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Beweiskommissare sind Produkte des römisch-kanonischen Prozesses, dessen Kern bekanntlich im Artikelverfahren bestand. Dabei wurden Klagevortrag und Einwendungen in einzelne, numerierte Sätze zerlegt, die in Form von Wahrheitsbehauptungen eingeleitet wurden (»wahr, daß«). Dieses artikulierte Klagevorbringen war die Grundlage für das Beweisverfahren. Die Klagartikel, und entsprechend die gleichfalls artikulierte Klageerwiderung (»Defensionales«), wurden als Beweisartikel (»Probatoriales«) an einen von den Parteien vorgeschlagenen und bewilligten, danach vom Richter beauftragten Kommissar übersandt. Er hatte die Zeugen zu verhören, gegebenenfalls auch einen Augenschein vorzunehmen oder Urkunden zu transkribieren. Beweisakten und Protokolle mussten in Bandform zusammengefasst (»inrotuliert«) werden. Die verschlossen an das Gericht übersandten Rotuli (»Attestationes«) waren die faktische und, soweit es auf örtliche Gewohnheitsrechte ankam, auch rechtliche Grundlage für die Urteilsfindung. Dieses Verfahren wurde bis in den Dreißigjährigen Krieg hinein auch am Reichskammergericht praktiziert.
Im 13. Kapitel des ersten Buches seiner gesta Karoli berichtet Notker von Sankt Gallen,
Karl der Große habe nach dem Tod seiner Gemahlin Hildegard dem Bruder der Königin mit
Namen Udalrich, aufgrund eines Vergehens alle Ämter entzogen. Daraufhin habe ein Spielmann vor dem gutmütigen Karl ausgerufen: »Jetzt hat Udalrich seine gesamten Lehen verloren im Osten wie auch im Westen, jetzt, da seine Schwester nicht mehr lebt.« Aufgrund dieser
Worte, so Notker weiter, sei der König schließlich derart zu Tränen gerührt gewesen, dass er
dem Grafen die konfiszierten honores sofort zurückgegeben habe1. Ob die Episode, so wie Notker sie schildert, sich tatsächlich ereignete, ist nicht auszumachen. Gleichwohl erscheint sie
in mehrfacher Hinsicht aufschlussreich, vermag doch das personale Netzwerk, das in ihr aufscheint, einmal mehr zu demonstrieren, welche handlungsleitenden Vorstellungen und Normen dem Funktionieren der politischen Ordnung im frühen Mittelalter zugrunde lagen: Sie
zeigt, dass Einfluss und Macht frühmittelalterlicher Führungsschichten in besonderem Maße
abhingen von der persönlichen Nähe ihrer Exponenten zum König. Königsnähe bedeutete
soziales Prestige und bot - damit verbunden - die Möglichkeit, die Geschicke einer Adelsfamilie positiv zu beeinflussen, wie umgekehrt bei ihrem Verlust die Gefahr bestand, zugunsten
anderer politische Wirkungsmöglichkeiten einzubüßen. Deutlich wird aber auch, dass der
Herrscher offenbar keineswegs frei war in seiner Entscheidung, wem er seine Huld gewährte
oder entzog. Denn immerhin war der in Ungnade Gefallene, wie Notker an gleicher Stelle ausführt, zuvor ceteris causis mit mehreren Komitaten ausgestattet worden, was durchaus nicht der
ansonsten zu beobachtenden Herrschaftspraxis des späteren Kaisers entsprochen habe.
Im Sommer des Jahres 1462 wurde der einem angesehenen Überlinger Geschlecht
entstammende Klaus Besserer auf Weisung des Rates seiner Heimatstadt in Haft
genommen. Schenkt man den späteren Darstellungen der städtischen Obrigkeit
Glauben, so war das Sündenregister des Patriziers zu diesem Zeitpunkt in der Tat
beachtlich. Mehrfach hatte Besserer in der Vergangenheit gegen den städtischen
Frieden verstoßen. Auch von betrügerischen Machenschaften ist in den Quellen
die Rede. Im Dezember 1461 hatte sich der Rat mit der Auseinandersetzung des
Patriziers mit Tristan Musierer zu befassen. In der burger stube zum Löwen hatte
Besserer einen Streit mit Musierer vom Zaun gebrochen und frävenliche wort an
Tristan geleit. Etliche Jahre später bestätigten Zeugen, die von einer kaiserlichen
Kommission vernommen wurden, diesen Vorwurf. Zugleich verwiesen sie aber
darauf, dass auch Musierer seinen Widerpart geschmäht und ihm vorgehalten habe, ain wissenklicber boßwicht zu sein. Während des lautstarken Wortwechsels
soll Besserer jedoch ainen blossen tegen under sinem mantel getragen haben, was
für die städtische Obrigkeit der eigentliche Anlass zum Einschreiten war. Die Verfehlungen des mehrfach auffällig gewordenen Bürgers ahndete der Rat schließlich
mit Ehren- und Geldstrafen.
Helden unter Bauern
(2001)
Neueren literaturwissenschaftlichen Bemühungen zufolge will es scheinen, als sei
Heinrich Wittenwilers komisch-didaktisches Versepos >Der Ring< um 1408/10 in
Konstanz' entstanden und einem gleichnamigen adligen Advokaten und - wohl
späteren - Hofmeister am bischöflichen Hof zuzuweisen, der zwischen 1387 und
1395 in mehreren historischen Quellenzeugnissen namentlich aufgeführt wird.
Dabei lassen die von der jüngeren Forschung mit guten Gründen erwogene Autorzuweisung, der auf der Basis plausibler Argumente vorgeschlagene Datierungsspielraum sowie die Lokalisierung des Textes, aber auch seine produktions- und
rezeptionsgeschichtliche Einordnung in das Umfeld des Konstanzer Bischofshofes
zugleich die wichtigsten Determinanten der Entstehung und Primärrezeption des
>Ring< erkennen, nämlich ein anscheinend sehr spezifisches Eingebundensein dieses Werkes innerhalb eines Kreises von Klerikern, Adligen, Patriziern und ihnen
nahestehenden Bürgern, der wenige Jahre vor dem Beginn des Konstanzer Konzils
(1414-1418) Bischof Albrecht Blarer (Amtszeit: 1407 -1410 , gest. 1441)tS umgeben haben könnte.
Nur vereinzelt sind autobiographische Quellen einfacher, nicht zu den Oberschichten gehörenden Menschen aus früheren Jahrhunderten überliefert. Historisch arbeitende Disziplinen wie Volkskunde und Geschichtswissenschaft begannen sich
erst in den letzten Jahrzehnten für diese Schriften zu interessieren und erschlossen
dadurch für die Forschung neue Zugänge zur Vergangenheit.
Aus dem Hegau wurden bislang nur wenige entsprechende Zeugnisse veröffentlicht. Am bekanntesten aufgrund des Inhaltes und der Darstellungskraft ist der
unter dem Titel »Aus vergangenen Tagen. Erlebnisse eines Höhgaubewohners in
der Franzosenzeit 1795-1815. Aus dem Tagebuch des ehemaligen Bärenwirts
und Vogtes Ferdinand Müller in Welschingen« 1893/94 erst im »Höhgauer Erzähler« und 1894 in Engen als Sonderdruck herausgegebene Bericht. Die für die
Zeitung bearbeiteten, an einigen Stellen gekürzten, an anderen erweiterten und
mit Fehldeutungen versehenen Aufzeichnungen behandeln die Zeit um 1800, als
das revolutionäre Frankreich und das konservative Österreich im Hegau miteinander um die Macht in Europa rangen. Sie sind nur ein Teil der »Lebensgeschichte«
Ferdinant Müllers. Das Original galt lange als verschollen und wurde 2001 zum
ersten Mal vollständig veröffentlicht.
Wenn man von einer Verbindung zwischen Oberschwaben und dem Stuttgarter
Musiktheater spricht, so wird der kundige Opernfreund wahrscheinlich zunächst
an den aus Ravensburg stammenden Karl Erb (1877-1958) denken. Dieser hatte
1907 am hiesigen Königlichen Hoftheater seine Laufbahn als Opernsänger begonnen und war - nach einem kurzen Intermezzo am Stadttheater in Lübeck (1908-1910) - für zwei weitere Spielzeiten an die Stätte seiner ersten Erfolge zurückgekehrt. Anschließend setzte er seine Karriere in München fort, bis er sich nach einem schweren Unfall 1930 von der Bühne zurückziehen musste und dafür als
Liedinterpret eine neue Laufbahn begann. - Dass die Stuttgarter Hofoper während der Intendanz von Baron Putlitz um 1900 mehrfach ins Ravensburger Konzerthaus zu Gesamtgastspielen gekommen ist, dürfte schon weniger bekannt sein.
Dagegen wird man sich gewiss nicht mehr an die Oper »Astorre« des inzwischen
nahezu in Vergessenheit geratenen oberschwäbischen Komponisten Joseph Krug-Waldsee (1858-1915) erinnern, die am 25. Februar 1896 zur Feier des Allerhöchsten Geburtstages Seiner Majestät des Königs bei festlich beleuchtetem Hause in
Stuttgart uraufgeführt worden ist.
In Sachen Benedikt Gillmann
(2004)
Im 122. Jahresheft der Zeitschrift des Breisgau-Geschichtsvereins »Schau-ins-Land«
erschien kürzlich ein Aufsatz, in dessen Mittelpunkt Benedikt Gillmann (1823-1897), ein in
den Jahren 1871 bis 1874 als Verwalter (>Verweser<) der Schwarzwaldpfarrei Wittichen (nordöstlich von Haslach i.K.) nachweisbarer Priesterkollege des Kinzigtäler Volksschriftstellers
Heinrich Hansjakob (1837-1916), stand. Die im Rahmen dieses Beitrags referierten Forschungsergebnisse konfrontierten uns unter anderem mit dem Problem, ob ein Hinweis dieses über Jahre hinweg auch am Bodensee tätigen Heimatdichters, der sich in seiner im Todesjahr Gillmanns veröffentlichten Erzählung >Der Fürst vom Teufelstein< findet, unabhängig
von der schon seit geraumer Zeit kontrovers diskutierten Frage nach den illegitimen Nachkommen des Autors zu interpretieren ist oder aber Bezüge erahnen läßt, die, recht besehen,
neue Aspekte dieser berühmt-berüchtigten »wunden Stelle« im Leben Heinrich Hansjakobs
zu Tage fordern könnten. Vor allem die im Erzbischöflichen Archiv Freiburg lagernde Personalakte Benedikt Gillmanns erwies sich nun bei der fortgesetzten Spurensuche als außergewöhnlich ergiebig, so daß ich mich im Anschluß an die weitere Durchsicht dieses in jeder
Hinsicht als gewichtig zu bezeichnenden Konvoluts nun in die glückliche Lage versetzt sehe,
das bewegte - um nicht zu sagen: spektakuläre - >Vorleben< des Witticher Pfarrverwalters, den
Hansjakob in seiner Erzählung >Der Vogtsbur< an markanter Stelle in Erscheinung treten läßt,
eingehender würdigen zu können, als dies auf der Basis der bislang bekannt gewordenen
Quellenzeugnisse möglich war.
Südöstlich der Stadt Radolfzell erstreckt sich die 3,5 km lange, bis zu 800 m breite
Bodenseehalbinsel Mettnau, einer der in der Region häufigen Moränenrücken. Die
Mettnau teilt den nordwestlichen Untersee in den Zeller See und den Gnadensee. »Die
>Au in der Mitte< des Sees [so wurde der Name Mettnau u. a. gedeutet hat sich von der
Viehweide im Mittelalter über den Reb- und Obstbau zum bevorzugten Wohngebiet, zur
Erholungslandschaft mit Bädern und Sportanlagen sowie zum Kulturzentrum gewandelt.«
Inmitten einer Parklandschaft erhebt sich nahe der Spitze der Halbinsel das Scheffelschlössle mit seinem von einer hohen, gestaffelten Haube gekrönten dreistöckigen
Turm, das - um geben von Badeanlagen und modernen Kurbauten - längst nicht m ehr das
dominierende Bauwerk auf der Mettnau ist, als das es einst errichtet wurde: Das Schloss
entstand 1878 durch den Umbau eines Gutshauses für den seinerzeit äußerst populären
und geschätzten Dichter Joseph Victor (von) Scheffel, der fünf Jahre zuvor bereits die
>Villa Seehalde< auf der Mettnau hatte erbauen lassen. Was veranlasste nun den »Dichterfürsten« der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, innerhalb von nur fünf Jahren zwei
herrschaftliche Wohnsitze zu erbauen, die nur 1,5 km voneinander entfernt liegen und
zudem beide von bedeutenden Architekten entworfen wurden? Die Beantwortung dieser
Frage ist das Anliegen m eines Beitrages. Doch zuvor sei der Bauherr, der heute nur noch
wenigen Menschen bekannt ist, kurz vorgestellt.
Graf Johann II. von Montfort-Rothenfels, bekannt als der »Kammerrichter«, ist
bis heute biographisch nur sehr unzureichend erfasst. Wie kaum ein anderes Mitglied
des Hauses Montfort war Graf Johann II. nicht nur persönlich durch seine Ehe mit der
Gräfin Johanna von Arenberg, sondern auch beruflich als kaiserlicher Kämmerer und
Rat mit der großen Welt im Reich Karls V., in dem die Sonne nicht unterging, mit den
Niederlanden und Spanien verbunden. Über die Heirat seiner Stieftochter Margaretha
knüpfte Johann II. ein familiäres Band zu dem niederländischen Adelsgeschlecht van
Montfoort. Graf Johanns Porträt bewahrt die National Gallery of Ireland in Dublin. Mit
großer Liebe hing er aber auch an seiner schwäbischen Heimat, besonders am Schloss
Rothenfels, wohin er immer wieder zurückgekehrt ist. Der Schüler des großen Juristen
Ulrich Zasius pflegte den Umgang mit den Humanisten, u. a. mit dem gelehrten polnischen Diplomaten Johannes Dantiscus. Und wie alle Mitglieder des Hauses Montfort
hielt auch Graf Johann II. unbeirrt an der katholischen Lehre fest.
Karl Heitz (1909–1977)
(2020)
Am 20. Dezember 1948 wählte der Offenburger Gemeinderat ein neues Stadtoberhaupt, die beiden aussichtsreichsten Bewerber waren dabei Walther Blumenstock und Karl Heitz als Kandidaten der Sozialdemokraten bzw. der CDU. Karl Heitz
hatte den Vorteil, gebürtiger Offenburger zu sein und bislang beruflich, außer in Karlsruhe und in Straßburg, vor allem in
seiner Heimatstadt gewirkt zu haben. Blumenstock war dagegen schon während der Weimarer Zeit Beigeordneter gewesen. Im März 1933 hatte er den Mut besessen, öffentlich gegen das Aufziehen der NS-Fahne auf den Gebäuden der Stadtverwaltung zu protestieren. Als Reaktion hierauf hatten ihn die Nationalsozialisten aus dem Amt bzw. in die Niederlande ins Exil gedrängt. Noch immer lebte Blumenstock in Haarlem und musste von dort seine Kandidatur betreiben. – Gleichwohl sah es zunächst so aus, als könnte Blumenstock für sich eine Mehrheit erreichen, denn die ersten vier ausgezählten Stimmen entfielen auf ihn. Am Ende setzte sich jedoch Heitz mit einer Stimme Mehrheit durch.