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Als Ruhestandsbeschäftigung habe ich mich der Erforschung meiner Familie
zugewandt. Zu meinen Vorfahren gehört auch die Familie Erlenmeyer. Meine
Großmutter Therese Friederike (Frieda) Kißling, * 15. 3. 1866 (Ulm-) Söflingen, † 5. 9. 1934 (Stuttgart-) Sillenbuch, war eine geborene Erlenmeyer. Dabei
habe ich meine Erlenmeyerischen Ahnen erfasst, ebenso wie alle Nachkommen meines zunächst frühesten bekannten Vorfahren Johann Georg Erlenmeyer.
Die »württembergische Ehrbarkeit«, seit der 1946 vorgelegten Dissertation
von Hansmartin Decker-Hauff [1]
über »Die Entstehung der altwürttembergischen Ehrbarkeit 1250 –1534« ein gängiger, wenn auch nicht sehr präziser
Begriff, bildet neuerdings wieder einen Mittelpunkt der landeskundlichen
Forschung. Zwei kürzlich erschienene Monographien widmen sich dem
Thema: Die Historikerin Gabriele Haug-Moritz [2]
schreibt über »Die württembergische Ehrbarkeit. Annäherungen an eine bürgerliche Machtelite der Frühen Neuzeit«, der Nationalökonom Otto K. Deutelmoser [3]
über »Die Ehrbarkeit und andere württembergische Eliten«. Auch in genealogischen Studien
findet sich der schillernde Begriff der Ehrbarkeit häufig, und es liegt nahe, dass
gerade genealogische Beziehungen eine Führungsschicht schaffen bzw. erhalten können. Unverständlich ist daher eine Bemerkung auf der Umschlagrückseite des Buches von Deutelmoser, dass man »kurioserweise« versucht habe,
die Ehrbarkeit mit Mitteln der Genealogie zu erklären. Dies führt der Autor
aber selbst ad absurdum, wenn er auf der letzten Textseite seines Buches 25
Familien mit Namen nennt, die seiner Meinung nach – als Familie in mehreren
Generationen – zur Ehrbarkeit zu rechnen sind, darunter Uhland, Gmelin,
Schwab, Autenrieth, Moser, Rümelin, Bilfinger, Harpprecht, Köstlin, Osiander und Zeller.
Beim Ausbruch der Französischen Revolution im Jahr 1789 glich die Landkarte des deutschen Südwestens einem mit einer Vielzahl größerer und kleinerer, zum Teil sogar winziger Flecken besetzten bunten Teppich: Mehrere hundert Territorien, geistliche und weltliche Herrschaften sowie Reichsstädte, drängten sich im Geviert von Rhein, Main und Bodensee, dem heutigen Bundesland Baden-Württemberg. Einige wenige der nach Einwohnerzahl, Gebietsumfang und wirtschaftlich-sozialer Struktur höchst unterschiedlichen staatlichen Gebilde übten bestimmenden politischen Einfluss aus. Das größte und geschlossenste dieser Territorien war das rund 600 000 Einwohner zählende Herzogtum Württemberg. Es besaß sein Kräftezentrum im Mittleren Neckarraum, schob sich aber weit nach Westen bis in die Kammlagen des nördlichen und mittleren Schwarzwalds sowie nach Norden bis zum Unterlauf von Kocher und Jagst vor, im Süden verfügte es mit der Exklave Tuttlingen über einen Stützpunkt an der Donau sowie im Osten um Heidenheim und Königsbronn auf der Ostalb über eine von seinem Hauptterritorium getrennte Vorpostenbastion. Abgesehen von der beharrlichen Zielstrebigkeit, mit der die Grafen, seit 1495 Herzöge von Württemberg seit dem Spätmittelalter ihre territoriale Machtbasis erweiterten, wirkte sich die im Münsinger Vertrag von 1482 verbriefte Unteilbarkeit des Landes für die Folgezeit sehr günstig aus. Die festgefügte Einheit Württembergs blieb selbst in Krisensituationen unangefochten.
Am 12. Dezember 1886 erhielt der Rittmeister Alfred Andree, Eskadronchef im Ulanenregiment König Karl (1. Württ.) Nr. 19, Stuttgart, den Abschied ohne Zusage
einer Pension und ohne die Erlaubnis zum Tragen der Uniform seines Regiments.
Diese Art der Entlassung kam schon fast einer unehrenhaften Entfernung aus dem
Dienst oder, wie man früher auch sagte, einer Kassation nahe. Es ist nicht mehr feststellbar, in welcher Weise dies geschah, ob es eine Urkunde dazu gab oder ob es formlos vor sich ging. Aber man könnte annehmen, dass der Regimentskommandeur dem
Rittmeister die Entlassung eröffnete.
Wie konnte das geschehen? Welcher Anlass, welche Gründe haben König Karl, der
selbst Chef dieses Regiments war, dazu veranlasst, eine solche Entscheidung zu
treffen? Andree war ein mehrfach ausgezeichneter und wohl auch gut qualifizierter
Offizier. Der familiäre, gesellschaftliche Hintergrund war hervorragend. Vor ihm
hatte eine viel versprechende Karriere gelegen.
Ich will es gleich vorwegschicken: eine einleuchtende Erklärung für diese Entlassung
habe ich nicht gefunden. Genauer gesagt: es ließen sich wohl Gründe dafür, jedoch
nicht der eigentliche Anlass finden. Meine Ausführungen werden also leider einiges
offen lassen müssen.
Herzog Ulrich von Württemberg wurde 1503 mit 16 Jahren für mündig erklärt. Zunächst war er ein recht erfolgreicher Regent, denn im Bayerischen Erbfolgekrieg von
1504 konnte er sein Land im Westen, Norden und Osten wesentlich vergrößern. In
Marbach war man darüber besonders glücklich, denn Stadt und Amt wurden aus der
seit 1463 währenden Lehensabhängigkeit von der Pfalz gelöst.
Seine Hochzeit mit Sabina von Bayern feierte Ulrich unter anderem am 3. Mai 1511
mit einem glanzvollen Pferderennen in Marbach. Aufgrund des Erfolges wurde die
Veranstaltung 1512 wiederholt.
Herzog Ulrich war jedoch ein selbstherrlicher Regent, der bald seine enge Bindung an
den Kaiser und den Schwäbischen Bund vernachlässigte. Seine verschwenderische und
maßlose Hofhaltung brachte ihn in finanzielle Schwierigkeiten, die er auf Kosten der
Untertanen zu bekämpfen versuchte. Eine ungerechte Verbraucherabgabe sowie die Veränderung von Maß und Gewicht blieben nicht ohne Folge, zumal viele Bauern und Weingärtner nicht mehr nur das verarmte und unmündige Proletariat auf dem Lande waren,
sondern in vielen Bereichen mehr Mitspracherecht forderten. Die aufgeheizte Stimmung
entlud sich zuerst im Remstal. Von dort erfasste der Aufruhr des »Armen Konrad« im
Frühjahr 1514 in kürzester Zeit das ganze Land, so auch Marbach und Umgebung.
Ernst Leube
(2018)
Betritt man Ludwigsburgs »Alten Friedhof« vom Eingang an der Schorndorfer Straße aus, stößt man 20 Schritte hinter der alten neogotischen Friedhofskapelle – heute Mahnmal für die Toten des Zweiten Weltkriegs – auf eine Familiengruft. Drei Grabsteine stehen in Nord-Süd-Ausrichtung nebeneinander, deren Zusammengehörigkeit durch eine gemeinsame, mit Efeu überwucherte Umfriedung erkennbar ist. Im »Verzeichnis der Begräbnis-Plätze für Erwachsene auf dem Friedhof in Ludwigsburg vom 19.11.1870 an« ist die Lage der Gruft mit »Feld A, Reihe III« bezeichnet. Links auf der Gruft sieht man die von einem antikisierenden Henkelpokal gekrönte Grabstele von Luise Leube, welche die Inschrift »Luise Leube/geb. Dieterich/Witwe des/Oberst Max von Leube/*6. Oct. 1816/† 3. März 1905/in Ulm« trägt. Rechts auf der Gruft steht ein schlichtes, hohes Kreuz auf einem quaderförmigen Unterbau. Auf einer hellen Platte am Sockel liest man: »Marie Leube/geb. den 28. September 1840/gestorben den 12. Juli 1861«. Neben dem Grab Marie Leubes sieht man eine kleine, etwa 50 cm hohe, auf dem Boden liegende, mit Moos überwucherte Steinplatte. Kratzt man das Moos behutsam ab, liest man auf dem Stein den Namen »Adolph« ohne weitere Angaben zum Geburts- oder Todestag.