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Christoph Wolff
(2010)
Vor 200 Jahren, laut Kirchenbucheintrag am 26. Juni 1810, wurde in Mannheim als Sohn eines »Blecharbeiters« Johann Christoph Wolff geboren. Der Vater Joseph stammte aus Philippsburg und war katholisch, dessen Ehefrau Ursula war eine geborene May. Der Schul- und Studienfreund von Lorenz Brentano und Friedrich Hecker wählte 1836 als Rechtspraktikant beim großherzoglichen Bezirksamt Baden (Baden-Baden) zu seinem Lebensmittelpunkt. Vereidigt wurde er vom Amtmann von Theobald, der seine politische Karriere bis zum Ende begleitete, schlussendlich sogar strafversetzt wurde.
Vor 150 Jahren, am 12. September 1860 kam Johannes Bauer in Wiesloch zur Welt. Von seinen 72 Lebensjahren verbrachte er 52 in seiner badischen Heimat. Ab 1910 wirkte er als ordentlicher Professor und Direktor des Praktisch-Theologischen Seminars an der Universität Heidelberg. Am 10. Januar 1933 ist er in Heidelberg gestorben. In der Gedenkrede sagte Willy Andreas, der Rektor der Universität Heidelberg: »Wir betrauern in ihm den in seiner Art einzigen Vertreter der praktischen Theologie, den hingebenden, volksverbundenen Erzieher einer ganzen Generation badischer Pfarrer, den im Heimatboden verwurzelten Pfleger der Kirchengeschichte unseres Landes, den besonderen Kenner und Sammler christlicher Kunst, den warmherzigen Freund unserer akademischen Jugend. Er war uns verehrungswürdig in seinem schlichten, urwüchsigen, geradgewachsenen Menschentum, der bodenständigen Echtheit seines Wesens; seine schmucklose Sachlichkeit hatte eine eigene Wucht.«
Erst nach einem Intervall von zwei Jahrzehnten nach der Aufgabe der Freiburger Druckerei von
Friedrich Riederer im Jahr 1500 und nach einem kurzen Intermezzo des Straßburger Druckers
Johann Schott, der 1503 in Freiburg die Erstausgabe der „Margarita philosophica" seines Lehrers Gregor Reisch druckte, etablierte Johann Wörlin in der Breisgauhauptstadt wieder eine
Druckerwerkstatt. Johann Wörlin wird 1517 als Mitglied der Freiburger Krämerzunft „Zum
Falkenberg" erwähnt. Der Name ist auch heute noch im südalemannischen Raum verbreitet und
bedeutet einen verkürzten Kosenamen von Werner. Eine akademische Vorbildung wie bei seinen Vorgängern Kilian Fischer und Friedrich Riederer oder wie bei dem berühmten, aus Freiburg stammenden Kartografen Waldseemüller ist in den Matrikeln der Universitäten von Freiburg und Basel nicht nachweisbar. Er handelte wohl zunächst als Buchführer. Im Jahr 1522 erschienen in seiner Werkstatt zwei Werke von Jakob Mennel, dem Freiburger Stadtschreiber und
späteren Hofhistoriografen Kaiser Maximilians. Zu den Autoren seiner Schriften zählten der
Konstanzer Bischof Hugo von Hohenlandenberg, dessen Generalvikar Johann Fabri, der Straßburger Augustinerprior Konrad Treger, der Augsburger Stadtprediger Mathias Kretz sowie der
Zürcher Unterstadtschreiber Joachim vorn Grüdt und der päpstliche Legat Lorenzo Carnpeggio. Erasmus von Rotterdarn ist bei ihm mit vier Traktaten vertreten. ,,Neüwe Zeytungen" Wörlins berichten über den Bauernkrieg, die Schlacht von Pavia und von den Türkenkriegen. Seine
Flugschriften enthalten Liedertexte und Gesundheitsratgeber. Insgesamt lassen sich im „Verzeichnis der im deutschen Sprachgebiet im 16. Jahrhundert erschienenen Drucke" (VD 16) 32
Titel aus der Werkstatt Wörlins nachweisen. Dazu kommt eine schlecht zu schätzende Anzahl
von heutzutage nicht mehr vorhandenen Drucken. Aus einem Vergleich eines Katalogs des 18.
Jahrhunderts mit heutigen Bibliotheksbeständen beziffert Engelsing den Schwund auf 30 bis
50 %.[1]
Über den Höhen des Schwarzwaldes im Westen von Schonach zum Prechtal hin, inmitten wilden Baumwerks, liegt der Zinken ,,Feldern“. Dort wurde am 5. Oktober 1910 der Akademische Maler, Graphiker und Buchdrucker meister Eugen Gross als jüngstes von acht Kindern geboren. Es war ein hartes Leben in der Abgeschiedenheit des Hochschwarzwaldes
Gleichzeitig mit dem Erstarken des Nationalbewusstseins in Deutschland gegen Ende
des 19. Jahrhunderts stieg auch die Wertschätzung bedeutender Persönlichkeiten aus
Geschichte, Politik, Kunst und den Geisteswissenschaften. Ihr Andenken zu bewahren
wurde deshalb Anliegen und Auftrag. Der Stolz auf ihre Leistungen für das Vaterland oder die eigene Stadt mündete in verschiedensten Formen der Wertschätzung.
Für jede Stadt war es Ehre und Verpflichtung zugleich, an ihre großen Söhne mit
Denkmalen zu erinnern, deren Geburtshäuser mit Gedenktafeln zu schmücken und
die Geburts- und Sterbetage der so Geehrten mit öffentlichen Feiern angemessen zu
begehen.
Ludwigsburg bildete da keine Ausnahme. 1882 wurde die Einweihung des Schiller-Denkmals pompös zelebriert. Aus Anlass des 10. Todestages von David Friedrich
Strauß stiftete ein Kreis von Verehrern des großen Ludwigsburger Theologen und
Philosophen eine aufwendig gestaltete Gedenktafel, die im Januar 1884 an seinem
Geburtshaus in der Marstallstraße angebracht wurde. Friedrich Theodor Vischer
schloss seine bei der feierlichen Enthüllung der Tafel gehaltene Festrede mit den Worten: »Diesem Toten gebührt mehr als eine Gedenktafel, eine künftige Generation wird
es, hoffen wir, ihm weihen: ein Monument.«
Vischers Worte hatten die Wirkung einer Initialzündung, die nächste Generation
setzte den Wunsch in die Tat um. Anlass war wieder ein »rundes Datum«, der 100. Geburtstag von Strauß im Jahr 1908. In pathetisch würdevollen Feierstunden und zahlreichen Zeitungsartikeln wurde das Leben und Werk von David Friedrich Strauß gewürdigt. Einer dieser Artikel erschien am 25. Januar 1908 in der »Frankfurter Zeitung«.
Der Verfasser, der Heidelberger Literaturwissenschaftler und Privatgelehrte Dr. Ernst
Traumann, zitierte darin unter anderem auch die oben erwähnte Passage aus der
Vischer-Rede.
Erinnerungen an Emil Thoma
(2010)
Seit meiner frühen Kindheit kannte ich
Stadtpfarrer Emil Thoma persönlich. Aufgrund dieser persönlichen Beziehung ist es
durchaus berechtigt, diesen Beitrag
„Erinnerungen an Emil Thoma” zu überschreiben.
Meine Mutter starb, als ich drei Jahre und
mein Bruder Hugo viereinhalb Jahre alt
waren. Die Schwester meiner Mutter, Tante
Mathilde Meny, verpflichtete sich an deren
Sterbebett, für uns Kinder zu sorgen - ein
Versprechen, das sie sehr ernst nahm. Mein
Vater, der als Bahnbeamter in Sinsheim
arbeitete, verheiratete sich bald wieder
nach dem Tod unserer Mutter. Deshalb verbrachten mein Bruder Hugo und ich auch
unsere Schulzeit noch in Sinsheim. Nach
dem Abschluss der Volksschule zog ich
1938 zu Tante Mathilde nach Eppingen, von
wo aus ich die Handelsschule in Heilbronn
besuchte.
Einen furchtbaren Höhepunkt erreichte der Glaube an Geister, Dämonen
und den Teufel in den Hexenverfolgungen im 15. bis zum 17. Jahrhundert. 1484
verfasste der Dominikaner Heinrich Kramer den »Hexenhammer«, in dem er
beschrieb, welche Zauberkünste Hexen anwenden, welchen vielfältigen Schaden sie anrichten können und welche Verbindung sie mit dem Teufel haben.
Der Glaube, dass mancher Schaden, den die Leute erlitten, auf die bösen Zauberkünste der Hexen zurückgehe, war in der Bevölkerung weit verbreitet.
Dies erklärt die aus heutiger Sicht aberwitzige Logik der Hexenprozesse.
Eine der drängenden Fragen, mit denen sich Karl Siegfried Bader unmittelbar nach
Kriegsende auseinandersetzte, war die einer Nachbildung und Nacherziehung, ja
überhaupt einer Wiedererziehung der im nationalsozialistischen Ungeist herangebildeten Juristen. Wie konnte hier eine "Abkehr vom juristischen Banausentum ",
wie eine Wiedergewinnung rechtlichen Denkens gelingen? Den angehenden Richtern, Staat - und Rechtsanwälten müsse klar gemacht werden, so Baders Folgerung,
" dass mit der formalen Handhabung juristischer Technik, mit dem gedächtnismäßigen Einprägen von Rechtssätzen und mit einer gewissen Fertigkeit in der rechtlichen Subsumption nichts getan ist. ( ... ) Es handelt sich nicht darum, dass der Jungjurist neben seinen Gesetzeskenntnissen auch Daten aus der deutschen Geschichte
kennt und eine halbwegs brauchbare Vorstellung von den politischen Verhältnissen
hat. Entscheidend ist vielmehr, dass der junge Jurist durch die juristischen Denkformen hindurch möglichst rasch und möglichst tief zu den Grundwahrheiten der
Humanität, der Caritas und der inneren, nicht nur der formalen Legalität durchdringt." Der gute Jurist sei eben mehr als ein Jurist mit gutem Fachwissen und
gewissen Fertigkeiten.
Robert Lais (1886–1945) gilt als der Erfinder
der nach ihm benannten Sedimentanalyse, der
sogenannten Lais’schen Methode. Im „Jan
Filip“, dem Standardlexikon zur Vor- und
Frühgeschichte, wird diese wie folgt erläutert:
„Exakte mit naturwissenschaftlichen Methoden
neu entwickelte Sedimentuntersuchungen,
bes. in den Höhlen.“ Lais führte bereits
1920–1927 dafür die grundlegenden Forschungen durch, indem er die Schneckensammlung seines im Ersten Weltkrieg gefallenen Studienkollegen Hans Kaufmann bearbeitete, und schuf damit die Voraussetzungen
für seine eigenen wichtigen Entdeckungen.
Indem er die Auswirkung von Witterung,
Standort und Klima hinsichtlich Entwicklung
und Wachstum von Mollusken untersuchte,
stellte er fest, dass die Temperatur der entscheidende Faktor war: Anhand der Größe der
Schnecken konnte man Auskunft geben über
das Klima längst vergangener Zeiten, bis in
das Diluvium hinein, ohne langjährige meteorologische Beobachtungen anstellen zu müssen. Mit dieser Methode gelang es ihm erstmals, Klima und Landschaft des prähistorischen Menschen zu rekonstruieren.
Salonfähige Pietisten
(2010)
Noch bevor die Esslinger Bevölkerung im November des Jahres 1531 der
Einführung der Reformation zustimmte, hatte der Magistrat Ende September
1531 dem Beitritt Esslingens zum Schmalkaldischen Bund der evangelischen
Reichsstände zugestimmt. Eine Folge dieser außenpolitischen Entscheidung
war, dass sich die Esslinger Stadtväter nach der Niederlage der Protestanten im
Schmalkaldischen Krieg (1546 –1547) dazu gezwungen sahen, sich zum Schutz
der reichsstädtischen Selbstständigkeit sowohl politisch als auch konfessionell
dem wenig geliebten Nachbar, dem Herzogtum Württemberg, anzunähern.
Dies führte zu einer zunehmenden Ablösung des ursprünglich oberdeutschzwinglianisch ausgerichteten Esslinger Protestantismus durch ein württembergisches Luthertum, bis Esslingen Anfang der 1570er Jahre endgültig im
lutherischen »Lager« angekommen war. Nach dem Grundsatz »cuius regio,
eius »religio« kontrollierte der Magistrat seit 1531 das gesamte Kirchenwesen
der Stadt. Als Vorgesetzte der gesamten Pfarrer- und Kirchenbeamtenschaft
fungierten die Ratsherren, die Kirchen- und Schulordnungen erließen, das
Kirchenvermögen verwalteten und in das geistliche Leben in der Stadt auf
mannigfache Weise eingriffen. [1]