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Wenn ich, ohne dass dies in der Tagesordnung angekündigt ist, in Vertretung von Herrn Erzbischof Stephan Burger auch im öffentlichen Teil unserer Jahresversammlung das Wort ergreife, so hat dies einzig und allein seinen Grund in Ihnen, sehr geehrter, lieber Herr Professor Hug. Es drängt mich einfach, Ihnen im Anschluss an Ihren fundierten Vortrag auch öffentlich meine Anerkennung auszusprechen und das eine oder andere zu Ihrem Leben und Wirken zu sagen. Anders, als dem derzeitigen Protektor unseres Kirchengeschichtlichen Vereins, Erzbischof Burger, dem dies heute nicht vergönnt war, bin ich heute in den Genuss gekommen, Ihren profunden, gelehrten und zugleich unterhaltsamen Vortrag zu hören, werter Herr Professor Hug. Ja, es gilt, Ihnen zu danken. Zu danken zunächst für Ihren Vortrag, dann aber – und vor allem – für Ihre Verdienste um den Kirchengeschichtlichen Verein und um die Erforschung der Geschichte und Vorgeschichte unseres Erzbistums Freiburg.
Meine lieben badischen Landsleute! Sooft ich am Rundfunk zu Ihnen gesprochen habe, waren es entweder Sorgen oder
Bitten, die ich Ihnen vorzutragen hatte. Auch heute bewegen mich schwere Sorgen, da ich nach dem durch das Stuttgarter Über-Leitungsgesetz erzwungene Ende der Badischen Landesregierung mich mit einem Abschiedswort an Sie wende. Die
Badische Landesregierung hat in ihrer letzten Sitzung folgenden Beschluß gefaßt: Nach Inkraft-Treten des Stuttgarter Überleitungsgesetzes sieht die Badische Landesregierung keine weitere Möglichkeit mehr, die Auflösung des Landes Baden von sich abzuwenden. Sie wiederholt ihre schon bei früheren Anlässen kundgegebene Auffassung, daß das eingeschlagene Neugliederungsverfahren einer echten Rechtsgrundlage entbehrt und demokratischen Grundsätzen widerspricht. Sie verweist erneut darauf, daß 63 Prozent der Bevölkerung des Bundeslandes Baden sich gegen die Eingliederung in das neue Bundesland ausgesprochen haben, diese Eingliederung aber trotzdem zwangsweise vorgenommen worden ist.