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Die Ratsprotokolle im Offenburger Stadtarchiv beginnen 1595, oder sollte man sagen, sie enden hier? Möchte man etwas über
die Ereignisse in der Stadt aus früherer Zeit erfahren, muss man auf verstreut vorhandene Quellen zurückgreifen. Die meisten
befinden sich im Generallandesarchiv in Karlsruhe und in den Archives de la ville et de l’Eurométropole de Strasbourg. Bis heute sind längst nicht alle Archivalien erschlossen. Ein in Straßburg vorliegender Schriftwechsel, der von Wissenschaftlern der Universität Toronto in den Jahren 2005 bis 2015 transkribiert, ins Englische übersetzt und veröffentlicht wurde, erlaubt uns einen Einblick in Ereignisse während der Zeit der Reformation, die auch Offenburg betreffen. Es geht um einen Kirchenraub, durchgeführt von Chorherren des Stifts St. Thomas in Straßburg.
„Republikanische Tugenden“
(2018)
Die im Jahr 1898 verfassten Lebenserinnerungen des Bezirksarztes Hugo Wolf
(1830–1900) aus Mosbach tragen den bezeichnend einschränkenden und im Anspruch
ausgesprochen bescheidenen Titel Einiges aus meinem Leben. Auf einleitende
Ausführungen über die Motive und die Ziele für die Niederschrift seiner
Erinnerungen verzichtet der Autor. Es finden sich keine Floskeln der Bescheidenheit
oder kokette Demutsadressen an den Leser, mit denen in Autobiografien
gerne eröffnet wird: Warum man zum Beispiel trotz eines eher schmucklosen
Lebens sich nun doch seinen Lebenserinnerungen gewidmet habe. Wolf bemüht
weder seine Kinder, denen er Wegweisendes für die Zukunft anvertrauen will.
Noch zielt er auf die Allgemeinheit, der die Lektüre der Erinnerungen in der zukünftigen
Gestaltung des gesellschaftlichen oder politischen Lebens zum Vorteil
gereichen könnte. Wolf reflektiert auch nicht über den Sinn oder die Grenzen
autobiografischen Schreibens. Sein Bericht bleibt nüchtern, er schreibt Geschehenes
– oder besser formuliert – Erinnertes auf. Und wie die Recherche ergibt:
zwar nicht immer, aber meist doch recht zuverlässig und genau.
Am 12. Juli 1836 verfasste der Bürgermeister von Hilchenbach im Siegerland, Johann Heinrich Reifenrath, seinen bereits zweiten Aufruf zur Errichtung eines Denkmals für Johann Heinrich Jung-Stilling. Dieser begann mit folgenden Worten: Was
der am 2ten April 1817 zu Carlsruhe verewigte Herr Geheime Hofrath und Professor Jung=Stilling, geboren am 12ten September 1740 zu Grund in Nassau Siegen, für seine Mit- und Nachwelt war, ist nicht allein in Deutschland, sondern auf allen fünf Erdtheilen durch seine Schriften bekannt. Ihm, dessen Verdienste und Frömmigkeit, niemand bezweifelt, dürfte gewiß neben Schiller, und Stillings-Freunden Herder Göthe etc. etc. auch ein Monument in seinem Vaterlande werden. Acht Jahre später konnte man im vierten Band der Geschichte des achtzehnten Jahrhunderts und des neunzehnten bis zum Sturz des französischen Kaiserreichs des Heidelberger Historikers Friedrich Christoph Schlosser lesen, dass Jung-Stilling wunderliche[] literarische Produkte hervorgebracht habe, deren sich Herder und Goethe nur deshalb angenommen hätten, weil sie jede Originalität zu begünstigen suchten. Durch Goethe, Herder und Lavater sei Jung-Stilling zu einer Bedeutung unter unserer Nation gebracht worden, die allerdings mehr auf seinen sonderbaren Schicksalen und auf der in ihm personificirten und später im idyllischen und sentimentalen Styl seiner Zeit vorgetragenen Denkart und Lebensweise einer gewissen Classe unseres geringen Volkes, als auf irgend einer ausgezeichneten Geisteseigenschaft beruht[] habe.
„Er ist so sehr als Verfasser der Alemannischen Gedichte und des Rheinländischen Hausfreundes, als Schulmann und Volksschriftsteller bekannt, dass man fast Mühe hat, sich zu erinnern, dass er auch Theolog, Geistlicher gewesen ist“, schreibt der schweizerische reformierte Theologe und Religionspädagoge Johann Müller, ein Schüler von Karl Rudolf Hagenbach in Basel. Johann Peter Hebel (1760 Basel bis 1826 Schwetzingen) sah sich selbst kaum oder nur gelegentlich als Schriftsteller, sondern in erster Linie als Mann der Kirche. „Das literarische Werk Hebels ist von seinem geistlichen Amt nicht ganz zu trennen. Die alemannischen Gedichte kann man sich zwar auch ohne dieses vorstellen, schwerlich aber die Kalendergeschichten des Rheinländischen Hausfreundes. Nicht nur, dass die Redaktion des Kalenders auf einen kirchenamtlichen Auftrag zurückgeht, Hebel bekennt sich bei seinen Lesern auch offen dazu, dass er den „lutherischen Kalender“ schreibt“, konstatiert Georg Hirtsiefer. Im Jahre 1813 wurde in Baden entschieden, die alte Bibelgeschichte von Johann Hübner (1668–1731) die seit fast einhundert Jahren im Schulunterricht benutzt wurde, durch eine neue zu ersetzen. Aus Platzgründen fehlt in diesem Beitrag ein ausführlicher Abriss von Hebels Lebensdaten und eine ausführliche Darstellung seines schriftstellerischen Werks.
Die Verfassung von 1818 mit dem ersten Landtag von 1819 in Bezug zu setzen, scheint angezeigt,
da es beim ersten Landtag doch um die Auslegung der Verfassung durch Regierung und
Liberale ging. Sollten Verfassung und Kammern »Hilfsorgane des Staates« sein oder sollte die
Regierung im Sinne der Liberalen »Vertragspartner« sein. Gelang es der Kammer die Verfassung
»extensiv auszulegen und fortzuentwickeln«? Der erste Landtag von 1819 realisiert den
Verheißungscharakter der Verfassung mit dem Beginn parlamentarischer Arbeit. Alle Themen
der nächsten drei Jahrzehnte werden auf dem ersten Landtag von Ludwig von Liebenstein angesprochen.
Mit dem Gedenken an Liebenstein verweisen wir auch auf den Historiker Franz
Schnabel, der vor 90 Jahren eine biografische Studie des Abgeordneten des ersten Landtages
geschrieben hat.
Im Gedenken an den Historiker und Verfasser der »Badischen Geschichte« Wolfgang Hug wurde in diesem Aufsatz zurück auf seine dezidierten Einschätzungen und Interpretation von Begriffen wie badische Identität, badische Liberalität, badisches Lebensgefühl. »Aufgeräumte Geschichte« geblickt. Wolfgang Hug vermied dabei jeglichen »zwanghaft badischen Gestus«.
»Baden in Baden-Württemberg«
(2018)
Fast fünfzig Jahre lang, nach der Neugründung des Bundeslandes Baden-Württemberg, hat der Politologe P.-L. Weinacht sich mit der Frage beschäftigt, wie das reiche politische und kulturelle Erbe Badens in Baden-Württemberg lebendig erhalten bleiben kann. Er hat die Vorstellung entwickelt, dass dies sich am Besten »in einem Wettbewerb in Partnerschaft« mit dem ganzen Land verwirklichen lasse. 2012 kommt er zu dem Schluss, dass die Badener nicht weiterhin die »Zentralitätsverluste« beklagen sollten, sondern »die südwestdeutsche Randlage als Chance zur neuen Zentralität am Oberrhein« begreifen sollten. Die Zukunft der badischen Regionen am Rhein liegt in der Einbettung in den europäischen Kontext. Das Anliegen der »Altbadener« sieht er am Besten symbolisiert in dem Sinnspruch »Victrix causa diis placuit, sed victa Catoni« (Lukan).
Der Titel dieses Aufsatzes fordert zum Widerspruch auf.1 Man denkt sogleich an Joseph Victor von Scheffel, den Donaueschinger Hofbibliothekar der Jahre 1857 bis 1859, der mit seinen Gedichten „Biedermanns Abendgemütlichkeit“
und „Bummelmeiers Klage“ zum Geburtshelfer des Begriffs Biedermeier wurde. Je länger er in Donaueschingen lebte, umso spöttischer wurden die Töne, die er für die Stadt und ihre Bürger übrig hatte. Er fühlte sich von den Beamten der
fürstlichen Verwaltung eingeengt, bei der ungewohnten Arbeit als Bibliothekar mit Regeln und Kontrollen malträtiert. Im Ort selbst, so urteilte er, nähme die Kleinstädterei „kolossale Dimensionen“ an. Damit meinte er die unsäglich vielen gesellschaftlichen Verpflichtungen, Höflichkeitsbesuche, ständiges Händeschütteln und Grüßen, aber auch Klatsch und Tratsch.
Pfarrer Georg Friedrich Schlatter (1799–1875) gehörte in der Mitte des 19. Jahrhunderts zu jenen Geistlichen in Baden, die die demokratische Bewegung unterstützten und in die 48er Revolution involviert waren. Als Alterspräsident eröffnete er am 11. Juni 1849 die erste Sitzung der Konstituierenden Landesversammlung, reiste aber bereits am 19. Juni in seine Pfarrei Mühlbach zurück, enttäuscht von den durch Zank und Uneinigkeit geprägten Diskussionen. Einen Monat später wurde er in Mühlbach verhaftet und später zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt, von denen er gut sechs Jahre absitzen musste. Zugleich verlor er damit seine Stellung als Pfarrer und alle Versorgungsansprüche. In den Jahren nach der Haftentlassung versuchte er sich und seine noch nicht erwachsenen Kinder – seine Frau war während seiner Haft verstorben – durch Gelegenheitsschriften über Wasser zu halten. 1875 starb er in Weinheim. Innerkirchlich geriet er fast vollständig in Vergessenheit. Erst 1999 hat die Landeskirche Schlatter auf Initiative von Konrad Fischer hin gewissermaßen rehabilitiert, stellvertretend für alle Freunde der Demokratiebewegung, die damals von der Kirche härter noch als von staatlicher Seite Repressalien ausgesetzt waren.