothek verfügbar. Nachfolgende Transkriptionsrichtlinien wurden innerhalb des Projektes für die computergestützte Transkription von Inkunabeln und Frühdrucken definiert. Insbesondere liegen sie dem
Trainingsmaterial der auf der Transkribus-Plattform veröffentlichten Texterkennungsmodelle „Latin Incunabula (Reichenau)“ (Modell-ID 61337), „Latin/German Bilingual Incunabula (Reichenau)“ (Modell-ID 61316) und „German Incunabula (Reichenau)“ (Modell-ID 61285) zu Grunde. Das Projekt wurde von der Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg gefördert.
Der Artikel geht folgender Frage nach: Inwieweit kann man in einer Bibliothek allein mit Hilfe
der Autopsie NS-Raubgut nachweisen, wenn nach einem Bombenangriff das eigene
Verwaltungsschriftgut nur noch bruchstückhaft vorhanden ist?
Mit der Zerstörung der Badischen Landesbibliothek (BLB) Anfang September 1942 wurden
sowohl die gedruckten Bestände als auch das Verwaltungsschriftgut beinahe vollständig
vernichtet. Die Kostbarkeiten der Bibliothek waren 1939 in verschiedene Depots ausgelagert
worden und überdauerten die Zerstörung des Gebäudes. Die Recherchen nach heute noch
vorhandenem NS-Raubgut erstrecken sich auf den für das Projekt ausgewählten Buchbestand
der Jahre 1942-1945, der sofort nach dem Bombenangriff und mit finanzieller Unterstützung
durch die zuständigen Reichs- und Landesbehörden für den Wiederaufbau erworben wurde.
Bei einem ersten Abgleich der noch vorhandenen Akzessionsjournale und der aktuellen
Katalogdatenbank wurde offensichtlich, dass die Zugangsjournale die tatsächlichen
Neuzugänge seit Ende 1942 nicht vollständig abbilden. Zur Ermittlung von NS-Raubgut muss
der ausgewählte Bestandsbereich daher per Autopsie systematisch auf verdächtige
Provenienzhinweise hin untersucht werden. Um die Erkenntnisse der Autopsie bewerten zu
können, müssen zusätzlich die ab 1942 entstandenen Bibliotheksakten und die Unterlagen
anderer Verwaltungsstellen in Bezug auf Abgabe- und Übernahmevorgänge gesichtet und
ausgewertet werden, da die BLB wie andere Kulturgut verwahrende Institutionen von
Beschlagnahmungen und Entwendungen profitierte.
Wer sang die Euryanthe?
(2017)
Auf gedruckten Zetteln, die deutlich kleiner waren als heutige Plakate, bewarb das Großherzogliche Hoftheater nach dem Vorbild vieler anderer deutscher Bühnen seine abendlichen Aufführungen. Die von Austrägern an Privathaushalte verteilten, später auch im öffentlichen Raum angeschlagenen Zettel informierten die Theaterbesucher vorab über das vorgesehene Theater- oder Musikstück und über die Verteilung der Rollen. Aufgrund dieser und weiterer Angaben geben uns die Theaterzettel Aufschluss über den Spielbetrieb vergangener Zeiten. Sie bilden heute eine wertvolle Quelle, die dank Digitalisierung und Internetpräsentation von allen am Theatergeschehen interessierten frei und komfortabel befragt werden kann.
Wissen vor Ort
(2016)
Seit Herbst 2010 setzt sich die Badische Landesbibliothek (BLB) intensiv für
die Stärkung der Informationskompetenz ihrer Nutzerinnen und Nutzer ein. Neben
den etablierten Aufgaben der BLB – Speicher des kulturellen Gedächtnis Badens,
Digitalisierungszentrum und Landesbibliographie – stehen die beiden Gebiete
Lernort und Teaching Library als Elemente der strategischen Ausrichtung im Fokus.
Die Verbindung von Raum und Serviceangeboten sowie die Personalentwicklung
werden als zentrale Faktoren für den Erfolg der Teaching Library gewertet.
Aufgeschreckt durch den Verkauf der Fürstlich Fürstenbergischen Bibliothek und die Vernichtung ihres Zusammenhangs auf mehreren Versteigerungen, haben sich viele, denen die mittelalterliche Kultur am Herzen liegt, auch für das Schicksal des Nibelungenlieds interessiert. An sich war man ja nicht besorgt, da das Land Baden-Württemberg, als es 1992 die
Handschriften der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek erwarb, sich ein Vorkaufsrecht hat einräumen lassen. Gesetzlich ist ohnehin ein Verkauf ins Ausland nicht möglich, denn die Handschrift gehört zum „geschützten Kulturgut“. Unruhig wurde man jedoch, als der Wissenschaftsminister, Klaus von Trotha, ankündigte, das Land wolle sein Vorkaufsrecht aufgeben, wenn das Land Bayern das Nibelungenlied erwerben wolle. Die bayerische Regierung winkte allerdings alsbald ab. Seither ist die Öffentlichkeit über den derzeitigen Stand nicht informiert. Es müssen ja nicht alle Verhandlungen auf dem Markt stattfinden. Freilich ist nach den bisherigen Erfahrungen einiges Mißtrauen hinsichtlich der Zukunft des kostbaren Kodex angebracht.
Der Beitrag beschreibt den derzeitigen Stand der Webarchivierung auf Landesebene in Baden-Württemberg. Die wesentlichen gesetzlichen
Grundlagen für die Sammlung und Archivierung von Webseiten und zugehörigen Einzeldokumenten sind vorhanden. Zugleich ist die inhaltliche Selektion
und technische Realisierung des Angebots eine umfangreiche Aufgabe, der sich
mehrere Landeseinrichtungen gemeinsam stellen.
Das gedruckte Zeugnis für das gesprochene Wort stand im Fokus der Reihe >>Bücherfunde<< an der Badischen Landesbibliothek. Die Veranstaltung mit dem Titel >>Zwei Frauen im Badischen Landtag: Marianne Weber und Marie Bernays<< fand im Rahmenprogramm zur Ausstellung >>Schlaglichter - 100 Bücher des Jahres 1918<< statt und verwies, als Ausblick zum Ende der Ausstellung zum Umsturz im Jahre 1918, auf die Schaffung einer neuen Verfassungsordnung im März 1919. Zusätzlich passten diese »Bücherfunde« auch zum Gedenken an das Jahr 1968 und den mit diesem Jahr verbundenen Emanzipationsbestrebungen. Ein kurzes Wort des französischen Philosophen Michel de Certeau bringt das Anliegen der Veranstaltung auf den Punkt: »En 1968 on a pris la parole comme en 1789 la Bastille.« Das gilt in noch viel größerem
Maße für die Jahre 1918/1919 in Deutschland, als die Frauen erstmals das aktive und das passive Wahlrecht erhielten. Dank dieser Mitspracherechte im Wortsinn war es möglich, dass sie in der Öffentlichkeit das Wort ergriffen und zur Politik Stellung nahmen.
Wer zu orts-, familien- und personengeschichtlichen Themen recherchiert, der weiß oder ahnt, welche Herausforderung der Umgang mit historischen Zeitungsbeständen darstellt. Äußerst reizvoll zwar in berechtigter Erwartung wesentlicher Suchergebnisse, aber in der puren Masse doch auch erschlagend! Bemisst man den Umfang einer durchschnittlichen
Zeitungsausgabe mit acht Druckseiten und rechnet für die Durchsicht einer Einzelseite nur ganze dreißig Sekunden – und das ist wirklich sehr wenig für eine halbwegs sorgfältige Analyse der oftmals unübersichtlich strukturierten, auf Artikelüberschriften meist verzichtenden älteren Presseerzeugnisse –, so braucht es für jedes Exemplar mindestens vier Minuten und pro Jahrgang einer Tageszeitung demnach gut und gerne zwanzig Stunden. Mit vertretbarem Aufwand war daher bisher die Durchsicht vieler Jahrgänge oder mehrerer unterschiedlicher Blätter kaum zu bewerkstelligen.