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Das gedruckte Zeugnis für das gesprochene Wort stand im Fokus der Reihe >>Bücherfunde<< an der Badischen Landesbibliothek. Die Veranstaltung mit dem Titel >>Zwei Frauen im Badischen Landtag: Marianne Weber und Marie Bernays<< fand im Rahmenprogramm zur Ausstellung >>Schlaglichter - 100 Bücher des Jahres 1918<< statt und verwies, als Ausblick zum Ende der Ausstellung zum Umsturz im Jahre 1918, auf die Schaffung einer neuen Verfassungsordnung im März 1919. Zusätzlich passten diese »Bücherfunde« auch zum Gedenken an das Jahr 1968 und den mit diesem Jahr verbundenen Emanzipationsbestrebungen. Ein kurzes Wort des französischen Philosophen Michel de Certeau bringt das Anliegen der Veranstaltung auf den Punkt: »En 1968 on a pris la parole comme en 1789 la Bastille.« Das gilt in noch viel größerem
Maße für die Jahre 1918/1919 in Deutschland, als die Frauen erstmals das aktive und das passive Wahlrecht erhielten. Dank dieser Mitspracherechte im Wortsinn war es möglich, dass sie in der Öffentlichkeit das Wort ergriffen und zur Politik Stellung nahmen.
Ist nicht die Kirche als Institution, einschließlich ihrer hauptamtlichen >>Diener<< also der Pfarrer, zur politischen Zurückhaltung oder zumindest zur Überparteilichkeit verpflichtet? Diese Frage ist eine eingehende Erörterung wert. Gleichwohl erschien 1996 ein Aufsatz- und Katalogband mit dem Titel: >>Protestantismus und Politik<<, in dem neun badische Pfarrer (und drei weitere Persönlichkeiten der badischen Kirchengeschichte) vorgestellt wurden, von Gottlieb Bernhard Fecht (1771-1851), gewählter Abgeordneter und liberaler Oppositioneller in der Heinz Kappes (1893-1988), religiös-sozialistischer und sozialdemokratischer Kommunalpolitiker in Karlsruhe in der Weimarer Republik. Unter den neun 1996 dargestellten Pfarrern befinden sich ebenfalls zwei der vier hier behandelten Theologen, nämlich Wilhelm Karl und Friedrich Mayer.
Johann Peter Hebel war als Gymnasiallehrer und Prediger nach Karlsruhe berufen worden. Er machte in der Lutherischen Landeskirche Badens als Pastor Karriere und wurde mit dem Titel Prälat der oberste Geistliche seiner Kirche. Nach dem fürstlichen Erlass einer Verfassung im Juli 1818, als es galt, die zwei Kammern der Ständeversammlung zu besetzen. Auf katholischer Seite wurde – als Bistumsverweser – der Freiherr von Wessenberg ernannt, auf evangelischer Seite Hebel, der als Prälat den Rang eines Landesbischofs besaß. Die Kirchen waren für ihn – anders als für den Freiburger Rechtsprofessor Rotteck – keine Repräsentanten des (damals noch als verfassungswidrig geltenden) Demokratie-Prinzips, sondern des Gemeinwohls.
Die Verfassung von 1818 mit dem ersten Landtag von 1819 in Bezug zu setzen, scheint angezeigt,
da es beim ersten Landtag doch um die Auslegung der Verfassung durch Regierung und
Liberale ging. Sollten Verfassung und Kammern »Hilfsorgane des Staates« sein oder sollte die
Regierung im Sinne der Liberalen »Vertragspartner« sein. Gelang es der Kammer die Verfassung
»extensiv auszulegen und fortzuentwickeln«? Der erste Landtag von 1819 realisiert den
Verheißungscharakter der Verfassung mit dem Beginn parlamentarischer Arbeit. Alle Themen
der nächsten drei Jahrzehnte werden auf dem ersten Landtag von Ludwig von Liebenstein angesprochen.
Mit dem Gedenken an Liebenstein verweisen wir auch auf den Historiker Franz
Schnabel, der vor 90 Jahren eine biografische Studie des Abgeordneten des ersten Landtages
geschrieben hat.