333.7 Natürliche Ressourcen, Energie und Umwelt
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Der Bannwald zieht sich von Stollhofen im Süden bis zum Sandbach, zwischen Hügelsheim und Iffezheim bis nach Sandweier im Norden hin. Mit einer Länge von etwa 8 km und einer Breite von nur noch etwa 2-4 km dürfte der Wald zu den großflächigen Wäldern in der Rheinebene gehören. Ursprünglich bestand der Wald aus Eichen, Buchen, Wildobsthölzern und zum kleineren Anteil aus Nadelbeständen. Später bestand der Wald aus Gründen der Nutzbarkeit fast nur noch aus Nadelhölzern. In früheren Zeiten zog eine wichtige Nord-Süd-Verbindung durch den Wald. Von Stollhofen, vom Badener Tor aus, führte die „Badstraße" zur Residenzstadt Baden-Baden. Diese alten Verbindungen, mit ihnen auch die Querstraßen im südlichen Bereich, fielen spätestens dem Flugplatzbau nach 1952 zum Opfer. Querverbindungen von Hügelsheim nach Sinzheim und Baden-Baden folgen heute noch den alten Trassen. Heute ist ein großer Teil dem Flughafen zum Opfer gefallen. Wie der Name besagt, war der Bannwald ein „gebannter Wald", der Wald war nur für die Waldgenossen zugänglich. Er gehörte anteilig den Waldgenossen der Markgenossenschaft Stollhofen und dem Kloster Schwarzach. Nutzberechtigt waren das Kloster Schwarzach, die Stadt Stollhofen und die Bewohner der Dörfer Hügelsheim, Söllingen
und Schiftung. Diese fünf Orte gehörten zur Mutterpfarrei Stollhofen. Somit scheinen die Grenzen der Genossenschaft mit den alten Grenzen der Pfarrei zusammenzufallen.
Der Willstätter Wald
(2007)
Im 14. Jahrhundert erschien in einem Erbverzeichnis der Herren von Lichtenberg ein Vermerk „bey wylstett ist ein eichen waldt gehört unsern Herren." Verhandlungen über den Waidgang und die damit verbundene Rechte für die Willstätter und die angrenzenden Gemeinden gaben Aufschluss über den Namen und die Lage des „Willstätter Waldes". Der Willstätter Wald war der größte unter den angrenzenden Wäldern und hatte den besten Boden für den Baumwuchs. Der Wald reichte bis wenige hundert Meter an den Flecken Willstätt heran. Dieser Wald, der heute der Domäne gehört, hat eine besondere Geschichte. Im Willstätter Saalbuch von 1482, in dem die Wälder und die darin bestehenden Gerechtigkeiten (Genehmigungen) beschrieben werden, wurde festgelegt, wie viele Schweine von hiesigen Bürgern zur Eichelmast in den Wald getrieben werden durften. Dieses Waidrecht kann nur ein bedingtes Recht gewesen sein. Aus einem Verhör wegen Waidgangsstreitigkeiten zwischen Willstätt und Eckartsweier im Jahre 1512 geht hervor, dass Willstätt das sogenannte Eckerrecht jährlich kaufen musste. Das Eckerrecht und der Kaufpreis wurden mit Eckartsweier geteilt. Im Protokoll dieses Verhörs wurde mehrfach der Willstätter Wald erwähnt.
Im Dezember 2006 konnte das Naturschutzzentrum Karlsruhe-Rappenwört auf zehn Jahre Naturvermittlung und Umweltbildung zurückzublicken. Für das Autorenteam Anlass Bilanz zu ziehen und ihre 2002 und 2003 an gleicher Stelle begonnene Trilogie zur Geschichte des Naturschutzzentrums und seines Hauses abzuschließen.