060 Allgemeine Organisationen, Museumswissenschaft
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Sammeln für die Ewigkeit
(2018)
In den letzten Jahrzehnten wurde in der deutschen
Museumslandschaft zwar gesammelt und bewahrt,
das Inventarisieren der Objekte wurde jedoch spätestens zum Einstieg in das digitale Zeitalter häufig vernachlässigt. Durch die fehlenden Kenntnisse zu den Inhalten jener musealen und universitären Sammlungen
werden sowohl die Ausstellungs- als auch die wissenschaftlichen Arbeiten mit den dafür vorgesehenen Einzelobjekten erschwert.
Zukünftiges Ziel ist es, Inventarisierungs- und Digitalisierungsprozesse zu vereinheitlichen und Daten über
mehrere Bearbeiter und Jahrzehnte hinweg nutzbar
und vergleichbar zu halten. Gleichzeitig würden Fehlerquellen bei der Datenaufnahme entgegen gewirkt.
Dazu müssen die Standards in schriftlicher Form vorliegen und einsehbar sein.
Von 2015 bis 2018 wurden die Sackträger (Psychidae)
aus allen einzelnen Schmetterlings-Sammlungen des
SMNK in die Hauptsammlung integriert, konservatorisch neu aufgestellt und wissenschaftlich bearbeitet.
Die Trockenpräparate (Männchen und Larvalgehäuse,
sog. „Säcke“) wurden EDV-erfasst. Es handelt sich um
eine der größten Psychidae-Spezialsammlungen in europäischen Museen.
Ein aufgebockter Leiterwagen, dessen Räder fehlen. Zwei gebrannte Lehmziegel aus einem Trümmerhaufen. Und ein Paar unscheinbare Lederstiefel, das bei genauer Betrachtung einen Mikrokosmos an Bedeutungen offenbart. Diese drei Museumsdinge, die sich ihrer Herkunft, Machart und
Materialität nach unterscheiden, verbindet manches. Sie befanden sich über Jahrzehnte in Familienbesitz, bevor sie als Schenkungen dem Donauschwäbischen Zentralmuseum in Ulm (DZM)
anvertraut wurden. Ihre Vorbesitzer*innen brachten sie aus ihrer alten Heimat im südöstlichen
Europa mit in ihre neue Heimat Deutschland. Sie haben heute kaum einen materiellen Wert, aber
es haften Erinnerungen, Gefühle und teils traumatische Erlebnisse an ihnen, die bei der Übergabe
an das Museum überliefert wurden. Und: Die Objekte und ihre einstigen Eigentümer*innen haben eine (erzwungene) Migration hinter sich.
Anhand dieser drei Objekte möchte ich in diesem Beitrag auf folgende Aspekte eingehen:
Welche Rolle spielen „Heimat“ und „Migration“ für die Ausstellungs- und Sammeltätigkeit des
Donauschwäbischen Zentralmuseums? Welchen Widerhall erzeugt der am DZM etablierte Umgang mit den kontroversen und gefühlsbeladenen Begriffen bei den Museumsbesucher*innen?
Und schließlich: Welche Chancen und Grenzen ergeben sich durch die Thematik des Hauses für
interkulturelle Vermittlungsformate? Zunächst aber ist zu klären, wen wir überhaupt meinen,
wenn wir von „den“ Donauschwaben sprechen.
Schon vor mehr als 400 000 Jahren waren
Menschen in der Lage, „gefundenes Feuer“
(meist durch Blitzschlag entstanden) zu
bewahren und kontrolliert zu nutzen. Das
heilige Feuer war ursprünglich Eigentum
der Götter, und die Erkenntnis, dass das
dem Menschen so gefährliche und feindliche Feuer auch einen erhaltenden, wärmenden und leuchtenden Charakter hatte,
wenn man es beherrschte, ging einher mit
einer Schuldvorstellung, die sich im griechischen Mythos vom frevelhaften Raub des
Prometheus niederschlug. Das Feuer wurde zu einem religiösen
Ursymbol der Menschheit, das noch immer
von zentraler Bedeutung in den verschiedenen Kulten erscheint. Grablichter und
Ampeln sollen Dämonen und Geister vertreiben, und im „ewigen Licht“ der katholischen und orthodoxen Kirche wie auch in
der Synagoge brennt es als Symbol der
Gegenwart Gottes. Die Naturvölker kennen
Feuerkulte, Indianer Nordamerikas beten
es an, bei den Hereros Afrikas hüten es die
Häuptlingstöchter.
Pestflucht nach Villingen
(2022)
Das Stadtarchiv Villingen brachte im Jahr 1986 den Sonderdruck „Die Pestflucht der Universität Freiburg nach Villingen“ heraus, dessen Text eine gekürzte Fassung der wissenschaftlichen Arbeit von Richard Faller ist. In den Vorbemerkungen zum Sonderdruck erläutert der Herausgeber, Stadtarchivar Josef Fuchs, das für den Titel gewählte Bild mit dem Hinweis auf „den Erbauer des zweiten Kachelofens für den Villinger Ratssaal, Johann Glatz aus Villingen, der 1894/95 die Scene auf der Ofenkachel geformt“ hat. Diese Szene ist untertitelt mit „ERZH[ERZOG] ALBRECHT VI. VERHANDELT ZU VILLG.
MIT MATTHÄUS HUMMEL V HIER ÜBER DIE GRÜNDUNG EINER UNIVERSITÄT Z. FREIBURG I.B. 1455 JUNI.“
Vorgeführt!
(2022)
Bis ins späte 18. Jahrhundert galten in den vorderösterreichischen, badischen, württembergischen, angrenzenden weiteren Groß-, Klein- und Kleinstherrschaften sowie in den freien Reichsstädten unterschiedliche Verfassungen. Diese waren sich aber sehr ähnlich, weil sie im Kern auf die von Kaiser Karl V. initiierte Peinliche Halsgerichtsordnung von 1532, die Constitutio Criminalis Carolina, aufsattelten. Einerseits herrschte somit reichsweit näherungsweise gleichartiges, kodifzierte Recht, doch blieben andererseits lokal und regional ausgehandelte Regelsysteme und Rechtsvariationen in Kraft, die sich aus tradierten und Gewohnheitsrechten, ständischen und kirchlichen Sonderrechten ergaben, was nicht zuletzt individuelle Spielräume für Rechtsausübende wie davon Betroffene eröffnete. Die Halsgerichtsordnung unterschied die Rechtsprechung in hohe und niedere Gerichtsbarkeit. Eine Verurteilung zur öffentlich zelebrierten Todesstrafe, Leibesstrafen wie die Amputation von Gliedmaßen oder das Brandmarken und Körperstrafen wie öffentliche Prügel („Stäupen“) standen ausschließlich der hohen Gerichtsbarkeit zu. Die individuelle Ehre betreffende Schandstrafen für kleinere Vergehen wie öffentliche Trunkenheit, Raufhändel, vorehelicher Intimverkehr, Beleidigung und üble Nachrede oder kleinere Frucht-, Holz- und Mehldiebstähle, auch Wilderei von Niederwild unterlagen hingegen dem Urteil der niederen Gerichtsbarkeit. Kombinationen aus einzelnen geringen Vergehen sowie Tatwiederholungen führten zu drastischen Strafverschärfungen bis hin zu Leibes- und Todesstrafen oder den Landesverweis.
Fritz Schenk (1906–1985) brachte aufgrund seiner Biographie eine enge Vertrautheit mit Deutschland und Frankreich mit. Als Sohn deutscher Eltern im Grenzort Nouvel-Avricourt in Lothringen geboren, ging er zusammen mit jungen Franzosen zur Schule. Am Ende des Ersten Weltkriegs zog die Familie 1919 nach Kirchheim unter Teck, woher seine Mutter stammte. Dort legte Schenk 1925 das Abitur ab. Es folgten Studienaufenthalte in Tübingen, Berlin, Nancy (zwei Monate) und Paris (ein Semester). Nach dem Studium der Romanistik und Geschichte promovierte er 1932 in Tübingen zu einem zeithistorischen
Thema.
Am 17. August 2001 jährt sich der Todestag des bedeutendsten deutschen Dichters des 17. Jahrhunderts Johann Jakob Christoffel von Grimmelshausen zum 325. Mal. Von der Entzifferung seiner Anagramme in seinen literarischen Werken im Jahre 1835 und dem damit erbrachten Nachweis, daß er der Verfasser der Simplicianischen Schriften ist, sollte es bis zum Jahre 1998 dauern, bis man ihm in Renchen eine bleibende und ihrer Konzeption nach einmalige Gedenkstätte geschaffen hat.
Der damalige Bürgermeister und heutige Landrat des Ortenaukreises, Klaus Brodbeck, hat zur Grundsteinlegung im Jahre 1997 einen Aufsatz verfaßt. Mit seinem Einverständnis veröffentlichen wir diesen anläßlich des bevorstehenden Gedenktages.
Am 29. November 1940 erhielten die Landräte und Polizeidirektoren der entsprechenden badischen Städte, sowie der Polizeipräsident von Mannheim ein Informationsschreiben des „Generalbevollmächtigten für das jüdische Vermögen in Baden“ (abgekürzt G.J.V.) in Karlsruhe, Carl Dornes. Auslöser war die Deportation der badischen und saarpfälzischen Juden am 22. Oktober 1940 in das südfranzösische Lager Gurs. Einen Tag später hatte Gauleiter Robert Wagner in einem Erlass deren Vermögenswerte als dem Land Baden verfallen erklärt. Nun konzentrierte sich die Verwaltung und Verwertung des jüdischen Vermögens – so der Betreff im oben genannten Schreiben – auf die Sicherstellung von Kunstgegenständen in den verlassenen Wohnungen. Um zu vermeiden, dass wertvolle, d. h. museumswürdige Kunstgegenstände und Bibliotheken in öffentliche Versteigerungen gelangten, sollten solche Objekte von fachkundigem Personal der Landeskommissarbezirke Karlsruhe und Mannheim erkannt, aussortiert und gesondert gelagert werden. In Karlsruhe waren der kommissarische Leiter des Badischen Landesmuseums, Ludwig Moser, und ein zunächst namentlich nicht genannter Vertreter der Badischen Landesbibliothek für die Bewertung der Gegenstände vorgesehen. In den Städten Heidelberg, Freiburg und Konstanz
sollten ebenfalls Museumsmitarbeiter diese Aufgabe übernehmen. Für Karlsruhe wurde bestimmt, solcherart ausgesonderte Kunstgegenstände, Sammlungen und Teppiche im Badische Landesmuseum zu deponieren.
Stiftungen boten seit jeher Begüterten die Möglichkeit, sich wohltätig in ihrem Gemeinwesen zu engagieren. Dahinter mochten religiöse Motive stehen oder der Wunsch, den erreichten gesellschaftlichen Status öffentlich zur Schau zu stellen, oder ein den eigenen Tod überdauerndes Renommee für die Nachwelt zu schaffen. Allgemein gab es in der zweiten Hälfte
des 19. Jahrhunderts einen Stiftungsboom, und Offenburg war keine Ausnahme. Die Anna-von-Heimburg-Stiftung fällt somit in eine Zeit, in der die mittelbadische Stadt einen wirtschaftlichen Aufschwung erlebte. Bedingt durch die Industrialisierung wuchs die Bevölkerung von 3.831 Einwohnern im Jahre 1855 auf 7.274 Einwohner im Jahre 1880 an. Dieser Aufschwung hatte jedoch auch seine Schattenseiten. Die Versorgung der Armen und Kranken erwies sich zunehmend als schwieriger, denn in Folge der Landflucht als Grundbedingung für das beschriebene Wachstum waren
frühere feudale Versorgungssysteme gänzlich außer Kraft getreten, während gleichzeitig noch keine neuen Absicherungen existierten, etwa in Form der ab 1883 von Bismarck zur innenpolitischen Befriedung eingeführten Sozialversicherungen gegen Krankheit und Unfall, Invalidität und Alter. So konnte z.B. das St. Andreas-Hospital die Armenpflege nur noch schwer bewältigen, da das Geld nicht mehr reichte. Immer wieder ergingen an die Bürgerschaft Aufrufe zu stiften. Genau genommen wurden die Menschen zu einer Schenkung aufgefordert, denn es ging nicht ausschließlich darum, an einen Kapitalstock zu gelangen, dessen Erträge dem Spital hätten zufließen können, sondern darum, entweder das bereits vorhandene Vermögen über „Zustiftungen" aufzustocken oder Geldbeträge einzusammeln, welche direkt in die Armenpflege fließen sollten.