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Die in diesem Beitrag behandelten Briefe bilden
den Hauptteil der Korrespondenz zwischen
Georg Leyh und Karl Preisendanz, die sich
auf den Zeitraum zwischen 1934 und 1955 erstreckt.1
Bewusst verzichtet wurde auf Autographen aus der Zeit
nach 1945 sowie auf Grußkarten und Eingangsbestätigungen
ohne weiteren Inhalt. Untersucht wurden insgesamt
165 Briefe, 92 von Karl Preisendanz und 73 von
Georg Leyh.
Bedeutung erlangt der Briefwechsel durch seinen
Umfang, den abgedeckten Zeitraum und die Stellung
der Korrespondenten. Als Direktoren von Universitätsbibliotheken
verkehrten Leyh und Preisendanz mit Entscheidungsträgern
des NS-Staates und hatten Zugriff auf
wichtige Informationen.
Sein Herz aber blieb am See
(2013)
Konrad (erst später: Conrad) Gröber [1]
wurde am 1. April 1872 in Meßkirch geboren; der Vater war Schreiner, und alles deutete darauf hin, dass der Sohn in seine Fußstapfen treten würde. Dieser aber wollte höher hinaus, hatte offenbar nicht nur den Zug,
sondern auch das Zeug dazu, und nachdem der gleichnamige Onkel, der als Pfarrer in
Wieden im Schwarzwald amtierte, ein gutes Wort eingelegt und einen Zuschuss zugesagt
hatte, wurde beschlossen, ihn auf eine höhere Schule zu schicken. Also kam im Jahre
1884 der kleine Konrad nach Konstanz, wo der heilige Konrad, sein Namenspatron, gelebt und gewirkt hatte, und dann sogar noch ins Konradihaus, dessen Zöglinge das örtliche Gymnasium besuchten. Und hier gingen ihm die Augen auf.
Vor 500 Jahren wurden in Konstanz zwei Bettler hingerichtet, die als »Fahrende«
zwischen den Städten im Raum Bodensee – Oberdeutschland unterwegs gewesen sind.
Darüber berichtet ein einzelner, insgesamt 16 Seiten umfassender Akt im Stadtarchiv
Feldkirch in Vorarlberg, der die Aufschrift vrgicht von costentz. mordern trägt. [1] Er gibt – wie
das Wort »Urgicht« verrät – ein umfassendes Geständnis der beiden im Titel Genannten wieder, welches nach der Folter vor Gericht niedergeschrieben worden ist. Der Fall
ist in erster Linie vom kriminalhistorischen Aspekt her interessant, in zweiter Hinsicht
fasziniert der große Aktionsradius und die erstaunliche Mobilität der namentlich im Akt
angeführten Bettler und drittens frappiert deren relativ genaue Beschreibung.
Die Bettler als soziale Gruppe des Mittelalters interessierten bis in die zweite
Hälfte des 20. Jahrhunderts nur als Objekte sozialer Fürsorge, wobei die Einrichtungen
der christlichen Mildtätigkeit im Vordergrund der historischen Betrachtung standen. [2]
Ihren Anspruch auf Unterstützung betonte in der Zwischenkriegszeit erstmals der Sozialwissenschafter Hans Scherpner, dessen posthum erschienenes Werk in Historikerkreisen jedoch nicht rezipiert wurde. [3]
Anders als bei seinem indirekten Nachfolger Gebhard ist es uns auch heute noch
vergönnt, an Konrads Grab vorbeizugehen, in dem sein Kopf nach wie vor liegt. In den
Zeiten der Reformation nach Meersburg in Sicherheit gebracht, konnte ein Partikel des
ersten Heiligen in der Konstanzer Bischofsliste bis heute erhalten bleiben. Aber nicht
nur der Kopf, sondern auch eine Armreliquie wird in der Meersburger Stadtpfarrkirche
verwahrt. Zu verdanken ist dies alles dem Konstanzer Bischof Hugo von Hohenlandenberg (1447–1532), der im Jahre 1526 die Konradsreliquien nach Meersburg brachte. Ab
diesem Zeitpunkt hatte der Kopf eine weite Reise vor sich – weit ab von Meersburg lag er
nun in Prag – und so benötigte es das diplomatische Geschick des damaligen Konstanzer Generalvikars Johannes Pistorius (1546–1608), damit der Kopf am 6. Dezember des
Jahres 1605 nach Konstanz zurück gebracht werden konnte. [2]
Das nachfolgend abgedruckte, zeitgeschichtliche Gutachten wird zur Dokumentation der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und seinen Folgen im Bodenseeraum veröffentlicht. Es wurde am 5. Februar 2014 im Rahmen einer Pressekonferenz auf der Insel Mainau der Öffentlichkeit übergeben.1 Das Gutachten unter dem
Titel »Lennart Bernadotte (1909–2004) während der Zeit des Nationalsozialismus und
in den unmittelbaren Nachkriegsjahren« wird hier in vollem Umfang abgedruckt. Zur
besseren Anschaulichkeit wurde es um Abbildungen aus dem Gräflich Bernadotte’schen
Familienarchiv und aus anderen Archiven ergänzt.
An einem kalten Winterabend, es war der 7. Dezember 1815, hielten mehrere Kutschen auf der Konstanzer Markstätte vor dem Hotel »Goldener Adler«. Völlig unterkühlt
entstieg einem dieser Wagen die ehemalige Königin von Holland, Hortense Bonaparte,
geborene de Beauharnais. Sie war die Tochter der Kaiserin Joséphine aus ihrer ersten Ehe
mit Alexandre de Beauharnais (1760–1794) und Adoptivtochter sowie Schwägerin Kaiser
Napoleons I. Begleitet wurde sie einerseits von ihrem jüngsten Sohn, Charles Louis Napoléon, ein Kind von siebeneinhalb Jahren, andererseits von einem Teil ihres Personals.
Fünf Monate zuvor, nämlich am Abend des 7. Juli 1815, hatten sie Paris verlassen müssen
und zwar nach der zweiten Abdankung des Kaisers, dessen Exil nun St. Helena im südlichen Atlantik war. Die anderen Mitglieder seiner Familie hatten sich Italien, England und
sogar die Vereinigten Staaten von Amerika ausgesucht. Seitdem befand sich Hortense
auf einer Odyssee quer durch Europa. Prégny am Genfer See und Aix-les-Bains in Savoyen wurden ihr verwehrt, so versuchte sie ihr Glück in Konstanz.
Korbinian Brodmann wurde am 17. November 1868 in
Liggersdorf, einer heutigen Teilgemeinde von Hohenfels bei
Stockach, geboren. Er starb allzu früh am 22. August 1918 in
München als angesehener Arzt und Wissenschaftler. In die
Geschichte der Medizin ist er eingegangen als Pionier der
Hirnforschung und Begründer der vergleichenden Zytoarchitektonik der Großhirnrinde. Für ihn hat seine Heimatgemeinde Hohenfels-Liggersdorf, zusammen mit dem Bürgerverein
»Hohenfels hat Zukunft«, im Dachgeschoss des Rathauses ein
kleines Museum geschaffen, das im Jahre 2009 zum 100-jährigen Jubiläum des Erscheinens seines Hauptwerkes »Vergleichende Lokalisationslehre der Großhirnrinde« eröffnet werden konnte und auf anschauliche Weise Brodmanns Leben und Forschungsleistungen
darstellt.
Im umfangreichen Schrifttum über Joseph von Laßberg (1770–1855), der 1837 Eigentümer des Alten Schlosses in Meersburg geworden war, gibt es keinerlei Hinweise
auf irgendwelche Beziehungen oder Kontakte zu Richard Wagner (1813–1883). Man
hätte solche durchaus erwarten können, da sich die Interessen des Altertumsforschers
und des Komponisten in vielen Bereichen ähnelten oder gar identisch waren, so z. B. an
der germanischen Altertumskunde, an den dazugehörigen Mythen und Sagen, an Minnesängern und nicht zuletzt am Nibelungenlied. Beim Nibelungenlied geht Joachim
Heinzle [1]
allerdings davon aus, das die Nibelungen Wagners auf skandinavische Quellen
und nicht auf mitteleuropäische Publikationen zurückzuführen sind. Schon allein die Lebensdaten Joseph von Laßbergs und Richard Wagners lassen jedoch prinzipiell Kontakte
zwischen 1840 und 1855 durchaus zu.
Als einer der letzten Vertreter des Alten Reiches verkörpert Carl Theodor Anton Maria von Dalberg (* 08. Februar 1744 in Mannheim – † 10. Februar 1817 in Regensburg) wie
kaum eine andere Persönlichkeit den durch die gewaltigen Umbrüche und die Neuordnung durch Napoleon ausgelösten Aufstieg und Fall. Vor der Säkularisation war Dalberg
Erzbischof von Mainz, Fürstbischof zu Worms und letzter Fürstbischof von Konstanz. Als
»Parteigänger« Napoleons versuchte er die alte Reichsverfassung und die »Einheitskirche«
Deutschlands zu bewahren. In der Gründung des Rheinbundes unter Napoleon erblickte
Dalberg die Chance, die deutsche Einheitskirche, deren Neuordnung nach dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 immer noch anstand, zu erhalten. Als Kurerzkanzler des
Heiligen Römischen Reiches und später Fürstprimas des deutschen Rheinbundes, Großherzog von Frankfurt und Erzbischof von Mainz, später Regensburg, wurde er einer der
mächtigsten Männer Deutschlands in kirchlichen und weltlichen Angelegenheiten. In dieser Funktion war er der einzige geistliche Fürst, der die Säkularisation zunächst überstand. Nach der Völkerschlacht bei Leipzig vom 16. bis 18. Oktober 1813 mit der Niederlage
Napoleons gab er alle politischen Ämter auf, blieb letztlich aber Erzbischof von Regensburg und Bischof von Konstanz.
Anne Winterer war in den 1930er Jahren zu einer maßgebenden Industriefotografin aufgestiegen. Ausgangspunkt war die Zusammenarbeit mit Erna Hehmke in Düsseldorf. Die beiden Frauen betrieben ein Atelier, das sie für eine kurze Zeit Lichtbildwerkstatt
nannten. Winterer hatte eine enge Verbundenheit mit Konstanz und dem Bodenseeraum.
Ihr fotografischer Nachlass umfasst vielschichtige Themen, zu denen neben Industrie
und Handwerk auch die schwäbisch-alemannische Fastnacht und Bodensee-Impressionen gehören. Als Berufsfotografin gehört Winterer zu den ersten Frauen, die als Lichtbildnerin industrielle Frauenarbeitsplätze und die schwerindustriellen Arbeitsplätze der Männer dokumentierte. Eine größere Karriere blieb ihr verwehrt. An Krebs erkrankt, starb sie
bereits 1938, nur wenige Wochen vor ihrem 44. Geburtstag.
Das Hus-Museum in Konstanz
(2015)
»Europa zu Gast« lautet das Motto des Konziljubiläums in Konstanz, das von 2014
bis 2018 das Kulturprogramm der Stadt bestimmt. Zum 600. Mal jährt sich das Konstanzer Konzil, das einen Höhepunkt der regionalen Geschichte darstellt. Die Feierlichkeiten
und Veranstaltungen ranken sich um die an die Geschichte angepassten Themenjahre.
2015 ist das »Jahr der Gerechtigkeit« und dem böhmischen Theologen und Reformator
Jan Hus [1]
gewidmet, der am 6. Juli 1415 in Konstanz zum Tod auf dem Scheiterhaufen
verurteilt und hingerichtet wurde. [2] Aus diesem Anlass wurde 2014 am Todestag des Reformators das in den 1980er Jahren entstandene und jetzt umgestaltete Hus-Museum in
Konstanz neu eröffnet. Nur ausgesprochen wenige Exponate wurden dafür übernommen. Das Konzept hat sich grundlegend geändert und so spiegelt die Geschichte des
Hus-Museums sowohl die ambivalente Rezeption der Figur Hus wieder als auch aktuelle
Diskurse um die Ausstellbarkeit von Geschichte. Diese Museumsanalyse befasst sich mit
der Ausstellungsinszenierung des Hus-Museums vor seiner Umstrukturierung, bevor sie
diese mit der aktuellen Darstellung in Bezug setzt. Die Problematiken und Schwierigkeiten, denen das Museum sich für die Thematisierung der Causa Hus stellen musste, sind
einerseits spezifisch für diesen Ort, andererseits transportieren sie Fragen und Aufgaben
für die Vermittlung von Geschichte allgemein.
Das badische Generallandesarchiv in Karlsruhe verwahrt neun spätmittelalterliche Papierhandschriften aus der Abtei Reichenau. [1] Sie verzeichnen auf insgesamt über
5000 Seiten tausende Verleihungen von Reichenauer Gütern zu Lehen und verwandte
Geschäfte aus der Zeit von etwa 1330 bis 1519. Diese neun Reichenauer Lehenbücher bilden das größte zusammenhängende Quellenkorpus der Abtei Reichenau. Sie sind schon
mehrfach zur Erforschung der spätmittelalterlichen Reichenau herangezogen worden,
aber aufgrund der Masse der darin niedergeschriebenen Angaben nicht einmal ansatzweise systematisch ausgeschöpft. Darum lassen sich aus ihnen noch überraschende Erkenntnisse gewinnen, mitunter auch solche, die über die engere Besitz- und Herrschaftsgeschichte der Abtei Reichenau hinausweisen, wie das folgende kleine Beispiel aus der
Zeit des Abtes Eberhard von Brandis (1342–1379) beweist: [2]
Wer in Konstanz über Ulrich Richental spricht [1]
und dies – überdies – noch im Rahmen eines bemerkenswert lange und aufwändig zelebrierten öffentlichen Konzilsjubiläums tut, muss wissen, dass er über einen Zeit- und Augenzeugen spricht, der bis heute
die Erinnerung an das Konzil wie kein anderer prägt und bestimmt. Das heißt nicht, dass
er die wichtigste und zuverlässigste Quelle ist, aber es heißt, dass wir das historische
Ge schehen teilweise noch heute durch seine Augen sehen. Wie sehr dies der Fall ist,
hat Andreas Bihrer am 29. Mai 2014 im Rahmen einer Tagung der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg zu den Rahmenbedingungen und der
Rezeption des Konstanzer Konzils ausdrücklich betont [2]
.
»Ja wenn der ganze Bodensee ein einzig Weinfass wär« oder »Mädle wenn vuu Konstanz bisch, warum kaasch Du it küsse …«: am Bodensee kennt fast jedermann diese seit
Jahrzehnten als schmissig erachteten Reime des Konstanzer Fasnachts-Komponisten Willi
Hermann, deren alljährliche gesangliche Darbietung in der Konzilsfasnacht vom SWR-Fernsehen bundesweit übertragen wird. Zweifellos handelt es sich bei ihm, der mit bürgerlichem Namen Wilhelm Hermann (1907–1977) hieß, um eine Ikone der Fasnacht am
Bodensee. Wirkmächtig hat er seine musikalischen Spuren am Bodensee und in der Ostschweiz, etwa in der Groppen-Fasnacht in Ermatingen, hinterlassen. Doch über seine Vergangenheit von vor 1945 war bislang rein gar nichts bekannt. Anlässlich seines Todes
schrieb die Konstanzer Tageszeitung »Südkurier« am 30. November 1977 unter Aussparung
der Jahre 1933 bis 1945: »Sein Wiener Aufenthalt [Ende der 1920er Jahre] hat sein späteres
musikalisches Schaffen beeinflußt. Als er 1949 aus langer Kriegsgefangenschaft zurückkehrte ließ er sich in Konstanz nieder« [1]
. Mehr war vor über 40 Jahren wohl nicht in Erfahrung zu bringen und offensichtlich hat ihn auch niemand zu Lebzeiten jemals ernsthaft danach gefragt. Kollektiv wurde die NS-Vergangenheit beschwiegen, nicht nur in Konstanz.
Das 12. Jahrhundert zählt zweifellos zu den besonders fruchtbaren und ereignisreichen Zeiten der europäischen Geschichte. Damals fanden in allen wichtigen Belangen
durchgreifende Veränderungen statt; innerhalb weniger Generationen verwandelte sich
die Lebens- und Gedankenwelt so fundamental wie davor nicht und danach auf Jahrhunderte hinaus nicht mehr. Ein anhaltendes Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum ermöglichte einerseits das Entstehen der europäischen Städtelandschaft und ihres Bürgertums, andererseits trug es die Entfaltung der höfischen und ritterlichen Kultur. In der
Kunst und der Architektur erlebte die Romanik ihre späte Blüte, doch wurde sie bereits,
von Nordfrankreich ausgehend, von der Gotik abgelöst. Die Dialektik, also die Kunst des
rationalen Argumentierens, war die Leitwissenschaft dieser Zeit; sie erlaubte es, das
Recht, die Philosophie und die Theologie zu verwissenschaftlichen. Zugleich organisierte sich der Wissenschaftsbetrieb selbst in den ersten Universitäten. Auf der politisch-herrschaftlichen Ebene setzte der allmähliche Aufstieg der Nationalstaaten ein; und mit
den Kreuzzügen griff Europa erstmals weit über seine Grenzen hinaus.
Man sollte annehmen, dass die Quellen zur Geschichte der Welfen vollständig publiziert und wissenschaftlich untersucht sind. Das gilt gerade auch für die in Weingarten, dem ältesten nachweisbaren Welfensitz und welfischen Hauskloster, aufgezeichneten Quellen. Sie wurden zusammengestellt vor allem in einer Handschrift aus der Zeit um 1200, die heute als Hs. D 11 in der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda (= Hs. D 11) verwahrt wird, allgemein bekannt durch die Darstellung des Welfenstammbaums und durch die Abbildung Kaiser Friedrichs I. Barbarossa mit seinen Söhnen. Kaum beachtet und zum größten Teil seit 300 Jahren unpubliziert ist aber ein Werk, das an die Welfen-Texte der genannten Handschrift anschließt: »De Romanis imper[ator] ibus«, die »Weingartner Kaiserchronik«. Sie ist außerdem in einer zweiten, ebenfalls aus
Weingarten stammenden Handschrift aus derselben Zeit überliefert, heute Hs. B 3 der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda (= Hs. B 3). Die »Weingartner Kaiserchronik« aus dem Ende des 12. Jahrhunderts stellt sich dar als eine chronologisch angeordnete Liste der »römischen« Kaiser von Julius Cäsar bis zu Heinrich VI. († 1197). Als Grundlage hatte die Weltchronik des Honorius Augustodunensis »De imagine mundi« gedient. Bereits dort waren in die Kaiserliste einige herausragende Ereignisse oder Personen eingefügt worden. Die »Weingartner Kaiserchronik« erweiterte dieses Konzept durch die Aufnahme der Ahnen des Welfenhauses.
Deutsche Anklage 1946
(2000)
Am 20. November 1945, ein halbes Jahr nach der militärischen Niederschlagung des »Dritten Reiches«, trat in Nürnberg ein Internationaler Militärgerichtshof zusammen, um über die gegen Hermann Göring, Rudolf Heß und zweiundzwanzig weitere führende Repräsentanten des Hitler-Regimes erhobene Anklage zu befinden. Den Angeklagten wurde zur Last gelegt, Verbrechen gegen den Frieden begangen zu haben, indem sie sich an der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Angriffskriegen beteiligten; zweitens wurden sie als Kriegsverbrecher beschuldigt; drittens wurde ihnen zur Last gelegt, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben, indem sie an der Ermordung, Ausrottung, Verschleppung und Versklavung der Zivilbevölkerung der überfallenen Länder beteiligt waren und an der Verfolgung von Menschen aus politischen, rassischen und religiösen Gründen. In über vierhundert öffentlichen Sitzungen wurden Zeugen gehört, Beweismittel ausgebreitet, wurden die Angeklagten vernommen, so dass sich ein klares und zugleich relativ differenziertes Bild von der Mitschuld und Mitverantwortung der Angeklagten an den ungeheuerlichen Verbrechen des NS-Regimes ergab.
In der Frühneuzeitforschung, zumal der sozialwissenschaftlich orientierten, werden Ereignisse, Institutionen und Vorgänge der Vergangenheit gerne darauf hin untersucht, welchen Beitrag sie zur »Modernisierung« der abendländischen Welt leisteten. Nun sind die sozialwissenschaftlichen Modernisierungskonzepte nicht ohne weiteres auch für die geschichtswissenschaftliche Analyse geeignet. Augenfällig ist dies bei der Definition R. Bendix’, wonach »Modernisierung« überhaupt erst im 18. Jahrhundert eingesetzt habe; andere sozialwissenschaftliche Ansätze redefinieren den fraglichen Begriff mittels so fragwürdiger Kategorien wie der des »Fortschrittes«. Dabei wird häufig ein Bezugspunkt der gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Entwicklung konstruiert, auf welchen der Modernisierungsvorgang hinauslaufe. Unausgesprochen - oder auch ausgesprochen - sind es recht häufig die sozialen Zustände der Vereinigten Staaten von Amerika, die als vorbildlich »modern« angesehen werden und nun als Ziel einer gelungenen »Modernisierung« gelten. Problematisch hieran ist die unterschwellig positive Bewertung der Modernisierung, die zu einer Blindheit gegenüber dem Eigenwert und der geschichtlichen Relevanz vermeintlich »unmoderner« Phänomene führen kann.
Beweiskommissare sind Produkte des römisch-kanonischen Prozesses, dessen Kern bekanntlich im Artikelverfahren bestand. Dabei wurden Klagevortrag und Einwendungen in einzelne, numerierte Sätze zerlegt, die in Form von Wahrheitsbehauptungen eingeleitet wurden (»wahr, daß«). Dieses artikulierte Klagevorbringen war die Grundlage für das Beweisverfahren. Die Klagartikel, und entsprechend die gleichfalls artikulierte Klageerwiderung (»Defensionales«), wurden als Beweisartikel (»Probatoriales«) an einen von den Parteien vorgeschlagenen und bewilligten, danach vom Richter beauftragten Kommissar übersandt. Er hatte die Zeugen zu verhören, gegebenenfalls auch einen Augenschein vorzunehmen oder Urkunden zu transkribieren. Beweisakten und Protokolle mussten in Bandform zusammengefasst (»inrotuliert«) werden. Die verschlossen an das Gericht übersandten Rotuli (»Attestationes«) waren die faktische und, soweit es auf örtliche Gewohnheitsrechte ankam, auch rechtliche Grundlage für die Urteilsfindung. Dieses Verfahren wurde bis in den Dreißigjährigen Krieg hinein auch am Reichskammergericht praktiziert.
Im 13. Kapitel des ersten Buches seiner gesta Karoli berichtet Notker von Sankt Gallen,
Karl der Große habe nach dem Tod seiner Gemahlin Hildegard dem Bruder der Königin mit
Namen Udalrich, aufgrund eines Vergehens alle Ämter entzogen. Daraufhin habe ein Spielmann vor dem gutmütigen Karl ausgerufen: »Jetzt hat Udalrich seine gesamten Lehen verloren im Osten wie auch im Westen, jetzt, da seine Schwester nicht mehr lebt.« Aufgrund dieser
Worte, so Notker weiter, sei der König schließlich derart zu Tränen gerührt gewesen, dass er
dem Grafen die konfiszierten honores sofort zurückgegeben habe1. Ob die Episode, so wie Notker sie schildert, sich tatsächlich ereignete, ist nicht auszumachen. Gleichwohl erscheint sie
in mehrfacher Hinsicht aufschlussreich, vermag doch das personale Netzwerk, das in ihr aufscheint, einmal mehr zu demonstrieren, welche handlungsleitenden Vorstellungen und Normen dem Funktionieren der politischen Ordnung im frühen Mittelalter zugrunde lagen: Sie
zeigt, dass Einfluss und Macht frühmittelalterlicher Führungsschichten in besonderem Maße
abhingen von der persönlichen Nähe ihrer Exponenten zum König. Königsnähe bedeutete
soziales Prestige und bot - damit verbunden - die Möglichkeit, die Geschicke einer Adelsfamilie positiv zu beeinflussen, wie umgekehrt bei ihrem Verlust die Gefahr bestand, zugunsten
anderer politische Wirkungsmöglichkeiten einzubüßen. Deutlich wird aber auch, dass der
Herrscher offenbar keineswegs frei war in seiner Entscheidung, wem er seine Huld gewährte
oder entzog. Denn immerhin war der in Ungnade Gefallene, wie Notker an gleicher Stelle ausführt, zuvor ceteris causis mit mehreren Komitaten ausgestattet worden, was durchaus nicht der
ansonsten zu beobachtenden Herrschaftspraxis des späteren Kaisers entsprochen habe.