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Vor 500 Jahren wurden in Konstanz zwei Bettler hingerichtet, die als »Fahrende«
zwischen den Städten im Raum Bodensee – Oberdeutschland unterwegs gewesen sind.
Darüber berichtet ein einzelner, insgesamt 16 Seiten umfassender Akt im Stadtarchiv
Feldkirch in Vorarlberg, der die Aufschrift vrgicht von costentz. mordern trägt. [1] Er gibt – wie
das Wort »Urgicht« verrät – ein umfassendes Geständnis der beiden im Titel Genannten wieder, welches nach der Folter vor Gericht niedergeschrieben worden ist. Der Fall
ist in erster Linie vom kriminalhistorischen Aspekt her interessant, in zweiter Hinsicht
fasziniert der große Aktionsradius und die erstaunliche Mobilität der namentlich im Akt
angeführten Bettler und drittens frappiert deren relativ genaue Beschreibung.
Die Bettler als soziale Gruppe des Mittelalters interessierten bis in die zweite
Hälfte des 20. Jahrhunderts nur als Objekte sozialer Fürsorge, wobei die Einrichtungen
der christlichen Mildtätigkeit im Vordergrund der historischen Betrachtung standen. [2]
Ihren Anspruch auf Unterstützung betonte in der Zwischenkriegszeit erstmals der Sozialwissenschafter Hans Scherpner, dessen posthum erschienenes Werk in Historikerkreisen jedoch nicht rezipiert wurde. [3]
Der Schiltacher Lehrer Johann Höflin (t1892) hatte häufig Gelegenheit, ,,am Wirtstisch, im Familienkreis, bei Lichtgängen" von zwei Gaunern erzählen zu hören: ,,Welche Gespanntheit bemerkt man da an den Gesichtern der Zuhörer! Mit welcher
Aufmerksamkeit hängen ihre Augen an den Lippen des Erzählers!" 1881 sammelte er, was er dazu auf dem Rathaus an Akten
finden konnte, in seinen „Beiträgen zur Geschichte der Stadt Schiltach". Dabei war ihm ein Anliegen, ,,die Unsicherheit der
damaligen Zeit" mit dem „hohen Wert der heutigen Zustände" zu vergleichen, in denen „Humanität, Sicherheit des Eigentums, Arbeitsamkeit der Bevölkerung, geordnetes Staatswesen" solche Vorkommnisse unmöglich machten.
Am 14. August 1849, Punkt 4 Uhr morgens, ereignete sich am Mannheimer Hauptfriedhof ein Justizmord, der nie gesühnt wurde. Die Ausführung des fadenscheinigen Todesurteils wurde rasch vollzogen. Keine 12 Stunden zuvor war es im Gerichtssaal des Alten Kaufhauses in Nl gefällt worden. Als Richter fungierten preußische Offiziere, die eigentlich für die Gerichtsbarkeit in Baden gar nicht zuständig waren. Und das Urteil gegen von Trützschler stand von Anfang an fest. Darüber machte sich der Delinquent, der selbst Jurist war, keine Illusionen.