333.7 Natürliche Ressourcen, Energie und Umwelt
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Das Naturschutzgebiet „Auweinberge-Fuchsenloch“
umfasst auf 31,4 ha Lebensräume einer traditionellen
Kulturlandschaft an einem typischen südwestexponierten Steilhang des Neckars. Den besonderen Reiz
dieses Naturschutzgebietes macht die außerordentlich hohe Artenvielfalt eines kleinstrukturierten Mosaiks verschiedenster Lebensgemeinschaften aus. Das
Landschaftsbild ist geprägt von wärmeliebenden Gebüschen, mageren Wiesen und Halbtrockenrasen, alten Obstbaumbeständen und einem reich strukturierten
Waldsaum. Lesesteinriegel und Trockenmauern sind
Relikte früherer Weinbergsnutzung. Sie sind für den
Neckar-Odenwald-Kreis von besonderer Einzigartigkeit, denn die Weinbergsmauern sind überwiegend gut
erhalten und erreichen insgesamt eine Länge von über
4,7 km. Die Lesesteinriegel haben eine beachtliche
Größe von bis zu 50 m Länge und 10 m Breite erreicht.
Schaut heute ein/e Autofahrer/in von der Autobahn aus in Richtung Schwarzwald, so fällt ihm/ihr die Hornisgrinde als höchste und imposante Erhebung des Nordschwarzwaldes sofort ins Auge. Dass sich dieser Berg noch vor etwa 30 Jahren ganz anders präsentierte, fällt den meisten Betrachtern heute nicht mehr auf. Damals konnte man den Hornisgrindeturm noch nicht entdecken; vom „Fernsehturm" ragten nur die obersten Stockwerke aus dem Nadeldach und die Windräder existierten noch gar nicht. Die Hornisgrinde war damals nämlich noch von einem dichten Nadelwald bedeckt. Ende der 1970er- und Anfang der 1980er-Jahre begann sich jedoch die Waldsituation zu verändern. Entwicklungen, die man schon in anderen europäischen Waldregionen beobachten konnten, nahmen nun auch im Schwarzwald - insbesondere im Nordschwarzwald - ihren Anfang. Nadelbäume verloren zusehends ihr Nadelkleid - viele starben innerhalb kürzester Zeit ab. Schadinsekte, die vorher noch keine so entscheidende Rolle im Wald gespielt hatten, trieben immer heftiger ihr Unwesen. Vor allem am Katzenkopf konnte das rasant um sich greifende Sterben der Bäume beobachtet werden. Kurz darauf war auch schon ein Begriff für dieses Geschehen in aller Munde. Der Begriff ,,Das Waldsterben" war geboren und fand nicht nur Eingang in die deutsche Sprache.
Paradiese aus zweiter Hand
(2022)
Sonntagsausflug im Frühling im Ried. Wir radeln durch die topfebene Landschaft und erfreuen uns an den blühenden Obstbäumen, die verstreut oder gruppiert in der Landschaft stehen. Darunter Wiesen mit gelben Farbtupfern aus Löwenzahn. Diese gruppierten Obstbäume auf Wiesen sind vielen von uns heute als Streuobstwiesen bekannt. Wäre es möglich durch die Zeit zu reisen, dann würden wir vor 100 Jahren noch viel mehr von diesen Obstbäumen sehen. Würden wir 30 Jahre in die Zukunft reisen, vielleicht gar keine mehr. Das sagen uns Zahlen aus den 1930er Jahren und heutige Prognosen für das Jahr 2050, wenn der Rückgang der Streuobstwiesen im gleichen Tempo weitergeht, wie seit Mitte des letzten Jahrhunderts. Vielen von uns ist es nicht bewusst, dass die Gesamtfläche der Streuobstwiesen seit den 1950er-Jahren drastisch zurückging. Ein Prozess, der immer noch in vollem Gange ist. Denn nur wenn man genauer hinschaut, sieht man, dass einige dieser Baumgruppen bereits recht lückig sind, dass Bäume zerzaust und ungepflegt aussehen, und die Flächen zum Teil verbuschen. Und nur wenn man eine Region gut kennt, bemerkt man auch, wenn Streuobstwiesen wieder einmal neuen Häusern weichen mussten.
Weg von der Insel
(2018)
300 Millionen weniger Vögel in Deutschland und Europa seit den 1980er Jahren: Diese Meldung hat es in den letzten Monaten bis in die Leitmedien geschafft. Dabei wird vor allem der Rückgang der Vögel der Agrarlandschaft hervorgehoben. Zwischen 1990 und 2013 verschwanden in Deutschland 35 Prozent aller Feldlerchen, 80 Prozent aller Kiebitze und 84 Prozent aller Rebhühner. Auch in der südlichen Ortenau blieb der Rückgang der Artenvielfalt nicht unbemerkt. So konnte die Fachschaft für Ornithologie Südlicher Oberrhein der Entwicklung der Vogelarten im Gebiet nur eine negative Bilanz bescheinigen. Im Zeitraum zwischen 1959 bis 2009 wurde das Aussterben von 20 Vogelarten festgestellt. Etwa genauso viele Bestände von Brutvögeln gingen in diesem Zeitraum stark zurück oder waren stark gefährdet. Inzwischen sind also nicht nur die Spezialisten unter den Vögeln, sondern auch die Allerweltsvögel bedroht. Der NABU Südbaden konstatiert bei der „Stunde der Gartenvögel“ für den Ortenaukreis zwischen 2001 und 2016 gleich für mehrere Vogelarten einen Rückgang. Bei der Mehlschwalbe beläuft er sich auf fast die Hälfte, beim Distelfink auf zirka 40 Prozent. Der Rückgang einzelner Vogelarten ist allerdings nur die Spitze des Eisbergs.
Als »früheste eindeutige und ausführliche Erwähnung der besonderen Verhältnisse in der Hart« hat bereits Rudolf Kieß eine Urkunde herangezogen, die erstmals Licht auf Struktur und Organisation einer mittelalterlichen »Waldbesitzergemeinschaft« wirft, die von sieben im Umkreis der Murrmündung gelegenen Orten gebildet wurde. Die Orte, die das nordöstlich von Steinheim gelegene Waldgebiet vom Mittelalter bis zu seiner endgültigen Aufteilung im Jahre 1840 in gemeinschaftlichem Grund- und Nutzungsbesitz hatten, sind bekannt: Marbach, Erdmannhausen, Steinheim, Murr, Pleidelsheim, Beihingen und Benningen. Auf die auffällige Tatsache, dass nur einer der genannten Orte, nämlich Steinheim, mit seiner Markung an die Hart angrenzt, alle anderen aber mehr oder weniger weit davon entfernt liegen, Benningen und Beihingen sogar jenseits des Neckars, hingegen unmittelbare Anrainer der Hart wie Rielingshausen oder Kleinaspach hier aber keinen Waldbesitz hatten, wurde bereits mehrfach hingewiesen.
Der Schwarzwald mit seinen Vorbergen, die Vogesen, der Kaiserstuhl, die Rheinauen, die Elzwiesen und das elsässische Ried und der Harthwald (Forêt de la Harth): Manche Gebiete am Oberrhein gehören zu den schönsten und wertvollsten Naturlandschaft en Europas, mit einer immer noch faszinierenden und reichhaltigen Flora und Fauna. Das grenzüberschreitende »Paradies am Oberrhein« wurde in Büchern beschrieben und die alljährlichen Regio-Kalender zeigen immer faszinierendere Fotos. Ein Spaziergang in einer stillen Stunde im Kaiserstuhl oder im Naturschutzgebiet Bollenberg bei Rouff ach im Elsass ist immer noch ein Glücksmoment und nur den Kennern fällt auf, wenn die Stimmen der Feldlerchen fehlen und wenn selbst in dieser geschützten Restnatur die Zahl und Artenvielfalt der Schmetterlinge bedrohlich schnell schwindet. Schon die nächste Generation wird diesen stillen Schwund nicht mehr bemerken, denn bereits heute kennen die wenigsten jungen Menschen noch die Stimme der ins Blau aufsteigenden Lerche.
Letztmalig noch unter dem Namen „Bezirksstelle
für Naturschutz und Landschaftspflege“ (BNL) für
den Regierungsbezirk Karlsruhe wurde in Carolinea 62 über das 50-jährige Bestehen der BNL berichtet (Mahler et al. 2004). Diese gute Tradition
der Tätigkeitsberichte soll nunmehr vom Referat
56 „Naturschutz- und Landschaftspflege“ im Regierungspräsidium Karlsruhe fortgeführt werden.
In diesem Jahr steht ein Thema im Mittelpunkt,
das breiten Raum in der praktischen Naturschutzarbeit des Referats 56 einnimmt: die Umsetzung
von „Natura 2000“, also der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz FFH-Richtlinie; Richtlinie 91/43/
EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung
der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) und der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom
2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden
Vogelarten) im Regierungsbezirk Karlsruhe.
„Natura 2000“ bezeichnet ein Netz von Gebieten zur Erhaltung von Lebensräumen sowie Lebensstätten von Tier- und Pflanzenarten mit europäischer Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen werden durch die genannten Richtlinien der Europäischen Union vorgegeben.
Zum letzten Mal gibt es in der Carolinea einen Beitrag der Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege (BNL) Karlsruhe, in dem von dieser Fachbehörde über die Arbeit der Naturschutzverwaltung im Regierungsbezirk Karlsruhe berichtet wird. Seit genau 50 Jahren gibt es diese höhere Fachbehörde für Naturschutz - als Nachfolge-Institution der Landesstelle für Naturschutz und Landschaftspflege im Regierungsbezirk Karlsruhe, damals Nordbaden (Wolf 1997). Seit Beginn ihres Bestehens war sie Mit-Herausgeberin der „Beiträge zur naturkundlichen Forschung“, die später in „Carolinea“ umbenannt wurden. Damit war sie auch in dieser Hinsicht Nachfolgerin der vormaligen Landesstelle. Im Band XIII der „Beiträge“ von 1954, dem ersten Band mit einer Veröffentlichung der neu gegründeten Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Nordbaden, stellt dies E. Oberdörfer dar, der zu dieser Zeit in Personalunion Leiter der BNL und Leiter der Landessammlungen für Naturkunde war (Oberdörfer 1954). In seinem Beitrag berichtet er über die Fortschritte bei der Ausweisung von
Schutzgebieten in Nordbaden. Dies war der Anfang einer Tradition, die bis heute fortgeführt wird.
Nach einem Jahr der “Flaute” können wir wieder von neuen Naturschutzgebieten (NSG) berichten: wenigstens zwei wurden im Jahre 2002 vom Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) nach Vorarbeit durch die Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Karlsruhe (BNL) ausgewiesen. Obwohl die Arbeitsbelastung durch Natura 2000 weiterhin hoch blieb und die Reform der Naturschutzverwaltung die Zahl der Referentinnen und Referenten in der BNL um fünf (40 %) verringerte
(Nickel 2002), gelang es, das Ergebnis vom Jahr 2000 rein zahlenmäßig zu verdoppeln. Im Vergleich zu den 1980er und 1990er Jahren, den “goldenen Jahren” der NSG-Ausweisung, ist dies dennoch ein bescheidenes Ergebnis - noch mehr, wenn man berücksichtigt, dass das eine neue NSG eigentlich schon 1995 verordnet (Severin & Wolf 1996) und nur wegen eines Formfehlers gerichtlich wieder aufgehoben wurde. Insoweit ist die Überschrift dieses Berichts etwas vollmundig.
Friedrich von und zu Franckenstein hatte sich 1710 mit Maria
Margarethe von Bettendorf verheiratet, deren Mutter eine geborene von Dahlberg war und aus der Herrschaft Binzburg stammte.
Dadurch wurde Friedrich von und zu Franckenstein Miteigentümer der Herrschaft Binzburg, zu der damals noch die Familie von
Bettendorf gehörte.
Die Nachfolger derer von Bettendorf waren die von Erthal,
die durch Einheirat in die Familie von Bettendorf Miteigentümer
der Herrschaft Binzburg wurden.
17 42, im Zuge einer Erbteilung der Herrschaft Binzburg zwischen den Herrschaftsfamilien von Erthal und von und zu Franckenstein, wurden Maria Margarethe von und zu Franckenstein
geb. von Bettendorf die Ländereien in Niederschopfheim und
damit auch die Unterwassermatten zugesprochen. Außerdem ein
Viertel der Besitzungen in Allmansweier und Wittenweier. Lothar von Erthal bekam die Ländereien auf der Gemarkung Hofweier und Schutterwald. Nach dieser Teilung gab es dann die
Herrschaft Binzburg-Hofweier und die Herrschaft Binzburg-Niederschopfheim.