333.7 Natürliche Ressourcen, Energie und Umwelt
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Friedrich von und zu Franckenstein hatte sich 1710 mit Maria
Margarethe von Bettendorf verheiratet, deren Mutter eine geborene von Dahlberg war und aus der Herrschaft Binzburg stammte.
Dadurch wurde Friedrich von und zu Franckenstein Miteigentümer der Herrschaft Binzburg, zu der damals noch die Familie von
Bettendorf gehörte.
Die Nachfolger derer von Bettendorf waren die von Erthal,
die durch Einheirat in die Familie von Bettendorf Miteigentümer
der Herrschaft Binzburg wurden.
17 42, im Zuge einer Erbteilung der Herrschaft Binzburg zwischen den Herrschaftsfamilien von Erthal und von und zu Franckenstein, wurden Maria Margarethe von und zu Franckenstein
geb. von Bettendorf die Ländereien in Niederschopfheim und
damit auch die Unterwassermatten zugesprochen. Außerdem ein
Viertel der Besitzungen in Allmansweier und Wittenweier. Lothar von Erthal bekam die Ländereien auf der Gemarkung Hofweier und Schutterwald. Nach dieser Teilung gab es dann die
Herrschaft Binzburg-Hofweier und die Herrschaft Binzburg-Niederschopfheim.
Nach einem Jahr der “Flaute” können wir wieder von neuen Naturschutzgebieten (NSG) berichten: wenigstens zwei wurden im Jahre 2002 vom Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) nach Vorarbeit durch die Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Karlsruhe (BNL) ausgewiesen. Obwohl die Arbeitsbelastung durch Natura 2000 weiterhin hoch blieb und die Reform der Naturschutzverwaltung die Zahl der Referentinnen und Referenten in der BNL um fünf (40 %) verringerte
(Nickel 2002), gelang es, das Ergebnis vom Jahr 2000 rein zahlenmäßig zu verdoppeln. Im Vergleich zu den 1980er und 1990er Jahren, den “goldenen Jahren” der NSG-Ausweisung, ist dies dennoch ein bescheidenes Ergebnis - noch mehr, wenn man berücksichtigt, dass das eine neue NSG eigentlich schon 1995 verordnet (Severin & Wolf 1996) und nur wegen eines Formfehlers gerichtlich wieder aufgehoben wurde. Insoweit ist die Überschrift dieses Berichts etwas vollmundig.
Zum letzten Mal gibt es in der Carolinea einen Beitrag der Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege (BNL) Karlsruhe, in dem von dieser Fachbehörde über die Arbeit der Naturschutzverwaltung im Regierungsbezirk Karlsruhe berichtet wird. Seit genau 50 Jahren gibt es diese höhere Fachbehörde für Naturschutz - als Nachfolge-Institution der Landesstelle für Naturschutz und Landschaftspflege im Regierungsbezirk Karlsruhe, damals Nordbaden (Wolf 1997). Seit Beginn ihres Bestehens war sie Mit-Herausgeberin der „Beiträge zur naturkundlichen Forschung“, die später in „Carolinea“ umbenannt wurden. Damit war sie auch in dieser Hinsicht Nachfolgerin der vormaligen Landesstelle. Im Band XIII der „Beiträge“ von 1954, dem ersten Band mit einer Veröffentlichung der neu gegründeten Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Nordbaden, stellt dies E. Oberdörfer dar, der zu dieser Zeit in Personalunion Leiter der BNL und Leiter der Landessammlungen für Naturkunde war (Oberdörfer 1954). In seinem Beitrag berichtet er über die Fortschritte bei der Ausweisung von
Schutzgebieten in Nordbaden. Dies war der Anfang einer Tradition, die bis heute fortgeführt wird.
Letztmalig noch unter dem Namen „Bezirksstelle
für Naturschutz und Landschaftspflege“ (BNL) für
den Regierungsbezirk Karlsruhe wurde in Carolinea 62 über das 50-jährige Bestehen der BNL berichtet (Mahler et al. 2004). Diese gute Tradition
der Tätigkeitsberichte soll nunmehr vom Referat
56 „Naturschutz- und Landschaftspflege“ im Regierungspräsidium Karlsruhe fortgeführt werden.
In diesem Jahr steht ein Thema im Mittelpunkt,
das breiten Raum in der praktischen Naturschutzarbeit des Referats 56 einnimmt: die Umsetzung
von „Natura 2000“, also der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz FFH-Richtlinie; Richtlinie 91/43/
EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung
der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) und der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom
2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden
Vogelarten) im Regierungsbezirk Karlsruhe.
„Natura 2000“ bezeichnet ein Netz von Gebieten zur Erhaltung von Lebensräumen sowie Lebensstätten von Tier- und Pflanzenarten mit europäischer Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen werden durch die genannten Richtlinien der Europäischen Union vorgegeben.
Der Schwarzwald mit seinen Vorbergen, die Vogesen, der Kaiserstuhl, die Rheinauen, die Elzwiesen und das elsässische Ried und der Harthwald (Forêt de la Harth): Manche Gebiete am Oberrhein gehören zu den schönsten und wertvollsten Naturlandschaft en Europas, mit einer immer noch faszinierenden und reichhaltigen Flora und Fauna. Das grenzüberschreitende »Paradies am Oberrhein« wurde in Büchern beschrieben und die alljährlichen Regio-Kalender zeigen immer faszinierendere Fotos. Ein Spaziergang in einer stillen Stunde im Kaiserstuhl oder im Naturschutzgebiet Bollenberg bei Rouff ach im Elsass ist immer noch ein Glücksmoment und nur den Kennern fällt auf, wenn die Stimmen der Feldlerchen fehlen und wenn selbst in dieser geschützten Restnatur die Zahl und Artenvielfalt der Schmetterlinge bedrohlich schnell schwindet. Schon die nächste Generation wird diesen stillen Schwund nicht mehr bemerken, denn bereits heute kennen die wenigsten jungen Menschen noch die Stimme der ins Blau aufsteigenden Lerche.
Als »früheste eindeutige und ausführliche Erwähnung der besonderen Verhältnisse in der Hart« hat bereits Rudolf Kieß eine Urkunde herangezogen, die erstmals Licht auf Struktur und Organisation einer mittelalterlichen »Waldbesitzergemeinschaft« wirft, die von sieben im Umkreis der Murrmündung gelegenen Orten gebildet wurde. Die Orte, die das nordöstlich von Steinheim gelegene Waldgebiet vom Mittelalter bis zu seiner endgültigen Aufteilung im Jahre 1840 in gemeinschaftlichem Grund- und Nutzungsbesitz hatten, sind bekannt: Marbach, Erdmannhausen, Steinheim, Murr, Pleidelsheim, Beihingen und Benningen. Auf die auffällige Tatsache, dass nur einer der genannten Orte, nämlich Steinheim, mit seiner Markung an die Hart angrenzt, alle anderen aber mehr oder weniger weit davon entfernt liegen, Benningen und Beihingen sogar jenseits des Neckars, hingegen unmittelbare Anrainer der Hart wie Rielingshausen oder Kleinaspach hier aber keinen Waldbesitz hatten, wurde bereits mehrfach hingewiesen.
Paradiese aus zweiter Hand
(2022)
Sonntagsausflug im Frühling im Ried. Wir radeln durch die topfebene Landschaft und erfreuen uns an den blühenden Obstbäumen, die verstreut oder gruppiert in der Landschaft stehen. Darunter Wiesen mit gelben Farbtupfern aus Löwenzahn. Diese gruppierten Obstbäume auf Wiesen sind vielen von uns heute als Streuobstwiesen bekannt. Wäre es möglich durch die Zeit zu reisen, dann würden wir vor 100 Jahren noch viel mehr von diesen Obstbäumen sehen. Würden wir 30 Jahre in die Zukunft reisen, vielleicht gar keine mehr. Das sagen uns Zahlen aus den 1930er Jahren und heutige Prognosen für das Jahr 2050, wenn der Rückgang der Streuobstwiesen im gleichen Tempo weitergeht, wie seit Mitte des letzten Jahrhunderts. Vielen von uns ist es nicht bewusst, dass die Gesamtfläche der Streuobstwiesen seit den 1950er-Jahren drastisch zurückging. Ein Prozess, der immer noch in vollem Gange ist. Denn nur wenn man genauer hinschaut, sieht man, dass einige dieser Baumgruppen bereits recht lückig sind, dass Bäume zerzaust und ungepflegt aussehen, und die Flächen zum Teil verbuschen. Und nur wenn man eine Region gut kennt, bemerkt man auch, wenn Streuobstwiesen wieder einmal neuen Häusern weichen mussten.
Weg von der Insel
(2018)
300 Millionen weniger Vögel in Deutschland und Europa seit den 1980er Jahren: Diese Meldung hat es in den letzten Monaten bis in die Leitmedien geschafft. Dabei wird vor allem der Rückgang der Vögel der Agrarlandschaft hervorgehoben. Zwischen 1990 und 2013 verschwanden in Deutschland 35 Prozent aller Feldlerchen, 80 Prozent aller Kiebitze und 84 Prozent aller Rebhühner. Auch in der südlichen Ortenau blieb der Rückgang der Artenvielfalt nicht unbemerkt. So konnte die Fachschaft für Ornithologie Südlicher Oberrhein der Entwicklung der Vogelarten im Gebiet nur eine negative Bilanz bescheinigen. Im Zeitraum zwischen 1959 bis 2009 wurde das Aussterben von 20 Vogelarten festgestellt. Etwa genauso viele Bestände von Brutvögeln gingen in diesem Zeitraum stark zurück oder waren stark gefährdet. Inzwischen sind also nicht nur die Spezialisten unter den Vögeln, sondern auch die Allerweltsvögel bedroht. Der NABU Südbaden konstatiert bei der „Stunde der Gartenvögel“ für den Ortenaukreis zwischen 2001 und 2016 gleich für mehrere Vogelarten einen Rückgang. Bei der Mehlschwalbe beläuft er sich auf fast die Hälfte, beim Distelfink auf zirka 40 Prozent. Der Rückgang einzelner Vogelarten ist allerdings nur die Spitze des Eisbergs.
Schaut heute ein/e Autofahrer/in von der Autobahn aus in Richtung Schwarzwald, so fällt ihm/ihr die Hornisgrinde als höchste und imposante Erhebung des Nordschwarzwaldes sofort ins Auge. Dass sich dieser Berg noch vor etwa 30 Jahren ganz anders präsentierte, fällt den meisten Betrachtern heute nicht mehr auf. Damals konnte man den Hornisgrindeturm noch nicht entdecken; vom „Fernsehturm" ragten nur die obersten Stockwerke aus dem Nadeldach und die Windräder existierten noch gar nicht. Die Hornisgrinde war damals nämlich noch von einem dichten Nadelwald bedeckt. Ende der 1970er- und Anfang der 1980er-Jahre begann sich jedoch die Waldsituation zu verändern. Entwicklungen, die man schon in anderen europäischen Waldregionen beobachten konnten, nahmen nun auch im Schwarzwald - insbesondere im Nordschwarzwald - ihren Anfang. Nadelbäume verloren zusehends ihr Nadelkleid - viele starben innerhalb kürzester Zeit ab. Schadinsekte, die vorher noch keine so entscheidende Rolle im Wald gespielt hatten, trieben immer heftiger ihr Unwesen. Vor allem am Katzenkopf konnte das rasant um sich greifende Sterben der Bäume beobachtet werden. Kurz darauf war auch schon ein Begriff für dieses Geschehen in aller Munde. Der Begriff ,,Das Waldsterben" war geboren und fand nicht nur Eingang in die deutsche Sprache.
Das Naturschutzgebiet „Auweinberge-Fuchsenloch“
umfasst auf 31,4 ha Lebensräume einer traditionellen
Kulturlandschaft an einem typischen südwestexponierten Steilhang des Neckars. Den besonderen Reiz
dieses Naturschutzgebietes macht die außerordentlich hohe Artenvielfalt eines kleinstrukturierten Mosaiks verschiedenster Lebensgemeinschaften aus. Das
Landschaftsbild ist geprägt von wärmeliebenden Gebüschen, mageren Wiesen und Halbtrockenrasen, alten Obstbaumbeständen und einem reich strukturierten
Waldsaum. Lesesteinriegel und Trockenmauern sind
Relikte früherer Weinbergsnutzung. Sie sind für den
Neckar-Odenwald-Kreis von besonderer Einzigartigkeit, denn die Weinbergsmauern sind überwiegend gut
erhalten und erreichen insgesamt eine Länge von über
4,7 km. Die Lesesteinriegel haben eine beachtliche
Größe von bis zu 50 m Länge und 10 m Breite erreicht.
2015 gelang es, im Regierungsbezirk Karlsruhe zwei
neue Naturschutzgebiete auszuweisen. Eines davon,
das Naturschutzgebiet „Nüstenbachtal, Hessental und
Masseldorn“ auf Gemarkungen der Stadt Mosbach,
wird hier beschrieben. Es umfasst auf ca. 149 ha die
Lebensräume der weitgehend naturnah verlaufenden
Talaue des Nüstenbachs mit den angrenzenden
Hangbereichen. Gegeben und typisch für das Landschaftsbild
der naturräumlichen Einheit „Bauland“ ist
ein kleinstrukturiertes Mosaik aus wärmeliebenden
Gebüschen, mageren Wiesen, Halbtrocken- und Trockenrasen
sowie ortsumschließenden Streuobstwiesen,
entstanden durch extensive landwirtschaftliche
Nutzung. Das neue Naturschutzgebiet ist aufgrund
der nachgewiesenen Artvorkommen von landesweiter
Bedeutung. Wir fanden eine vom Aussterben bedrohte
Art (das Graue Langohr Plecotus austriacus),
zwölf stark gefährdete Arten (Bienen- und Hummelragwurz
Ophrys apifera, O. holoserica, Wendehals
Jynx torquilla, Graues Langohr Plecotus austriacus,
Mopsfledermaus Barbastella barbastellus, Steinkrebs
Austropotamobius torrentium, Hirschkäfer Lucanus
cervus, Kurzschwänziger Bläuling Cupido argiades,
Großer Feuerfalter Lycaena dispar, Wegerich- und
Roter Scheckenfalter Melitaea cinxia und M. didyma,
Flockenblumen-Grünwidderchen Adiscita globulariae)
sowie sehr zahlreiche gefährdete Arten; keine der
umfassend untersuchten Artengruppen (Blütenpflanzen,
Fledermäuse, Vögel, Schmetterlinge und Heuschrecken)
war verarmt. Eine naturschutzfachliche
Besonderheit dieses Gebietes ist die Ausdehnung und
Qualität der Mähwiesen: Mit 53 ha stellen artenreiche
Ausprägungen des Lebensraumtyps der Mageren
Flachland-Mähwiese den weitaus überwiegenden
Anteil des Grünlandes im Gebiet. Sie sind in dieser
Ausdehnung und vor allem in zusammenhängender
Fläche so im Neckar-Odenwald-Kreis sonst nicht
mehr zu finden. Eine Ausweisung als Naturschutzgebiet
würdigt und schützt sowohl die Existenz der zahlreichen
gefährdeten Lebensraum-Typen und Arten als
auch die vorhandenen, nach Bundes- und Landesnaturschutzgesetz
besonders geschützten Biotope
und konkretisiert die zu ihrem Schutz notwendigen
Regeln. Gefährdungen bestehen durch Zunahme der
Freizeitnutzung und durch den Rückgang der heute
gegebenen, südlich der Ortschaft Nüstenbach vorbildlichen,
extensiven landwirtschaftlichen Nutzung.
Durch die Aufnahme in die höchste Schutzkategorie
der Kulturlandschaften Baden-Württembergs werden
dem Gebiet sowohl die angemessene ordnungspolitische
Aufmerksamkeit als auch die finanziellen Fördermöglichkeiten
des Landes gesichert.
Als Teil der Pflegekonzeptionen für Schutzgebiete in Moorlandschaften, wurde im
Rahmen des Arten- und Biotopschutzes in den Jahren 2003-2006 die Ameisenfauna
der beiden Naturschutzgebiet „Birken-Mittelmeß" (Schwarzwald-Baar-Kreis) und
„Unterhölzer Wald" (Landkreis Tuttlingen) untersucht. Ziel der Aufnahme war
einerseits, die Bestände von naturschutzrelevanten Zielarten zur Einschätzung ihrer
tatsächlichen Gefährdungssituation zu erfassen, andererseits sollte mittels Ameisen
der Zustand eines Gebietes beurteilt werden. Hierbei wurde erforscht, inwieweit
Moorameisengesellschaften bzw. -arten als Indikatoren für bestimmte Moor- und
Biotop- bzw. Vegetationstypen geeignet sind und ob sich diese infolge früherer
Schädigungen der Moorlebensräume möglicherweise verändert haben. In diesem
Zusammenhang wurden auch die Auswirkungen von Pflegemaßnahmen und
Nutzungsformen auf einzelne Ameisenarten bzw. Artengruppen untersucht.
Der Klimawandel ist eine zentrale gesellschaftliche Herausforderung. Die Folgen der Erderwärmung sind schon heute zu beobachten und die im Pariser Klimaschutzabkommen festgelegte Begrenzung der menschengemachten globalen Erwärmung auf 1,5 Grad erfordert erhebliche Anstrengungen zur Reduktion der globalen CO2-Emissionen. Die Verknappung der Energieressourcen, der weltweit steigende Energieverbrauch und der Klimawandel umreißen die Handlungsschwerpunkte der Energiepolitik in Gegenwart und Zukunft. Jugendliche machen mit ihrer Bewegung „Fridays for Future“ auf das Thema aufmerksam, dass zur Sicherung akzeptabler Lebensbedingungen auch in der Zukunft die derzeitige Energie- und Klimaschutzpolitik umgestellt werden muss. Erste Reaktionen der Politik sind erfolgt: Der Bund hat Eckpunkte zum Klimaschutz beschlossen, das Land hat am 12. Oktober 2021 das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) 2013 novelliert und verschärft.
Seit vielen Jahren hat es das nicht mehr gegeben: im Jahr 2001 wurde vom Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe kein neues Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. In der Vergangenheit war eine durchschnittliche Zahl von über 10 neuen Naturschutzgebieten im Regierungsbezirk pro Jahr die Regel. Das bedeutet nicht, dass bei etwas über 200 bestehenden Naturschutzgebieten im Regierungsbezirk Karlsruhe nun keine schutzwürdigen Flächen mehr vorhanden wären. Von
BNL und RP gemeinsam sind ungefähr 20 Naturschutzgebiete in Planung und Bearbeitung, viele weitere befinden sich im Entwurfsstadium bei den Fachleuten der BNL.
Die erste staatliche Naturschutzbehörde in Baden entstand 1927, die „Landes-Naturschutzstelle“ in Karlsruhe. Sie war von Anbeginn auf das Engste mit den Badischen Landessammlungen für Naturkunde in Karlsruhe verbunden: Bis 1938 war sie der Zoologischen Abteilung der Badischen Landessammlungen angegliedert. Deren Vorstand leitete gleichzeitig die
Naturschutzstelle. In der Folge, bis 1958, leitete jeweils der hauptberufliche Leiter des Naturkundemuseums kommissarisch die inzwischen als „Badische Landesstelle für Naturschutz und Landschaftspflege (Nordbaden)“ bezeichnete Institution. Von 1949 bis 1972 war die Dienststelle zudem im Hauptgebäude der Landessammlungen für Naturkunde untergebracht, in der Erbprinzenstraße 13 in Karlsruhe. Ab 1958 gab es einen eigenen Leiter der nun „Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Nordbaden“ genannten Behörde. Nach der Gemeinde- und Kreisreform erhielt sie die bis heute gültige Bezeichnung „Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege (BNL) Karlsruhe“. Ab 1973 bezog die Dienststelle eigene Räume (ausführlich bei Wolf 1997). Eingriffe in Natur und Landschaft zu verhindern oder zumindest zu mildern war in all den Jahren und ist bis heute eine wesentliche Aufgabe dieser Behörde. Trotzdem war es von Anbeginn den Mitarbeitern ein zentrales Anliegen, Schutzgebiete abzugrenzen, zu würdigen und verordnen zu lassen und die Öffentlichkeit über den Wert von Natur und Landschaft aufzuklären. Die Aufgaben der Naturkundemuseen und die Aufgaben der Fachbehörden der Naturschutzverwaltung gingen und gehen bis heute in weiten Teilen Hand in Hand (soweit rezente Organismen der heimischen Lebenswelt betroffen sind): Sammeln, Forschen und Bildung sind die drei Säulen der Museumsarbeit. Bewahren, Fördern und Informieren umspannen die Naturschutzarbeit.
Eigentlich sollte der Kaltenbronn das Kerngebiet des ersten Nationalparks in Baden-Württemberg werden - so waren jedenfalls vor ungefähr zehn Jahren die Vorstellungen vieler Naturschützer, amtlicher und ehrenamtlicher. Einer der letzten unzerschnittenen Landschaftsteile, Arten- und Lebensraumvorkommen von nationaler und internationaler naturschutzfachlicher Bedeutung, großflächig zusammenhängende Laub-Nadel-Mischwälder die gleichzeitig im Eigentum des Landes sind: Das wären geeignete Kriterien, um im Nordschwarzwald dieses Vorhaben zu verwirklichen. Der Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Baden-Württemberg, hatte Anfang der 90er Jahre eine Projektstudie zu diesem Vorhaben entwickelt. Die Chancen, bisher defizitäre Naturschutzziele umzusetzen, hochwertigen Tourismus zu entwickeln und eine
naturnahe Waldwirtschaft zu etablieren, wurden darin aufgezeigt.
Drei neue NSG wurden im Regierungsbezirk Karlsruhe im Jahr 1999 verordnet. Das ist ein statistischer Tiefstand seit 1980. Diese Zahl zu bewerten oder ihr eine Bedeutung beizumessen, ist jedoch heikel. Sie kann die Wertschätzung des Naturschutzes in unserer Gesellschaft der Jahrtausendwende widerspiegeln: Kapazitätsgrenzen sind in der Verwaltung immer Anzeiger für Prioritätensetzung. Für Themen, denen in der Verwaltung und im politischen Umfeld besondere Bedeutung beigemessen wird, stehen immer ausreichend Kapazitäten zur Verfügung. Die Zahl 3 kann auch ein statistischer „Ausreisser“ sein, der nur eine Phase einleitet, in der um so mehr im Naturschutz aufgeholt wird, gewissermaßen eine „Atempause“ und eine „Ruhe vor dem Sturm“ Sie kann bedeuten, dass Naturschutzgebiete derzeit von manchen nicht als adäquates Instrument angesehen werden, um Natur- und Kulturlandschaft zu erhalten, weil beispielsweise auch die Ausgaben für Straßenbau auf einem historischen Tief liegen, die Gewerbeentwicklung stagniert, hingegen der ökologische Landbau und die extensivere Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen voranschreitet und die Forstwirtschaft sich zunehmend naturnaher Waldbaumethoden bedienen möchte.
An dem nachfolgenden Artikel haben Harald Brünner, Michael Dienst, Reiner
Eckmann, Manuel Fiebrich, Wolfgang Fiedler, Friederike Gabel, Markus Grabher, Klaus
Heck, Mike Herrmann, Harald Jacoby, Josef Kiechle, Gerhard Knötzsch, Ingo Kramer,
Achim Lehmann, Wilfried Löderbusch, Oliver Miler, Mathis Müller, Joggi Rieder, Bettina
Sättele, Karsten Schäfer, Bertrand Schmidt, Gregor Schmitz, Bernd Schürenberg, Stefan
Stoll, Jürgen Trautner, Pia Wilhelm und Uwe Winkler mitgearbeitet.
Die Ufer vieler mitteleuropäischer Seen sind heute einem erheblichen menschlichen
Nutzungsdruck durch Siedlung, Verkehr, Tourismus, Seespiegelmanipulationen, Uferverbau und Schadstoffemissionen aus der Landwirtschaft, den Kommunen und der Industrie ausgesetzt.
Der Bodensee macht hier keine Ausnahme.
In diesem Beitrag wird der aktuelle Zustand der Bodensee-Uferregion aller drei Anliegerstaaten
beschrieben, wobei auch die Entwicklung der letzten Jahrzehnte nachgezeichnet
wird, die zum derzeitigen Ergebnis geführt hat. Ein besonderes Gewicht erhalten dabei die
umweltpolitischen Diskussionen und Entscheidungen sowie die normativen Vorgaben im
baden-württembergische Ufergebiet. Insgesamt werden 18 uferrelevante Themenbereiche
untersucht.
Kennzeichnend für den Bodensee mit einer Fläche von 529,1 km2 und einer Uferlänge
von 289,2 km ist die große Vielgestaltigkeit seiner natürlichen Uferstrecken, wie sie sich seit
Ende der würmzeitlichen Vorlandvereisung herausgebildet haben. Seeufer und ihre Ökosysteme
sind dynamische Gebilde, deren formende Kräfte und Prozesse verstanden sein müssen,
um Eingriffe des Menschen angemessen einschätzen, und durch Renaturierungsmaßnahmen
abmildern oder rückgängig machen zu können.
Der menschliche Nutzungsdruck wird anhand der sehr hohen Bevölkerungsdichte in
den Uferrandgemeinden deutlich, die mit durchschnittlich 585 Pers. km² um ein Mehrfaches
höher liegt als in den Hinterlandgemeinden bzw. in den zugehörigen Bundesländern und
Kantonen. In den letzten zwei Jahrzehnten hat sich die Bevölkerungszunahme gegenüber dem
150-jährigen Durchschnittswert noch einmal beschleunigt. Eine ähnliche Entwicklung hat
auch die Flächennutzung genommen. Das Gebiet der Uferrandgemeinden besteht zu 18,2%
aus Gebäude- und Verkehrsflächen, Ihr Anteil ist damit um rund die Hälfte höher als in den
Hinterlandgemeinden. Die Umwidmung von landwirtschaftlichen Nutzflächen in Gebäude- und
Verkehrflächen ist in den vergangenen Jahren gerade in den Ufergemeinden unvermindert weitergegangen. Die Wasserlinie des deutschen Obersee-Ufer ist zu rd. 47% >mäßig< bis >sehr stark< verbaut, wobei der Verbauungsgrad im Beobachtungszeitraum nicht oder nur unwesentlich
abgenommen hat. Der Übernachtungs- und der Tagestourismus, der am deutschen
Ufer auf mehr als 22 Mio Pers. x Tage geschätzt wird, konzentriert sich ebenfalls im
Uferbereich, wo er - ebenso wie die einheimische Bevölkerung - auf eine dichte Erholungsinfrastruktur
von rd. 97 Häfen- und Steganlagen, 42 Campingplätzen, 73 Strandbäder und
eine Flotte von 73 Fahrgastschiffen stößt. Während die Zahl der erfaßten Liegeplätze seit einigen
Jahren stagniert, nahm die Zahl der registrierten Wasserfahrzeuge zu und liegt derzeit
bei etwa 58.130 Einheiten, davon knapp 99 % Vergnügungsfahrzeuge.
Konkrete Vorstellungen zur Begrenzung der Siedlungsverdichtung und Wassersportnutzung
im Uferbereich und zum Schutz und zur Entwicklung naturnah erhalten gebliebener
Bodenseeufer gehen bis weit in die 1960er Jahre zurück. Sie manifestieren sich beispielsweise
in den »Grundsätzen zum Schutz der Flachwasserzone«, in verschiedenen Bodensee-Leitbildern
und in den Bodensee-Uferplänen der beiden deutschen Regionalverbände. Während zunächst
die Bedeutung der Flachwasserzone vorwiegend in ihrer »Selbstreinigungsfunktion«
gesehen wurde, stehen in der heutigen Diskussion ökosystemare und Artenschutz-Aspekte
stärker im Vordergrund. Anhand von 15 Themenbereichen wird untersucht, wie sich die Konzepte
bei der Unterbindung baulicher Großprojekte im Uferbereich, der Ausweisung von
Naturschutzgebieten, der Begrenzung der Boots- und Liegeplatzzahlen, im Bodendenkmalschutz,
für die Entwicklung der Unterwasserpflanzen-, Strandrasen und Röhrichtvegetation
sowie der Wasservogelbestände ausgewirkt haben. Darüberhinaus werden die Einflüsse auf
grenzüberschreitende Planungsansätze, für die derzeitigen Vorstellungen zur Renaturierung
verbauter Ufer, auf die einschlägige Rechtsprechung in Baden-Württemberg und Bayern sowie
auf die Arbeit der privaten Naturschutzverbände und die Öffentlichkeitsarbeit untersucht.
Dass auch der globale Klimawandel Auswirkungen auf Ökologie und Nutzung der Uferzone
hat, zeigt die Analyse der Bodensee-Wasserstände zwischen 1817 und 2003, wobei das Extremhochwasser
von 1999 mit einer statistischen Jährlichkeit von 4000 Jahren und das Extremniedrigwasser
von 2003 mit einer Jährlichkeit von ungefähr 600 Jahren tiefgreifende Störungen
der Uferbiozönose mit sich gebracht haben.
Der Beitrag endet mit einer kritischen Betrachtung der Entwicklung des Bodensee-
Ufers in den letzten beiden Jahrzehnten und mit einem Ausblick auf das was zukünftig
wünschenswert erscheint. Hier bieten die europäischen Gesetzgebungen der FFH-Richtlinie
und der Wasserrahmenrichtlinie sowie die lokalen Agenda-Prozesse neue Leitideen der Nachhaltigkeit,
des integrativen Umweltschutzes, der Kooperation und der Öffentlichkeitsbeteiligung
an, die auch für das Bodensee-Ufer konkretisiert und umgesetzt werden können.
Von Brüssel nach Bregenz
(2005)
Das Ereignis war den regionalen Tageszeitungen keine Meldung wert: Am 22.
Dezember 2000 trat die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene und zuvor
vom Vermittlungsausschuss überarbeitete »Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen
der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik« (WRRJL 2000) in Kraft - ein Meilenstein in der
Geschichte des Gewässerschutzes in Europa. Im Unterschied zu den meisten anderen
europäischen Regelungen im Wassersektor richtet sie sich nicht nur an einen kleinen
Kreis von Betroffenen und Experten, sondern verlangt die Einbeziehung der interessierten Öffentlichkeit in die nationale und regionale Umsetzung. So wird die Richtlinie auch
unser Verhältnis zum Wasser als lebensnotwendiger Ressource, als Produktionsfaktor,
Energieträger, Erholungskulisse und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere neu definieren