Biografie
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Schlagworte
- Johannes XXIII., Gegenpapst 〈1370-1419〉 (2) (entfernen)
Fluchtweg und Fluchthelfer
(2017)
Eine Flucht ist ein eiliges, manchmal unerlaubtes oder heimliches Verlassen eines Ortes, das Ausbrechen aus einer Gefangenschaft oder ein plötzlicher Rückzug, ein Davonlaufen vor Feinden,
Katastrophen oder Ähnlichem. Alle diese Aspekte scheinen sich auch bei der sogenannten Flucht
Papst Johannes XXIII. vom Konstanzer Konzil im März 1415 zu vereinigen und führten für seinen Fluchthelfer Friedrich in ein politisches Desaster ungeahnten Ausmaßes.
Bleibt noch vorauszuschicken, dass es aus historischer Perspektive zwei Päpste mit dem
Namen Johannes und derselben Ordnungszahl gab. Als Angelo Giuseppe Roncalli nach seiner
Papstwahl 1958 den Namen Johannes XXIII. wählte, machte dies den offiziellen Standpunkt
des Papsttums deutlich, dass es vor ihm keinen anderen legitimen Papst dieses Namens gegeben
habe. Dennoch ist die historische Persönlichkeit Johannes XXIII. auf dem Konstanzer Konzil
1415–1418 nicht zu leugnen. Baldassare Cossa wurde auf dem Konzil von Pisa 1409 zum Papst
gewählt und amtierte bis zu seiner Absetzung am 31. Mai 1415 in Konstanz als Papst Johannes XXIII. Neben ihm agierten aber noch zwei weitere Männer als Päpste, die sich allesamt
gegenseitig den Anspruch auf den Stuhl Petris streitig machten. Genau dieses ungeheure Kirchenschisma war die Ausgangslage für das Konstanzer Konzil, das versuchte, eine für die christliche
Welt unerträgliche Situation neu zu ordnen.
Markgraf Bernhard I. von Baden (* um 1364, † 5. Mai 1431) gilt im Rahmen der Geschichte
Badens als besonders erfolgreicher Territorialpolitiker und man hat ihn als „den eigentlichen
Begründer des badischen Territorialstaats“ bezeichnet. In jedem Fall betrieb er zweifellos nach
innen und außen tatkräftig den Ausbau und die Konsolidierung der markgräflich-badischen Herrschaft. Nach einer Phase wiederholter Erbteilungen, die vor allem die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts prägten und die mit einem zeitweiligen Verlust ihres Fürstenrangs einhergingen, erlangten die Markgrafen von Baden erst unter Bernhard I. wieder fürstliches Niveau. Eine wichtige
Voraussetzung dafür war sicher die Vereinigung aller markgräflich-badischen Besitzungen und
Herrschaftsrechte in der Hand Markgraf Bernhards, die er nach dem Tod seines jüngeren Bruders
Rudolf VII. im Jahr 1391 erreichte.