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- Freiburg im Breisgau (31) (entfernen)
Ein Akt der Verzweiflung
(2000)
Die von langer Hand und unter strikter Geheimhaltung vorbereitete Deportation von 350 jüdischen Männern, Frauen und Kindern aus Freiburg nach Gurs schlug sich im Tagebuch der Polizeidirektion, das für den 22. Oktober 1940 auch den Besuch der Sicherheitsdienste (SD) von Mülhausen und Freiburg vermerkt, in einer siebenzeiligen Notiz nieder: ,,Dienstag, 22. Oktober und Mittwoch, 23. Oktober 1940: An beiden Tagen wurden die jüdischen Familien abtransportiert. Hierbleiben durften nur diejenigen Juden, bei denen entweder der Mann oder die Frau arischer Abstammung sind. Weiter blieben auch die Mischlinge hier. Zwei Juden haben Selbstmord verübt; eine Jüdin hat sich die Pulsadern durchschnitten und starb in der Klinik, ein Jude hat sich erhängt. Der Abtransport ging in aller Ordnung vor sich."
Der Wechsel der Konfession in der Frühen Neuzeit hat bislang vor allem im Phänomen der Fürstenkonversionen des 17. und 18. Jahrhunderts das Interesse der Forschung gefunden. Im Mittelpunkt des Interesses standen einerseits die Beweggründe
der Konvertiten, unterschieden nach religiösen oder politisch-dynastischen Motiven. Zum anderen fanden die Auswirkungen des Konfessionswechsels eines Landesherrn auf seine Untertanen Aufmerksamkeit. Seit dem Augsburger Religionsfrieden von
1555 galt das Prinzip, daß die Untertanen der Konfession des Landesherrn angehören sollten. Bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts hatte die Fürstenkonversion somit zumeist den Religionswechsel der Einwohnerschaft eines ganzen Territoriums
zur Folge. Am Oberrhein bietet die Markgrafschaft Baden-Baden ein Paradebeispiel für die erzwungene Konversion der Untertanen nach dem Konfessionswechsel ihres Landesherrn bzw. dem Regierungsantritt eines neuen Landesherrn mit anderer Konfession als sein Vorgänger. Bis 1634 wechselte das Territorium - und damit stets die Mehrheit der Untertanen - sechsmal das Bekenntnis.
Als Klara, Pfalzgräfin von Tübingen, geborene Gräfin von Freiburg, am 9. Juni 1358 die Herrschaft Freiburg an ihren Stiefonkel Egen II. von Freiburg verkaufte, fand nach nur 18 Monaten die erste und einzige weibliche Regentschaft über Freiburg ihr Ende. Dem Verkauf gingen eineinhalb Jahre gerichtlicher Auseinandersetzungen über den Rechtsanspruch der beiden Parteien auf die Adelsherrschaft voraus, deren Druck Klara letztendlich weichen musste. Es stellt sich die Frage, worauf Klara und Egen ihre jeweiligen Ansprüche gründeten, doch darüber hinaus gilt es zu bewerten, ob die Position Klaras als Stadtherrin vor dem Hintergrund der Chancen von Frauen auf Partizipation an Herrschaft allgemein eine außergewöhnliche Ausnahme darstellt.
Anlass zu dieser Arbeit gab ein Artikel von Manuela Müller in der „Badischen Zeitung" vom
13. Oktober 2004. In der Reihe „Wohnen im Denkmal (8)" wurde dort über „Die Erbprinzenstraße 15/ Alternativer Lebensraum im bürgerlich-städtischen Wohnbau der Gründerzeit" berichtet. Die angeschlossene Info-Box für den Leser enthielt unter anderem folgende Daten:
"Geschichte
1882: Die Erbprinzenstraße entsteht, erste Häuser sind die Nr. 1, 2 und 4.
1883: Das Haus 15 wird für die „Stahlhandlung en gros" August Bühne und Companion erbaut.
1885: Johann Carl Christoph Schleip, aus Thüringen stammender Gutsbesitzer, Konzertmeister,
später Privatier erwirbt das Haus und vermietet es."
Diese Angaben stehen im Widerspruch zur schriftlich überlieferten Lebensgeschichte des Urgroßvaters meines Mannes, Johann Carl Christoph Schleip, die uns als Hochzeitsgeschenk der
Familienältesten, Sunniva Bayne,
vorliegt. Da auch in neuerer Literatur keinerlei Hinweise auf
die Entstehung der Erbprinzenstraße und der daran erbauten Häuser aufzufinden waren, war
davon auszugehen, da die bezüglich mehr oder weniger Unkenntnis vorherrschte. Eine Korrektur von Seiten der „Badischen Zeitung" wurde abgelehnt. Ich hielt es daher für meine
Pflicht, genauer zu recherchieren und die Dinge in den richtigen Kontext zu stellen, zumal da
Doppelhaus Erbprinzenstraße Nr. 13/15 1982/83 al Baudenkmal der Gründerzeit in die Liste
der Kulturdenkmäler Baden-Württemberg aufgenommen wurde und die Familie des Erbauers, Johann Carl Christoph Schleip, in engem Zu ammenhang mit dem bekannten „Grabmal
des Mädchens mit den immer frischen Blumen" auf dem Alten Friedhof in Freiburg steht.
„Die kümmerliche Entfaltung des Freiburger Buchwesens hat zum provinziellen Milieu der
Stadt Freiburg im Spätmittelalter beigetragen''. So wird in der neuesten Freiburger Stadtgeschichte behauptet. Damit wird die Meinung Friedrich Kapp bestätigt, das „am Ende des 15.
Jahrhundert da Auftreten der Buchdruckerkunst in einigen kleinen deutschen Städten [darunter auch Freiburg] des Bemerkenswerten so gut wie nichts bietet". Auch Vera Sack berichtet über Freiburg: ,,So fasste auch der Buchdruck hier relativ spät in den 90er Jahren des 15.
Jahrhunderts Fuß und florierte nicht sonderlich '. Dies alles deutet auf einen eher marginalen
ja desolaten Zustand des Freiburger Buchwesens in der Frühzeit de Buchdrucks, der Inkunabelzeit hin. Sind diese Annahmen über die Bedeutung des Buchwesens in Freiburg berechtigt?
Durch welche Kriterien werden sie bestätigt? Durch die Anzahl der Drucker, die Zahl ihrer Publikationen und ihre Auflagen? Durch ihren Inhalt und durch die Qualität ihrer Werke? Durch
die Darstellung der geistigen Strömungen ihrer Zeit oder durch ihre Rezeptionsgeschichte, d.h.
ihre Nachwirkung?
Der Begriff „Incunabel" für den frühen Buchdruck, al er „noch in den Windeln lag", wurde von dem Münsteraner Domdechanten Bernhard von Mallinckrodt vor über 350 Jahren geprägt. Er hat sich für die „Wiegendrucke", die frühen Drucke bis zum Jahr 1500 durchgesetzt.
Die moderne Kommunikationswissenschaft sieht in dieser Zeit den Übergang von einem
scriptographischen Kommunikationsmittel, das nur dem Individuum oder einer kleine Gruppe
dient, zu einem typographischen Medium da durch eine Möglichkeit der Vervielfältigung
alle Bereiche der Gesellschaft in ihrer Gesamtheit erfassen kann.
Frühstück oder Fastenmahl
(2008)
Die Städtischen Sammlungen Freiburg erwarben am 7. Dezember 1936 von dem Freiburger
Antiquar Matthias Göhringer ein Gemälde Johann Christian Wentzingers, das sich zuvor in
Breisgauer Privatbesitz befunden hatte. Das in Öl auf Leinwand gemalte, 49,5 cm
hohe und 123 cm breite Bild ist eines der wenigen eigenhändig signierten und datierten
Gemälde der Künstlers: Der Kasten in der linken Bildhälfte trägt an der Vorderkante die fragmentarisch erhaltene Beschriftung „J. C. Wen ... ger 1753". Das Bild ist vor dem Verkauf an die
Museen stark gereinigt worden. Die Farbe ist stellenweise bis auf die Grundierung mit rotem
Bolus abgerieben, die an einigen Stellen durchscheint. Dabei wurde offensichtlich auch ein Teil
des Namenszuges gelöscht. Das breite Format legt die Verwendung al Sopraporte nahe. Mehrere solcher über den Türen seines eigenen Hauses angebrachte Gemälde sind in Wentzingers
Nachlass verzeichnet.
Am 9. Februar 1529 drangen zweihundert bewaffnete Bürger in das Basler Münster ein und zerstörten
in blinder Wut Kruzifixe, Marienbilder und Heiligendarstellungen. Von den Statuen ist
nichts übrig geblieben, weder in den Kirchen noch in den Vorhallen oder in den Säulengängen
und Klöstern. Alle Bilder sind übertüncht worden, Brennbares wurde auf den Scheiterhaufen
geworfen, anderes wurde in Stücke geschlagen. Weder Kostbarkeit noch künstlerischer Wert
setzten der Zerstörungswut irgendeine Grenze. Bald darauf wurde die Messe gänzlich abgeschafft,
man darf weder daheim far sich zelebrieren, noch in der Umgebung Messe hören. So
schildert Erasmus von Rotterdam am 9. Mai 1529 dem Nürnberger Patrizier Willibald Pirkheimer
den Bildersturm, den Höhepunkt der Reformation in Basel, die der Münsterpfarrer
Johannes Oecolampad (Hausschein) mit der Feier des Abendmahls unter beiderlei Gestalten
und der Verkündigung des Wortes Gottes allein auf der Basis der Heiligen Schrift eingeführt
hatte. Dieser Bildersturm von 1529 war für die Amtsträger und Anhänger der Alten Kirche der
letzte Anlass, die Stadt am Rheinknie zu verlassen: Der Bischof zog nach Pruntrut, das geistliche
Gericht nach Altkirch. Das Domkapitel übersiedelte nach Freiburg im Breisgau.
Wer sich mit dem „Bundschuh" befasste, galt lange Zeit als gut beraten, sich den Arbeiten von
Albert Rosenkranz und Günther Franz anzuvertrauen.[1] Albert Rosenkranz hatte 1927 die vorhandenen Quellen zu den Bundschuh-Verschwörungen von 1493, 1502, 1513 sowie 1517
veröffentlicht und zugleich eine eingehende Schilderung jener vier „Erhebungen des südwestdeutschen Bauernstandes" gegeben. Sechs Jahre später ordnete Günther Franz den Bundschuh
- sich inhaltlich auf das „grundlegende" Werk von Rosenkranz stützend - in den Gang der
bäuerlichen Erhebungen vor dem Bauernkrieg von 1525 ein.
Die wissenschaftliche Tagung in Bruchsal 2002 (Anlass war die 500-jährige Wiederkehr des
Bundschuhs zu Untergrombach) machte erstmals Abstriche am gültigen Bild des Bundschuhs.
Rolf Köhn urteilte über die Arbeit von Rosenkranz: ,,Während seine Quellenausgabe bis heute
maßgeblich blieb, genügt seine Darstellung nicht mehr den Anforderungen der Geschichtswissenschaft."[2] Claudia Ulbrich leitete ihren Beitrag über den Untergrombacher Bundschuh sogar
mit dem Satz ein: "[ ... ] die Quellen lassen eine Rekonstruktion dessen, was sich 1502 in Untergrombach abgespielt hat, nicht zu."[3] Ich selbst habe eine Darstellung des Lehener Bundschuhs
von 1513 gegeben und dabei einige ältere Aussagen infrage gestellt.[4] Im Folgenden
greife ich die Ansätze von 2002 erneut auf und unterziehe den Lehener Bundschuh einer
nochmaligen kritischen Betrachtung. Ich glaube, dass ich die ältere Interpretation in zentralen
Punkten und mit größerer Bestimmtheit als 2002 revidieren kann.
Eugen Selber (1895-1982)
(2015)
Drei französische Soldaten standen in der Tür und richteten ihre Gewehre mit aufgepflanztem
Bajonett auf ihn. Monsieur Selber? An diese Szene am 21. Mai 1945 erinnert sich Ingeburg
Selber noch heute, als wäre es gestern geschehen. Die Soldaten verhafteten ihren Vater als Gestapobeamten und brachten ihn ins Gefängnis, wo er ein Dreivierteljahr blieb, bevor er in ein
Internierungslager eingeliefert wurde. Dabei hatte sich Ingeburg Selber so gefreut, dass der
Krieg vorbei war. Nach dem furchtbaren Luftangriff auf Freiburg am 27. November 1944 war
ihre Mutter Elisabeth (1901-1986) aus Angst, er könne sich wiederholen, mit ihr nach Burg/Höfen bei Kirchzarten auf einen Bauernhof gezogen. Ihr Vater kannte den Hofbesitzer, der damals
auch Bürgermeister von Burg war. Nun waren sie vereint wieder nach Freiburg zurückgekehrt.
Allerdings: Ihr Onkel Fritz Richter (1879-1947), der Inhaber des „arisierten" ehemaligen Kaufhauses Knopf, und seine Frau Bertha (1881-1962), eine Schwester ihres Vaters, waren bei dem
Luftangriff ausgebombt und nach Kriegsende von der französischen Militärverwaltung aus
dem Haus, in das sie hatten einziehen können, ausgewiesen worden. Eugen Selber hatte ihnen
daraufhin seine leer stehende Wohnung in der Kartäuserstraße 20 zur Verfügung gestellt. Die
Familie Selber wohnte deshalb bei einer Schwester der Mutter, Margarete Rink (1913-2009),
in der Kartäuserstraße 32. An diesem Tag, dem 21. Mai, hatte lngeburg Selber ihren Vater zu
Dr. Heinrich Mohr (1874-1951) begleitet. Dieser war ein bekannter katholischer Theologe, der
schon 1932 zur Wahl der NSDAP aufgerufen hatte und bei der Großveranstaltung zum 1. Mai
1933 als Redner aufgetreten war. Mehrfach hatte er mit der Gestapo zusammengearbeitet. Nach
Kriegsende diente er sich der französischen Militärregierung an. Wollte sich Eugen Selber mit
ihm beraten? Auf dem Nachhauseweg waren sie bei Fritz Richter vorbeigegangen. Er hatte sie
mit der schlechten Nachricht empfangen, dass die Franzosen da gewesen seien und nun in der
Kartäuserstraße 32 warteten. Und tatsächlich - als Ingeburg und Eugen Selber dort klingelten
und ihnen die Mutter öffnete, standen die Franzosen bereit und führten den Vater ab. Erst 1948
sollte Ingeburg ihn wiedersehen.
Es waren über 200 Gäste, die am 16. März
2004 der Einladung der „Badischen Heimat“
und des Staatsarchivs Freiburg ins Regierungspräsidium
Freiburg folgten – im Gedenken an
den vor 50 Jahren verstorbenen früheren
badischen Staatspräsidenten Leo Wohleb.
Der Hausherr, Regierungspräsident Dr. von
Ungern-Sternberg, begrüßte und sprach in
anerkennenden Worten über die politischen
Leistungen in den schwierigen Jahren nach
Kriegsende und speziell über die Lebensleistung
von Leo Wohleb.