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Der Name Fürstenberg hat für viele deutlich an Glanz und Ausstrahlung verloren; seit langem galt er vor allem als Programm und Garant für Kultur auf höchstem Anspruchsniveau. Durch den Ausverkauf wertvollsten Kulturgutes ist ein ungeheurer Traditionsbruch zu beklagen, Zug um Zug wird versilbert, was in Generationen gesammelt, bewahrt und gepflegt wurde. Die Sotheby's-Auktion vom Juli 1994 in London war eine spektakuläre „Glanznummer" in diesem denkwürdigen Kulturgeschacher, etliche andere bleiben in trauriger Erinnerung. Ein wenig Hoffnung und ein bißchen Genugtuung sind geblieben. Das Land Baden-Württemberg hat bereits 1993 1050 für die Landeskultur besonders bedeutsame Handschriften aus der Fürstlich-Fürstenbergischen Hofbibliothek gekauft und 1999 seltene Musikalien mit 7532 Drucken, dazu 1110 Bände aus der Laßberg-Bücherei für die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe erworben - für insgesamt 54,3 Millionen DM. Die öffentliche Diskussion um die „Verteilung" dieses Kulturerbes war sehr erregt, viele bibliophile Kostbarkeiten aus dem alten Baden sind vor allem in der anglo-amerikanischen Welt angekommen, sicher auch mancher „antiquarische Schrott". Aber wer beurteilt dies im Detail?
Eberhard Ludwig (1676-1733) war neun Monate alt, als sein Vater Herzog Wilhelm
Ludwig (1647-1677) starb. Die Vormundschaft für ihn übernahm sein Onkel Friedrich
Carl (1652-1698) aus der Linie Württemberg-Winnental als Herzog-Administrator,
die Herzoginmutter Magdalena Sibylla geb. von Hessen-Darmstadt (1652-1712) fungierte als Mitvormund. Die Erziehung Herzog Eberhard Ludwigs lag von 1684 bis
1693 in den Händen des Hofmeisters Johann Friedrich von Staffhorst, und Informator von 1687 bis 1693 war der Durlacher Rat Johann Rudolf Seubert.
Zur Erziehung eines jungen Prinzen gehörten insbesondere Schreiben, Lesen,
Rechnen, Gottesfurcht, Ethik, Geographie, Geschichte, französische, lateinische und
italienische Sprache, Kriegskunst, Staats- und Lehensrecht, Reiten, Fechten, Ballspiele. Friedrich Carl und Magdalena Sibylla waren den schönen Künsten sehr zugetan und Eberhard Ludwig genoss auch Unterricht in Musik und Tanz.
Im Jahre 1681 wurde im Landtag Klage darüber geführt, dass die Prinzessinnen
und der junge Herzog von einer französischen Dame als Landhofmeisterin in der
französischen Sprache und von einem französischen Tanzmeister unterrichtet werden. Diese Leute, die der papistischen (katholischen) Religion zugetan seien, würden
die fürstlichen Kinder »gar ernstlich in ihrer zarten Jugend verführen und corumpieren« (verderben). Der Prälat von Blaubeuren wird beauftragt, bei Hofe vorstellig
zu werden, »dass ihr künftiger Regent, dieser ihr junger Landesfürst, wie auch die gesamte fürstliche Familie in wahrer Gottesfurcht und einer Lehre des heil. Evangeliums als recht christlich und fürstlich und nicht eben allamodisch [nach der Mode]
und französisch auferzogen werde«. Man möge doch diese papistischen Leute entfernen, an ihrer Stelle sollen andere, der evangelischen Religion mit Mund und Herzen zugetane Leute angenommen werden. Der Landtag konnte sich nicht durchsetzen. Der Tanzmeister Courtel blieb bei Hofe.