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Der Nachlass von Otto Raupp kam als einer der ältesten in das Landeskirchliche Archiv und ist wahrscheinlich um 1960 hier deponiert worden. Der Bestand umfasst 92 VE mit einer Laufzeit von ca. 1886 bis 1944 und einen Umfang von ca. 0,30 lfde. Metern. Otto Heinrich Raupp wurde am 25. Mai 1867 als Sohn des Pfarrerehepaares Adolf Raupp und Elisabeth, geb. Mayer in Schwörstadt-Dossenbach im Kirchenbezirk Schopfheim geboren. Er studierte in Jena und Heidelberg Evangelische Theologie und wurde 1888 unter die Kandidaten der Evangelischen Landeskirche aufgenommen. Nach bestandener theologischer Vorprüfung im Jahr 1888 und abgelegter theologischer Hauptprüfung im Jahre 1889 folgte das Vikariat in Eberbach (1889), Berwangen (1890), Müllheim (1891), Freiburg (1892) und Mannheim (1894). 1898 wurde er Pfarrverwalter in Auggen und am 8. Januar 1899 in sein Amt als Pfarrer der Gemeinde Mundingen eingeführt. 1907 folgte die Wahl zum Dekan des Kirchenbezirkes Emmendingen. Ab dem 1. November 1919 war Otto Raupp Pfarrer in Denzlingen und seit 1919 weitere 6 Jahre Dekan der Diözese Emmendingen. 1909–1920 war Otto Raupp Mitglied der Generalsynode. Am 11. November 1927 erfolgte in Anerkennung der langjährigen Tätigkeit im geistlichen Amt und als Dekan des Kirchenbezirks Emmendingen die Ernennung zum Kirchenrat. 1925 wurde Otto Raupp nochmals für weitere 6 Jahre zum Dekan des Kirchenbezirkes Emmendingen bestätigt. Am 1. August 1938 wurde Otto Raupp in den Ruhestand versetzt, er verstarb am 2. November 1945 in Freiburg (im Breisgau).
Johann Peter Hebel war schon im Jahre 1801 mit einem größeren katechetischen Projekt befaßt, nachdem er von Geheimrat Nikolaus Friedrich Brauer den Auftrag erhalten hatte, den Katechismus Johann Gottfried Herders für den Schulgebrauch in
Baden zu bearbeiten. Zu einer Publikation dieser Bearbeitung, die in Hebels Nachlass bedauerlicherweise nicht überliefert ist, kam es allerdings nicht. Dass sich Hebel der ihm übertragenen Aufgabe nur widerwillig stellte und er der Herderschen Vorlage
sehr kritisch gegenüberstand, ist ersichtlich aus einem Brief an seinen Freund Friedrich Wilhelm Hitzig vom 14. April 1801
Im Wintersemester 1984/85 war im Vorlesungsverzeichnis der Theologischen Fakultät folgende Lehrveranstaltung angekündigt: „Dr. Scheible, Interim und Adiaphoron. Zur politischen Verantwortung des Theologen“. Ich nahm teil und habe bis heute Bilder der Sitzungen im Übungsraum in der Karlstr. 16 im Kopf. In diesem kirchengeschichtlichen Hauptseminar habe ich den Unterschied zwischen dem Augsburger und dem Leipziger Interim gelernt und vieles mehr. Ich sage das mit ausdrücklicher Dankbarkeit: Ich hatte das Glück, von Heinz Scheible in die erste tiefere Beschäftigung mit Melanchthon geführt zu werden. Und bis heute hat mein Melanchthon-Studium ja nicht aufgehört. Schon der Titel der Lehrveranstaltung zeigte die besondere Qualität der Lehre Herrn Scheibles: „Interim und Adiaphoron. Zur politischen Verantwortung des Theologen“. Den Theologiestudierenden sollte die erhebliche gegenwärtige Relevanz der Auseinandersetzungen um das Augsburger bzw. Leipziger Interim deutlich werden. Und das geschah keineswegs unter Vernachlässigung eingehender Quellenarbeit. Ich habe noch einmal in den alten Seminarunterlagen nachgesehen. Das sind nicht nur zahlreiche Kopien von Melanchthon-Briefen aus dem Corpus Reformatorum, sondern auch Kopien von Drucken aus dem 16. Jahrhundert, alles
intensiv bearbeitet, mit Bemerkungen und Buntstift-Unterstreichungen. Nach meiner Erinnerung habe ich in diesem kirchengeschichtlichen Hauptseminar zum ersten Mal überhaupt mit Kopien von Originaldrucken aus dem 16. Jahrhundert gearbeitet.
„Semper Apertus“
(2012)
On 5 August 1947, two years after the occupying American army had shut it down, the University of Heidelberg recognized Prälat Hermann Ludwig Maas (1877–1970) on his seventieth birthday with a doctorate honoris causa. The document which the Rektor, Prof. Hans Freiherr von Campenhausen, presented to Maas supported the honor with half a dozen reasons why he was worthy of the title Doktor, but the laudatio made no mention of the university’s debt to Hermann Maas that arose in the summer of 1945. Years later, when Maas was a walking, living legend in his own city, the popular press remembered that Maas and members of the Theological Faculty taught uninterruptedly during the Summer Semester of 1945 while other faculties
slumbered. Maas and his colleagues helped the university live up to its heralded motto: semper apertus.
Jakob Ernst Leutwein, Pfarrer in Unterschüpf (1730-1763), überliefert in seiner spätestens 1755 abgeschlossenen „Schüpfer Kirchenhistorie“ das während einer Reise geführte Gespräch. Seinem Begleiter erzählte der Chronist, dass an der Spitze der
Geistlichkeit der 1632 erloschenen Herren von Rosenberg ein Superintendent gestanden hatte. Der Gesprächspartner kommentierte, es wäre aliquid inauditi, also völlig ausgeschlossen, dass adelige Herren einen Superintendenten hätten, ja es fehle ihnen dazu auch das Recht. In beiden Haltungen drückt sich unmissverständlich das Besondere dieser reichsritterschaftlichen Superintendentur aus – hier Leutweins Bewunderung für diese außergewöhnliche Einrichtung; dort der andere, die Existenz einer solchen Einrichtung bestreitend, damit ex negativo das Außergewöhnliche, ja Singuläre der Superintendentur in einer Adelsherrschaft betonend. Was hat es mit diesem Amt auf sich? Die Reformation bildete, wie allgemein bekannt, einen (nicht nur) religiösen Fundamentalprozess. Weit weniger ist im landläufigen Bewusstsein verankert, dass sich daran u.a. eine ganze Reihe rechtlicher Probleme anschloss.
Melanchthon 2010
(2011)
Wir sind zum wechselseitigen Gespräch geboren – so hieß das Motto für das Melanchthonjubiläum 1997, ein kraftvoller Satz aus Melanchthons Rede Über die notwendige Verbindung der Schulen mit dem Amt des Evangeliums, der es seit dem
Jubiläum zum 500. Geburtstag zu einer erstaunlichen Verbreitung gebracht hat. 1997 wurde das Motto in einer Auflage von vier Millionen auf dem Revers der Jubiläumsmünze (in Kurzform: Zum Gespräch geboren) ganz handfest unter das Volk gebracht. Auch 2010 behielt dieses Motto in Gottesdiensten, Veranstaltungen, Zeitungsartikeln, Publikationen etc. seine Aussagekraft. So begann der Rundfunkgottesdienst des Deutschlandfunks in der Konstantin-Basilika in Trier zur Eröffnung des Melanchthonjahres am Reformationstag 2010 mit einer Dialogansprache: Wir sind zum wechselseitigen Gespräch geboren. So hat Philipp Melanchthon das gesagt, immer wieder. Das war sein Lebensmotto. Dass der Wahlspruch Melanchthons nach Römer 8, 31 vielmehr lautet: Ist Gott für uns, wer mag wider uns sein, gerät zunehmend in Vergessenheit und scheint offenkundig in der zunehmend säkularisierten Welt immer weniger „anschlussfähig“ zu sein, so dass die Einladung, die Bereitschaft und die Fähigkeit zum Gespräch sich immer mehr zur Signatur Melanchthons ausprägen. 1997 entfaltete sich das Jubiläum in vier thematischen Facetten, nämlich ‚Bildung‘, ‚Ökumene‘, ‚Politik‘ und ‚Europa‘. Mit der Überschrift des Jahres 2010 Reformation und Bildung wurde der Fokus eingeengt, zugleich aber auch die Möglichkeit eröffnet, das Melanchthonjahr 2010 in die Lutherdekade zu integrieren und mit einem historischen und zugleich aktuellen Proprium zu profilieren.
Der Professor der Staatswirtschaft Dr. med. (Straßburg 1772) und Dr. phil. h.c. (Heidelberg 1786) Johann Heinrich Jung-Stilling (1740–1817) hat sich immer wieder zu geistigen, politischen und sozialen Entwicklungen seiner Zeit geäußert, schon als
Professor in Kaiserslautern (1778–1784) und in Marburg (1787–1803), besonders aber seitdem er von 1794 an und seit 1803 nur noch mehr und mehr ein vielgelesener, zuerst in Heidelberg, dann seit 1806 in Karlsruhe lebender Erbauungsschriftsteller der Erweckung wurde. 1814 schrieb er selbst rückblickend von seiner Vergleichung der Zeitgeschichte. Mit der Frage nach Jung-Stillings Verhältnis zur Aufklärung und insbesondere zum Revolutionsgeist seiner Zeit hat sich eine beachtliche Zahl von Forschern befasst. Dennoch wurden von diesen nicht alle infrage kommenden Quellen in ausreichender Weise berücksichtigt.
Johann Ludwig Ewalds Leben und Wirken dürfen als vergleichsweise gut erforscht gelten. Ähnliches gilt für Carl Ullmann, wenngleich wir über zahlreiche Aspekte von dessen Œuvre noch nicht genug wissen. In vorliegendem Beitrag wird ein bislang
unbekannter Brief Ewalds an Ullmann mitgeteilt, der aufschlußreich nicht nur bezüglich seines Adressaten, sondern auch hinsichtlich seines Verfassers ist. Doch zuvor seien der Schreiber des Briefes und sein Adressat knapp vorgestellt.
Am 23. Dezember 1572 wurde Johannes Sylvanus vor dem Heidelberger Rathaus enthauptet. Begründet wurde seine Hinrichtung mit seiner Hinwendung zum Antitrinitarismus, die sich in einem – leider nicht überlieferten – antitrinitarischen Bekenntnismanuskript zeigte. Aufgrund vorheriger Vorkommnisse in Heidelberg und der Reformationsgeschichte der Kurpfalz ist es sinnvoll, die Hinrichtung des Sylvanus einer genaueren Betrachtung zu unterziehen. Hierbei ist einerseits die reichsrechtliche Stellung der Kurpfalz, die aufgrund ihres Bekenntnisses „das erste deutsche evangelisch-reformierte Territorium“ war, bedeutsam. Andererseits ist das Schicksal Sylvans für eine kirchenpolitische Frage der Reformationszeit bedeutsam, nämlich die Frage der Ordnung der Kirche und der Reinhaltung der Gemeinde, der sogenannten Kirchenzucht. Daher sollen in diesem Aufsatz die Vorgänge um die Hinrichtung des Sylvanus unter reichs- und religionspolitischen Gesichtspunkten betrachtet werden. Es wird aufgezeigt, dass die Motive für die Hinrichtung des Sylvanus nicht nur in
seiner Häresie des antitrinitarischen Bekenntnisses zu finden sind, sondern ein Cluster verschiedener Interessen diverser Personen beziehungsweise unterschiedlicher Personengruppen zu Grunde liegt. Der Fokus dieses Aufsatzes wird dabei auf die Vorgänge um die Kirchenzucht gerichtet. Die ebenfalls bedeutsame Entwicklung der Reformation in der Kurpfalz wird nur schlaglichtartig beleuchtet. Der Sprachgebrauch bei Beschreibungen von Lehrmeinungen, besonders bis zur Ausbildung offensichtlicher Glaubensgruppen, orientiert sich an der jeweiligen Belegliteratur, so dass der attributive Gebrauch der Begriffe nicht definitorisch gesichert ist.
Der gesamte Nachlass von D. Karl Ludwig Bender umfasst eine Laufzeit von 1818 bis 1966 und hat einen Umfang von 0,75 lfde. Meter mit 106 Verzeichnungseinheiten (künftig: VE). Er besteht aus insgesamt vier Teilnachlässen von Prof. D. Carl Ullmann (1796-1865), Pfarrer Hugo Ullmann (1827-1916), Oberkirchenrat D. Karl Ludwig Bender (1881-1961) und einem unbekannten Autor. Der Teilnachlass von Prof. D. Carl Ullmann betrifft die VE 1-38, 40-43, 47-55, 57-80, 82 und 84-99 und nimmt mit 91 VE den größten Teil des Gesamtnachlasses ein; er umfasst einen Zeitraum von ca. 1818 – 1858, also aus seiner Zeit des Studiums der Philosophie in Heidelberg bis wenige Jahre vor seinem Tod. Die Hinterlassenschaft von Pfarrer Hugo Ullmann umfasst lediglich eine einzige Einheit (VE 81) und stammt aus dem Jahre 1848, als er nach bestandenem theologischem Examen im Jahr 1849 unter die Pfarrkandidaten aufgenommen wurde. Der Nachlass von Oberkirchenrat D. Karl Ludwig Bender beinhaltet Dokumente aus den Jahren 1929 bis 1935 und umfasst neun Einheiten: die VE 56, 83 und 100-106, wobei VE 103 nicht belegt ist. Hinter den VE 39 und 44-46 verbirgt sich ein unbekannter Autor aus den Jahren
1854-1874.
Der vorliegende „Bestand Bauer“ ist kein Privat-Nachlass, sondern eine Sammlung kirchenamtlicher Dokumente, welche der Geheime Kirchenrat Prof. Dr. Johannes Bauer aus offiziellen Aktenbeständen gesammelt hatte. Mit einen Umfang von etwa
0,5 lfde. Metern mit 34 Verzeichnungseinheiten (künftig: VE) erstreckt er sich über einen Zeitraum von 1683 bis 1882.
Bemerkenswert ist dabei, dass die Dokumente dieser Sammlung im Blick auf ihre Herkunft unterschiedlichen Verwaltungsbereichen bzw. Institutionen zuzuordnen sind: 1. Dekanat Boxberg 2. Dekanat Sinsheim mit Korrespondenz in Sachen Leininger Kirchenrat (vgl. VE 19) 3. Dekanat Mosbach 4. Dekanat Neckargemünd 5. Kurpfälzisch-reformierter Kirchenrat Heidelberg 6. Evangelischer Oberkirchenrat Karlsruhe 7. Ministerium des Innern, Evangelische Kirchensektion
In den verschiedenen Korrespondenzen findet sich Schriftverkehr mit dem Fürstlich Leiningschen reformierten Kirchenrat (vgl. VE 19), den südlich gelegenen Dekanaten Emmendingen, Mahlberg, Lahr, Kork, Bischofsheim und Hornberg (VE 27/5ae), den Inspektionen des ehemals linksrheinischen Gebietes der Kurpfalz, Neustadt an der Weinstraße (vgl. VE 17 und 23) und der nördlich gelegenen Inspektionen in Wertheim (VE 29) und Mildenberg (VE 15), den Dekanaten Adelsheim, Bischofsheim, Bretten, Gochsheim, Heidelberg, Mannheim, Oberheidelberg und Unterheidelberg (VE 26) sowie den Großherzögen von Baden (VE 6/9/26 u. 27) und den Kurfürsten von der Pfalz (VE 23).
Wenn einer der Fürsten in Babylon gehört hätte, dass die Juden im Exil sich rühmten, ihnen sei von Gott Freiheit geschenkt worden, würde er urteilen, es sei purer Wahnsinn, so etwas zu predigen. Mit diesem Satz begann Melanchthon den letzten Abschnitt in der Letztausgabe (1559) seines dogmatischen Hauptwerks, den „Loci praecipui theologici“ mit der Überschrift: „Über die christliche Freiheit“. Er fuhr fort: Ebenso, denke ich, werden auch wir heute von den Politikern verlacht, wenn wir
angesichts der trostlosen Ruinen der politischen Reiche, in denen die Knechtschaft überall wächst; wo wir sehen, dass viele Tausende frommer Menschen von den Türken fast vor unseren Augen deportiert werden; wo gleichzeitig ungerechtes Wüten gegen die Frommen geübt wird: wenn wir also angesichts alles dessen von Freiheit sprechen und unsere Freiheit rühmend verkündigen. Melanchthon unterstrich also zunächst einmal pointiert den widersinnigen Charakter der Bezeugung der christlichen Freiheit. Genauer gesagt: Hier wurde von anderen Voraussetzungen aus argumentiert als den vertrauten, vernünftigen. Dass es sich dabei nicht wesenhaft um den Rückzug aus den diesseitigen Realitäten handelte, wird uns noch beschäftigen müssen. Jetzt ist lediglich festzuhalten, dass die Christen, die christliche Gemeinde, nach der Überzeugung Melanchthons stets und ständig bedrängt, belastet und bedrückt sind, weil sie auf der Seite Jesu Christi stehen – des
gekreuzigten und auferstandenen lebendigen Sohnes Gottes. Von dieser Wirklichkeit müsse man ausgehen, urteilte Melanchthon, wenn man angemessen von der christlichen Freiheit handeln wolle.
Der blinde Seher Homer erzählt in der Odyssee, dass der gedankenkühne Odysseus zwanzig Jahre lang auf Irrfahrt gewesen sei. Am Ende dieser Zeit macht sich sein Sohn Telemach auf den Weg nach Sparta zu König Menelaos und bittet um Klarheit
über den Verbleib seines Vaters. Statt einer Antwort erzählt ihm König Menelaos, wie er selbst einstens in Pharos, einer Insel vor der Küste Ägyptens, festgesessen sei. Nach verzweifelten Versuchen die Insel zu verlassen habe sich die Göttin Eidothea
seiner erbarmt und habe ihm mitgeteilt, Proteus, genannt der Alte vom Meere, ihr Vater, erschiene immer zur Mittagszeit am Strand, um zwischen den Robben ein wenig zu schlafen. Menelaos und die Gefährten tarnen sich nun unter Robbenfellen
und als der Alte vom Meere aus dem Meere aufsteigt und sich zum Schlafe legen will, brechen Menelaos und seine Männer hervor. Unter ihren zupackenden Händen verwandelt sich Proteus in einen Löwen mit mächtigem Barte, in eine Schlange, einen Pardel, ein riesiges Wildschwein, zu fließendem Wasser und in einen hochaufsprießenden Baum. Doch wir hielten ihn ausdauernd fest mit standhaftem Mute bemerkt Menelaos. (Ein guter Tipp für alle Hebelleser!). Dieser Standfestigkeit hat Proteus nichts entgegenzusetzen. Er weist ihnen den Weg, wie sie sich aus ihrer aussichtlosen Lage befreien können.
Blickt man in die Literatur, so ist die Frage „War Hebel der Vater der badischen Kirchenunion“ [*] eindeutig und positiv beantwortet. Ein Beispiel (unter etlichen), wie verfahren wird, zeigt Joachim Storck, der in einem Beitrag über Hebels Stellung zur Judenemanzipation über Hebel in einem Nebensatz zu sagen weiß, dass „der später in seinem Kirchenamt auch noch die Union der beiden protestantischen Kirchen zustandebrachte.“ Blickt man nun auf den von Storck bemühten Nachweis, so muss dafür eine Äußerung W. Zentners herhalten, Hebel sei „Mitschöpfer der Kirchenunion“ gewesen.
Der alte Philipp
(2010)
Man muss schon in ein älteres Lexikon schauen, um dem Begriff Klimakterium ohne physiologische Engführungen zu begegnen. Klimakterium bedeutet Stufenalter und die Wahrnehmung eines Menschen in Altersstufen, in Klimata. Es bedeutet kritische Lebensphase, wobei die Krisis im Schwinden der Lebenskräfte bestehen kann oder aber in der Wahrnehmung übergeordneter, z. B. auch astrologischer Konstellationen. Dann aber ist es nicht weit auch zu mystischen, gar kabbalistischen Zahlenspielen. So kann die Zahl 7 oder auch die 9 eine besondere Rolle spielen und die Kombination ergäbe dann ein Lebensalter von ca. 63 Jahren, wozu als Beispiel schon das Lebensalter des Martin Luther herhalten könnte — oder eben das Philipp Melanchthons
Wenn wir eben zum Melanchthongedenken einen ökumenischen Gottesdienst gefeiert haben und jetzt zu dieser weltlichen Festakademie zusammengekommen sind, dann darf niemand daraus schließen, Melanchthon könne in einen Christen
einerseits und einen säkularen Weltmenschen andererseits aufgespalten werden. Auch seine spätere Wirkungsgeschichte
und seine heutige Bedeutung können so nicht zerlegt werden. Was Melanchthon in Wittenberg als Universitätsreformer und
für andere Städte als Schulreformer gewesen ist; was ihn zum Praeceptor Germaniae, zum Briefpartner mit Fürstenhäusern
und Gelehrten in Europa machte; weshalb er im Jahr 1557 bei einem Besuch in Heidelberg als „die Leuchte von ganz
Deutschland“ gefeiert wurde, lässt sich nicht trennen von seiner Rolle als Reformator der Kirche. Melanchthon ist eine der
großen Figuren, bei denen Glaube und säkulare Kultur zusammengehören, ohne dass der Glaube weichgespült oder säkulare Kultur religiös überfremdet worden wäre.
Vier Frauen spielen im Leben des Reformators Philipp Melanchthon (1497–1560) eine besondere Rolle: Mutter Barbara, geborene Reuter (1477 – 1529), die ihn die Frömmigkeit lehrte; Caritas Pirckheimer (1467 – 1532), Äbtissin des Nürnberger Clarissenkonvents, die sich standhaft der Reformation verweigerte; Frau Katharina (1497 – 1557), deren anfangs unwilliger Ehegatte und am Ende betrübter Witwer er gewesen ist; und Tochter Anna (1523 – 1547), die nach kinderreicher, aber unglücklicher Ehe mit 24 Jahren verstarb. Aus der Betrachtung der vier Frauenschicksale ergibt sich zugleich ein Weg durch entscheidende Stationen der Biographie Melanchthons.
Gnade sei mit uns und Friede von Gott, unserem Vater, und dem Herrn Jesus Christus. Amen. Als Wort der Heiligen Schrift ist uns für diesen Gedenkgottesdienst ein Wort aus dem 1. Timotheusbrief gegeben: So ermahne ich nun, dass man vor allen Dingen tue Bitte, Gebet, Fürbitte und Danksagung für alle Menschen, für die Könige und für alle Obrigkeit, damit wir ein ruhiges und stilles Leben führen können in aller Frömmigkeit und Ehrbarkeit. Dies ist gut und wohlgefällig vor Gott, unserm Heiland, welcher will, dass allen Menschen geholfen werde und sie zur Erkenntnis der Wahrheit kommen. Gott, segne unser Reden und Hören. Amen. Liebe Gemeinde, diese Worte aus dem 1. Timotheusbrief verlocken, darüber nachzudenken, wie eigentlich das Verhältnis unseres Geburtstagsjubilars zur Obrigkeit gewesen ist, auch wenn es in Baden einen König nie gegeben hat, für den zu beten hier aufgefordert wird. Johann Peter Hebel und die Obrigkeit – das wäre schon ein Thema für sich, aber gewiss keines für eine Predigt. Eher lohnt es sich, mit Hilfe Hebelscher Geschichten einen anderen Gedanken unseres Predigttextes auszulegen: Gott will, dass allen Menschen geholfen werde und sie zur Erkenntnis der Wahrheit
kommen.
Auf einer Tagung im März 2010 in Bad Herrenalb, bei der der „Fall“ des „nichtarischen“ Pfarrers Kurt Lehmann (er zählte nach den Gesetzen des NS-Staates als „Halbjude“) eine besondere Rolle spielte, kam es immer wieder zur Frage der Kontinuität im Verhalten der Badischen Landeskirche in ihrer Haltung zum NS-Staat bis 1945 und, damit in unmittelbarem Zusammenhang stehend, der anschließenden Auseinandersetzung der Landeskirche mit ihrem Verhalten (und ggf. einem etwaigen Versagen) gegenüber den Übergriffen des NS-Staates. Symptomatisch für das Verhältnis der Kirche zu einer etwaigen Schuld schien dabei ihre Handlungsweise gegenüber den „nichtarischen“ Pfarrern Ernst (Vater) und Kurt Lehmann (Sohn) zu sein.