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Am 28. November 1486 vollendete der zu jenem Zeitpunkt am Hof des Konstanzer Bischofs
Otto von Sonnenberg (1474-1480 Electus, 1480-1491 Amtsinhaber) als procurator (Sachwalter, Fürsprech) tätige Augustin Tünger den ersten (und wohl auch einzigen Band) seiner „Facetire Latinre et Gerrnanicre", eine in gesamt 54 Textstücke umfassende Sammlung von anekdotischen Erzählungen, die dem Grafen Eberhard V. (,,im Bart") von Württemberg (1445-1496)
gewidmet war. Ungeachtet der Tatsache, dass das schmale literarische Oeuvre des Konstanzer Würdenträgers für die Entwicklung des Genre als durchaus bedeutsam eingestuft wird
und der Autor somit auch in biographischer Hinsicht näher untersucht zu werden verdiente, hat
sich die Forschung mit Tüngers Leben und Wirken bislang nur am Rande beschäftigt und im
Rahmen erster Sondierungen eine ganze Reihe von Resultaten zutage gefördert, die sich bei
näherem Hinsehen als eher fragwürdig erweisen und korrekturbedürftig sind. Die folgenden
Ausführungen sollen anhand der Herkunftsproblematik verdeutlichen, dass eine vertiefte Diskussion dieser Frage nicht zuletzt auch bei der Klärung der literaturgeschichtlichen Zusammenhänge, in denen der Dichter anzusiedeln sein dürfte, hilfreich sein kann.
Im 17. Jahrhundert besaß in den gebildeten Gesellschaftsschichten Gelegenheitsdichtung in dem auf Repräsentation bedachten öffentlichen Leben einen hohen, heute für Nichtfachleute kaum mehr nachvollziehbaren Stellenwert. Anlässe dazu boten zum einen persönliche Lebens- und Berufsstationen wie Geburt, Hochzeit, Namens- oder Festtage (z. B. Neujahr),
Genesung von Krankheiten, Tod sowie Universitätsexamina, Amtseinführungen, Ehrungen, Reisen. Und zum anderen waren Schreibanlässe öffentliche und politische Ereignisse wie Vertragsunterzeichnungen (z.B. Friedensschluss), Kircheneinweihungen sowie Naturereignisse (z.B. Auftreten von Kometen), um nur einige Beispiele zu nennen. Erwähnt seien auch noch die zahlreichen Porträtdrucke der Barockzeit mit ihren Begleitversen. Solche „Casualcarmina" sind in Archiven und Bibliotheken in großem Umfang vorhanden. Und es tauchen immer wieder, als Einzeltexte oder in zeitgenössischen oder später angelegten Sammlungen von Gelegenheitsschriften, irgendwo neue Funde auf.
In den Abendstunden des 3. Januar 2008 verstarb in Freiburg Erzbischof emeritus Dr. Dr. Oskar Saier nach längerer Krankheit. Schon einige Wochen zuvor hatte er die Gewissheit erlangt, dass er seine schwere Krebserkrankung nicht würde besiegen können und dass ihm hier auf Erden keine ärztliche Kunst mehr helfen konnte. Das Hochfest der Geburt unseres Herrn und Erlösers durfte er, wenn auch schon sehr geschwächt, noch ein letztes Mal feiern.
Dieses Verzeichnis der kirchenmusikalischen Kompositionen Peter von Winters soll den
Grundstein legen für eine genauere Erfassung und Untersuchung seiner Werke. Es ist
anzunehmen, dass ein Großteil der von Winter geschriebenen Kirchenstücke im folgenden
genannt wird, da die Münchner Archive wohl die Mehrheit dieser Kompositionen enthalten.
Schließlich wurde geistliche Musik nicht in ähnlicher Weise verbreitet wie beispielsweise
Opern. Einige Stücke Winters jedoch, z.B. das beliebte Requiem in c-Moll, fanden ihren Weg
in die größeren europäischen Musikbibliotheken.
Die Haltung des Freiburger Pastoraltheologen Linus Bopp (1887-1971) zum und im Nationalsozialismus
(2007)
Die Freiburger Albert-Ludwigs-Universität, zu deren historischen Kernfächern die (Katholische) Theologie gehört, kann 2007 auf ihr 550-jähriges Bestehen zurückblicken. Ein Jubiläum dieser Art ist immer auch ein Anlass zum historischen Rückblick. Dabei hängt die Qualität eines solchen Rückblicks wesentlich von der Bereitschaft ab, sich auch kritischen Phasen und Ereignissen zu stellen, zu denen zweifelsohne die Zeit des Nationalsozialismus gehört. Dieser Aufsatz richtet den Blick auf Linus Bopp, der in diesen Jahren Professor für Pastoraltheologie an der Theologischen Fakultät der Universität Freiburg war. Zunächst soll ein kurzer Überblick über seine Person und sein Werk gegeben werden (1). Danach wird Bopps Haltung zum Nationalsozialismus im Kontext der gegenwärtigen kirchengeschichtlichen Forschung thesenartig umschrieben (2). In einem dritten Schritt ist darauf zu schauen, in welche Richtung die Weichen in Bopps pastoraltheologischem Denken vor 1933 gestellt waren (3). Anschließend wird geschildert, wie der Freiburger Pastoraltheologe im „Dritten Reich“ zu einem „Brückenbauer“ wurde, aber auch, wie er zum nationalsozialistischen Regime zunehmend auf Distanz gegangen ist (4). Überlegungen, wie sich der Freiburger Theologieprofessor Bopp nach Ende des Zweiten Weltkriegs über den Nationalsozialismus geäußert hat und wie diese Erfahrungen sein (pastoraltheologisches) Denken beeinflusst und verändert haben, schließen diesen Beitrag ab (5).
Seit Friedrich Walters Aufsatz „Karl Maria von Weber in Mannheim und Heidelberg 1810 und sein Freundeskreis“ von 1924 sind mehr als 80 Jahre vergangen. Walters Verdienste um eine gründliche, an den Quellen orientierte Darstellung bleiben unbestritten. Er machte die Bedeutung von Webers Aufenthalt vor dem Hintergrund der Mannheimer Musikszene um 1800 verständlich und bettete ihn durch eine Fülle lokalhistorischer Details in sie ein. Manche späteren Fehldeutungen lassen sich
im Rückgriff auf Walter ausräumen.
Dem folgenden Beitrag gingen Recherchen zur Ermittlung der historischen Bauherrendaten voraus, die ich zu Beginn diesen Jahres im Auftrag der Denkmalschutzbehörde in Mannheim durchgeführt habe und mit denen die Liste der Baudenkmale insbesondere im Stadtteil Oststadt ergänzt wurde. Ergebnis der Nachforschungen war eine umfangreiche Sammlung mit bereits in der Öffentlichkeit bekannten und bisher weniger bekannten Namen von Persönlichkeiten, deren Leben und
Wirken mit der Stadt Mannheim verbunden ist. Dies brachte mich auf die Idee, die Geschichte einer Persönlichkeit mit der
Geschichte des Hauses, in dem sie wohnte und lebte, zu verbinden – sei diese Persönlichkeit der Bauherr bzw. die Bauherrin, der Eigentümer bzw. die Eigentümerin oder schlicht und einfach ein Bewohner bzw. eine Bewohnerin des Hauses gewesen.
„,Das feige Verhalten der Bevölkerung nimmt in der letzten Zeit überhand, so dass mit den schärfsten Mitteln eingegriffen werden muss. Ich befehle, ab sofort in den Häusern, an denen weisse Tücher oder Fahnen geflaggt werden, die männliche Bevölkerung über 14 Jahre an Ort und Stelle zu erschiessen. Wer diesen Befehl nicht ausführt, wird erschossen.‘“
Wir schreiben den 28. März 1945, die amerikanischen Truppen nähern sich Mannheim, und es ist nur noch eine Frage von wenigen Stunden, bis sie die Stadt – einnehmen, besetzen, befreien? Von Befreiung mag man kaum reden in Bezug auf die Person, um die es im Folgenden vor allem geht. Wie immer: In dieser Situation ergeht der eben zitierte Befehl
des Generalmajors Pettersdorf, kommandierender Wehrmachtgeneral dieses Abschnitts.
Es wird wohl so gewesen sein, wie es die — gewöhnlich gut informierte — Autorin beschrieben hat: „An einem hellen Maimorgen rollten die Reisewagen aus dem Rastatter Schloßhof, hinab zur Murg und über die Brücke und auf der Badener Straße weiter nach Süden. Die große Reise begann.“ Die Reise ging nach Rom, und die Reisende war die regierende Markgräfin Sibylla Augusta von Baden, die von ihrem ältesten Sohn, dem Erbprinzen Ludwig Georg, und von einigem Hofstaat begleitet wurde. Irgendwann in jenem Mai des Jahres 1719 kam sie an; in einem Auszug aus den Diarien des Papstes Clemens XI. heißt es, sie sei „venuta come pellegrina per visitare li santuarie di questa citta“. Das heißt, dass sie zumindest die sogenannten ,sieben Kirchen‘ besuchte und somit einer Tradition folgte, die der hl. Philipp Neri 1552 begründet und die Papst Sixtus V. mit seiner Bulle ,Egregi Populi Romani Pietas‘ 1586 bekräftigt und befestigt hatte.
Der Sommer 1947 versank in einer großen Dürre. Ein erheblicher Teil der ersehnten Ernte ging verloren. Nach dem schrecklichen Hungerwinter 1946 auf 1947 trieb die Ernährungslage einer weiteren Katastrophe entgegen. Als Erzbischof Gröber am 1. April 1947 sein 75. Lebensjahr vollendete — keine Jubelfeier, sondern nur in kleinen Kreis—, war er von der Zuspitzung der allgemeinen Notlage sehr bedrückt, von den Folgen des verlorenen Krieges, vom Auseinanderreißen seiner Diözese in zwei Besatzungszonen, die eine hinreichende Kommunikation erheblich erschwerte. Freiburg, die Bischofsstadt, blieb gezeichnet vom furchtbaren Bombenangriff des 27. November 1944, der Wiederaufbau konnte nur ganz zaghaft beginnen. Das erzbischöfliche Palais am Münsterplatz, Gröbers Wohnsitz, war zunächst verschont geblieben, stand freilich inmitten brennender Häuser. Dem Funkenflug und den aus dem Brandschutt züngelnden Flammen suchte Dr. Bernhard Welte, Gröbers Sekretär und Hausgenosse seit 1934, noch bis in die Nacht zum 29. November mit einigen beherzten Buben zu wehren, in Eimern Wasser heran schleppend, hilflos und bald erschöpft, frierend in der aufziehenden Kälte, unzureichend gekleidet und mit schlechtem Schuhwerk, das unter den Brandbedingungen litt. Es war alles vergeblich, spätestens, als die Wasserzufuhr versagte. Da war nichts mehr zu retten. Das Palais geriet, ausgehend von den Nebengebäuden in der Schusterstraße, voll in Brand. Dr. Welte und die hilfsbereiten Buben mußten sich in Sicherheit bringen.